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GRI 306: Waste·Disclosure GRI 306-5

Zur Entsorgung bestimmte Abfälle

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 306: Waste 2020 remains the applicable GRI Topic Standard for waste reporting at the date of this review.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-08-03
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 306: Waste

Disclosure GRI 306-5 · 2020

Gültig ab

2022-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-08-03

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Die Angabe 306-5 verlangt von einer Organisation, das Gesamtgewicht der zur Entsorgung geleiteten Abfälle in metrischen Tonnen anzugeben und diese Gesamtsumme nach der Zusammensetzung der Abfälle aufzuschlüsseln.

Die Organisation muss gefährliche und nicht gefährliche Abfälle getrennt angeben und jede Gesamtsumme nach Verbrennung mit Energierückgewinnung, Verbrennung ohne Energierückgewinnung, Deponierung und sonstigen Entsorgungsvorgängen aufschlüsseln. Für jeden Entsorgungsvorgang muss die Organisation außerdem die vor Ort und außerhalb des Standorts entsorgte Menge angeben.

Im Kontext von GRI 306 wird die Verbrennung mit Energierückgewinnung als Entsorgungsvorgang klassifiziert. Sie darf nicht in die von der Entsorgung weggeleiteten Abfälle gemäß Angabe 306-4 einbezogen werden.

Vor Ort bedeutet innerhalb der physischen Grenzen oder der administrativen Kontrolle der berichtenden Organisation. Außerhalb des Standorts bedeutet außerhalb ihrer physischen Grenzen und administrativen Kontrolle. Die Einbeziehung Dritter ist ein separates Merkmal und darf nicht als Ersatz für die Klassifizierung als vor Ort oder außerhalb des Standorts verwendet werden.

Klassifizieren Sie eine Verbringung, Lagerung oder einen Zwischenschritt der Behandlung nicht als Entsorgung. Bestätigen Sie den dokumentierten endgültigen Entsorgungsvorgang und erläutern Sie alle unter „sonstige Entsorgungsvorgänge“ angegebenen Vorgänge.

Die Organisation muss die kontextbezogenen Informationen bereitstellen, die zum Verständnis der Daten und ihrer Zusammenstellung erforderlich sind. Sie muss Abwasser ausschließen, sofern nationale Rechtsvorschriften nicht dessen Einbeziehung verlangen, und 1,000 Kilogramm als eine metrische Tonne verwenden.

Die Daten sollten mit der Gesamtmenge der gemäß Angabe 306-3 erzeugten Abfälle und den gemäß Angabe 306-4 von der Entsorgung weggeleiteten Abfällen abgeglichen werden.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Arbeitstabelle 1: Zusammensetzung der Abfälle Bereiten Sie diese Spalten vor und gleichen Sie sie ab: Zusammensetzung der Abfälle; zur Entsorgung geleitete Abfälle, metrische Tonnen. Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Arbeitstabelle 1: Zusammensetzung der Abfälle. Abfall / Betrieb / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsvorgang Bereiten Sie diese Spalten vor und gleichen Sie sie ab: Abfallart und Entsorgungsvorgang; vor Ort, t; außerhalb des Standorts, t; Gesamt, t. Genehmigte Quellaufzeichnungen, Berechnungsdateien und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsvorgang. Abfall / Betrieb / Nachhaltigkeitsberichterstattung
+ Teilelemente von GRI 306-5 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Die Angabe 306-5 verlangt von einer Organisation, das Gesamtgewicht der zur Entsorgung geleiteten Abfälle in metrischen Tonnen anzugeben und diese Gesamtsumme nach der Zusammensetzung der Abfälle aufzuschlüsseln.
Sammeln Sie die Aufzeichnungen für folgende Tabellen und gleichen Sie sie ab: Arbeitstabelle 1: Zusammensetzung der Abfälle; Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsvorgang.
Wenden Sie die Angabe 306-5 an, wenn das zugehörige Thema wesentlich ist und die Angabe gemäß dem einschlägigen GRI-Standard anwendbar ist.
Erstellen Sie die Antwort anhand der im Schwerpunkt der Angabe dargestellten definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch umfassendere interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung und der zugrunde liegenden Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Fordern Sie Nachweise für die Angabe an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Stellen Sie die Aufzeichnungen und Abstimmungen des Berichtszeitraums für Angabe 306-5 bereit: Arbeitstabelle 1: Abfallzusammensetzung; Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsverfahren. Beziehen Sie Umfang, Definitionen, Methoden, Annahmen, Einschränkungen, Verantwortliche und Genehmigungen ein.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Umfang.

Bessere Anfrage

Stellen Sie die Aufzeichnungen und Abstimmungen des Berichtszeitraums für Angabe 306-5 bereit: Arbeitstabelle 1: Abfallzusammensetzung; Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsverfahren. Beziehen Sie Umfang, Definitionen, Methoden, Annahmen, Einschränkungen, Verantwortliche und Genehmigungen ein.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Die Daten sollten mit der insgesamt angefallenen Abfallmenge gemäß Angabe 306-3 und den von der Entsorgung abgezweigten Abfällen gemäß Angabe 306-4 abgestimmt werden.

Kontexthinweis

Halten Sie verbindliche GRI-Anforderungen, GRI-Empfehlungen und zusätzliche LRA-Vorbereitungskontrollen klar voneinander getrennt. Wenden Sie eine Begründung für das Weglassen gemäß GRI 1 an, wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können.

Download-Center

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Arbeitstabelle 1: Abfallzusammensetzung wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Arbeitstabelle 1: Abfallzusammensetzung aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Arbeitstabelle 1: Abfallzusammensetzung.
Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsverfahren wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsverfahren aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien und Prüfungsnachweise zur Unterstützung von Arbeitstabelle 2: Abfallart und Entsorgungsverfahren.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Verwendung interner oder annähernder Formulierungen anstelle der definierten GRI-Begriffe.
Änderung der erforderlichen Berichtspopulation oder des Nenners ohne Erläuterung.
Behandlung von GRI-Empfehlungen oder LRA-Vorbereitungskontrollen als verbindliche Angabepflichten.
Belassen eines berichteten Feldes ohne nachvollziehbare Quelldaten und Prüfungsaufzeichnungen.
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Verweise auf das Rahmenwerk

Einschlägige GRI-Anforderungen und verwandte Offenlegungen

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