Short answer
The answer, before the reasoning
ESRS- und EU-Taxonomie-Angaben sollten ein verknüpftes Modell für Tätigkeiten, Finanzdaten und Nachweise verwenden, sind jedoch keine Ersatzsysteme füreinander. Die Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Tätigkeiten und misst den Anteil von Umsatz, CapEx und OpEx – oder der relevanten KPIs für Finanzunternehmen –, der mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten verbunden ist.
ESRS berichten über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Konzepte, Maßnahmen, Ziele, Kennzahlen und finanzielle Auswirkungen. Dieselben Tätigkeiten, Vermögenswerte, Projekte und Finanzkonten können beide Systeme unterstützen. Förderfähigkeit oder Konformität machen ein ESRS-Thema nicht automatisch wesentlich, und ein Taxonomie-KPI ersetzt nicht die damit verbundenen Angaben nach ESRS E1-E5 oder andere themenbezogene Angaben.
Teams erstellen Taxonomie-Tabellen und ESRS-Angaben häufig parallel, obwohl beide auf denselben Rechtsträgern, Tätigkeiten, Standorten, Vermögenswerten, Projekten, Umweltzielen und Finanzkonten beruhen. Dies führt zu doppeltem Aufwand und uneinheitlichen Darstellungen von CapEx, Übergangsplänen und finanziellen Auswirkungen. Ebenso riskant ist die entgegengesetzte Abkürzung: einen taxonomiekonformen Prozentsatz in die ESRS zu übernehmen, als würde er die Umweltleistung belegen, oder die ESRS-Wesentlichkeit anzuwenden, um eine gesetzlich vorgeschriebene Taxonomie-Tabelle wegzulassen.
Technical status
REDAKTIONELLER STATUS
Systeme verbinden, rechtliche Prüfungen jedoch getrennt halten Die überarbeiteten ESRS wurden von der Europäischen Kommission am 3 July 2026 angenommen. Zum Prüfdatum waren sie noch nicht in Kraft getreten; die rechtlich anwendbaren ESRS blieben die durch den 2025 Quick Fix geänderte Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772. Vor der Veröffentlichung sind die Veröffentlichung im Amtsblatt, das Inkrafttreten, eine etwaige Möglichkeit zur vorzeitigen Anwendung und der erfasste Berichtszeitraum zu bestätigen. Die Regeln zur Förderfähigkeit, Konformität, zu KPIs und zu CapEx-Plänen der EU-Taxonomie hängen ebenfalls von den konsolidierten delegierten Rechtsakten und den für den Berichtszeitraum geltenden technischen Bewertungskriterien ab. Vor der Veröffentlichung sind sie erneut zu validieren.
Kurze Orientierung
Abbildung 1. EU-Taxonomie und ESRS verwenden verknüpfte Daten, behalten jedoch separate rechtliche Prüfungen und Ergebnisse bei. Lernvisualisierung der London Reporting Academy.
Kurze Orientierung
- Gilt für
- Unternehmen, die Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomie und ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen erstellen, sowie Gruppen, die CapEx- und Umweltdaten verknüpfen.
- Primäre Entscheidung
- Wie Tätigkeits- und Finanzdaten gemeinsam genutzt werden können, während separate Prüfungen der Taxonomie-Förderfähigkeit und -Konformität sowie ESRS-Anforderungen an Wesentlichkeit und Angaben beibehalten werden.
- Wesentliche Quelle
- Taxonomie-Verordnung, Artikel 3, 8 und 9; Delegierte Verordnung zu Artikel 8 und Anhänge; überarbeitete ESRS 1 Absatz 106 und anwendbare themenbezogene Standards.
- Häufige Verwechslung
- Die Annahme, dass „taxonomiekonform“ bedeutet, eine Tätigkeit habe keine wesentlichen negativen Auswirkungen, oder dass Taxonomie-KPIs die umweltbezogenen Angaben nach ESRS ersetzen.
In der Praxis
1. Zwei Systeme, zwei Fragen
| Frage | EU-Taxonomie | ESRS |
|---|---|---|
| Was wird bewertet? | Ob wirtschaftliche Tätigkeiten taxonomiefähig sind und, falls ja, ob sie die Bedingungen für Taxonomiekonformität erfüllen. | Ob Nachhaltigkeitsbelange und Informationen unter dem Gesichtspunkt der Wirkungswesentlichkeit und/oder der finanziellen Wesentlichkeit wesentlich sind. |
| Primäres Ergebnis | KPIs zu Umsatz, CapEx und OpEx sowie Tätigkeitstabellen für nichtfinanzielle Unternehmen; bestimmte KPIs für Finanzunternehmen. | Nachhaltigkeitserklärung mit wesentlichen IROs, Konzepten, Maßnahmen, Zielen, Kennzahlen und finanziellen Auswirkungen. |
| Wesentlichkeitsschwelle | Offenlegungsumfang gemäß Artikel 8 und Regeln für delegierte Rechtsakte; die Informationswesentlichkeit nach ESRS darf nicht dazu verwendet werden, erforderliche Taxonomieinformationen wegzulassen. | Doppelte Wesentlichkeit und Informationswesentlichkeit nach ESRS. |
| Anker für die Abgrenzung | Tätigkeiten und Finanzbeträge des berichtenden Unternehmens gemäß der Methodik nach Artikel 8. | Dasselbe berichtende Unternehmen wie im Jahresabschluss, ergänzt um wesentliche Informationen aus der Wertschöpfungskette gemäß ESRS. |
| Prüfung/Kontrolle | Rechtliche Klassifizierung, technische Kriterien und Kontrolle der Finanz-KPIs. | Kontrollen der ESRS-Angaben, Wesentlichkeit, Nachweise und rechtlicher Prüfungsweg. |
Rule
RECHTLICHE ARCHITEKTUR
Platzierungsregel in den überarbeiteten ESRS 1 Wenn das Unternehmen Taxonomieangaben nach Artikel 8 erstellt, verlangt der überarbeitete ESRS 1, Paragraph 106, dass diese in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen werden; sie dürfen in einem separaten Anhang innerhalb des Lageberichts dargestellt werden. Diese Taxonomieangaben unterliegen nicht den ESRS-Bestimmungen, mit Ausnahme dieses Platzierungsabsatzes.
2. Förderfähigkeit ist keine Übereinstimmung
Eine taxonomiefähige Tätigkeit ist eine in den einschlägigen delegierten Rechtsakten beschriebene wirtschaftliche Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie alle technischen Bedingungen erfüllt. Die Förderfähigkeit weist auf die potenzielle Abdeckung der Tätigkeit hin. Die Taxonomiekonformität ist eine strengere Schlussfolgerung. Gemäß Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung gilt eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leistet, keinen erheblichen Schaden an den anderen verursacht, unter Einhaltung von Mindestschutzvorkehrungen ausgeübt wird und die anwendbaren technischen Bewertungskriterien erfüllt.
Eine taxonomiekonforme Tätigkeit kann weiterhin mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen gemäß ESRS verbunden sein. DNSH- und Mindestschutzprüfungen sind spezifische rechtliche Kriterien und keine universelle Schlussfolgerung, dass alle Nachhaltigkeitsauswirkungen unwesentlich oder vollständig bewältigt sind. Ebenso kann eine Tätigkeit außerhalb der derzeitigen Abdeckung der Taxonomie wesentliche Auswirkungen oder Risiken gemäß ESRS verursachen.
In der Praxis
| Phase | Entscheidung | Beispiele für Nachweise |
|---|---|---|
| 1. Identifizierung der Tätigkeit | Die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens einer Tätigkeitsbeschreibung und einem Code/Kontext eines delegierten Rechtsakts zuordnen. | Geschäftsmodell, Verträge, Produktionsprozess, NACE-Referenz, Aufzeichnungen zu Vermögenswerten und Standorten. |
| 2. Förderfähigkeit | Bestätigen, dass die Tätigkeit für das Ziel und den Zeitraum vom einschlägigen delegierten Rechtsakt erfasst ist. | Tätigkeitsbeschreibung des delegierten Rechtsakts und dokumentierte Zuordnung. |
| 3. Wesentlicher Beitrag | Die zielspezifischen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag prüfen. | Technische Berechnungen, Schwellenwerte, Zertifikate, Leistungsaufzeichnungen und technische Nachweise. |
| 4. Keine erhebliche Beeinträchtigung | Alle anwendbaren DNSH-Kriterien für andere Ziele prüfen. | Bewertung von Klimarisiken, Nachweise zu Verschmutzung/Wasser/Biodiversität/Abfall und Aufzeichnungen zur Einhaltung von Vorschriften. |
| 5. Mindestschutzvorkehrungen | Anwendbare Schutzvorkehrungen, Prozesse und Ergebnisse bewerten. | Sorgfaltsprüfung, Kontrollen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Steuern, Korruptionsbekämpfung und Wettbewerb. |
| 6. Technische Screening-Kriterien | Alle Kriterien und Nachweise für den Berichtszeitraum bestätigen. | Kriterienweise Bewertung, Version, Prüfer und Lückenstatus. |
| 7. KPI-Zuordnung | Taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsatz, CapEx oder OpEx kontrollierten Nennern zuordnen und eine Doppelzählung verhindern. | Hauptbuch, Anlagenregister, Projektunterlagen, Zuordnungsregeln und Abstimmung. |
In der Praxis
3. Die sechs Umweltziele und Verknüpfungen zu ESRS-Themen
| Umweltziel der Taxonomie | Typische ESRS-Verknüpfungen | Warnhinweis zur Nichtgleichwertigkeit |
|---|---|---|
| Klimaschutz | ESRS E1-Übergangsplan, THG-Emissionen, Energie, Ziele und finanzielle Auswirkungen. | Ein Prozentsatz klimakonformer Tätigkeiten ersetzt weder das Brutto-Treibhausgasinventar noch den Übergangsplan oder die Angaben zu wesentlichen klimabezogenen IRO. |
| Anpassung an den Klimawandel | ESRS E1 physische Risiken, Resilienz, Anpassungsmaßnahmen und finanzielle Auswirkungen. | Die Erfüllung eines Anpassungskriteriums stellt keine vollständige ESRS-Resilienzanalyse dar. |
| Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen | ESRS E3 Entnahmen, Verbrauch, Einleitungen, Einzugsgebietskontext, Strategien und Maßnahmen. | Die Konformität einer Tätigkeit ersetzt keine wesentlichen standort- und einzugsgebietsspezifischen Wasserinformationen. |
| Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft | ESRS E5 Zuflüsse, Abflüsse, Abfälle, Kreislauffähigkeit, Ziele und Maßnahmen. | Technische Kriterien der Taxonomie sind nicht der ESRS-Offenlegungsumfang zu wesentlichen Materialströmen. |
| Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung | ESRS E2 Schadstoffe, besorgniserregende Stoffe, Vorfälle, Strategien und finanzielle Auswirkungen. | DNSH- oder Beitragstests ersetzen weder wesentliche Verschmutzungskennzahlen noch die entsprechende Erläuterung. |
| Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme | ESRS E4 Standorte, Abhängigkeiten, Auswirkungen, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen. | Die Klassifizierung einer Tätigkeit ersetzt keine standortspezifische Biodiversitätsbewertung. |
4. Ein Modell für Aktivitäten, Finanzen und Nachweise erstellen
Das gängige Modell sollte mit der wirtschaftlichen Tätigkeit beginnen und sie mit Rechtsträgern, Standorten/Vermögenswerten, Produkten/Dienstleistungen, Projekten, Umweltzielen und Finanzkonten verknüpfen. Taxonomieprüfungen und Zuordnungen von ESRS-Wesentlichkeit und -Angaben bilden dann separate Ebenen.
Verwenden Sie stabile Tätigkeits- und Projekt-IDs. Vermeiden Sie, die Systeme ausschließlich über den NACE-Code oder das Hauptbuchkonto zu verknüpfen. Ein Konto kann mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten umfassen, und eine Tätigkeit kann auf mehrere Konten und Vermögenswerte zurückgreifen. Das Modell benötigt Zuordnungsregeln, Gültigkeitsdaten und Nachweise darüber, wie das Geschäft tatsächlich betrieben wird.
In der Praxis
| Gemeinsames Objekt | Mindestfelder | Taxonomie-Überlagerung — ESRS-Überlagerung |
|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeit | Tätigkeits-ID, Beschreibung, Unternehmen, Standort/Anlage, Produkt, geografisches Gebiet, Gültigkeitsdaten und Nachweise. | Tätigkeit nach delegiertem Rechtsakt, Taxonomiefähigkeit, Ziel, Konformitätsprüfungen und Prüfer. — Zugehörige wesentliche IROs, Themen, Strategien/Maßnahmen/Ziele und Angaben. |
| Projekt-/CapEx-Posten | Projekt-ID, Anlage, Budget, tatsächliche Ausgaben, zeitlicher Ablauf, Verantwortlicher, Genehmigung und Konto. | Kategorie des CapEx-Zählers, CapEx-Plan, Status der Taxonomiekonformität/-fähigkeit und zielbezogene Zuordnung. — Übergangs-/Aktionsplan, Ressourcen, erwartete finanzielle Auswirkungen und Verknüpfung mit Zielen. |
| Finanzkonto | Konto-ID, Posten des Abschlusses, Unternehmen, Währung, Berichtszeitraum, Eliminierungen und Kontrollen. | Zähler- und Nennerzuordnung von Umsatz/CapEx/OpEx. — Verknüpfung mit finanziellen Auswirkungen und Konsistenz mit dem Abschluss. |
| Technischer Nachweis | Kriteriums-ID, Quelle, Messdatum, Methode, Annahmen und Status der Prüfungssicherheit. | Nachweise für wesentlichen Beitrag, DNSH und Screening-Kriterien. — Kennzahlen, Maßnahmen, Schätzungen, Einschränkungen und Nachweise aus dem Bericht. |
| Nachweise zu Schutzmaßnahmen | Strategie, Due-Diligence-Prüfung, Vorfall, Abhilfe, rechtlicher Status und Governance. | Bewertung der Mindestschutzmaßnahmen. — Soziale und Governance-IROs sowie Angaben gemäß ESRS, sofern wesentlich. |
5. CapEx-Pläne: spezifische Taxonomiebedingungen
Ein Taxonomie-CapEx-Plan ist nicht einfach irgendein Übergangs- oder Investitionsplan. Nach der Delegierten Verordnung gemäß Artikel 8 kann CapEx in den Zähler einfließen, wenn es Teil eines Plans zur Ausweitung taxonomiekonformer Tätigkeiten oder dazu ist, taxonomiefähige Tätigkeiten taxonomiekonform werden zu lassen, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen.
In der Praxis
| Bedingung des CapEx-Plans | Kontrollfrage | Nachweise |
|---|---|---|
| Zweck | Weitet der Plan taxonomiekonforme Tätigkeiten aus oder führt er förderfähige Tätigkeiten zur Taxonomiekonformität? | Zuordnung der Tätigkeiten, Ausgangsstatus und technischer Weg zur Taxonomiekonformität. |
| Zeitraum | Wird die Taxonomiekonformität innerhalb von fünf Jahren erreicht? Wenn der Zeitraum länger ist, ist die Verlängerung objektiv begründet und beträgt sie höchstens zehn Jahre? | Genehmigter Zeitplan, Meilensteine, tätigkeitsspezifische Begründung und Abhängigkeiten. |
| Detaillierungsgrad der Angabe | Wird der Plan auf aggregierter Ebene der Wirtschaftstätigkeiten offengelegt? | Hierarchie der Aktivitäten und Methodik der Aggregation. |
| Genehmigung durch das Leitungsorgan | Hat das Leitungsorgan den Plan direkt oder durch Delegation genehmigt? | Protokolle, delegierte Befugnis und genehmigte Planversion. |
| Änderungen der Kriterien | Wird der Plan innerhalb von zwei Jahren aktualisiert oder der Zähler neu angegeben, wenn sich die Screening-Kriterien vor dem Abschluss ändern? | Auslöser für die Überwachung von Standards, Änderungsbewertung und Kontrolle der Neudarstellung. |
| Nichterfüllung von Bedingungen | Werden zuvor veröffentlichte CapEx-KPIs wie erforderlich neu angegeben, wenn der Plan die Bedingungen nicht mehr erfüllt? | Compliance-Prüfung, Überleitungsrechnung, Genehmigung und Offenlegung. |
Rule
CapEx-Plan im Vergleich zum ESRS-Übergangsplan
Die beiden können Projekte, Zeitplanung, Governance und Finanzdaten gemeinsam haben, sind jedoch nicht dasselbe Instrument. Ein CapEx-Plan der Taxonomie qualifiziert bestimmte CapEx für den Taxonomie-KPI unter rechtlichen Bedingungen. Ein ESRS-Übergangsplan erläutert, wie die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens mit dem Übergangsziel sowie den damit verbundenen Maßnahmen und Ressourcen gemäß den geltenden ESRS vereinbar sind. Es ist eine kontrollierte Beziehung aufrechtzuerhalten, nicht eine einzige zusammengeführte Bezeichnung.
6. Taxonomie-KPIs mit dem Abschluss verknüpfen
Taxonomie-Nenner und -Zähler sollten aus finanzseitig kontrollierten Grundgesamtheiten gebildet werden. Die Kontenzuordnung muss zeigen, wie der ausgewiesene Umsatz, CapEx und OpEx mit den Posten des Abschlusses und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbunden sind und wo die Taxonomie-Methodik Beträge ausschließt, einbezieht oder neu zuordnet. Dieselbe Finanzverknüpfung kann die Angaben zu aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen gemäß ESRS unterstützen, die Zwecke unterscheiden sich jedoch.
In der Praxis
| Kontrolle | Zweck der Taxonomie | ESRS-Verbindung |
|---|---|---|
| Überleitung des Nenners | Vollständigkeit und Konsistenz des KPI-Nenners mit dem Abschluss nachweisen. | Stellt eine kontrollierte Grundgesamtheit für Angaben zu finanziellen Auswirkungen, Ressourcen und CapEx bereit. |
| Zuordnung des Zählers | Beträge taxonomiefähigen/-konformen Aktivitäten zuordnen, Doppelzählungen verhindern und eine objektive Aufschlüsselung unterstützen. | Verknüpft Projekte und Vermögenswerte mit wesentlichen IROs, Maßnahmen, Zielen und Übergangsplänen. |
| Währung und Konsolidierung | Konzernwährung, Konsolidierungskreis, Eliminierungen und Periodenregeln einheitlich anwenden. | Unterstützt dasselbe berichtspflichtige Unternehmen und verbundene Informationen. |
| Neudarstellung und Änderung | Bei Akquisitionen, Veräußerungen, Änderungen der Bilanzierung, Änderungen der Kriterien oder dem Scheitern des Plans wie erforderlich neu berechnen. | Unterstützt ESRS-Vergleichsinformationen, Änderungen der Methodik und transparente Einschränkungen. |
| Einfrieren der Nachweise | Die veröffentlichte Berechnung, Zuordnungen, Genehmigungen und Quellenauszüge aufbewahren. | Unterstützt die Prüfung der Taxonomie- und der ESRS-Angaben. |
7. Querverweise, die Nutzern helfen
Die Nachhaltigkeitserklärung sollte die Beziehung verständlich machen, ohne die Nutzer zu zwingen, eine Gleichwertigkeit abzuleiten. Ein nützlicher Querverweis erläutert, welche Taxonomie-Tabelle oder welcher Tätigkeitsbestand eine ESRS-Erörterung unterstützt und welche zusätzlichen Informationen der ESRS-Abschnitt liefert.
In der Praxis
| Querverweis | Nützliche Verbindung | Nicht sagen |
|---|---|---|
| Übergangsplan nach ESRS E1 zur Taxonomie-CapEx-Tabelle | Taxonomiekonforme oder geplante CapEx identifizieren, die Übergangsmaßnahmen finanziert, einschließlich Abstimmung und Hinweis zum Umfang. | „Die Taxonomie-CapEx-KPI ist unser ESRS-Übergangsplan.“ |
| Maßnahmen nach ESRS E3/E4/E5 zur Tätigkeitsbewertung | Wesentliche Maßnahmen an Standorten mit relevanten Tätigkeitskriterien oder CapEx verknüpfen, sofern tatsächlich ein Zusammenhang besteht. | „Taxonomiekonformität beweist, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf Wasser/Biodiversität/Kreislaufwirtschaft bestehen.“ |
| Angaben zu finanziellen Auswirkungen mit KPI-Konten | Erläutern, wie wesentliche Projekte und Vermögenswerte mit den Konten des Abschlusses und den Taxonomiebeträgen zusammenhängen. | „Der gesamte taxonomiefähige Umsatz ist eine wesentliche finanzielle Chance gemäß ESRS.“ |
| Mindestschutzvorschriften mit sozialen/Governance-Angaben nach ESRS | Gemeinsame Nachweise zur Sorgfaltsprüfung verwenden und wesentliche Feststellungen/Maßnahmen erläutern. | „Die Einhaltung des Mindestschutzes bedeutet, dass alle Angaben zu S und G nach ESRS erfüllt sind.“ |
In der Praxis
8. Kontrollrahmen
| Kontrollbereich | Wesentliche Kontrolle | Verantwortlicher / Prüfer |
|---|---|---|
| Zuordnung von Tätigkeiten | Tätigkeitsbeschreibung, Fassung des delegierten Rechtsakts, Begründung der Taxonomiefähigkeit und Geltungszeitraum dokumentieren. | Fachverantwortlicher / technischer Taxonomieprüfer |
| Technische Prüfung | Nachweise für den wesentlichen Beitrag und DNSH nach einzelnen Kriterien; Lücken dürfen nicht einfach als nicht vorhanden angenommen werden. | Technik/Umwelt / unabhängiger Prüfer |
| Mindestschutz | Prozess der Sorgfaltsprüfung, Ergebnisse, Vorfälle, Abhilfe und rechtliche Bewertung dokumentieren. | Rechts-/Compliance- / Governance-Prüfer |
| Finanzpopulation | Nenner mit dem Jahresabschluss und Zählerzuordnungen mit Projekt-/Anlagen-/Kontenaufzeichnungen abstimmen. | Finanzcontroller / interne Kontrolle |
| CapEx-Plan | Genehmigung durch das Leitungsorgan, Fünfjahrespfad, Meilensteine, Überwachung von Kriterienänderungen und Auslöser für eine Neudarstellung. | Strategie/CapEx / Unternehmenssekretariat |
| ESRS-Verbindung | Aktivitäten/Projekte den wesentlichen IROs und Angabepflichten zuordnen, ohne Taxonomie-Schlussfolgerungen zu ersetzen. | ESRS-Verantwortlicher / technischer Prüfer |
| Veröffentlichung | Erforderliche Taxonomie-Vorlagen, ESRS-Platzierung, Querverweise, Versions- und Prüfungssnachweise bewahren. | Berichtserstattungsverantwortlicher / Recht / Ansprechpartner für die Prüfung |
9. Ein praktischer integrierter Arbeitsablauf
Die rechtliche Quellenbasis festlegen. Die Taxonomie-Verordnung, die Delegierte Verordnung nach Artikel 8, die anwendbaren technischen Bewertungskriterien, die ESRS-Version und den Berichtszeitraum erfassen.
Das berichtspflichtige Unternehmen und die Finanzpopulationen bestätigen. Rechtsträger und Nenner mit dem Jahresabschluss abstimmen.
Das Aktivitätsregister erstellen. Tatsächliche Produkte, Dienstleistungen, Vermögenswerte und Prozesse anhand von Nachweisen den Tätigkeitsbeschreibungen zuordnen.
Prüfungen der Förderfähigkeit und der Übereinstimmung durchführen. Wesentlichen Beitrag, DNSH, Mindestschutz und Nachweise zu den Kriterien getrennt und überprüfbar halten.
Projekte und CapEx-Pläne zuordnen. Genehmigte Projekte mit Aktivitäten, Konten, Zielen, Meilensteinen und der Genehmigung durch das Leitungsorgan verknüpfen.
Die doppelte Wesentlichkeit nach ESRS unabhängig durchführen. Aktivitäten und Projekte mit wesentlichen IROs und thematischen Angabepflichten verknüpfen; Wesentlichkeit nicht aus dem Taxonomie-Status ableiten.
Abstimmen und Querverweise entwerfen. Verbindungen, Unterschiede, finanzielle Verknüpfungen und Einschränkungen erläutern.
Genehmigen, prüfen und einfrieren. Die Freigabe durch Finanz-, Fach-, Rechts- und Governance-Funktionen einholen und die genaue Quellenbasis sowie die Berechnungsversion archivieren.
Hypothetical scenario
Veranschaulichendes Szenario – keine Unternehmensdaten
Ein Hersteller investiert in eine elektrifizierte Produktionslinie und Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeeffizienz. Das Aktivitätsregister identifiziert förderfähige Aktivitäten nach den anwendbaren delegierten Rechtsakten. Ein Teil der Investitionsausgaben ist bereits mit übereinstimmenden Aktivitäten verbunden; ein weiterer Teil ist in einem vom Leitungsorgan genehmigten CapEx-Plan enthalten, der darauf abzielt, eine förderfähige Aktivität innerhalb von fünf Jahren in Übereinstimmung zu bringen. Die Gruppe verknüpft dieselben Projekte mit ihrem Übergangsplan nach ESRS E1 und ihrem Modell der finanziellen Auswirkungen. Sie beschreibt nicht den gesamten Übergangsplan nach ESRS als taxonomiekonform und behandelt den CapEx-Prozentsatz der Taxonomie nicht als Ersatz für die Brutto-Treibhausgasemissionen, Übergangsabhängigkeiten oder wesentlichen Klimarisiken.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Hypothetisches Beispiel: ein industrielles Dekarbonisierungsprogramm
| Datensatz | Taxonomiebehandlung | ESRS-Behandlung |
|---|---|---|
| Projekt zur Elektrifizierung einer Produktionslinie | Bewertung der Förderfähigkeit/Übereinstimmung; Zuordnung des CapEx-Zählers; Nachweise zu Ziel und Kriterien. | Übergangsmaßnahme, Ressourcen, Emissionspfad, Verknüpfung mit Zielen und finanzielle Auswirkungen. |
| Maßnahme zur Gebäudeeffizienz | Anwendbare Regeln für Käufe/Output oder Einzelmaßnahmen sowie den Umsetzungszeitraum prüfen. | Maßnahme zu Energie und Treibhausgasen; Auswirkungen auf E1-Metriken und Ziele, sofern wesentlich. |
| Fünfjähriger Modernisierungsplan | Bedingungen, Genehmigung und Meilensteine des CapEx-Plans sowie Überwachung von Kriterienänderungen. | Kann die Darstellung des Übergangsplans unterstützen, erfordert jedoch zusätzliche Informationen nach ESRS zu Strategie, Zielen, Abhängigkeiten und Auswirkungen. |
| Finanzkonten | Nenner und Zähler der CapEx abstimmen. | Aktuelle/erwartete finanzielle Effekte und die Ressourcenallokation mit der Finanzplanung verknüpfen. |
Beispielhafte Formulierung für Querverweise
Warum es funktioniert: Sie nennt den Fundort, erläutert die Verbindung zu Projekten und macht den Punkt der Nichtsubstitution ausdrücklich. Sie muss an die tatsächlichen Vorlagen, Aktivitätstests, die KPI-Methodik, den Status des CapEx-Plans, die ESRS-Version, Verweise auf den Abschluss und das Prüfungsergebnis angepasst werden.
Hypothetical scenario
Beispielhafte Formulierung – an rechtliche und technische Gegebenheiten anpassen
„Die Offenlegungen zur EU-Taxonomie gemäß Artikel 8 werden in Anhang T der Nachhaltigkeitserklärung dargestellt. Der Taxonomie-CapEx-KPI umfasst Investitionsausgaben im Zusammenhang mit taxonomiekonformen Aktivitäten sowie förderfähige Ausgaben im Rahmen genehmigter CapEx-Pläne gemäß der anwendbaren Methodik nach Artikel 8. Bestimmte Projekte unterstützen zudem Maßnahmen, die im Abschnitt zum Übergangsplan nach ESRS E1 beschrieben sind. Die Taxonomie-Klassifizierung und die KPI-Methodik sind von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS getrennt und ersetzen nicht die ESRS-Angaben zu wesentlichen Klimaauswirkungen, Risiken, Chancen, Zielen, Treibhausgasemissionen oder finanziellen Effekten. Abstimmungen mit dem Abschluss und Nachweise auf Projektebene werden in der Berichts-Kontrolldatei vorgehalten.“
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
Häufige Fehler und Korrekturen
| Fehler | Entstehendes Risiko | Korrektur |
|---|---|---|
| Jede förderfähige Aktivität als nachhaltig bezeichnen | Die Förderfähigkeit weist keine Taxonomiekonformität nach. | Förderfähigkeit von wesentlichem Beitrag, DNSH, Schutzmaßnahmen und Screening-Kriterien trennen. |
| Taxonomiekonformität als Nachweis verwenden, dass ein ESRS-Thema nicht wesentlich ist | Taxonomiekriterien ersetzen weder die Wesentlichkeit der Auswirkungen noch die finanzielle Wesentlichkeit nach ESRS. | Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse unabhängig durchführen und dokumentieren. |
| Die Wesentlichkeit nach ESRS anwenden, um Taxonomietabellen wegzulassen | Offenlegungen gemäß Artikel 8 folgen ihren eigenen rechtlichen Anforderungen. | Die erforderlichen Taxonomieinformationen erstellen und unter der anwendbaren Vorschrift einordnen. |
| Taxonomie-KPIs als ESRS E1-E5-Kennzahlen behandeln | Unterschiedliche Fragestellungen und Informationsbedürfnisse werden zusammengeführt. | Querverweise herstellen und anschließend vollständige wesentliche ESRS-Angaben bereitstellen. |
| Jeden Investitionsfahrplan als CapEx-Plan bezeichnen | Der Plan erfüllt möglicherweise nicht die Bedingungen für Zweck, Zeitrahmen, Genehmigung oder Offenlegung. | Eine Checkliste für den CapEx-Plan nach einzelnen Bedingungen verwenden. |
| Keine Abstimmung mit dem Abschluss | Die Vollständigkeit und Zuordnung der KPIs kann nicht gewährleistet werden. | Überleitungen von Nenner und Zähler zu Konten und Vermögenswerten erstellen. |
| Nur nach NACE-Code zuordnen | Die tatsächliche Aktivität und die technischen Kriterien können falsch klassifiziert werden. | Die tatsächliche Aktivität, den Prozess und die Nachweise dokumentieren. |
| Unter der Annahme, dass der Mindestschutz der sozialen Compliance nach ESRS entspricht | Mindestschutz sowie soziale und Governance-Angaben nach ESRS unterliegen unterschiedlichen Prüfungen und haben einen unterschiedlichen Anwendungsbereich. | Belege wiederverwenden, aber jede Anforderung separat bewerten. |
Bereitschaft
Integrierte Checkliste für die Prüfung
- Die anwendbare Taxonomieverordnung, die Methodik nach Artikel 8, die Screening-Kriterien und die ESRS-Version sind dokumentiert.
- Wirtschaftliche Tätigkeiten werden anhand tatsächlicher Geschäftssachverhalte und nicht ausschließlich anhand von NACE-Codes zugeordnet.
- Schlussfolgerungen zur Taxonomiefähigkeit und zur Taxonomiekonformität werden separat dokumentiert.
- Für den wesentlichen Beitrag, DNSH, den Mindestschutz und die technischen Kriterien liegen vollständige Nachweise vor.
- Die Nenner für Umsatz, CapEx und OpEx stimmen mit dem Abschluss und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden überein.
- Die Zuordnung der Zähler ist nachvollziehbar, verhindert Doppelzählungen und enthält objektive Aufschlüsselungen.
- Jeder CapEx-Plan erfüllt die Anforderungen an Zweck, Zeitraum, Aggregation, Genehmigung, Überwachung und Anpassung.
- Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS wurde unabhängig vom Taxonomiestatus durchgeführt.
- Taxonomie-KPIs werden nicht als Ersatz für wesentliche themenspezifische ESRS-Angaben verwendet.
- Querverweise weisen sowohl auf Zusammenhänge als auch auf Einschränkungen hin.
- Taxonomieangaben werden im Nachhaltigkeitsbericht oder in einem nach der anwendbaren ESRS-Regel zulässigen Anhang gemacht.
- Finanzbereich, technische Taxonomieexperten, ESRS-Verantwortliche sowie die Rechts- und Governance-Gremien haben die veröffentlichten Informationen freigegeben.
In der Praxis
Quellenverzeichnis
| ID | Offizielle Quelle | Rolle im Artikel — Status |
|---|---|---|
| S1 | Verordnung (EU) 2020/852 – Taxonomieverordnung | Bedingungen für die Taxonomiekonformität nach Artikel 3, Angabepflicht nach Artikel 8 und Ziele nach Artikel 9 — In Kraft; konsolidierter Text und Änderungen sind zu prüfen |
| S2 | Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission, konsolidiert zum 1. Januar 2026 | Inhalt und Darstellung nach Artikel 8, KPI-Methodiken und Bedingungen für CapEx-Pläne — Zum Prüfungsstichtag aktueller konsolidierter Dokumentationstext |
| S3 | Anwendbare delegierte Rechtsakte zu Klima und Umwelt sowie technische Screening-Kriterien | Tätigkeitsbeschreibungen, wesentlicher Beitrag und DNSH-Kriterien — Spezifisch nach Tätigkeit, Ziel und Zeitraum |
| S4 | Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 5010 Anlage – überarbeitete ESRS 1 | Platzierung der Angaben nach Article 8 in der Nachhaltigkeitserklärung, Absatz 106 — Angenommen am 3. Juli 2026; Inkrafttreten steht noch aus |
| S5 | Anwendbare überarbeitete thematische ESRS-Standards E1-E5, S- und G-Standards | Wesentliche IRO- und thematische Angabepflichten — Nur anwenden, wenn sie für den Zeitraum aktuell/rechtlich wirksam sind |
| S6 | Jahresabschluss, Anlagenverzeichnis, Hauptbuch und genehmigte CapEx-Pläne | Nenner und Zähler der KPIs, finanzielle Verknüpfungen und Nachweise — Unternehmensspezifische kontrollierte Quellen |
Gemäß überarbeitetem ESRS 1 Absatz 106 sollten Angaben nach Article 8 zur Taxonomie in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen werden und können in einem separaten Anhang innerhalb des Lageberichts erscheinen. Diese Angaben zur Taxonomie unterliegen keinen anderen ESRS-Bestimmungen, außer diesem Absatz zur Platzierung.
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Bedeutet die Taxonomiefähigkeit, dass eine Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist?
Die Taxonomiefähigkeit identifiziert die potenzielle Abdeckung der Tätigkeit. Die Taxonomie-Konformität ist eine strengere Schlussfolgerung. Gemäß Article 3 der Taxonomieverordnung gilt eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leistet, die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt, unter Einhaltung von Mindestschutzvorkehrungen ausgeübt wird und die anwendbaren technischen Bewertungskriterien erfüllt.
Macht eine taxonomiekonforme Tätigkeit das damit verbundene ESRS-Thema unwesentlich?
Dieselben Tätigkeiten, Vermögenswerte, Projekte und Finanzkonten können beide unterstützen. Taxonomiefähigkeit oder -konformität macht ein ESRS-Thema nicht automatisch wesentlich, und ein Taxonomie-KPI ersetzt nicht die damit verbundenen thematischen Angaben nach ESRS E1-E5 oder anderen thematischen Standards.
Können Taxonomie-KPIs Messgrößen nach ESRS E1-E5 ersetzen?
ESRS berichtet über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, Strategien, Maßnahmen, Ziele, Messgrößen und finanzielle Auswirkungen. Dieselben Tätigkeiten, Vermögenswerte, Projekte und Finanzkonten können beide unterstützen. Taxonomiefähigkeit oder -konformität macht ein ESRS-Thema nicht automatisch wesentlich, und ein Taxonomie-KPI ersetzt nicht die damit verbundenen thematischen Angaben nach ESRS E1-E5 oder anderen thematischen Standards.
Wo sollten Angaben nach Article 8 gemäß den überarbeiteten ESRS erscheinen?
Gemäß überarbeitetem ESRS 1 Absatz 106 sollten Angaben nach Article 8 zur Taxonomie in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen werden und können in einem separaten Anhang innerhalb des Lageberichts erscheinen. Diese Angaben zur Taxonomie unterliegen keinen anderen ESRS-Bestimmungen, außer diesem Absatz zur Platzierung.
Ist ein ESRS-Übergangsplan dasselbe wie ein Taxonomie-CapEx-Plan?
Die beiden können Projekte, Zeitplanung, Governance und Finanzdaten gemeinsam nutzen, sind jedoch nicht dasselbe Instrument. Ein Taxonomie-CapEx-Plan qualifiziert spezifische CapEx für den Taxonomie-KPI unter rechtlichen Bedingungen. Ein ESRS-Übergangsplan erläutert, wie die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens mit dem Übergangsziel sowie den damit verbundenen Maßnahmen und Ressourcen gemäß den anwendbaren ESRS vereinbar sind.
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