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Überarbeitete ESRS 2026: Was sich geändert hat und wie Sie sich auf die Berichterstattung 2027 vorbereiten

Ein Leitfaden für den Übergang zur vereinfachten Architektur, zur Reduzierung der Datenpunkte, zur Top-down-Wesentlichkeit, zur Informationswesentlichkeit, zu Erleichterungen, zur getreuen Darstellung und zu gezielten thematischen Änderungen – mit Auswirkungen auf Systeme und Vergleichsinformationen.

Für wen ist der Kurs A 12-minute read for reporting teams working through Überarbeitete ESRS 2026: Was sich geändert hat und welche Fassung zu verwenden ist, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

Die überarbeiteten ESRS behalten das Kernmodell bei – doppelte Wesentlichkeit, zwei übergreifende Standards und zehn thematische Standards –, vereinfachen jedoch maßgeblich, wie Unternehmen bestimmen und darstellen, was wesentlich ist. Die Kommission gibt an, dass die verpflichtenden Datenpunkte um über 60% und die Datenpunkte insgesamt um über 70% reduziert werden.

Die Überarbeitung formalisiert einen Top-down-Weg zur Bestimmung der Wesentlichkeit, macht die Informationswesentlichkeit explizit, stellt klar, dass die getreue Darstellung auf die Erklärung als Ganzes Anwendung findet, ergänzt Erleichterungen und ändert ausgewählte thematische Anforderungen. Unternehmen sollten dies als kontrollierten Übergang bei Methodik, Datendefinitionen, Systemen, Vergleichsinformationen, Nachweisen und Berichtsstruktur behandeln, nicht lediglich als kürzere Checkliste für Angaben.

Die Umsetzung bietet erhebliche Chancen: Teams können die Erhebung von Daten mit geringem Nutzen einstellen, die narrative Berichterstattung vereinfachen und sich auf entscheidungsnützliche Informationen konzentrieren. Das Umsetzungsrisiko ist ebenso erheblich: Wenn ein Unternehmen annimmt, dass jeder alte Datenpunkt einfach gelöscht werden kann, übersieht es möglicherweise geänderte Definitionen, neue Kontrollen für Ermessensentscheidungen, überarbeitete Abgrenzungen, den Umgang mit Vergleichsinformationen oder Informationen, die für eine getreue Darstellung weiterhin erforderlich sind.

Technical status

REDAKTIONELLER STATUS

Kontrolle der Veröffentlichung und des rechtlichen Status – Status am 2. August 2026: Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 verabschiedet, die delegierte Verordnung ist jedoch noch nicht in Kraft. Der verabschiedete Rechtsakt soll auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, und erlaubt Entscheidungen für FY2026, sobald er in Kraft ist. Bezeichnen Sie den überarbeiteten Text nicht als verpflichtend, bevor Prüfung, Veröffentlichung und Inkrafttreten abgeschlossen sind.

Schnelle Orientierung

Abbildung 1. Änderungslogik und Übergangszeitplan der überarbeiteten ESRS 2026. Lernvisualisierung der London Reporting Academy.

Schnelle Orientierung

Gilt für
Unternehmen, die bereits nach den ESRS 2023 berichten, sowie Unternehmen, die sich auf die verpflichtende Berichterstattung ab FY2027 vorbereiten.
Primäre Entscheidung
Ermitteln Sie Änderungen, die sich auf Methodik, Daten, Kontrollen, Vergleichsinformationen und den gewählten Übergangspfad für FY2026 auswirken.
Wesentliche Quelle
Kommissionsrechtsakt C(2026) 5010 final, sein Anhang I mit den überarbeiteten ESRS und die Übergangsbestimmungen des Artikels 2.
Häufige Verwechslung
„Weniger Datenpunkte“ mit einem „geringeren Bedarf an Ermessensentscheidungen, Nachweisen oder prüfungsbereiten Kontrollen“ gleichzusetzen.

In der Praxis

1. Status: Verabschiedung, Inkrafttreten, vorzeitige Anwendung und verpflichtende Anwendung sind unterschiedliche Ereignisse

Ereignis Bedeutung Konsequenz für das Unternehmen
Verabschiedung · 3. Juli 2026 Die Kommission hat den delegierten Rechtsakt und die Anhänge genehmigt. Verwenden Sie den Text für die Übergangsplanung und die technische Analyse.
Prüfung und Veröffentlichung im Amtsblatt Das Prüfungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat sowie die Veröffentlichung müssen abgeschlossen sein. Betrachten Sie die überarbeiteten Standards vor Abschluss dieses Verfahrens nicht als rechtlich in Kraft.
Inkrafttreten Die endgültig veröffentlichte Verordnung wird an dem in ihr festgelegten Datum rechtswirksam; der angenommene Text sieht vor, dass dies nicht früher als vier Monate nach der Annahme erfolgen soll. Bestätigen Sie das genaue Datum im Text des Amtsblatts.
Optionale Anwendung im FY2026 Für Geschäftsjahre, die im Jahr 2026 beginnen, erlaubt der angenommene Rechtsakt bestimmte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Version, sobald die Verordnung in Kraft ist. Genehmigen und legen Sie den gewählten Weg offen; prüfen Sie den Kontext des nationalen Rechts und der Einreichung.
Verpflichtende Anwendung im FY2027 Der Rechtsakt ist so konzipiert, dass er für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Richten Sie den Prozess und die Systeme für das FY2027 am endgültigen überarbeiteten Text aus.

2. Reduzierung der Datenpunkte und einfachere Architektur

In der Mitteilung der Kommission zur Annahme wird dargelegt, dass die verpflichtenden Datenpunkte um über 60% und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70% reduziert werden, wobei die geschätzten Kosten für die Berichterstattung pro Unternehmen um mehr als 30% sinken. Der Rechtsakt erläutert den Ansatz zur Vereinfachung: Reduzierung der Datenpunkte, Vorrang quantitativer Informationen vor sich wiederholenden narrativen Angaben, klarere Unterscheidung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Informationen, Vereinfachung der Anweisungen zur Wesentlichkeit und Verbesserung der Konsistenz mit anderen EU- und globalen Berichtsrahmen.

Diese Prozentsätze sind Indikatoren auf Portfolioebene und kein Versprechen, dass der Datenaufwand jedes Unternehmens in gleichem Umfang sinkt. Ein Unternehmen mit komplexen klima-, arbeitskräfte- oder wertschöpfungskettenbezogenen Sachverhalten kann weiterhin umfangreiche Nachweise benötigen. Unternehmensspezifische Informationen bleiben erforderlich, wenn die Standards eine wesentliche Auswirkung, ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance nicht mit ausreichender Granularität erfassen.

3. Top-down-Ansatz bei der doppelten Wesentlichkeit und Informationswesentlichkeit

Die überarbeiteten ESRS machen einen Top-down-Ansatz ausdrücklich möglich. Statt mit einer zeilenweisen Liste jeder möglichen Auswirkung, jedes möglichen Risikos und jeder möglichen Chance zu beginnen, kann das Unternehmen sein Geschäftsmodell, seine Sektoren, Tätigkeiten, geografischen Gebiete, Produkte, Beziehungen, Ergebnisse der Sorgfaltsprüfung und Risikoinformationen nutzen, um die Sachverhalte zu ermitteln, die plausiblerweise eine detaillierte Bewertung erfordern. Dies kann unnötigen Aufwand vermeiden, beseitigt jedoch nicht die Verpflichtung zu prüfen, ob plausible Sachverhalte übersehen wurden.

Auch die Informationswesentlichkeit wird ausdrücklich hervorgehoben. Nach der Ermittlung eines wesentlichen Themas oder einer wesentlichen Auswirkung, eines wesentlichen Risikos oder einer wesentlichen Chance bewertet das Unternehmen, welche vorgeschriebenen und unternehmensspezifischen Informationen wesentlich und entscheidungsnützlich sind. Außer unter eindeutig festgelegten Umständen sieht der überarbeitete Text vor, dass nicht wesentliche Informationen nicht berichtet werden sollen. Ergänzende Informationen können aufgenommen werden, dürfen jedoch wesentliche Angaben nicht verschleiern.

In der Praxis

Alte Umsetzungspraxis Überarbeitete Umsetzungslogik Erforderliche Kontrolle
Jede mögliche Auswirkung, jedes mögliche Risiko und jede mögliche Chance sowie jeden Datenpunkt von unten nach oben bewerten. Mit dem Kontext des Unternehmens beginnen und die detaillierte Arbeit auf plausible wesentliche Sachverhalte konzentrieren. Abdeckungsprüfung, Nachweise zu Sektor und Standort sowie kritische Prüfung durch die Reviewenden.
Alle Datenpunkte unter einem wesentlichen Thema automatisch als berichtspflichtig behandeln. Die Informationswesentlichkeit innerhalb der anwendbaren Angabepflichten bewerten. Begründung für den Datenpunkt mit dem Entscheidungsnutzen für die Nutzenden verknüpfen.
Zusätzliche nicht wesentliche Informationen „zur Sicherheit“ aufnehmen. Nicht wesentliche Informationen außer in festgelegten Fällen nicht berichten; vermeiden, dass wesentliche Inhalte verschleiert werden. Redaktionelle Wesentlichkeitsprüfung und Kontrolle des Berichtsumfangs.

4. Die sachgerechte Darstellung gilt für die Erklärung insgesamt

Der überarbeitete Text betont die sachgerechte Darstellung der Nachhaltigkeitserklärung insgesamt und nicht die Perfektion bei jedem einzelnen Datenpunkt. Die Anwendung der ESRS soll zu einer sachgerechten Darstellung führen, wenn das Unternehmen relevante, getreu dargestellte, vergleichbare, überprüfbare und verständliche Informationen bereitstellt. Dadurch gewinnen eine ausgewogene narrative Darstellung, unternehmensspezifische Angaben, miteinander verknüpfte Informationen, transparente Unsicherheiten und eine abschließende Prüfung der Erklärung insgesamt an Bedeutung.

Rule

Auswirkungen auf die Prüfung

Ein Unternehmen sollte eine ausgefüllte Checkliste nicht als abschließende Qualitätsprüfung verwenden. Das Prüfungsteam sollte prüfen, ob die Erklärung insgesamt betrachtet alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Steuerung sachgerecht darstellt – und ob Auslassungen, Aggregationen oder ergänzende Informationen dieses Bild verzerren.

In der Praxis

5. Neue und präzisierte Erleichterungen

Erleichterung oder Klarstellung Was sich ändert Kontrollerwartung
Hinreichende und belastbare Informationen ohne unverhältnismäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand Unterstützt unter bestimmten Umständen eine verhältnismäßige Nutzung verfügbarer Informationen. Dokumentieren Sie die berücksichtigten Alternativen, die verfügbaren Nachweise und warum ein weiterer Aufwand unverhältnismäßig wäre.
Akquisitionen und Veräußerungen Ermöglicht eine kontrollierte Behandlung, wenn sich die Zusammensetzung der Gruppe im Laufe des Jahres ändert. Transaktionsregister, Abgrenzungsentscheidung, Angabe zu wesentlichen Ereignissen und künftiger Integrationsplan.
Kennzahlen für nicht wesentliche Aktivitäten Bietet eine Erleichterung, wenn Aktivitäten im angegebenen Kontext nicht wesentlich sind. Definieren Sie die Wesentlichkeit und verhindern Sie, dass wesentliche lokale Themen durch die Aggregation auf Gruppenebene verborgen werden.
Teilweiser Wertschöpfungskettenumfang Ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine verhältnismäßige Behandlung. Erläutern Sie die Abdeckung, Einschränkungen, Schätzungen und Verbesserungspläne.
Gemeinschaftliche Tätigkeiten Klarstellung der Behandlung und der Abgrenzungsentscheidungen. Gleichen Sie die Zuständigkeiten für die operative und die Finanzberichterstattung ab.
Anhang zur EU-Taxonomie Ermöglicht einen separaten Anhang für Taxonomieinformationen. Sorgen Sie dafür, dass er identifizierbar, verbunden, zugänglich und in den Prozess der Prüfung und Freigabe einbezogen ist.
Zusammenfassung für die Geschäftsleitung Ermöglicht eine eindeutig gekennzeichnete Zusammenfassung. Lassen Sie nicht zu, dass die Zusammenfassung die vollständigen wesentlichen Angaben ersetzt, ihnen widerspricht oder sie verschleiert.
Geschützte oder kommerziell sensible Informationen Setzt gesetzliche Wege zur Auslassung unter bestimmten Umständen um. Wenden Sie die Bedingungen an, legen Sie die Nutzung der Ausnahme offen, sofern erforderlich, und bewerten Sie sie in jeder Periode neu.

In der Praxis

6. Gezielte thematische Änderungen

Bereich Wichtigste übernommene Änderung Auswirkungen auf Systeme oder Nachweise
THG-Emissionen Flexibilität bei der Verwendung der finanziellen Kontrolle oder der operativen Kontrolle für die Berichtsgrenze. Die gewählte Vorgehensweise mit dem Konsolidierungskreis der Gruppe, den Methoden für Scope 1-3 und den Vergleichswerten des Vorjahres abstimmen.
Pläne für den Übergang zum Klimaschutz Bei einem berichteten Plan mit Zielen, die nicht mit 1.5 °C vereinbar sind, muss diese Tatsache transparent gemacht werden. Überprüfung der Zielausrichtung und Genehmigung von Aussagen ergänzen.
Mikroplastik Die Offenlegung von Kennzahlen ist auf primäres Mikroplastik beschränkt; sekundäres Mikroplastik ist nicht erforderlich. Taxonomie der Schadstoffe aktualisieren und die nicht unterstützte Erfassung von sekundärem Mikroplastik entfernen.
Schadstoffe Wesentliche Schadstoffe werden durch eine Beurteilung durch das Management unter Berücksichtigung der Tätigkeiten und des Sektors ausgewählt. Beurteilungskriterien, Umweltdaten und Genehmigung durch das Management beibehalten.
Besonders besorgniserregende Stoffe Einjährige Übergangsregelung für Verwender von Erzeugnissen, die SVHC enthalten. Rolle in der Lieferkette kennzeichnen und das erste erforderliche Jahr planen.
Sorgfaltspflicht Die technische Abstimmung mit der CSDDD wird verbessert. Terminologie abstimmen und vermeiden zu behaupten, dass die Berichterstattung selbst die Wirksamkeit der Sorgfaltspflicht nachweist.
Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten und Diskriminierung Nachgewiesene, verifizierte Fälle berichten; nicht jede Anschuldigung ist automatisch ein nachgewiesener Vorfall. Kontrollen für Verifizierung, rechtliche Prüfung, Datenschutz und Fallstatus definieren.
Vermögensverwaltung Bestimmte Investitionen im Rahmen eines treuhänderischen Mandats dürfen aus der Nachhaltigkeitserklärung ausgenommen werden. Mandatsbedingungen dokumentieren und umfassendere Ausschlüsse aus dem Portfolio verhindern.

7. Struktur und Darstellung der Erklärung

Der überarbeitete ESRS 1 sieht eine klarere, vierteilige Nachhaltigkeitserklärung vor: allgemeine Informationen sowie Informationen zu Umwelt, Sozialem und Governance. Er ermöglicht eine Zusammenfassung für Führungskräfte und einen separaten Anhang zur EU-Taxonomie und behält die bedingte Einbeziehung durch Verweis bei. Entscheidungen zur Darstellung sollten frühzeitig getroffen werden, da sie die Zuständigkeiten, den Umfang der Prüfung, Querverweise, die digitale Kennzeichnung und die Zugänglichkeit der einbezogenen Informationen beeinflussen.

8. Auswirkungen auf Systeme und Vergleichsinformationen

Der überarbeitete ESRS 1 behält Vergleichswerte für quantitative Kennzahlen und Beträge aus früheren Berichtsperioden bei, sieht jedoch Übergangserleichterungen vor. Unternehmen der ersten Welle müssen in ihrem ersten Jahr nach der überarbeiteten Verordnung keine Vergleichsinformationen für Kennzahlen und Beträge vorlegen, die nicht den nach den 2023 ESRS erforderlichen Kennzahlen und Beträgen entsprechen. Andere Unternehmen sind in ihrem ersten Jahr der ESRS-Berichterstattung nicht verpflichtet, Vergleichsinformationen vorzulegen. Die Erleichterung muss eng ausgelegt werden, und das Unternehmen sollte weiterhin wesentliche Änderungen von Definitionen und Methoden erläutern, die zum Verständnis von Trends erforderlich sind.

In der Praxis

Kontrollbereich Übergangsfrage Erforderliche Maßnahme
Angabeninventar Welche alten Datenpunkte entfallen, ändern sich oder bleiben aufgrund unternehmensspezifischer Erfordernisse bestehen? Erstellen Sie eine Zuordnung auf Anforderungsebene, nicht nur eine Zuordnung nach Überschriften.
Datenwörterbuch Haben sich Definitionen, Einheiten, Abgrenzungen oder Berechnungsmethoden geändert? Versionieren Sie jede Kennzahl und weisen Sie ihr einen Gültigkeitszeitraum zu.
Wesentlichkeitssystem Kann der Arbeitsablauf eine Top-down-Prüfung und Informationswesentlichkeit unterstützen? Trennen Sie Schlussfolgerungen auf Sachverhaltsebene von Schlussfolgerungen auf Datenpunktebene.
Vergleichszahlen Sind überarbeitete Kennzahlen mit früheren 2023-ESRS-Zahlen vergleichbar? Stellen Sie Werte rückwirkend neu dar, sofern dies erforderlich und praktikabel ist; nutzen Sie Übergangserleichterungen nur, wenn Sie dafür infrage kommen.
Schätzungen Werden sich erwartete finanzielle Auswirkungen oder Daten aus der Wertschöpfungskette durch neue Informationen ändern? Dokumentieren Sie die Schätzungsunsicherheit und unterscheiden Sie Aktualisierungen von Fehlern aus früheren Berichtsperioden.
Nachweisregister Liegen für neue Ermessensentscheidungen Prüfungsnachweise vor? Fügen Sie Felder für Quelle, Verantwortlichen, Methodik, Genehmigung und Aufbewahrung hinzu.
Berichtserstellung Verändert die vierteilige Struktur die Erstellung und das Tagging? Aktualisieren Sie Vorlagen, Querverweise, den Taxonomieanhang und die Kontrollen für die Zusammenfassung für die Geschäftsleitung.
Prüfungssicherheit Hat der Anbieter der Prüfungssicherheit die geänderten Methoden und Übergangsentscheidungen beurteilt? Stimmen Sie vor Jahresende ein Änderungsprotokoll und eine Liste der angeforderten Nachweise ab.

9. Übergangsentscheidungen für das GJ2026

Der verabschiedete Rechtsakt sieht drei praktische Wege für Geschäftsjahre vor, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, sobald die Verordnung in Kraft ist. Weg A verwendet die 2023 ESRS in der durch den 2025 Quick Fix geänderten Fassung. Weg B verwendet die vollständig überarbeiteten 2026 ESRS. Weg C verwendet die 2023 ESRS plus Quick Fix, wendet jedoch nur die aufgeführten überarbeiteten Erleichterungen an: den Top-down-Ansatz; Bestimmungen zur Begrenzung aufgrund unangemessener Kosten oder Anstrengungen und zur Wertschöpfungskette; Erwerbe und Veräußerungen; nicht wesentliche Tätigkeiten; den Teilumfang der Wertschöpfungskette; gemeinschaftliche Tätigkeiten; den Taxonomieanhang; und die Zusammenfassung für die Geschäftsleitung. Die Nachhaltigkeitserklärung muss die verwendete Fassung eindeutig angeben.

In der Praxis

10. Vorbereitungsfahrplan für 2027

Zeitplan Meilenstein Realistisches Ergebnis
Jetzt – Abschluss der rechtlichen Arbeiten Prüfung und Veröffentlichung im Amtsblatt beobachten; eine verantwortliche Person für den Übergang benennen. Status-Tracker und quellengesteuerter Endtext.
Monat 1 Eine Zuordnung auf Absatzebene von 2023 zu 2026 abschließen und geänderte Definitionen ermitteln. Änderungsregister nach Angabe, Kennzahl, Methode und System.
Monat 2 Workflow für doppelte Wesentlichkeit und Informationswesentlichkeit neu gestalten. Genehmigte Methodik und Entscheidungsunterlagen.
Monat 3 Option für FY2026 auswählen und Versionsaussage genehmigen. Versionsvermerk des Verwaltungsrats/Managements.
Monate 3-6 Datenwörterbuch, Abgrenzungen, Berechnungsmethoden, Nachweise und Kontrollen aktualisieren. Getestetes Berichterstattungshandbuch und Kontrollmatrix.
Monate 6-9 Überarbeitete Angaben, Vergleichsinformationen, Schätzungen und die Struktur der Erklärung testweise durchlaufen. Mustererklärung und Protokoll der Prüfungsergebnisse.
Vor Jahresende Lücken schließen und Nachweise für die Prüfung abstimmen. Einsatzbereiter Abschlussplan für FY2027.
Abschluss der Berichterstattung Unter dem endgültigen Rechtstext vorbereiten, prüfen, einer Prüfung unterziehen und veröffentlichen. Versionskontrollierte Nachhaltigkeitserklärung.

Hypothetical scenario

Beispielszenario – Industriekonzern der ersten Welle

Ein Konzern berichtete für FY2024 und FY2025 nach den ESRS 2023. Sein Änderungsregister zeigt, dass mehrere narrative Datenpunkte entfernt werden können, die Abgrenzungsrichtlinie für THG auf die operative Kontrolle umgestellt werden kann, die Schadstoffbewertung eine neue Genehmigung durch das Management erfordert und für Kennzahlen zu Vorfällen der Status „substantiiert verifiziert“ erforderlich ist. Der Konzern erwägt die vollständig überarbeiteten ESRS für FY2026, weil seine Systeme die neuen Definitionen bereits unterstützen, stellt jedoch bei zwei Kennzahlen Brüche in den Vergleichsinformationen fest. Er dokumentiert die Versionswahl, wendet die einschlägige Übergangserleichterung für Vergleichsinformationen an, erläutert Änderungen der Methodik und hält eine Überleitung vom Angabeverzeichnis für FY2025 zu den Ergebnissen für FY2026 vor.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

In der Praxis

Häufige Fehler und Abhilfen

Fehler Warum dies riskant ist Abhilfe
Jeden entfernten Datenpunkt ohne Wesentlichkeitsprüfung löschen Die Informationen können für eine unternehmensspezifische Angabe oder eine sachgerechte Darstellung weiterhin erforderlich sein. Verbleibenden Informationsbedarf beurteilen und die Schlussfolgerung dokumentieren.
Die überarbeiteten Standards vor ihrem Inkrafttreten als verpflichtend bezeichnen Stellt den rechtlichen Status falsch dar und kann eine ungültige FY2026-Grundlage schaffen. Präzise Formulierungen zu Übernahme, Inkrafttreten und Anwendung verwenden.
Den Top-down-Ansatz als Verzicht auf eine detaillierte Beurteilung behandeln Plausible Sachverhalte können übersehen werden. Abdeckungsprüfungen und eine gezielte detaillierte Beurteilung ergänzen.
Eine Kennzahl ohne vergleichende Analyse ändern Trendinformationen werden irreführend. Definitionen versionieren, eine Neudarstellung beurteilen und Brüche erläutern.
Jede neue Erleichterung automatisch nutzen Erleichterungen sind an Bedingungen geknüpft und können bei übermäßiger Nutzung die Transparenz schwächen. Jede Erleichterung mit Berechtigung, Begründung und Nachweisen genehmigen.
Vorlagen aktualisieren, aber Systeme und Kontrollen nicht Der Bericht kann überarbeitet wirken, während die Daten weiterhin auf alten Definitionen basieren. Die vollständige Datenherkunft und Prüfungsnachweiskette aktualisieren.

Bereitschaft

Checkliste zur Bereitschaft

  • Der endgültige Rechtstext und das Inkrafttretensdatum werden von einer namentlich benannten verantwortlichen Person überwacht.
  • Ein Änderungsregister auf Absatzebene unterscheidet zwischen gestrichenen, geänderten, beibehaltenen und neuen Anforderungen.
  • Der DMA-Workflow unterstützt ein Top-down-Screening und separate Entscheidungen zur Informationswesentlichkeit.
  • Jede geänderte Kennzahl verfügt über eine versionierte Definition, Abgrenzung, Einheit, Methode und Behandlung von Vergleichsinformationen.
  • Für jede Erleichterung gibt es eine Berechtigungsprüfung, eine Genehmigung und eine Angabe zu den Offenlegungsfolgen.
  • FY2026 Route A, B oder C wird ausgewählt und die Versionserklärung wird erstellt.
  • Die Optionen für die vierteilige Erklärung, die Zusammenfassung für Führungskräfte und den Taxonomie-Anhang werden kontrolliert.
  • Die Prüfungsdienstleister haben den Übergangsplan und die Erwartungen an die Nachweise geprüft.
  • Die Genehmigungen durch Verwaltungsrat und Management decken Methodik, Version, wesentliche Sachverhalte, Erleichterungen und Freigabe ab.

In der Praxis

Quellenverzeichnis

ID Offizielle Quelle Rolle im Artikel — Status
S1 Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 5010 final Rechtliche Elemente, Übergangsbestimmungen, Anwendung und wesentliche Änderungen — angenommen; zum Prüfungsstichtag noch nicht in Kraft
S2 Anhang I zu C(2026) 5010 Vollständig überarbeitete ESRS — angenommener Text
S3 Mitteilung der Kommission zur Annahme, 3 July 2026 Zusammenfassung der Datenpunkte und Kostensenkungen — offizielle Statusquelle
S4 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission Aktuelle ESRS-Basis — in Kraft
S5 Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 der Kommission Quick-Fix-Basis für FY2026 Route A/C — in Kraft
S6 Richtlinie (EU) 2026/470 Vorgabe zur Vereinfachung, Auslassungen und überarbeiteter Anwendungsbereich — in Kraft; Umsetzung ausstehend

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Sind die überarbeiteten ESRS bereits in Kraft?

Status am 2 August 2026: Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS am 3 July 2026 angenommen, aber die delegierte Verordnung ist noch nicht in Kraft. Beschreiben Sie den überarbeiteten Text nicht als verpflichtend, bevor Prüfung, Veröffentlichung und Inkrafttreten abgeschlossen sind.

Wann werden die überarbeiteten ESRS verpflichtend?

Der angenommene Rechtsakt ist so konzipiert, dass er auf Geschäftsjahre angewendet wird, die am oder nach dem 1 January 2027 beginnen, und erlaubt Wahlmöglichkeiten für FY2026, sobald er in Kraft ist. Beschreiben Sie den überarbeiteten Text nicht als verpflichtend, bevor Prüfung, Veröffentlichung und Inkrafttreten abgeschlossen sind.

Kann ein Unternehmen die überarbeiteten ESRS für FY2026 verwenden?

Der angenommene Rechtsakt sieht drei praktische Wege für Geschäftsjahre vor, die zwischen dem 1 January und dem 31 December 2026 beginnen, sobald die Verordnung in Kraft ist. Route B verwendet die vollständig überarbeiteten ESRS 2026. Die Nachhaltigkeitserklärung muss eindeutig angeben, welche Version verwendet wurde.

Entfällt die doppelte Wesentlichkeit durch die Reduzierung der Datenpunkte?

Die überarbeiteten ESRS behalten das Kernmodell bei — doppelte Wesentlichkeit, zwei übergreifende Standards und zehn thematische Standards — vereinfachen jedoch erheblich, wie Unternehmen entscheiden und darstellen, was wesentlich ist. Die überarbeiteten ESRS machen einen Top-down-Ansatz ausdrücklich möglich. Statt mit einer zeilenweisen Liste aller möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beginnen, darf das berichtspflichtige Unternehmen sein Geschäftsmodell, seine Sektoren, Tätigkeiten, geografischen Gebiete, Produkte, Beziehungen, Ergebnisse der Sorgfaltsprüfung und Risikoinformationen nutzen, um die Sachverhalte zu ermitteln, die plausiblerweise eine detaillierte Bewertung erfordern.

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