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GRI 301: Materials·Disclosure GRI 301-3

Zurückgewonnene Produkte und deren Verpackungsmaterialien

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 301: Materials 2016 remains applicable at the date of this review. A draft GSSB work programme proposes a future revision, but no revised GRI 301 Standard is currently effective.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-08-01
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 301: Materials

Disclosure GRI 301-3 · 2016

Gültig ab

2018-07-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-08-01

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Angabe 301-3 verlangt von einer Organisation, für jede Produktkategorie den Prozentsatz der Produkte und ihrer Verpackungsmaterialien anzugeben, die am Ende ihrer Nutzungsdauer während des Berichtszeitraums zur Wiederverwendung oder zum Recycling gesammelt wurden.

Der Prozentsatz wird berechnet, indem die während des Berichtszeitraums zurückgewonnenen Produkte und ihre Verpackungsmaterialien durch die während des Berichtszeitraums verkauften Produkte geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird. Ausschuss und Rückrufmengen von Produkten müssen aus der Berechnung ausgeschlossen werden.

Die Organisation muss außerdem erläutern, wie die Daten erhoben wurden. Sammlung und Behandlung können von der Organisation selbst oder von einem in ihrem Auftrag handelnden Auftragnehmer durchgeführt werden. Die zurückgewonnenen Produkte, Komponenten oder Verpackungsmaterialien können anschließend von der Organisation oder von anderen Nutzern verwendet werden.

Recyceltes oder zurückgewonnenes Material, das in neu hergestellte Produkte eingearbeitet wird, ist nicht Gegenstand der Angabe 301-3 und sollte unter Angabe 301-2 bewertet werden.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Produktkategorie Die zugehörige Produktgruppe, für die der Prozentsatz berechnet wird. Produktkatalog, Verkaufstaxonomie und Kategoriezuordnung. Produktmanagement
Verkaufte Produkte Menge der während des Berichtszeitraums verkauften Produkte der Kategorie. ERP-Verkaufsaufzeichnungen, Rechnungsstellung und Abgleich des Versands. Vertrieb / Finanzen
Zurückgewonnene Produkte und Verpackungen Menge, die am Ende der Nutzungsdauer während des Berichtszeitraums zur Wiederverwendung oder zum Recycling gesammelt wurde. Rücknahmesysteme, Rückgaben von Einzelhändlern sowie Aufzeichnungen von Auftragnehmern und Recyclingunternehmen. Produktverantwortung / Rückführungslogistik
Ausgeschlossene Rückgaben Zurückgewiesene Waren, Rückrufe, Ersatzlieferungen im Rahmen der Gewährleistung und nicht zulässige gewerbliche Rückgaben, die aus dem Zähler entfernt wurden. Register der Rückgabegründe sowie Aufzeichnungen zu Rückrufen und zur Qualitätskontrolle. Betrieb / Qualität
Prozentsatz der zurückgewonnenen Menge Zulässige zurückgewonnene Menge geteilt durch die verkauften Produkte, multipliziert mit 100. Berechnungsarbeitsmappe und Abstimmung. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Erfassungsmethode Wie die Daten erfasst, konsolidiert, geprüft und geschätzt wurden. Methodikvermerk, Systemauszüge und Kontrollaufzeichnungen. Daten-Governance
Verpackungsinformationen Verpackungen, die in die Hauptberechnung einbezogen sind, sowie alle separat berichteten Informationen zum Recycling oder zur Wiederverwendung. Aufzeichnungen zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Verpackungen / EPR
Berichtsgrenze Unternehmen, Märkte und Systeme, die von der Berechnung abgedeckt sind. Zuordnung zu GRI 2-2 und Register zur Programmabdeckung. Nachhaltigkeitsberichterstattung
+ Teilelemente von GRI 301-3 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Angabe 301-3 verlangt von einer Organisation, für jede Produktkategorie den Prozentsatz der Produkte und ihrer Verpackungsmaterialien zu berichten, die am Ende ihrer Nutzungsdauer während des Berichtszeitraums zur Wiederverwendung oder zum Recycling gesammelt wurden.
Erheben und stimmen Sie die Aufzeichnungen ab für: Produktkategorie; verkaufte Produkte; zurückgenommene Produkte und Verpackungen; ausgeschlossene Rücksendungen; Prozentsatz der zurückgenommenen Produkte; Sammelmethode; Informationen zu Verpackungen; Berichtsumfang.
Wenden Sie Angabe 301-3 an, wenn das zugehörige Thema wesentlich ist und diese Angabe für die Auswirkungen der Organisation relevant ist oder wenn ein anwendbarer GRI Sector Standard sie zur Berichterstattung bestimmt.
Erstellen Sie die Antwort unter Verwendung der im Fokus der Angabe aufgeführten definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch weiter gefasste interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung sowie der zugehörigen Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Fordern Sie die Nachweise für die Angabe an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Stellen Sie die Aufzeichnungen und Abstimmungen des Berichtszeitraums für Angabe 301-3 bereit: Produktkategorie; verkaufte Produkte; zurückgenommene Produkte und Verpackungen; ausgeschlossene Rücksendungen; Prozentsatz der zurückgenommenen Produkte; Sammelmethode; Informationen zu Verpackungen; Berichtsumfang. Geben Sie Umfang, Definitionen, Methoden, Annahmen, Einschränkungen, Verantwortliche und Genehmigungen an.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentenbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Umfang.

Bessere Anfrage

Stellen Sie die Aufzeichnungen und Abstimmungen des Berichtszeitraums für Angabe 301-3 bereit: Produktkategorie; verkaufte Produkte; zurückgenommene Produkte und Verpackungen; ausgeschlossene Rücksendungen; Prozentsatz der zurückgenommenen Produkte; Sammelmethode; Informationen zu Verpackungen; Berichtsumfang. Geben Sie Umfang, Definitionen, Methoden, Annahmen, Einschränkungen, Verantwortliche und Genehmigungen an.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Recyceltes oder zurückgewonnenes Material, das in neu hergestellte Produkte eingearbeitet wird, ist nicht Gegenstand der Angabe 301-3 und sollte unter Angabe 301-2 bewertet werden.

Kontexthinweis

Halten Sie verbindliche Anforderungen, GRI-Empfehlungen und zusätzliche LRA-Vorbereitungskontrollen klar voneinander unterschieden. Verwenden Sie einen GRI 1-Grund für das Weglassen, wenn eine anwendbare Anforderung nicht berichtet werden kann.

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Die Produktkategorie wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die Produktkategorie aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Produktkatalog, Verkaufstaxonomie und Zuordnung der Kategorien.
Verkaufte Produkte werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt verkaufte Produkte aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.ERP-Verkaufsaufzeichnungen, Rechnungsstellung und Abstimmung der Versanddaten.
Zurückgenommene Produkte und Verpackungen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt zurückgenommene Produkte und Verpackungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Rücknahmesysteme, Rücksendungen von Einzelhändlern sowie Aufzeichnungen von Auftragnehmern und Recyclingunternehmen.
Ausgeschlossene Rücksendungen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt ausgeschlossene Rücksendungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Register der Rücksendegründe sowie Aufzeichnungen zu Rückrufen und Qualitätskontrollen.
Der Prozentsatz der zurückgenommenen Produkte wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt den Prozentsatz der zurückgenommenen Produkte aus, klassifiziert ihn falsch oder stellt ihn überhöht dar.Berechnungsarbeitsmappe und Abstimmung.
Die Sammelmethode wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt die Sammelmethode aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Methodikvermerk, Systemauszüge und Kontrollaufzeichnungen.
Verpackungsinformationen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Verpackungsinformationen aus, klassifiziert sie falsch oder übertreibt sie.Aufzeichnungen zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.
Der Berichtsgrenzbereich wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt den Berichtsgrenzbereich aus, klassifiziert ihn falsch oder übertreibt ihn.Zuordnung zu GRI 2-2 und Register zur Programmabdeckung.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Berichterstattung über den Anteil recycelter Eingangsmaterialien anstelle von zurückgewonnenen Produkten und Verpackungen am Ende ihrer Nutzungsdauer.
Einbeziehung von Ausschuss oder Rückrufen in den Zähler für zurückgewonnene Produkte.
Verwendung interner Bezeichnungen anstelle der definierten GRI-Begriffe.
Nichtbelegung eines erforderlichen Erstellungsfelds durch nachverfolgbare Nachweise.
Behandlung von GRI-Empfehlungen als verbindliche Anforderungen oder von verbindlichen Anforderungen als optional.
Veröffentlichung von Schätzungen, Ausschlüssen oder eines Teilumfangs ohne Methoden, Annahmen und den jeweils geltenden Grund für die Auslassung.
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