Short answer
The answer, before the reasoning
ESRS sind die Berichtsstandards zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung, die nach der EU-Rechnungslegungsrichtlinie in der durch die CSRD und Omnibus I geänderten Fassung erforderlich ist. Sie bestimmen den rechtlichen Anwendungsbereich nicht selbst.
Ein Unternehmen ermittelt zunächst, ob das nationale Recht eine Einzel- oder konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangt; anschließend bestimmt es die für den Berichtszeitraum geltende ESRS-Fassung, führt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, wendet ESRS 1 und ESRS 2 an und nutzt die thematischen Standards sowie unternehmensspezifische Angaben für wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die daraus resultierende Erklärung ist in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts enthalten und unterliegt Prüfungs- und Anforderungen der digitalen Berichterstattung.
Der häufigste Fehler zu Beginn besteht darin, eine Datenpunktliste zu öffnen, bevor vier grundlegende Fragen geklärt sind: Wer fällt rechtlich in den Anwendungsbereich, welche Berichtseinheit ist erfasst, welche Standardfassung gilt und welche Sachverhalte sind wesentlich? Die Umsetzung der ESRS erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Der rechtliche Anwendungsbereich begründet die Berichtspflicht; ESRS 1 legt die Logik für die Erstellung fest; ESRS 2 enthält übergreifende Angaben; und die thematischen Standards liefern Angaben zu wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Sachverhalten.
Technical status
REDAKTIONELLER STATUS
Kontrolle von Veröffentlichung und Rechtsstatus: Am 2. August 2026 sind die am 3. Juli 2026 angenommenen überarbeiteten ESRS noch nicht in Kraft. Die rechtlich geltenden EU-Standards sind die ESRS 2023 in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 in der durch den Quick Fix 2025 geänderten Fassung. Anwendungsbereich und Zeitplan hängen außerdem von der nationalen Umsetzung von Omnibus I und vom Berichtszeitraum der Berichtseinheit ab. Überprüfen Sie diese Punkte unmittelbar vor der Veröffentlichung erneut.
Kurze Orientierung
Kurze Orientierung
- Gilt für
- EU-Berichtseinheiten und -Gruppen, die eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen, sowie Beratende und Prüfungsteams, die einen ESRS-tauglichen Prozess entwickeln.
- Zentrale Entscheidung
- Bestimmen Sie den rechtlichen Anknüpfungspunkt, die anwendbare ESRS-Fassung, die Berichtsabgrenzung, die wesentlichen Sachverhalte und die erste Umsetzungsreihenfolge.
- Wichtige Quelle
- Artikel 19a, 29a und 29b der Rechnungslegungsrichtlinie in der geänderten Fassung; geltende und angenommene delegierte ESRS-Verordnungen.
- Häufige Verwechslung
- ESRS als das Gesetz zu behandeln, das den Anwendungsbereich bestimmt, oder alle thematischen Datenpunkte automatisch als verpflichtend zu behandeln.
1. Der rechtliche Anknüpfungspunkt: Die CSRD begründet die Pflicht; die ESRS beschreiben den Berichtsinhalt
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) hat die Rechnungslegungsrichtlinie geändert. Omnibus I hat diese Rechtsarchitektur 2026 erneut geändert, einschließlich der wesentlichen Schwellenwerte für den Anwendungsbereich und des Zeitplans. Die Mitgliedstaaten müssen die maßgeblichen Bestimmungen von Omnibus I bis zum 19. März 2027 umsetzen. Das bedeutet, dass eine Gruppe ihre durchsetzbare Verpflichtung nicht allein aus einem ESRS-Dokument bestimmen kann: Sie muss das anwendbare nationale Recht, etwaige Übergangs- oder Befreiungsregelungen und bei Emittenten den einschlägigen Weg des Transparenzrechts prüfen.
Auf Ebene der EU-Richtlinie richtet sich der wesentliche Einzel- und konsolidierte Anwendungsbereich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, an Berichtseinheiten oder Gruppen, die sowohl einen Nettoumsatz von EUR 450 Millionen als auch durchschnittlich 1,000 Beschäftigte während des Geschäftsjahres überschreiten. Die Formulierung „am Bilanzstichtag“ bezeichnet den rechtlichen Messzeitpunkt; sie fügt keinen Schwellenwert für die Bilanzsumme hinzu. Für Emittenten, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Tochterunternehmen, Finanzholding-Unternehmen und Gruppen aus Drittländern gelten weiterhin Sonderregelungen. Artikel 4 dieses Pakets behandelt diese Prüfungen im Detail.
2. Die vollständige ESRS-Übersicht
Die überarbeitete Architektur von 2026 behält zwei übergreifende Standards und zehn thematische Standards bei. Die Standards bilden ein zusammenhängendes System und keine zwölf unabhängigen Checklisten. ESRS 1 und ESRS 2 gelten für die gesamte Erklärung. Thematische Standards werden verwendet, wenn das betreffende Thema wesentlich ist, vorbehaltlich der Wesentlichkeit der Informationen innerhalb der anwendbaren Angaben. Unternehmensspezifische Angaben schließen Lücken, wenn eine wesentliche Auswirkung, ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance durch die ESRS nicht oder nicht mit ausreichender Granularität abgedeckt ist.
In der Praxis
| Standard | Hauptfunktion | Typische Frage zur Umsetzung |
|---|---|---|
| ESRS 1 · Allgemeine Anforderungen | Definiert die getreue Darstellung, die doppelte Wesentlichkeit, Abgrenzungen, die Wertschöpfungskette, Erleichterungen bei der Erstellung und die Struktur der Erklärung. | Wie wird das Unternehmen entscheiden, was zu berichten ist, und wie werden Ermessensentscheidungen dokumentiert? |
| ESRS 2 · Allgemeine Angaben | Stellt allgemeine Angaben zu Governance, Strategie, Management von Auswirkungen/Risiken/Chancen sowie zu Kennzahlen und Zielen bereit. | Welche übergreifenden Informationen sind für alle wesentlichen Themen erforderlich? |
| ESRS E1 · Klimawandel | Klimawandelbezogene Transformation, Strategien und Maßnahmen, Energie, THG-Emissionen, Ziele und finanzielle Auswirkungen. | Sind Klimaauswirkungen oder -risiken wesentlich, und werden die Abgrenzungen der THG-Emissionen kontrolliert? |
| ESRS E2 · Umweltverschmutzung | Schadstoffe, Stoffe, Mikroplastik, Strategien, Maßnahmen, Ziele und Auswirkungen. | Welche Schadstoffe sind nach einer unternehmensspezifischen Managementbewertung wesentlich? |
| ESRS E3 · Wasser | Wasserentnahmen, Wasserverbrauch, Einleitungen und Belange der Meeresressourcen. | Für welche Standorte, Einzugsgebiete und Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette sind Informationen erforderlich? |
| ESRS E4 · Biodiversität und Ökosysteme | Auswirkungen auf die Biodiversität, Abhängigkeiten, Überlegungen zur Transformation, Standorte und Kennzahlen. | Wo bestehen wesentliche Wechselwirkungen mit sensiblen Standorten, Arten und Ökosystemen? |
| ESRS E5 · Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Ressourcenzuflüsse, -abflüsse, Abfälle und Kreislauffähigkeit. | Welche Materialflüsse und Merkmale des Produktsystems müssen gemessen werden? |
| ESRS S1 · Eigene Belegschaft | Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung, sonstige arbeitsbezogene Rechte und Kennzahlen zur Belegschaft. | Welche Beschäftigtengruppen und Gruppen von Nichtbeschäftigten fallen in die Berichtsabgrenzung? |
| ESRS S2 · Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Wesentliche Auswirkungen, Einbindung, Abhilfemaßnahmen, Strategien und Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. | Welche Teile der Wertschöpfungskette verursachen wesentliche Auswirkungen oder stehen mit ihnen in Verbindung? |
| ESRS S3 · Betroffene Gemeinschaften | Wesentliche Auswirkungen auf Gemeinschaften, Einbindung, Kanäle und Abhilfemaßnahmen. | Für welche Gemeinschaften und Standorte sind gezielte Nachweise und Angaben erforderlich? |
| ESRS S4 · Verbraucher und Endnutzer | Produktbezogene Informationen, Sicherheit, Inklusion, Datenschutz und sonstige Auswirkungen auf Verbraucher. | Welche Nutzergruppen und Risiken von Produkten oder Dienstleistungen sind wesentlich? |
| ESRS G1 · Geschäftliches Verhalten | Unternehmenskultur, Korruption, politischer Einfluss, Lieferantenbeziehungen und Zahlungspraktiken. | Welche Verhaltensrisiken und Kontrollen sind für das berichtspflichtige Unternehmen wesentlich? |
3. Was ESRS 1 und ESRS 2 bewirken
ESRS 1 ist das Betriebshandbuch für die Erklärung. Es erläutert, wie wesentliche tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt werden; wie die Wesentlichkeit von Informationen bewertet wird; wie das berichtspflichtige Unternehmen und die Abgrenzung der Wertschöpfungskette bestimmt werden; wie mit Schätzungen, Unsicherheiten, Akquisitionen, Veräußerungen und Auslassungen umzugehen ist; und wie die abschließende Erklärung strukturiert wird. Nach dem überarbeiteten Text gilt die getreue Darstellung für die Nachhaltigkeitserklärung insgesamt. Vom Unternehmen wird nicht erwartet, dass es jeden Informationsbedarf jedes einzelnen Nutzers erfüllt; es muss wesentliche Informationen bereitstellen, die für Entscheidungen der definierten Nutzergruppen nützlich sind.
ESRS 2 ist der übergreifende Standard für Angaben. Er ordnet Informationen nach Governance, Strategie, dem Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Zielen. In der Praxis sollte ein Berichtsteam ESRS 2 nicht isoliert erstellen. Governance-Angaben müssen mit Protokollen der Sitzungen des Leitungsorgans und übertragenen Zuständigkeiten konsistent sein; Strategieangaben müssen mit dem Geschäftsmodell und der Finanzplanung verknüpft sein; und Angaben zum Management von Themen müssen an die im Rahmen der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit getroffenen Entscheidungen anknüpfen.
Rule
Was die Standards nicht verlangen
ESRS verlangen nicht, dass das Unternehmen jeden thematischen Datenpunkt berichtet, eine einzige vorgeschriebene Softwareplattform verwendet, die Reihenfolge der Absätze des Standards in den Bericht übernimmt oder eine nicht bestehende Strategie, ein nicht bestehendes Ziel oder eine nicht bestehende Maßnahme erfindet. Ebenso ersetzt ein ansprechender eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht nicht die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht.
4. Die doppelte Wesentlichkeit bestimmt das Berichtsuniversum
Die doppelte Wesentlichkeit verbindet zwei Perspektiven. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen berücksichtigt die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen des berichtspflichtigen Unternehmens auf Menschen und Umwelt, einschließlich über Geschäftsbeziehungen. Die finanzielle Wesentlichkeit berücksichtigt nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten auswirken oder deren Auswirkungen auf diese vernünftigerweise erwartet werden könnten. Ein Sachverhalt ist wesentlich, wenn er aus einer der beiden Perspektiven wesentlich ist; er muss nicht beide erfüllen.
Die überarbeiteten ESRS unterstützen ausdrücklich einen Top-down-Ansatz. Ein Team kann mit dem Geschäftsmodell, den Sektoren, geografischen Gebieten, Produkten, Tätigkeiten, Beziehungen und bekannten Nachhaltigkeitsthemen beginnen und dieses Bild nutzen, um die detaillierte Bewertungsarbeit zu fokussieren. Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, jede theoretisch mögliche Auswirkung, jedes Risiko oder jede Chance zu bewerten. Ein Top-down-Prozess benötigt jedoch weiterhin Nachweise, Prüfungen der Abdeckung und dokumentierte Gründe für den Ausschluss plausibler Sachverhalte.
In der Praxis
| Entscheidungsebene | Frage | Aufzubewahrende Nachweise |
|---|---|---|
| Kontext | Welche Tätigkeiten, Produkte, geografischen Gebiete und Beziehungen könnten wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen hervorbringen? | Geschäftsmodell, Übersicht der Rechtsträger, Standorte, Produkt-, Beschaffungs- und Vertriebsdaten, Aufzeichnungen zur Sorgfaltsprüfung. |
| Perspektive der Auswirkungen | Welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen sind unter Berücksichtigung ihrer Schwere und bei potenziellen Auswirkungen ihrer Wahrscheinlichkeit erheblich? | Inventar der Auswirkungen, Vorfalldaten, Nachweise von Stakeholdern und Sachverständigen, Informationen zu Sektor und Standort. |
| Finanzielle Perspektive | Welche Nachhaltigkeitsrisiken oder -chancen könnten die finanziellen Aussichten beeinflussen? | Risikoregister, strategischer Plan, Budgets, Szenarien, Informationen zu Finanzierung und Versicherung. |
| Wesentlichkeit von Informationen | Welche Informationen innerhalb der anwendbaren Anforderungen sind wesentlich und für Entscheidungen nützlich? | Bewertung von Datenpunkten, Nutzerbedürfnisse, Begründung von Auslassungen und kritische Prüfung durch Reviewer. |
| Genehmigung | Wer genehmigt die wesentlichen Sachverhalte, wesentlichen Ermessensentscheidungen und Änderungen? | Protokolle des Managements und der Governance-Gremien, Genehmigung der Methodik und Änderungsprotokoll. |
5. Berichtsgrenzen: finanzielle Abgrenzung, eigene Tätigkeiten und Wertschöpfungskette
Die Nachhaltigkeitserklärung wird für das berichtspflichtige Unternehmen erstellt: dasselbe Unternehmen oder dieselbe Gruppe, das bzw. die vom zugehörigen Lagebericht und der Abgrenzung der Finanzberichterstattung erfasst wird. Dieser Ausgangspunkt bedeutet nicht, dass jede ESRS-Kennzahl dieselbe operative Abgrenzung verwendet. Einige Informationen betreffen die eigenen Tätigkeiten; andere Anforderungen erstrecken sich auf Akteure in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, wenn wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen entstehen. Kennzahlenspezifische Anweisungen können zusätzliche Einbeziehungen, Ausschlüsse oder Berechnungsmethoden festlegen.
Ein praktisches Abgrenzungsregister sollte die Konsolidierungsabgrenzung mit Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Tätigkeiten, assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, geleasten Vermögenswerten und relevanten Geschäftsbeziehungen abstimmen. Anschließend sollte es die für jede wesentliche Angabe, Datenquelle und Schätzung verwendete Abgrenzung bestimmen. Die überarbeiteten ESRS enthalten Erleichterungen und verhältnismäßige Ansätze für Informationen zur Wertschöpfungskette, Akquisitionen, Veräußerungen, eine teilweise Abdeckung der Wertschöpfungskette und gemeinschaftliche Tätigkeiten. Dies sind kontrollierte Erleichterungen, keine Erlaubnis, die Wertschöpfungskette insgesamt auszulassen.
6. Wie die Nachhaltigkeitserklärung strukturiert ist
Die Erklärung ist in einem eigenen Abschnitt des individuellen oder konsolidierten Lageberichts enthalten. Nach dem überarbeiteten ESRS 1 ist sie in vier Teile gegliedert: allgemeine Informationen, Umweltinformationen, soziale Informationen und Governance-Informationen. Das berichtende Unternehmen darf eine eindeutig gekennzeichnete Zusammenfassung für die Geschäftsleitung aufnehmen und darf Angaben zur EU-Taxonomie in einem separaten Anhang darstellen, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt sind. Die Einbeziehung durch Verweis ist an Bedingungen geknüpft und muss Zugänglichkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Prüfungsumfang und Nachverfolgbarkeit gewährleisten.
In der Praxis
| Teil | Typischer Inhalt | Kontrollpunkt |
|---|---|---|
| Allgemeine Informationen | Grundlagen der Erstellung, Governance, Strategie, Wesentlichkeitsprozess und querschnittliche Angaben. | Konsistente berichtende Einheit, Berichtszeitraum, Versionsangabe und Wesentlichkeitsfeststellungen. |
| Umwelt | Wesentliche Informationen zu E1-E5 und unternehmensspezifische Umweltangaben. | Methoden, Einheiten, Standort-/Wertschöpfungskettengrenzen, Schätzungen und finanzielle Verknüpfungen. |
| Soziales | Wesentliche Informationen zu S1-S4 und unternehmensspezifische soziale Angaben. | Definitionen der Personengruppen, Datenschutz, Belegführung zu Vorfällen und Nachweise der Abhilfe. |
| Governance | Wesentliche Informationen zu G1 und unternehmensspezifische Governance-Angaben. | Überwachung durch das Leitungsorgan, Genehmigung von Richtlinien, Nachweise zum Geschäftsgebaren und ausgewogene Berichterstattung. |
7. Prüfung und digitale Berichterstattung sind Teil der Konzeption
Die Bilanzrichtlinie verlangt ein Prüfungsurteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zunächst auf der Ebene begrenzter Sicherheit nach dem geltenden Rechtsrahmen. Die Vorbereitung auf die Prüfung beginnt daher vor der Erstellung: Definitionen, Datenverantwortliche, Systeme, Berechnungen, Schätzungen, Kontrollen, Aufbewahrung von Nachweisen, Überprüfung durch die Geschäftsleitung und Genehmigungen durch die Governance sollten in den Jahreszyklus integriert werden. Eine späte „Bereinigung für die Prüfung“ ist gewöhnlich teurer und führt zu einem höheren Risiko bei den Angaben.
Der Lagebericht muss außerdem im vorgeschriebenen elektronischen Berichtsformat erstellt werden, wobei die Nachhaltigkeitsinformationen zu kennzeichnen sind, sobald die einschlägigen Regeln für die digitale Auszeichnung gelten. Auch vor der verpflichtenden Auszeichnung tragen ein stabiles Datenverzeichnis und ein Index der Angaben dazu bei, die Textdarstellung, quantitative Tabellen, Taxonomieangaben und Quellennachweise synchron zu halten.
In der Praxis
8. Ein praxisorientierter Umsetzungsfahrplan
| Schritt | Maßnahme | Hauptverantwortlich — Ergebnis / Kontrolle |
|---|---|---|
| 1 | Umfang, Berichtsebene, Zeitraum, nationales Recht und Standardversion bestätigen. | Recht, Finanzen, Unternehmenssekretariat — Genehmigtes Memorandum zu Umfang und Version. |
| 2 | Berichtende Einheit, Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette erfassen. | Finanzen, Nachhaltigkeit, Beschaffung, Vertrieb — Register der Abgrenzungen und Beziehungen. |
| 3 | Die Methode der doppelten Wesentlichkeit konzipieren und genehmigen. | Nachhaltigkeit, Risiko, Finanzen, interne Revision — Methodik, Nachweisquellen und Genehmigungsweg. |
| 4 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen mithilfe eines Top-down-Prozesses mit Abdeckungsprüfungen identifizieren. | Funktionsübergreifende Arbeitsgruppe — Wesentlichkeitsregister und Entscheidungsaufzeichnungen. |
| 5 | Wesentliche Sachverhalte ESRS 2, thematischen Anforderungen und unternehmensspezifischen Lücken zuordnen. | Berichtsteam und technischer Berater — Matrix zur Anwendbarkeit der Angaben. |
| 6 | Datenwörterbuch, Berechnungsmethoden, Nachweisregister und Kontrollen erstellen. | Datenverantwortliche, Finanzen, IT, Personal, Geschäftsbereiche — Kontrollierter Datensatz und Nachweiskette. |
| 7 | Die vierteilige Erklärung erstellen, einschließlich Einschränkungen und Verbindungen zur Finanzberichterstattung. | Berichtsteam — Prüfungsbereite Nachhaltigkeitserklärung. |
| 8 | Management-, Governance-, Rechts- und Prüfungssicherheitprüfung abschließen; Veröffentlichung und Tagging vorbereiten. | CFO, Ausschuss des Verwaltungsrats, Anbieter von Prüfungsleistungen — Genehmigtes, versionskontrolliertes Veröffentlichungspaket. |
Hypothetical scenario
Beispielszenario – diversifizierter Hersteller
Eine Gruppe mit Fabriken in drei Mitgliedstaaten, einer asiatischen Lieferkette und einem europäischen Dienstleistungsgeschäft bestätigt die konsolidierte Berichterstattung. Sie verwendet eine Top-down-Wesentlichkeitsbewertung, um das Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel, Auswirkungen auf Wasser an zwei Standorten, die Sicherheit der Belegschaft, arbeitsbezogene Risiken in der Wertschöpfungskette und die Unternehmensführung als plausible Prioritäten zu identifizieren. Detaillierte Nachweise zeigen, dass Biodiversität an einem Standort, jedoch nicht in allen Geschäftsbereichen, wesentlich ist. Die Gruppe ordnet jede Schlussfolgerung ESRS 2 und den anwendbaren thematischen Standards zu, ergänzt unternehmensspezifische Informationen zur Produktsicherheit und dokumentiert, an welchen Stellen Lieferantendaten geschätzt werden. Das Ergebnis des ersten Jahres sind nicht „alle ESRS-Datenpunkte“, sondern eine kontrollierte Erklärung, die wesentliche Sachverhalte und wesentliche Informationen abdeckt, mit transparenten Einschränkungen und einem Plan zur Datenverbesserung.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
Beispielhafte Formulierung der Grundlagen der Aufstellung
Warum dies funktioniert: Sie identifiziert das berichtspflichtige Unternehmen, den Zeitraum, die Version, die Grundlage der doppelten Wesentlichkeit und die Abdeckung der Wertschöpfungskette. Was angepasst werden muss: die genaue Rechtsgrundlage, Version, Unterschiede bei den Abgrenzungen, Schätzungen, Auslassungen, der Status der Prüfungssicherheit und tatsächlich in Anspruch genommene Übergangserleichterungen.
Hypothetical scenario
Beispielhafte Formulierung – an Sachverhalte und anwendbares Recht anpassen
„Die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung wurde für dieselbe Gruppe wie der konsolidierte Jahresabschluss für das am 31. Dezember 20X7 endende Geschäftsjahr erstellt. Die Gruppe hat [die rechtlich anwendbare ESRS-Version angeben] angewendet und wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowohl unter dem Blickwinkel der Auswirkungswesentlichkeit als auch der finanziellen Wesentlichkeit bewertet. Die Bewertung umfasste die eigenen Geschäftsbereiche sowie relevante vor- und nachgelagerte Beziehungen in der Wertschöpfungskette. Unterschiede bei den Abgrenzungen, Schätzmethoden, Einschränkungen in der Wertschöpfungskette und Änderungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum werden in den zugehörigen Angaben erläutert.“
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In der Praxis
Häufige Fehler und Lösungen
| Fehler | Warum dies scheitert | Praktische Lösung |
|---|---|---|
| Mit einer 1,000-zeiligen Datenpunkt-Tabelle beginnen | Dies kehrt die erforderliche Logik um und fördert nicht wesentliche Angaben. | Anwendungsbereich, wesentliche Sachverhalte und Wesentlichkeit der Informationen festlegen, bevor detaillierte Datenanforderungen gestellt werden. |
| Jeden thematischen Standard als verpflichtend behandeln | Thematische Inhalte werden durch wesentliche Sachverhalte und wesentliche Informationen bestimmt. | Verwenden Sie eine Anwendbarkeitsmatrix, die an das genehmigte Wesentlichkeitsregister geknüpft ist. |
| Verwendung des Konsolidierungskreises der Finanzberichterstattung als einzige Abgrenzung | Wesentliche Auswirkungen und Risiken können entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. | Führen Sie für jede Angabe und jede Kennzahl ein Abgrenzungsregister. |
| Erfinden von Strategien, Maßnahmen oder Zielen, um Lücken zu füllen | Die Erklärung muss den tatsächlichen Zustand des berichtspflichtigen Unternehmens widerspiegeln, einschließlich des Fehlens oder der Unausgereiftheit. | Berichten Sie die Lücke zutreffend und weisen Sie eine kontrollierte Verbesserungsmaßnahme zu. |
| Trennung von Nachhaltigkeitsdaten und Finanzkontrollen | Dies schwächt die Verknüpfung, Konsistenz und Bereitschaft für die Prüfungssicherheit. | Verwenden Sie Verantwortlichkeiten nach dem Vorbild des Finanzwesens, Abstimmungen, Änderungssteuerung und Freigaben. |
| Veröffentlichung eines Hochglanzberichts ausschließlich außerhalb des Lageberichts | Dies erfüllt möglicherweise nicht die rechtlich vorgeschriebene Platzierung und Struktur der Nachhaltigkeitserklärung. | Erstellen Sie zunächst die rechtliche Erklärung; verwenden Sie sie anschließend mit kontrollierten Querverweisen für andere Kanäle weiter. |
Fragen zu Anwendbarkeit und Bereitschaft
Welches nationale Recht gilt für das berichtspflichtige Unternehmen, das Mutterunternehmen und den Emittenten, und wurde Omnibus I umgesetzt?
Überschreitet das Unternehmen oder die Gruppe für den Zeitraum sowohl den maßgeblichen Umsatzschwellenwert als auch den maßgeblichen Schwellenwert für die Beschäftigtenzahl?
Ist die Berichterstattung auf Einzel-, konsolidierter oder Drittlandebene erforderlich, und stehen Ausnahmen zur Verfügung?
Welche delegierte ESRS-Verordnung ist in Kraft, und steht eine Übergangswahlmöglichkeit für FY2026 zur Verfügung?
Ist die Abgrenzung der Nachhaltigkeitserklärung mit dem Finanzberichterstattungsunternehmen abgestimmt?
Deckt die Methode der doppelten Wesentlichkeit die eigenen Tätigkeiten und relevanten Geschäftsbeziehungen ab?
Wurden wesentliche Sachverhalte ESRS 2, den thematischen Standards und unternehmensspezifischen Lücken zugeordnet?
Sind Datendefinitionen, Schätzungen, Kontrollen, Nachweise und Genehmigungen für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit bereit?
Ist die Erklärung für den Lagebericht und die künftige digitale Auszeichnung strukturiert?
Hat der Vorstand oder das zuständige Leitungsorgan die maßgeblichen Ermessensentscheidungen und die Veröffentlichung genehmigt?
In der Praxis
Quellenregister
| ID | Offizielle Quelle | Rolle im Artikel — Status |
|---|---|---|
| S1 | Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie), konsolidiert und in der jeweils geänderten Fassung | Rechtlicher Ort, Anwendungsbereich, Erklärung, Prüfungssicherheit und Pflichten zum digitalen Format — Geltendes Recht; nationale Umsetzung erforderlich |
| S2 | Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) | Führte die Architektur der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den ursprünglichen Zeitplan für die Anwendung ein — Geändert |
| S3 | Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) | Überarbeiteter Anwendungsbereich, geschützte berichtspflichtige Unternehmen, Zeitplan und Vereinfachungsauftrag — In Kraft seit 18 March 2026; bis 19 March 2027 umzusetzen |
| S4 | Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission | Aktuelle erste ESRS-Reihe — In Kraft |
| S5 | Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 der Kommission | Quick Fix für die Übergangsregelungen der ersten Welle — In Kraft |
| S6 | Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 5010 final und Anhänge | Überarbeitete ESRS-Architektur, Übergangsoptionen und Anwendung ab 2027 — Angenommen; zum Prüfungsstichtag noch nicht in Kraft |
| S7 | Mitteilung der Europäischen Kommission über die Annahme, 3. Juli 2026 | Offizieller Status und Zusammenfassung der Reduzierungen — Zum Prüfungsstichtag aktuell |
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Sind ESRS und CSRD dasselbe?
ESRS sind die Berichtsstandards, die zur Erstellung der nach der EU-Bilanzrichtlinie, geändert durch die CSRD und Omnibus I, erforderlichen Nachhaltigkeitserklärung verwendet werden. Sie bestimmen den rechtlichen Anwendungsbereich nicht eigenständig.
Muss ein Unternehmen jeden ESRS-Datenpunkt berichten?
ESRS verlangen nicht, dass das Unternehmen jeden themenbezogenen Datenpunkt berichtet, eine vorgeschriebene Softwareplattform verwendet, die Absatzreihenfolge des Standards in den Bericht übernimmt oder eine nicht vorhandene Strategie, ein nicht vorhandenes Ziel oder eine nicht vorhandene Maßnahme erfindet. Auch ein ansprechend gestalteter eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht.
Unterliegen ESRS-Berichte einer Prüfung?
Ein Unternehmen bestimmt zunächst, ob das nationale Recht eine individuelle oder konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangt; anschließend ermittelt es die für den Zeitraum geltende ESRS-Version, führt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, wendet ESRS 1 und ESRS 2 an und verwendet die themenbezogenen Standards sowie unternehmensspezifische Angaben für wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die daraus resultierende Erklärung ist in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts enthalten und unterliegt Prüfungs- und Kontrollen der digitalen Berichterstattung.
Kann die Nachhaltigkeitserklärung ein separates PDF sein?
Die Erklärung ist in einem eigenen Abschnitt des individuellen oder konsolidierten Lageberichts enthalten. Auch ein ansprechend gestalteter eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht.
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