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GRI 101: Biodiversity·Disclosure GRI 101-8

Gültig ab 2026

Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Ersetzt GRI 304.

Ökosystemleistungen

Praxisleitfaden für die Erstellung dieser Offenlegung. Mit dieser Karte bestimmen Sie die vorzubereitenden Angaben, prüfen Aussagen und ordnen die Nachweise. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Rechtsstatus

GRI 101: Biodiversity 2024 is effective for reports or other materials published on or after 1 January 2026 and replaces GRI 304: Biodiversity 2016.

Veröffentlichter Steckbrief

Zuletzt geprüft am 2026-07-28
RK Geprüft von Dr Ross KurinkoLinkedIn Strategic ESG Advisor · IFRS S1 & S2 / GRI / ESRS expert GRI Certified Global Trainer · PhD, University of Cambridge · ESG-AI expert 15+ years on FTSE 100 & Fortune Global 500 disclosures Canary Wharf, London LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Standard

GRI 101: Biodiversity

Disclosure GRI 101-8 · 2024

Gültig ab

2026-01-01

Offizielle Quelle: Öffnen ↗

Zuletzt geprüft

2026-07-28

LRA-Lehrmaterial · Nicht von Global Reporting Initiative herausgegeben oder gebilligt

Kern der Offenlegung

Die Angabe 101-8 verlangt von einer Organisation, Ökosystemleistungen und betroffene oder potenziell betroffene Begünstigte der an jedem Standort ausgeübten Tätigkeiten zu berichten, der unter Angabe 101-5-a berichtet wird. Die Organisation sollte dieselbe genehmigte Standortliste verwenden und sollte für diese Angabe keine neue Wesentlichkeitsschwelle anwenden oder eine separate Auswahlliste erstellen.

Für jeden Standort muss die Organisation die relevanten Ökosystemleistungen und deren Begünstigte auflisten und erläutern, wie die Leistungen und Begünstigten durch die Tätigkeiten der Organisation betroffen sind oder betroffen sein könnten. Die Erläuterung sollte tatsächliche von potenziellen Auswirkungen, positive von negativen Auswirkungen sowie Veränderungen der Qualität oder Quantität der Ökosystemleistung unterscheiden.

Ökosystemleistungen sollten als bereitstellende Leistungen, regulierende und erhaltende Leistungen oder kulturelle Leistungen klassifiziert werden. Ökosystemfunktionen sollten nicht automatisch als Ökosystemleistungen dargestellt werden: Die Organisation sollte den erbrachten Nutzen erläutern und die Personen, Gemeinschaften oder Organisationen identifizieren, die diesen Nutzen erhalten. Zu den Begünstigten können indigene Völker, lokale Gemeinschaften, andere Organisationen und die berichtende Organisation selbst gehören. Arten und wild lebende Tiere sind für die Zwecke dieser Angabe betroffene Biodiversitätskomponenten und keine Begünstigten.

Wenn die berichtende Organisation von einer Ökosystemleistung abhängig ist, kann sie sich selbst als Begünstigte identifizieren. Eine allgemeine Abhängigkeits- oder naturbezogene Risikobewertung ersetzt jedoch nicht die Anforderung, zu erläutern, wie die Tätigkeiten der Organisation die Leistung und ihre Begünstigten beeinflussen oder beeinflussen könnten.

Die Organisation sollte den zur Identifizierung von Ökosystemleistungen und Begünstigten verwendeten Ansatz beschreiben, einschließlich der verwendeten Instrumente, Datenquellen, Annahmen und der Einbindung von Stakeholdern. Relevante Instrumente können ENCORE, das Natural Capital Protocol, TNFD LEAP, das UN-System der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen — Ökosystemrechnung und der WRI Corporate Ecosystem Services Review sein.

Die Organisation sollte zusätzlich für jedes unter Angabe 101-5-d berichtete Produkt und jede dort berichtete Dienstleistung die von Tätigkeiten der Lieferanten betroffenen Ökosystemleistungen und Begünstigten berichten, aufgeschlüsselt nach Land oder Rechtsordnung. Informationen über nachgelagerte Unternehmen können ebenfalls berichtet werden, sofern verfügbar. Diese Elemente der Wertschöpfungskette sind Leitlinien und sollten von den verpflichtenden Anforderungen auf Standortebene unterschieden werden.

Wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können, weil sie nicht verfügbar oder unvollständig, gesetzlich verboten oder Vertraulichkeitsbeschränkungen unterworfen sind, sollte die Organisation den entsprechenden Grund für die Auslassung gemäß GRI 1 anwenden, anstatt Standorte, Leistungen oder Begünstigte stillschweigend auszuschließen.

Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.

Bevor Sie beginnen

Bevor Sie beginnen

Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.

Vorbereitung

Wichtige vorzubereitende Angaben

Vorbereitungsfeld Was zu erfassen ist Nachweishinweis Verantwortlich
Ökosystemleistungen nach Standort Listen Sie für jeden unter GRI 101-5-a berichteten Standort die durch die Tätigkeiten der Organisation betroffenen oder potenziell betroffenen Ökosystemleistungen auf. Genehmigte Standortliste, Bewertung der Ökosystemleistungen, Tätigkeitsübersicht und unterstützende Daten. Nachhaltigkeitsberichterstattung / Biodiversität
Begünstigte nach Leistung und Standort Identifizieren Sie für jede Ökosystemleistung die betroffenen oder potenziell betroffenen Begünstigten. Kartierung von Begünstigten und Stakeholdern, Nachweise von Rechteinhabern und Aufzeichnungen zur Einbindung. Stakeholder-Engagement / Biologische Vielfalt
Auswirkungen auf Ökosystemleistungen Erläutern Sie, wie sich Aktivitäten auf die Qualität oder Quantität jeder Ökosystemleistung auswirken oder auswirken könnten, und unterscheiden Sie dabei zwischen tatsächlichen und potenziellen sowie positiven und negativen Auswirkungen. Wirkungspfad, Indikatoren für Ökosystemleistungen, Ausgangsbasis, Überwachungs- und Aktivitätsnachweise. Nachhaltigkeitsberichterstattung / Biologische Vielfalt
Auswirkungen auf Begünstigte Erläutern Sie, wie sich die Veränderungen jeder Ökosystemleistung auf ihre Begünstigten auswirken oder auswirken könnten. Bewertung der Auswirkungen auf Begünstigte, Engagement, Beschwerde- und Ergebnisnachweise. Stakeholder-Engagement / Biologische Vielfalt
Ansatz zur Identifizierung Beschreiben Sie die zur Identifizierung von Ökosystemleistungen und Begünstigten verwendeten Instrumente, Datenquellen, Annahmen und das Stakeholder-Engagement. Methodik, Ergebnisse der Instrumente, Register der Datenquellen, Annahmen und Aufzeichnungen zum Engagement. Nachhaltigkeitsberichterstattung / Biologische Vielfalt
+ Teilelemente von GRI 101-8 anzeigen (LRA-Arbeitscheckliste)

So bereiten Sie es vor

Verwenden Sie jeden unter GRI 101-5-a berichteten Standort; wenden Sie keinen neuen Wesentlichkeitsschwellenwert an und erstellen Sie keine separate Auswahlliste für Ökosystemleistungen.
Erheben und stimmen Sie die Aufzeichnungen ab für: Ökosystemleistungen nach Standort; Begünstigte nach Ökosystemleistung und Standort; Auswirkungen auf Ökosystemleistungen; Auswirkungen auf Begünstigte; Ansatz zur Identifizierung.
Eine Organisation kann sich als Begünstigte identifizieren, wenn sie von einer Ökosystemleistung abhängig ist; eine Bewertung der Abhängigkeit oder naturbezogener Risiken ersetzt jedoch nicht die erforderliche Erläuterung der Auswirkungen von der Aktivität über die Ökosystemleistung bis zu den Begünstigten.
Erstellen Sie die Antwort unter Verwendung der im Schwerpunkt der Angabe dargestellten definierten Begriffe; ersetzen Sie diese nicht durch weiter gefasste interne Bezeichnungen.
Prüfen Sie den endgültigen Wortlaut vor der Freigabe anhand jeder Anforderung und der unterstützenden Governance- oder Datenaufzeichnungen.

Daten anfordern

Fordern Sie die Nachweise für die Angabe an

Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.

Stellen Sie für jeden GRI 101-5-a-Standort die Aktivitäten, Ökosystemleistungen, Kategorien, Veränderungen der Qualität oder Quantität, die Klassifizierung als tatsächlich oder potenziell sowie als positiv oder negativ, Begünstigte, Folgen, Identifizierungsmethoden, Instrumente, Daten und Beiträge von Stakeholdern bereit.

Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und den oben beschriebenen Umfang.

Bessere Anfrage

Stellen Sie für jeden GRI 101-5-a-Standort die Aktivitäten, Ökosystemleistungen, Kategorien, Veränderungen der Qualität oder Quantität, die Klassifizierung als tatsächlich oder potenziell sowie als positiv oder negativ, Begünstigte, Folgen, Identifizierungsmethoden, Instrumente, Daten und Beiträge von Stakeholdern bereit.

Offenlegung entwerfen

Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen

LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.

Methodenhinweis

Klassifizieren Sie Ökosystemleistungen als bereitstellende, regulierende und erhaltende oder kulturelle Leistungen. Halten Sie Ökosystemfunktionen, Ökosystemleistungen, Vorteile und Begünstigte voneinander getrennt.

Kontexthinweis

Arten und wild lebende Tiere sind betroffene Komponenten der biologischen Vielfalt, nicht Begünstigte für diese Angabe. Informationen zur Lieferkette und zu nachgelagerten Bereichen sind zusätzliche Leitlinienpunkte.

Download-Center

Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung

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Prüfungsbereitschaft

Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise

Aussage Risiko Zu prüfende Nachweise
Ökosystemleistungen nach Standort werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Ökosystemleistungen nach Standort aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Genehmigte Standortliste, Bewertung der Ökosystemleistungen, Aktivitätskarte und unterstützende Daten.
Die Begünstigten nach Leistung und Standort werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Begünstigte nach Leistung und Standort aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Kartierung der Begünstigten und Stakeholder, Nachweise der Rechteinhaber und Aufzeichnungen zur Einbindung.
Die Auswirkungen auf Ökosystemleistungen werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Auswirkungen auf Ökosystemleistungen aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Wirkungspfad, Indikatoren für Leistungen, Ausgangsbasis, Überwachung und Nachweise zu Aktivitäten.
Die Auswirkungen auf Begünstigte werden korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt Auswirkungen auf Begünstigte aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar.Bewertung der Auswirkungen auf Begünstigte, Einbindung, Beschwerden und Nachweise zu Ergebnissen.
Der Ansatz zur Identifizierung wird korrekt und vollständig berichtet.Die Antwort lässt den Ansatz zur Identifizierung aus, klassifiziert ihn falsch oder stellt ihn überhöht dar.Methodik, Ergebnisse der Instrumente, Register der Datenquellen, Annahmen und Aufzeichnung der Einbindung.

Vorzubereitendes Nachweispaket

Häufige Lücken in der Berichterstattung

Verwendung von Schlüsselstandorten der Biodiversität anstelle der gemäß GRI 101-5-a gemeldeten Standorte.
Auswahl nur der Standorte oder Leistungen, die als besonders wesentlich eingestuft wurden.
Behandlung von Ökosystemfunktionen, Ökosystemleistungen, Nutzen und Begünstigten als Synonyme.
Benennung von Arten als Begünstigte.
Berichterstattung über Abhängigkeiten oder naturbezogene Risiken ohne den Wirkungspfad der Aktivität.
Zusammenfassung mehrerer Standorte, sodass die Kette von Leistung und Begünstigten nicht zurückverfolgt werden kann.
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Dr Ross Kurinko

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