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ESRS vs IFRS S1 und IFRS S2: Wesentliche Unterschiede bei Wesentlichkeit, Anwendungsbereich und Berichterstattung

Ein Leitfaden für die Berichterstattung nach zwei Standards zu doppelter Wesentlichkeit gegenüber Anlegerwesentlichkeit, berichtspflichtigem Unternehmen, Wertschöpfungskette, finanziellen Auswirkungen, thematischen Inhalten, Darstellung, Aussagen und Prüfungssicherheit.

Für wen ist der Kurs A 15-minute read for reporting teams working through ESRS im Zusammenspiel mit GRI, IFRS S1/S2, der EU-Taxonomie und CSDDD, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

ESRS und IFRS S1/S2 können durch ein koordiniertes Berichtsprogramm umgesetzt werden, beantworten jedoch unterschiedliche primäre Fragen. ESRS wendet die doppelte Wesentlichkeit an: wesentliche Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt sowie wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen für das Unternehmen.

IFRS S1/S2 konzentrieren sich auf wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen für die primären Nutzer von Mehrzweck-Finanzberichten – Informationen über Risiken und Chancen, die die Aussichten des Unternehmens vernünftigerweise beeinflussen könnten. Die Standards teilen Konzepte zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielen, und die Klimaberichterstattung ist in hohem Maße interoperabel; Berichtsgrenzen, Wesentlichkeitsfeststellungen, thematische Abdeckung, Aufbau der Aussagen, Formulierungen zur Compliance und Wege zur Prüfungssicherheit erfordern jedoch weiterhin eine getrennte Kontrolle.

Ein Unternehmen, das nach zwei Standards berichtet, kann durch gemeinsame Governance, Risikoidentifizierung, Kartierung der Wertschöpfungskette, Klimadaten, Finanzplanung und Nachweise erheblichen Aufwand einsparen. Diese Einsparungen verschwinden, wenn das Projekt um eine undifferenzierte „ESG-Wesentlichkeitsmatrix“ herum aufgebaut wird. Eine solche Gestaltung kann schwerwiegende Auswirkungen auslassen, die für Anleger nicht wesentlich sind, Auswirkungsinformationen in eine IFRS-Compliance-Erklärung aufnehmen, ohne ihre Entscheidungsnützlichkeit zu prüfen, das falsche berichtspflichtige Unternehmen verwenden oder davon ausgehen, dass die EU-Prüfung automatisch eine IFRS S1/S2-Erklärung validiert.

Technical status

REDAKTIONELLER STATUS

Eine hohe Übereinstimmung beseitigt die zwei Berichterstattungsperspektiven nicht. Die überarbeiteten ESRS wurden von der Europäischen Kommission am 3. Juli 2026 angenommen. Zum Überprüfungsdatum waren sie noch nicht in Kraft getreten; die rechtlich anwendbaren ESRS blieben die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 in der durch den 2025 Quick Fix geänderten Fassung. Bestätigen Sie vor der Veröffentlichung die Veröffentlichung im Amtsblatt, das Inkrafttreten, einen etwaigen Weg zur vorzeitigen Anwendung und den erfassten Berichtszeitraum. Die ESRS-ISSB Interoperability Guidance vom Mai 2024 analysierte die ESRS von 2023 und stellt keine formelle Gleichwertigkeitserklärung dar. Die überarbeiteten ESRS von 2026 und spätere Änderungen an IFRS S2 erfordern eine erneute Versionskontrolle.

Schnelle Orientierung

Abbildung 1. Ein Programm kann ESRS und IFRS S1/S2 unterstützen, doch Wesentlichkeitsentscheidungen und Berichterstattungsaussagen bleiben getrennt. Lernvisualisierung der London Reporting Academy.

Schnelle Orientierung

Anwendungsbereich
EU-Konzerne, Tochterunternehmen, Nicht-EU-Mutterunternehmen und freiwillig Berichtende, die ESRS und IFRS S1/S2 oder auf ISSB basierende Angaben einer Rechtsordnung erstellen.
Primäre Entscheidung
Wie Prozesse und Daten gemeinsam genutzt werden können, während getrennte Schlussfolgerungen zu Wesentlichkeit, Berichtsgrenze, Darstellung, Compliance und Prüfungssicherheit gewahrt bleiben.
Wesentliche Quelle
Überarbeitete ESRS 1 und ESRS 2; IFRS S1 und IFRS S2; offizielle ESRS-ISSB Interoperability Guidance (Mai 2024).
Häufige Verwechslung
Die Annahme, dass eine ESRS-Bewertung der doppelten Wesentlichkeit automatisch alle nach IFRS S1/S2 wesentlichen Informationen identifiziert.

In der Praxis

1. Vergleich nebeneinander

Dimension ESRS IFRS S1 / IFRS S2
Primäres Berichterstattungsziel Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen des EU-Berichterstattungsrahmens für Nachhaltigkeit erläutern. Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen bereitstellen, die für die primären Nutzer von Mehrzweck-Finanzberichten nützlich sind.
Wesentlichkeit Doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit; jede der beiden Perspektiven kann einen Sachverhalt wesentlich machen. Anlegerwesentlichkeit: Informationen sind wesentlich, wenn ihr Weglassen, ihre fehlerhafte Darstellung oder ihre Verschleierung die Entscheidungen der primären Nutzer beeinflussen könnte; Risiken und Chancen müssen in der Lage sein, die Aussichten zu beeinflussen.
Berichtspflichtiges Unternehmen Dasselbe berichtspflichtige Unternehmen wie im Abschluss; der konsolidierte Mutterkonzern umfasst Tochterunternehmen, mit Informationen zur Wertschöpfungskette, soweit erforderlich. Dasselbe berichtspflichtige Unternehmen wie in den zugehörigen Abschlüssen.
Wertschöpfungskette Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette; themen- und metrikspezifische Regelungen. Risiken und Chancen im gesamten Geschäftsmodell und in der Wertschöpfungskette des Unternehmens, sofern sie die Aussichten beeinflussen könnten.
Themenbezogene Inhalte Zehn thematische Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, angewendet durch Wesentlichkeit. IFRS S2 behandelt das Klima; IFRS S1 stellt den allgemeinen Rahmen bereit und verlangt für andere Themen die Anwendung der IFRS-Standards sowie die Berücksichtigung von SASB und anderen Quellen.
Darstellung Gesonderter Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht mit ESRS-Struktur und zulässigen Querverweisen. Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen sind Bestandteil von Finanzberichten für allgemeine Zwecke und werden gleichzeitig mit den Abschlüssen berichtet, vorbehaltlich zulässiger Regelungen zum Ort der Berichterstattung.
Konformitätserklärung Die Grundlage der Erstellung weist die angewendeten ESRS aus; die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben richtet sich nach dem EU-Recht bzw. nationalen Recht und den anwendbaren ESRS. Eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Konformität ist nur zulässig, wenn alle Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllt sind.
Prüfung Der Rahmen der CSRD/Bilanzrichtlinie verlangt eine Prüfung der in den Anwendungsbereich fallenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, umgesetzt durch EU-Recht und nationales Recht. IFRS S1/S2 selbst bestimmen nicht, ob eine Prüfung verpflichtend ist; dies ergibt sich aus dem Recht der jeweiligen Rechtsordnung, einer Aufsichtsbehörde oder einer freiwilligen Beauftragung.

2. Doppelte Wesentlichkeit versus Wesentlichkeit für Investoren

Die beiden Systeme überschneiden sich am deutlichsten bei nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, die die finanziellen Aussichten beeinflussen könnten. Die finanzielle Wesentlichkeit nach ESRS und die Wesentlichkeit nach IFRS S1 stützen sich daher häufig auf dieselben Nachweise zu Unternehmensrisiken, Strategie, Szenarien und Finanzplanung. Sie müssen dennoch anhand der genauen Definitionen, Nutzer, Zeithorizonte und Angabepflichten jedes Rahmens geprüft werden.

Die ESRS fügen einen zweiten unabhängigen Ansatz hinzu: Ein Sachverhalt kann aufgrund der wesentlichen Auswirkungen des berichtspflichtigen Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt wesentlich sein, selbst wenn keine wesentliche finanzielle Auswirkung festgestellt wurde. Dabei handelt es sich nicht um ergänzenden „Kontext“, der aus einem auf IFRS ausgerichteten Berichtspaket stets weggelassen werden kann; es handelt sich um zentrale ESRS-Informationen. Umgekehrt kann ein für Investoren wesentliches Risiko eine Angabe nach IFRS erfordern, auch wenn die damit verbundene externe Auswirkung nach der Auswirkungswesentlichkeit der ESRS nicht wesentlich ist.

In der Praxis

Szenario ESRS-Ergebnis IFRS S1/S2-Ergebnis
Schwerwiegende menschenrechtliche Auswirkung ohne festgestellte wesentliche finanzielle Auswirkung Auswirkungswesentlich; ESRS-Angaben sind erforderlich, sofern die Informationen wesentlich sind. Kann außerhalb des IFRS-Angabensatzes liegen, sofern sie die Aussichten nicht vernünftigerweise beeinflussen könnte oder anderweitig keine wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen hervorbringt.
Klimabezogenes Übergangsrisiko mit Auswirkungen auf Zahlungsströme Potentiell finanziell wesentlich und möglicherweise auswirkungswesentlich. Potentiell wesentlich nach IFRS S2, wenn es die Aussichten beeinflussen könnte und die Informationen für die primären Nutzer wesentlich sind.
Aufkommende Biodiversitätsabhängigkeit mit unsicherer Bewertung Kann unter der Auswirkungswesentlichkeit und/oder der finanziellen Wesentlichkeit wesentlich sein; erforderliche Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten sind offenzulegen. Beurteilen Sie, ob das Risiko/die Chance die Aussichten vernünftigerweise beeinflussen könnte und ob die Informationen wesentlich sind; verwenden Sie geeignete Quellen gemäß IFRS S1.
Positives Gemeinschaftsprogramm ohne wesentliche Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Aussichten Nicht automatisch wesentlich; vermeiden Sie eine werbliche Aufnahme, die wesentliche Informationen verdeckt. Nicht automatisch wesentlich für die Hauptadressaten; kann aus dem IFRS-Konformitätsumfang ausgeschlossen werden.

Caution

Verwenden Sie kein einziges binäres Feld „wesentlich“

Verwenden Sie mindestens drei Entscheidungsfelder: Wesentlichkeit der Auswirkungen gemäß ESRS, finanzielle Wesentlichkeit gemäß ESRS und Wesentlichkeit nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen gemäß IFRS. Speichern Sie für jedes Feld die Kriterien, den Zeithorizont, die Nachweise, den Schwellenwert, die Begründung und die genehmigende Person. Ein gemeinsamer Workshop kann die Eingaben erzeugen, aber jede Schlussfolgerung muss nachvollziehbar bleiben.

3. Bericht erstattendes Unternehmen, Konsolidierung und Grenzen der Wertschöpfungskette

Beide Rahmenwerke gehen von dem Unternehmen aus, das Finanzabschlüsse berichtet. Dies schafft eine starke gemeinsame Grundlage für Stammdaten zum Unternehmen, zur Konsolidierung, zu Konten und zum Berichtszeitraum. Der praktische Unterschied zeigt sich, wenn Nachhaltigkeitsinformationen über die kontrollierte Gruppe hinausgehen und wenn eine Kennzahl eine spezielle Abgrenzung verwendet.

Ein einzelnes Kennzeichen „in der ESG-Abgrenzung enthalten“ reicht nicht aus. Das Datenmodell sollte die Einbeziehung der rechtlichen Einheit, die Methode der finanziellen Konsolidierung, die Art der Beziehung, die Rolle in der Wertschöpfungskette, die Abgrenzung der Kennzahl, den Wesentlichkeitsweg und die Verwendung im Rahmenwerk speichern. Dadurch können dieselben Quelldaten unterschiedlich aggregiert werden, ohne die Kontrolle zu verlieren.

In der Praxis

Abgrenzungsebene Gemeinsame Grundlage ESRS-Ergänzung — IFRS-Ergänzung
Bericht erstattendes Unternehmen Unternehmen des Finanzabschlusses und Konsolidierungskreis. Bericht erstattendes Unternehmen gemäß ESRS; erläutern Sie die Einzel-/Konsolidierungsgrundlage und relevante Beurteilungen zur Abgrenzung. — Dasselbe berichtende Unternehmen wie im Finanzabschluss.
Beziehungen in der Wertschöpfungskette Register zu Lieferanten, Kunden, Beteiligungsunternehmen, Vermögenswerten, Produkten, Geografien und vertraglichen Beziehungen. Ermitteln Sie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette; wenden Sie ESRS-Erleichterungen und themenspezifische Vorschriften an. — Ermitteln Sie Risiken und Chancen im Geschäftsmodell/in der Wertschöpfungskette, die die Aussichten beeinflussen könnten; legen Sie Konzentrationen offen, sofern dies erforderlich ist.
Abgrenzung der Kennzahl Dokumentieren Sie die Grundgesamtheit der Quelle, Ausschlüsse, Methode und Zuständigkeit. Wenden Sie themenspezifische ESRS-Definitionen und jede unternehmensspezifische Abgrenzung der Kennzahl an. — Wenden Sie IFRS S2 oder unternehmensspezifische Anforderungen an Kennzahlen sowie branchenbasierte Leitlinien an.
Assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und Investitionen Gemeinsame Aufzeichnungen zu Beziehungen und finanziellen Engagements. May appear through reporting undertaking, value chain and topic-specific rules; avoid blanket consolidation assumptions. — Bewerten Sie mit den Aussichten verbundene Risiken/Chancen und anwendbare Kennzahlen, einschließlich finanzierter Emissionen, sofern relevant.

4. Finanzielle Auswirkungen: ähnliche Nachweise, unterschiedliche Einordnung

ESRS und IFRS S1/S2 zielen beide auf verbundene Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sowie die finanzielle Leistung oder Lage ab. Ein gemeinsamer Prozess für finanzielle Auswirkungen kann IROs mit Umsatzerlösen, betrieblichen Kosten, Investitionsausgaben, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Cashflows, dem Zugang zu Finanzmitteln und den Kapitalkosten verknüpfen. Die Finanzfunktion sollte die Abstimmung mit Finanzplänen und Abschlüssen verantworten, während Nachhaltigkeits- und Risikoteams die zugrunde liegenden IRO- und Szenarionachweise bereitstellen.

In der Praxis

Kontrollfrage ESRS-Schwerpunkt IFRS S1/S2-Schwerpunkt
Welche Aspekte fließen in das Modell ein? Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich auswirkungenbedingter finanzieller Auswirkungen und Abhängigkeiten. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die die Aussichten vernünftigerweise beeinflussen könnten.
Was wird offengelegt? Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen sowie damit verbundene themen- und strategiebezogene Informationen, vorbehaltlich anwendbarer Erleichterungen und der Wesentlichkeit. Auswirkungen auf die Vermögenslage, die Ertragslage und die Cashflows sowie erwartete Änderungen, wie von IFRS S1/S2 verlangt.
Wie werden Annahmen kontrolliert? Konsistenz mit dem Abschluss, soweit anwendbar, ESRS-Methoden, Schätzungen, Unsicherheit und Dokumentation von Erleichterungen. Daten und Annahmen, die soweit möglich mit dem Abschluss konsistent sind, wobei Ermessensentscheidungen und Messunsicherheit offengelegt werden.
Kann ein Modell verwendet werden? Ja, mit einer ESRS-Ergänzung für Wirkungspfade, Themenanforderungen und rechtliche Darstellung. Ja, mit einer IFRS-Ergänzung für die Entscheidungsnützlichkeit für Anleger, Aussichten und Compliance.

5. Themenabdeckung und Brancheninformationen

Die ESRS enthalten themenbezogene Standards, die branchenunabhängig für Klima, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Ressourcennutzung, vier soziale Gruppen und Unternehmensführung gelten. Wesentliche Themen werden über die einschlägigen themenbezogenen Standards und die allgemeinen Anforderungen der ESRS 2 berichtet, ergänzt durch unternehmensspezifische Informationen, sofern wesentliche Informationen nicht ausreichend abgedeckt sind.

IFRS S2 enthält klimabezogene Anforderungen. Für andere nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen verlangt IFRS S1, dass das Unternehmen die IFRS Sustainability Disclosure Standards anwendet und bei der Ermittlung der anwendbaren Offenlegungsanforderungen auf die SASB Standards Bezug nimmt und deren Anwendbarkeit berücksichtigt. Es may auch andere Quellen berücksichtigen, einschließlich GRI und ESRS, vorbehaltlich der Hierarchie von IFRS S1 und ohne wesentliche Informationen zu verschleiern.

In der Praxis

Thema Möglicherweise gemeinsam nutzbare Datenbestände Rahmenwerksspezifische Arbeiten
Klima THG-Inventar, Übergangsplan, Szenarien, klimabezogene Risiken und Chancen, Ziele, finanzielle Auswirkungen und Kontrollen. ESRS E1 doppelte Wesentlichkeit und Datenpunkte; IFRS S2 Wesentlichkeit für Anleger, Branchenkennzahlen und Compliance.
Belegschaft / Humankapital Mitarbeiterzahl, Sicherheit, Kompetenzen, Fluktuation, Arbeitsbeziehungen, Richtlinien und Risiken. ESRS S1 Offenlegungen zu Auswirkungen und Belegschaft; IFRS S1 Risiken und Chancen sowie branchen- und unternehmensspezifische Kennzahlen.
Natur / Wasser / Biodiversität Standort- und Abhängigkeitskarten, Auswirkungen, Risiken, Maßnahmen und Kennzahlen. Thematische Standards der ESRS; Quellen nach IFRS S1 und unternehmensspezifische, auf Anleger ausgerichtete Offenlegungen, bis ein anwendbarer IFRS-Standard existiert.
Unternehmensführung Richtlinien, Vorfälle, Kontrollen, Lieferanten und Zahlungsnachweise. Vorgeschriebene Offenlegungen nach ESRS G1; Offenlegung nach IFRS S1 nur, wenn Risiken und Chancen sowie Informationen für die primären Nutzer wesentlich sind.

6. Darstellung, Compliance-Erklärungen und Prüfung

Die überarbeiteten ESRS verlangen, dass die Nachhaltigkeitserklärung in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts dargestellt wird, vorbehaltlich der vorgeschriebenen Struktur- und Querverweisregeln. IFRS S1 verlangt nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben als Bestandteil allgemeiner Finanzberichte und gleichzeitig mit den zugehörigen Abschlüssen, obwohl zulässige Regelungen zum Ort der Veröffentlichung je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein können.

Die Aussagen müssen separat kontrolliert werden. Ein Unternehmen may die Einhaltung der IFRS Sustainability Disclosure Standards nur dann erklären, wenn es alle anwendbaren Anforderungen einhält. Eine Erklärung nach ESRS muss die Grundlage ihrer Erstellung angeben und dem EU-/nationalen Rechtsrahmen sowie den anwendbaren ESRS entsprechen. Eine Aussage, dass Offenlegungen „an einem anderen Rahmenwerk ausgerichtet“ sind, sollte festlegen, ob damit gemeinsam genutzte Daten, eine ausgewählte Zuordnung, eine weitgehende Compliance oder eine vollständige Compliance gemeint ist.

Auch die Prüfung folgt unterschiedlichen Wegen. Die Prüfung nach ESRS ist Bestandteil des rechtlichen Rahmens der Bilanzrichtlinie/CSRD sowie der nationalen Umsetzung. IFRS S1/S2 schreiben selbst keine Prüfung vor. Ein einziger Prüfungsauftrag may beide Berichtsgrundlagen abdecken, wenn der Prüfer, die Kriterien, der Umfang und die rechtlichen Anforderungen dies zulassen; der Bericht sollte jedoch die Kriterien und die Schlussfolgerung für jeden Prüfungsgegenstand angeben.

In der Praxis

Freigabepunkt ESRS-Nachweise IFRS S1/S2-Nachweise
Grundlage und Version Anwendbare delegierte ESRS-Verordnung, Berichtszeitraum, nationales Recht und Vermerk zur Aufstellungsgrundlage. Anwendbare IFRS Sustainability Disclosure Standards, Änderungen, Übernahme in der jeweiligen Rechtsordnung und Konformitätsbeurteilung.
Ort und Zeitpunkt Lagebericht, Struktur der Nachhaltigkeitserklärung, Einreichungs- und Tagging-Verfahren. Fundstelle im Abschluss für allgemeine Zwecke, zeitgleiche Berichterstattung und Einreichungsverfahren der jeweiligen Rechtsordnung.
Konformitätserklärung Rechtliche und technische Bestätigung anhand der anwendbaren ESRS und des geltenden Rechts. Checkliste aller Anforderungen zur Unterstützung der ausdrücklichen und vorbehaltlosen Erklärung.
Prüfung Prüfungskriterien, gesetzlicher Prüfungsumfang, Nachweise des Prüfers und nationale Anforderungen. Prüfungsumfang und -kriterien nach der jeweiligen Rechtsordnung oder auf freiwilliger Grundlage; nicht allein aufgrund der IFRS-Konformität vorauszusetzen.

In der Praxis

7. Entscheidungsmatrix für Unternehmen mit dualer Berichterstattung

Berichtssituation Empfohlene Architektur Zentrale Kontrolle
EU-Mutterunternehmen im ESRS-Anwendungsbereich und Konzern wendet IFRS S1/S2 an Die konsolidierte ESRS-Berichtseinheit als gemeinsame Unternehmensbasis verwenden; separate Ebenen für Wesentlichkeit und Konformität einrichten; einen integrierten Geschäftsbericht mit klar getrennten Grundlagen erwägen. Nicht davon ausgehen, dass die ESRS-Auswirkungsdimension Teil der IFRS-Konformitätsmenge ist, sofern sie nach IFRS nicht wesentlich ist.
Nicht-EU-Mutterunternehmen wendet IFRS S1/S2 an; EU-Tochterunternehmen berichtet nach ESRS Den ISSB-Datensatz des Mutterunternehmens sowie eine ESRS-Ebene für das EU-Tochterunternehmen und das lokale berichtspflichtige Unternehmen beibehalten. Konzerninterne Daten, Auswirkungen der lokalen Wertschöpfungskette, Ausnahmen und Veröffentlichungspflichten des Tochterunternehmens zuordnen.
ESRS-Berichterstatter möchte eine klimabezogene ISSB-Angabe machen Ein gemeinsames E1/S2-Klimaprojekt verwenden; die allgemeinen Anforderungen von IFRS S1 vollständig beurteilen und die Konformität mit IFRS S2 prüfen, bevor eine entsprechende Aussage gemacht wird. IFRS S2 wird zusammen mit IFRS S1 angewendet; eine alleinige Klimazuordnung ist nicht ausreichend.
Freiwillige ESRS-inspirierte Berichterstattung über Auswirkungen plus verpflichtende ISSB-Berichterstattung Freiwillige Informationen über Auswirkungen außerhalb des IFRS-Berichtspakets halten oder innerhalb des Pakets klar kennzeichnen, damit wesentliche Informationen für Anleger nicht verschleiert werden. Keine implizite ESRS-Konformität und keine Verwässerung des Fokus auf die primären Nutzer der IFRS-Berichterstattung.
Berichtspflichtiges Unternehmen im ersten Berichtsjahr mit unausgereiften nicht klimabezogenen Daten Gemeinsame Governance-, Risikoinventar- und Klimadaten priorisieren; die Datenverbesserung im Rahmen zulässiger Erleichterungen und rechtlicher Vorgaben der jeweiligen Rechtsordnung schrittweise umsetzen. Keine doppelte Konformität behaupten, bevor die nach beiden Rahmenwerken erforderlichen Informationen vollständig sind.
Unterschiedliche Anforderungen an die Prüfungssicherheit in den verschiedenen Rechtsordnungen Ein gemeinsames Nachweisarchiv einrichten, aber Prüfungsgegenstand, Kriterien, Wesentlichkeit und Prüfungsschlussfolgerungen getrennt festlegen. Auftragsschreiben und Prüfungsbericht müssen jedes Rahmenwerk und jede Rechtsgrundlage nennen.

8. Ein praktischer Workflow für die doppelte Berichterstattung

Rechtliche und freiwillige Grundlagen bestätigen. Ermitteln, welche Unternehmen ESRS anwenden müssen, welche IFRS S1/S2 oder lokale ISSB-Standards anwenden und welche Aussagen beabsichtigt sind.

Das berichtende Unternehmen festlegen. Beide Grundlagen mit dem Abschluss abstimmen und etwaige lokale Überlagerungen durch Tochterunternehmen oder die lokale Ebene dokumentieren.

Eine gemeinsame Gesamtheit von Risiken, Chancen und Auswirkungen erstellen. Stabile IDs für Sachverhalte, Orte in der Wertschöpfungskette und betroffene Ressourcen oder Stakeholder verwenden.

Drei Wesentlichkeitsentscheidungen treffen. ESRS-Wesentlichkeit der Auswirkungen, ESRS-finanzielle Wesentlichkeit und IFRS-Wesentlichkeit für Anleger, jeweils mit Nachweisen und Genehmigung.

Angabepflichten und Branchenleitlinien zuordnen. Gemeinsame Felder und verbleibende Anforderungen ermitteln, einschließlich SASB-bezogener Kennzahlen.

Verknüpfte finanzielle Auswirkungen entwickeln. Annahmen mit der Finanzplanung und den Abschlüssen abstimmen und die rahmenwerkspezifische Einordnung beibehalten.

Getrennte Grundlagen der Aufstellung und Beurteilungen der Konformität erstellen. Rechtliche Aussagen zur ESRS- und IFRS-Konformität unabhängig voneinander stützbar halten.

Prüfungssicherheit und Freigabe durch das Leitungsorgan gestalten. Kriterien, Umfang und Nachweise vor der endgültigen Erstellung vereinbaren; eine Bestätigungserklärung und Freigabe für beide Rahmenwerke einholen.

Hypothetical scenario

Veranschaulichendes Szenario – keine Unternehmensdaten

Eine Gruppe erstellt in der EU eine konsolidierte ESRS-Berichterstattung und IFRS S1/S2-Angaben für globale Anleger. Eine schwerwiegende Auswirkung auf Arbeitsrechte bei einem Lieferanten ist gemäß der ESRS-Wesentlichkeit der Auswirkungen wesentlich. Die Gruppe kann nicht nachweisen, dass der Sachverhalt die Aussichten auf wesentlicher Ebene vernünftigerweise beeinflussen könnte, und nimmt ihn daher nicht als eigenständige IFRS-Risikoangabe auf, obwohl das damit verbundene Risiko der Lieferantenkonzentration und von Störungen gesondert beurteilt wird. Das Risiko des Klimawandels im Zusammenhang mit dem Übergang ist sowohl gemäß der ESRS-finanziellen Wesentlichkeit als auch gemäß IFRS S2 wesentlich. Die Gruppe verwendet ein gemeinsames Archiv für Nachweise zu Lieferanten und Klima, hält jedoch getrennte Wesentlichkeitsschlussfolgerungen und Berichtsergebnisse fest.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

In der Praxis

Hypothetisches Beispiel: eine globale Gruppe für Konsumgüter

Sachverhalt ESRS-Schlussfolgerung IFRS-Schlussfolgerung – gemeinsame Nachweise
Auswirkung auf die Arbeitsrechte bei einem Lieferanten Wesentlich aufgrund der Auswirkungen; Berichterstattung gemäß den einschlägigen sozialen ESRS-Standards und den Angaben zur Sorgfaltspflicht. Keine eigenständige Angabe allein aufgrund der Auswirkung; jedes mit den Aussichten verbundene Risiko gesondert beurteilen. – Lieferanten-/Standort-IDs, Nachweise aus Prüfungen und von Beschäftigten, Aufzeichnungen über Abhilfemaßnahmen, Analyse von Konzentration und Störungen.
Risiko des Klimawandels im Zusammenhang mit dem Übergang Finanziell wesentlich und potenziell wesentlich aufgrund der Auswirkungen; E1 und verbundene finanzielle Auswirkungen berichten. Gemäß IFRS S2 wesentlich; Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen/Ziele und finanzielle Auswirkungen berichten. – THG-Inventar, Szenarien, Übergangsplan, CapEx, Ziele und Finanzmodell.

Beispielhafte Formulierung für zwei Grundlagen

Warum dies funktioniert: Die Formulierung erläutert die beiden Wesentlichkeitsgrundlagen und die kontrollierte Wiederverwendung von Nachweisen, ohne eine Gleichwertigkeit zu implizieren. Sie muss an den genauen Ort der Angaben, die Übernahme in der jeweiligen Rechtsordnung, die Ausgabe der Standards, das berichtende Unternehmen, den Umfang der Prüfungssicherheit und die Frage angepasst werden, ob das Unternehmen eine ausdrückliche IFRS-Konformitätserklärung abgeben kann.

Hypothetical scenario

Beispielhafte Formulierung – an Sachverhalte und Rechtsgrundlage anpassen

„Die Nachhaltigkeitserklärung der Gruppe gemäß ESRS wendet die doppelte Wesentlichkeit an und umfasst wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für das berichtende Unternehmen und seine Wertschöpfungskette. Die Informationen der IFRS Sustainability Disclosure Standards der Gruppe werden für die primären Nutzer von Abschlüssen für allgemeine Zwecke aufgestellt und umfassen wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die die Aussichten der Gruppe vernünftigerweise beeinflussen könnten. Gemeinsame Daten, Annahmen und Nachweise werden verwendet, soweit dies vereinbar ist. Wesentlichkeitsschlussfolgerungen, Angabepflichten und Beurteilungen der Konformität werden getrennt genehmigt. Der Umfang und die Kriterien der Prüfungssicherheit werden im Prüfungsbericht beschrieben.“

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In der Praxis

Häufige Fehler und Korrekturen

Fehler Entstehendes Risiko Korrektur
Verwendung der ESRS-DMA als IFRS-Wesentlichkeitsschlussfolgerung Sachverhalte, die nur aufgrund ihrer Auswirkungen wesentlich sind, können ohne Relevanz für Anleger in die IFRS-Berichterstattung gelangen, während Risiken für Anleger möglicherweise übersehen werden. Die Wesentlichkeitsprüfung für primäre Nutzer von IFRS-Informationen getrennt durchführen und genehmigen.
Behandlung von IFRS S1 als ausschließlich klimabezogen Nicht klimabezogene nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen werden weggelassen. Verwenden Sie Quellen zu IFRS S1 und branchenbezogene Leitlinien für alle wesentlichen Themen.
Annahme, dass dieselbe Abschlussberichtseinheit dieselbe metrische Abgrenzung bedeutet Themen- und Metrikregeln können unterschiedliche Grundgesamtheiten oder Aufschlüsselungen erfordern. Pflegen Sie für jede Metrik und jede Angabe Metadaten zur Abgrenzung.
Bezeichnung der Leitlinien von 2024 als Gleichwertigkeitsentscheidung Das Dokument stellt ausdrücklich fest, dass es keine formelle Gleichwertigkeitserklärung ist. Verwenden Sie sie als Umsetzungshilfe und validieren Sie spätere Überarbeitungen erneut.
Abgabe einer IFRS-Konformitätserklärung nach einer teilweisen Zuordnung zu Klimathemen Die allgemeinen Anforderungen von IFRS S1 und möglicherweise nicht alle anwendbaren IFRS-Anforderungen sind erfüllt. Führen Sie eine vollständige Konformitätscheckliste und die Freigabe durch das Leitungsorgan durch.
Annahme, dass die Prüfung nach ESRS die IFRS-Angaben abdeckt Kriterien, Umfang oder Rechtsordnung können abweichen. Definieren Sie Prüfungsgegenstand und Prüfungsurteil für jede Grundlage.
Veröffentlichung zweier Versionen derselben Metrik ohne Überleitung Nutzer können die Unterschiede nicht nachvollziehen, und die Prüfung kann Inkonsistenzen feststellen. Verwenden Sie ein kontrolliertes Anpassungsregister und erläutern Sie wesentliche Unterschiede.

Bereitschaftsgrad

Checkliste für die Prüfung von Unternehmen mit Doppelberichterstattung

  • Die anwendbaren ESRS- und IFRS-Standards, Änderungen, Berichtszeiträume und Rechtsgrundlagen sind dokumentiert.
  • Das berichtende Unternehmen entspricht für jeden Rahmenwerk dem zugehörigen Abschluss.
  • Die Auswirkungswesentlichkeits-, finanzielle-Wesentlichkeits- und Anleger-Wesentlichkeitsfeststellungen nach ESRS beziehungsweise IFRS sind getrennt und nachvollziehbar.
  • Beziehungen innerhalb der Wertschöpfungskette und metrische Abgrenzungen verfügen über rahmenwerkspezifische Metadaten.
  • Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen beruhen auf kontrollierten, überleitbaren Annahmen.
  • Nicht klimabezogene Risiken und Chancen nach IFRS S1 wurden anhand der Quellenhierarchie und der Branchenleitlinien bewertet.
  • Sowohl die Struktur der ESRS-Erklärung als auch die Anforderungen von IFRS an Ort und Zeitpunkt sind erfüllt.
  • Die ausdrückliche IFRS-Konformitätserklärung wird durch eine vollständige Anforderungsbewertung gestützt.
  • Die Grundlage der Aufstellung nach ESRS entspricht der rechtlichen Fassung und dem Berichtszeitraum.
  • Prüfungskriterien, Prüfungsumfang und Prüfungsurteile sind getrennt definiert und werden nicht impliziert.
  • Die Leitlinien zur Interoperabilität vom Mai 2024 wurden im Hinblick auf überarbeitete ESRS und anwendbare IFRS-Änderungen erneut validiert.
  • Unterlagen für das Leitungsorgan erläutern verbleibende Unterschiede und genehmigen beide Berichterstattungsbehauptungen.

In der Praxis

Quellenregister

ID Offizielle Quelle Rolle im Artikel — Status
S1 Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 5010 final und Anhang – überarbeitete ESRS 1 und ESRS 2 ESRS-Wesentlichkeit, berichtspflichtiges Unternehmen, Erklärung und allgemeine Anforderungen — Angenommen am 3 July 2026; Inkrafttreten am Prüfdatum noch ausstehend
S2 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission in der geänderten Fassung Gegenwärtig geltende rechtliche ESRS — In Kraft
S3 IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information Wesentlichkeit für Investoren, berichtendes Unternehmen, verbundene Informationen, Fundstelle und Konformitätserklärung — Herausgegeben 2023; aktuelle Änderungen/Übernahme anwenden
S4 IFRS S2 Climate-related Disclosures Klimaspezifische Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele — Herausgegeben 2023; für den relevanten Zeitraum geltende Änderungen anwenden
S5 ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance, May 2024 Offizielle gemeinsame Umsetzungshilfe und Klimavergleich — Auf Grundlage der ESRS von 2023; keine formale Gleichwertigkeit
S6 Rahmen der Bilanzrichtlinie/CSRD und nationales Recht Fundstelle der ESRS, rechtliche Berichterstattung und Prüfungsweg — Eine jurisdiktionsspezifische Verifizierung ist erforderlich

Fragen

Häufige Fragen

Bedeutet die Einhaltung der ESRS, dass ein Unternehmen IFRS S1 und IFRS S2 einhält?

Die Aussagen müssen getrennt kontrolliert werden. Ein Unternehmen may die Einhaltung der IFRS Sustainability Disclosure Standards nur dann angeben, wenn es alle anwendbaren Anforderungen einhält. Eine ESRS-Erklärung muss ihre Grundlage der Erstellung angeben und den unionsrechtlichen/nationalen Rechtsrahmen sowie die anwendbaren ESRS erfüllen.

Kann dieselbe Wesentlichkeitsbeurteilung beide unterstützen?

Die beiden Systeme überschneiden sich am deutlichsten bei nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, die die finanziellen Aussichten beeinflussen könnten. Die finanzielle Wesentlichkeit nach ESRS und die Wesentlichkeit nach IFRS S1 stützen sich daher häufig auf dieselben Nachweise zu Unternehmensrisiken, Strategie, Szenarien und Finanzplanung. Sie sollten dennoch anhand der genauen Definitionen, Nutzer, Zeithorizonte und Angabepflichten jedes Rahmenwerks geprüft werden.

Verwenden beide Rahmenwerke dasselbe berichtende Unternehmen?

Beide Rahmenwerke gehen von dem Unternehmen aus, das Finanzberichte erstellt. Dies schafft eine starke gemeinsame Grundlage für Stammdaten zu Unternehmen, Konsolidierung, Konten und Berichtszeiträumen. Der praktische Unterschied zeigt sich, wenn Nachhaltigkeitsinformationen über die kontrollierte Gruppe hinausgehen und wenn eine Kennzahl eine spezielle Abgrenzung verwendet.

Ist eine Prüfung nach IFRS S1/S2 verpflichtend?

Auch die Prüfung folgt unterschiedlichen Wegen. Die Prüfung nach den ESRS ist Teil des rechtlichen Rahmens der Accounting Directive/CSRD und der nationalen Umsetzung. IFRS S1/S2 selbst schreiben keine Prüfung vor.

Ist die 2024 ESRS-ISSB-Leitlinie eine Erklärung der Gleichwertigkeit?

Vor der Veröffentlichung sind die Veröffentlichung im Amtsblatt, das Inkrafttreten, eine etwaige Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung und der erfasste Berichtszeitraum zu bestätigen. Die ESRS-ISSB Interoperability Guidance vom May 2024 analysierte die ESRS von 2023 und ist keine formale Erklärung der Gleichwertigkeit.

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