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Informationswesentlichkeit nach ESRS: Warum ein wesentliches Thema nicht jeden Datenpunkt verpflichtend macht

Wie sich eine wesentliche IRO, ein wesentliches Thema oder Unterthema, eine Angabepflicht, eine Anwendungsanforderung und ein einzelner Datenpunkt unterscheiden lassen

Für wen ist der Kurs A 9-minute read for reporting teams working through Wesentlichkeit von Informationen: welche Angaben und Datenpunkte Sie berichten, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

Nein. Nach den überarbeiteten ESRS legt ein wesentliches Thema oder Unterthema den Berichtsbereich fest, macht jedoch nicht automatisch jede Angabepflicht oder jeden Datenpunkt berichtspflichtig. Das Unternehmen identifiziert zunächst Themen, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen verknüpft sind, und bestimmt anschließend die für jedes Thema zu berichtenden wesentlichen Informationen.

Es wendet ESRS 2, die allgemeinen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen, relevante themenspezifische Angabepflichten und Anwendungsanforderungen sowie unternehmensspezifische Informationen an, die für eine sachgerechte Darstellung erforderlich sind. Informationen, die nicht wesentlich sind, dürfen nicht als ESRS-Informationen dargestellt werden, es sei denn, sie werden eindeutig als ergänzende Informationen gekennzeichnet. Die interne Datei sollte daher Entscheidungen von der IRO über das Thema, die Anforderung und den Datenpunkt dokumentieren, auch wenn die öffentliche Erklärung nicht jeden ausgeschlossenen Datenpunkt einzeln erläutert.

Rule

ESRS-MAT-004

Informationswesentlichkeit nach ESRS: Warum ein wesentliches Thema nicht jeden Datenpunkt verpflichtend macht Wie sich eine wesentliche IRO, ein wesentliches Thema oder Unterthema, eine Angabepflicht, eine Anwendungsanforderung und ein einzelner Datenpunkt unterscheiden lassen

In der Praxis

Typ

Typ Stufe Zielgruppe — aktueller Kontext
Leitfaden zur Informationswesentlichkeit und zur Filterung von Angaben Stufe 4 · Leitfaden für fachkundige Angaben Teams, die eine ESRS-Angabematrix erstellen und die Vollständigkeit prüfen — Überarbeitete ESRS 1, Paragraphen 23-31, und ESRS 2 IRO-2, geprüft am 2. August 2026

Rule

VERSIONSSTAND 2026

Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 angenommen. Zum Datum der Quellenprüfung war der delegierte Rechtsakt noch nicht in Kraft, da die Veröffentlichung im Amtsblatt auf den Prüfungszeitraum des Europäischen Parlaments und des Rates folgt. Die ESRS von 2023 blieben daher der rechtlich anwendbare Regelungsbestand. Jedes Projekt sollte die am Ende seines Berichtszeitraums geltenden ESRS bestimmen und jede Entscheidung über einen Übergang oder eine optionale vorzeitige Anwendung steuern. Die folgenden Artikel erläutern den überarbeiteten Text, behalten jedoch diese Einschränkung hinsichtlich des Rechtsstatus bei.

Warum diese Unterscheidung das gesamte Berichtsprojekt verändert

Ein üblicher Ansatz im ersten Jahr besteht darin, ein wesentliches Thema auszuwählen und anschließend jeden Datenpunkt im zugehörigen themenspezifischen Standard anzufordern. Dies führt zu einer übermäßigen Datenerhebung und umfangreichen Erklärungen mit geringem Mehrwert. Der entgegengesetzte Fehler besteht darin, nur die Informationen offenzulegen, über die das Management bereits verfügt, und dadurch wesentliche IROs ohne vollständige und getreue Erläuterung zu lassen. Die Informationswesentlichkeit ist das Steuerungsinstrument, das beide Ergebnisse verhindert.

Die überarbeiteten ESRS machen den Filter ausdrücklich. Das Unternehmen identifiziert zunächst Themen oder Unterthemen, die mit wesentlichen IROs verknüpft sind. Anschließend bestimmt es die zu berichtenden wesentlichen Informationen, wobei es ESRS 2, relevante themenspezifische Angabepflichten und Anwendungsanforderungen, allgemeine Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen sowie unternehmensspezifische Informationen anwendet, soweit dies für eine sachgerechte Darstellung erforderlich ist. Nicht wesentliche Informationen, die durch eine ESRS-Angabepflicht oder einen Datenpunkt vorgeschrieben werden, werden nicht als ESRS-Informationen dargestellt, es sei denn, sie werden eindeutig als ergänzende Informationen gekennzeichnet.

Der Filter für die Informationswesentlichkeit nach ESRS führt von einer wesentlichen IRO über das relevante Thema, die Angabepflichten und Datenpunkte zu veröffentlichten wesentlichen Informationen, ohne jeden Datenpunkt automatisch als berichtspflichtig zu behandeln.

Schnelle Orientierung

Abbildung 5. Der Filter für die Informationswesentlichkeit nach ESRS von der wesentlichen IRO zur veröffentlichten Erklärung.

Schnelle Orientierung

Gilt für
Teams, die eine Angabematrix erstellen, Datenanforderungen vorbereiten, themenspezifische Abschnitte verfassen oder die Vollständigkeit hinterfragen.
Primäre Entscheidung
Welche Angabepflichten, Anwendungsanforderungen, Datenpunkte und unternehmensspezifischen Informationen für jede wesentliche IRO und jedes Unterthema wesentlich sind.
Wichtige Quellen
Überarbeitete ESRS 1, Paragraphen 23-31, AR 8-12; ESRS 2 IRO-2 und allgemeine Angaben.
Häufige Verwechslung
Davon ausgehen, dass die Wesentlichkeit von ESRS E1, S1 oder einem anderen Thema automatisch jeden Datenpunkt in diesem Standard aktiviert.

In der Praxis

Fünf Konzepte, die nicht zusammengefasst werden dürfen

Konzept Bedeutung in der Berichtsarchitektur Getroffene Entscheidung
Wesentliches IRO Eine tatsächliche oder potenzielle Auswirkung, ein tatsächliches oder potenzielles Risiko oder eine tatsächliche oder potenzielle Chance, die die geltenden Kriterien für Auswirkungs- oder finanzielle Wesentlichkeit erfüllt. Fällt das IRO in den Berichtsbereich und unter welcher Perspektive?
Thema oder Unterthema Der ESRS-Sachbereich, auf den sich das wesentliche IRO bezieht. Auf welcher Ebene soll die Angabe wesentliche Informationen strukturieren?
Angabepflicht (DR) Ein erforderliches Angabeziel und eine Reihe von Informationselementen in ESRS 2 oder einem themenbezogenen Standard. Ist die DR für das wesentliche Unterthema relevant, und welche wesentlichen Informationen werden benötigt?
Anwendungsanforderung (AR) Verbindliche Bestimmungen zur Anwendung mit derselben Verbindlichkeit wie die zugehörigen Anforderungen. Wie muss die DR oder die Wesentlichkeitsregel angewendet werden?
Datenpunkt / wesentliche Informationen Ein einzelnes qualitatives oder quantitatives Informationselement. Könnte das Weglassen, die Falschdarstellung oder die Verschleierung die Entscheidungen der Nutzer vernünftigerweise beeinflussen?

Der zweistufige ESRS-Berichtstest

1. Themen ermitteln, die sich auf wesentliche IROs beziehen. Das Unternehmen berichtet wesentliche Informationen für ein Thema oder Unterthema, wenn sie sich auf ein oder mehrere wesentliche IROs beziehen.

2. Die wesentlichen Informationen für jedes Thema bestimmen. ESRS 2 anwenden; die allgemeinen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen; relevante themenbezogene DRs und ARs; sowie unternehmensspezifische Informationen, die für eine sachgerechte Darstellung erforderlich sind.

Wenn ein wesentliches IRO nur ein Unterthema betrifft, berichtet das Unternehmen nur wesentliche Informationen zu diesem Unterthema. Dies ist bei breit gefassten Standards wie eigene Belegschaft, Klima oder biologische Vielfalt wichtig: Ein wesentliches Problem aktiviert nicht automatisch nicht zusammenhängende Unterthemen.

In der Praxis

Ein praxisnaher Filter für DRs und Datenpunkte

Prüfschritt Frage Aufbewahrte Nachweise — Mögliche Schlussfolgerung
1. IRO-Prüfung Welches wesentliche IRO erläutert die Information, und unter welcher Perspektive? Genehmigtes IRO-Register und Begründung. — Kein verknüpftes wesentliches IRO: Nicht als erforderliche ESRS-Information behandeln; den ergänzenden Zweck separat beurteilen.
2. Unterthemenprüfung Was ist das präzise Thema bzw. Unterthema und der Kontext? Themenzuordnung, Geografie, Tätigkeit, Stakeholder- und Wertschöpfungskettenstandort. — Die Berichterstattung auf das wesentliche Unterthema und eine angemessene Aufschlüsselung beschränken.
3. DR-/AR-Prüfung Welche DRs/ARs aus ESRS 2 oder den thematischen Standards sind für dieses Unterthema relevant? Zuordnung zu Standards und Angabeziel. — Relevante Anforderungen anwenden; nicht davon ausgehen, dass jede DR im thematischen Standard relevant ist.
4. Informationsprüfung Würden das Weglassen, die Falschdarstellung oder die Verschleierung der Information die Entscheidungen relevanter Nutzer beeinflussen? Nutzerbedarf, Nachweise, Bedeutung, Aggregation und Unsicherheitsanalyse. — Unternehmensspezifische Informationen aufnehmen, ausschließen, aggregieren, disaggregieren oder ergänzen.
5. Prüfung der getreuen Darstellung Vermittelt die Aussage als Ganzes ein vollständiges, neutrales und zutreffendes Bild? Gesamtprüfung, zusammenhängende Informationen und Aussagenregister. — Unternehmensspezifische Informationen ergänzen, das Gleichgewicht anpassen oder verschleiernde unwesentliche Details entfernen.
6. Veröffentlichungsprüfung Sind nicht wesentliche Informationen für einen anderen Zweck enthalten? Register ergänzender Informationen und eindeutige Kennzeichnung. — Separat und eindeutig darstellen, damit wesentliche ESRS-Informationen nicht verschleiert werden.

Was muss öffentlich sichtbar sein und was gehört in die interne Akte?

Die überarbeiteten ESRS verlangen im Allgemeinen keine öffentlich zugängliche, zeilenweise Begründung für jeden Datenpunkt, der als nicht wesentlich beurteilt wurde. Eine belastbare interne Dokumentation ist dennoch unerlässlich, da das Unternehmen nachweisen muss, wie die Aussage bestimmt wurde und warum sie vollständig, neutral und zutreffend ist und nicht durch irrelevante Informationen verschleiert wird.

In der Praxis

Öffentliche Nachhaltigkeitserklärung Interne Entscheidungsnachweise
Prägnante Beschreibungen wesentlicher IROs, Themen und der Orte, an denen sie im eigenen Geschäftsbetrieb oder in der Wertschöpfungskette auftreten. Zuordnung von IROs zu Themen und von IROs zu DRs, einschließlich verworfener Alternativen.
Die Liste der eingehaltenen DRs und die genauen Fundstellen, einschließlich der Aufnahme durch Verweis. Entscheidungen auf Datenpunktebene, Nachweise, Verantwortliche, Prüfer und die Begründung zur Wesentlichkeit von Informationen.
Eine Liste ergänzender Informationen und die vorgeschriebene Tabelle der Datenpunkte nach EU-Recht, mit Kennzeichnung derjenigen, die als nicht wesentlich beurteilt wurden. Zweck und Freigabegenehmigung der ergänzenden Informationen, damit freiwillige Informationen nicht mit verpflichtenden ESRS-Angaben verwechselt werden.
Die Grundlage für die Schlussfolgerung, dass der Klimawandel nicht wesentlich ist, wenn ESRS E1 weggelassen wird. Die vollständige E1-Bewertung, Nachweise, kritische Prüfung und Genehmigung durch die Governance.
Erleichterungen, Optionen, Einschränkungen und wesentliche Ermessensentscheidungen, sofern ESRS dies verlangt. Die zugrunde liegende Berechnung, rechtliche Analyse, das Protokoll der Datenlücken und der Genehmigungsnachweis.

In der Praxis

Empfohlenes Entscheidungsprotokoll zur Wesentlichkeit von Informationen

Feld Zweck des Beispiels
Standardversion und Berichtszeitraum Verhindern, dass eine Entscheidung aus einer Ausgabe ohne Überprüfung wiederverwendet wird.
Wesentliche IRO und Betrachtungsperspektive Die Information an die genehmigte Wesentlichkeitsfeststellung anknüpfen.
Thema / Teilthema Die Aktivierung nicht relevanter Themenbereiche vermeiden.
DR-, AR- und Datenpunktkennung Die genau berücksichtigte Anforderung zeigen.
Nutzerentscheidung und Bedeutung Erläutern, warum die Information Entscheidungen beeinflussen konnte oder nicht beeinflussen konnte.
Nachweise und Unsicherheit Quelle, Schätzung, Einschränkung, Aggregation und gegenläufige Nachweise festhalten.
Schlussfolgerung Einbeziehen, ausschließen, aggregieren, disaggregieren, durch Verweis einbeziehen, unternehmensspezifisch oder ergänzend.
Verantwortliche Person, Prüfer und Genehmigung Vorbereitung und kritische Prüfung trennen.
Fundstelle der Veröffentlichung und Version Bestätigen, dass die endgültige Erklärung die genehmigte Entscheidung widerspiegelt.

In der Praxis

Ausgearbeitete Beispiele

Szenario Schlussfolgerung zur Wesentlichkeit Konsequenz für die Berichterstattung
Fähigkeiten und Bindung der eigenen Belegschaft sind wesentlich; andere S1-Teilthemen sind nicht mit wesentlichen IRO verknüpft. Das Unternehmen berichtet wesentliche Informationen zum relevanten Teilthema der eigenen Belegschaft, einschließlich damit verbundener Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele. Es veröffentlicht nicht automatisch jeden S1-Datenpunkt; es bewahrt das Entscheidungsprotokoll auf und ergänzt unternehmensspezifische Informationen zur Bindung, falls dies für eine getreue Darstellung erforderlich ist.
Wasser ist an zwei Standorten in wasserstressgefährdeten Einzugsgebieten wesentlich, jedoch nicht an allen Standorten der Gruppe. Das Teilthema Wasser ist wesentlich, mit erheblichen geografischen Unterschieden. Die Informationen werden für die wesentlichen Standorte oder Kontexte disaggregiert, damit Gruppenmittelwerte Auswirkungen nicht verschleiern; nicht relevante Wasserdatenpunkte werden herausgefiltert.
Der Klimawandel wird als nicht wesentlich beurteilt und ESRS E1 wird weggelassen. Eine spezielle ESRS 2 IRO-2-Angabe gilt. Die Grundlage für die Schlussfolgerung der Nicht-Wesentlichkeit wird angegeben, und die zugrunde liegende Bewertung sowie die Genehmigung durch die Governance werden aufbewahrt.
Ein Kreditgeber fordert eine zusätzliche Kennzahl an, die nach ESRS nicht wesentlich ist. Die Kennzahl kann einem separaten Nutzer- oder Vertragszweck dienen, stellt jedoch nicht automatisch nach ESRS wesentliche Informationen dar. Wenn sie in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wird, ist sie eindeutig als ergänzend zu kennzeichnen und darf wesentliche ESRS-Informationen nicht verschleiern.

In der Praxis

Risiken der Über- und Unterberichterstattung

Risiko Typisches Symptom Kontrolle
Überberichterstattung Jeder Datenpunkt in einem wesentlichen thematischen Standard wird aufgenommen, wodurch lange allgemeine Abschnitte und unwesentliche Details entstehen. Verwenden Sie den IRO-Unterthema-DR-Datenpunkt-Filter und entfernen Sie Informationen, die die Informationswesentlichkeit nicht erfüllen.
Unterberichterstattung Es werden nur bestehende KPIs angegeben, während bei wesentlichen IROs Informationen zu Strategie, Maßnahmen, finanziellen Auswirkungen oder unternehmensspezifische Informationen fehlen. Überprüfen Sie das Angabeziel und die getreue Darstellung; ergänzen Sie relevante narrative oder unternehmensspezifische Informationen.
Verschleierung Wesentliche Informationen werden in aggregierten Zahlen, Standardformulierungen oder umfangreichen freiwilligen Anhängen verborgen. Gliedern Sie auf, wenn erhebliche Unterschiede bestehen, und kennzeichnen Sie ergänzende Informationen eindeutig.
Mechanische Compliance Die Matrix wird als vollständig markiert, weil eine Zelle irgendeinen Text enthält. Prüfen Sie, ob die Informationen relevant, getreu, spezifisch, verknüpft und durch Nachweise gestützt sind.
Unkontrollierte Auslassungen Datenpunkte verschwinden aus dem Entwurf, ohne dass eine verantwortliche Person oder ein Vermerk zur Entscheidung vorhanden ist. Führen Sie ein versionskontrolliertes Entscheidungsprotokoll und dokumentieren Sie Änderungsfreigaben.

Häufige Fehler

Ein umfassendes Thema als wesentlich zu bezeichnen und den gesamten thematischen Standard automatisch als verbindlich zu behandeln.

Auf Datenpunktebene zu filtern, bevor das wesentliche IRO und das relevante Unterthema bestimmt wurden.

Anzunehmen, dass ESRS 2 für ein Thema ignoriert werden kann, weil der thematische Standard ähnliche narrative Angaben enthält.

Fehlende Daten als Grund dafür zu verwenden, dass ein Datenpunkt nicht wesentlich ist. Datenverfügbarkeit und Informationswesentlichkeit sind unterschiedliche Entscheidungen.

Keine unternehmensspezifischen Informationen hinzuzufügen, wenn die vorgeschriebenen ESRS-Informationen keine getreue Darstellung gewährleisten.

Große Mengen freiwilliger Informationen aufzunehmen, ohne sie als ergänzend zu kennzeichnen oder zu prüfen, dass sie wesentliche Informationen nicht verschleiern.

Eine Angabematrix zu veröffentlichen, in der Anforderungen, aber keine präzisen Fundstellen oder einbezogenen Verweise aufgeführt sind.

Myth

'Wenn ESRS E1 wesentlich ist, ist jeder E1-Datenpunkt verbindlich.'

Reality

Die Wesentlichkeit eines Themas oder Unterthemas bestimmt den Berichtsbereich. Das Unternehmen wendet anschließend die Informationswesentlichkeit auf relevante DRs, ARs und Datenpunkte an und stellt zugleich sicher, dass ESRS 2 und unternehmensspezifische Informationen eine getreue Darstellung gewährleisten. Die Entscheidung muss kontrolliert werden; sie ist keine Erlaubnis, nur zweckmäßige Informationen auszuwählen.

Bereitschaft

Prüfungscheckliste für die Angabematrix

  • Jedes wesentliche IRO ist mit einem spezifischen Thema oder Unterthema und einem Angabeziel verknüpft.
  • Einschlägige Anforderungen aus ESRS 2 und allgemeine Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen sind enthalten.
  • Thematische DRs und ARs werden für das wesentliche Unterthema bewertet und nicht allein durch den Titel des Standards aktiviert.
  • Jede Aufnahme oder Auslassung ist im internen Entscheidungsprotokoll mit einem Verantwortlichen, Nachweisen und einem Prüfer dokumentiert.
  • Die Datenverfügbarkeit wurde nicht mit der Wesentlichkeit verwechselt; Schätzungen, Einschränkungen und Erleichterungen werden gesondert behandelt.
  • Unternehmensspezifische Informationen werden hinzugefügt, wenn die vorgeschriebenen ESRS-Informationen für eine sachgerechte Darstellung nicht ausreichen.
  • Aggregation und Disaggregation verschleiern keine Unterschiede zwischen Standorten, geografischen Gebieten, Tochterunternehmen, Produkten oder Stakeholdern.
  • Ergänzende Informationen sind eindeutig gekennzeichnet und ändern die Aussage zur ESRS-Konformität nicht.
  • IRO-2 führt die eingehaltenen DRs auf und verweist die Nutzer auf genaue Fundstellen.

Sources

Primary sources

Verweise auf das Rahmenwerk

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