Study Blog for Reporting Intelligence
Professioneller Vortrag über ESG und Berichterstattung
News
Research
Opinion
L
R
A
London Reporting Academy - Logo
09 Mar 2026
News

Südkorea definiert seinen Weg zur ESG-Berichterstattung

Die jüngsten Ankündigungen bieten dem koreanischen Markt mehr als nur ein weiteres politisches Update. Sie verknüpfen das künftige verpflichtende Offenlegungsregime mit einem etablierten nationalen Standard und machen die nächste Umsetzungsphase leichter einschätzbar.


South Korea

Südkorea hat innerhalb von zwei Tagen zwei Bestandteile seines Rahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorangebracht. Am 25. Februar 2026 legte die Financial Services Commission einen Entwurf eines Fahrplans für die verpflichtende ESG-Offenlegung vor, und am 26. Februar 2026 genehmigte und veröffentlichte das Korea Sustainability Standards Board (KSSB) den ersten Satz der koreanischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen verfügen nun über einen Entwurf für den Umsetzungsweg sowie über einen nationalen Standard, der auf ISSB Grundlagen aufbaut.

Die unmittelbare Veränderung besteht im Übergang von einer breit gefassten politischen Ausrichtung zu einem klarer definierten Umsetzungsmodell.

Auf finalisierten Standards aufbauend

Die FSC erklärt, dass Koreas endgültige Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt wurden, und legt einen Entwurf eines Fahrplans zur Institutionalisierung der ESG-Offenlegung vor. Die öffentliche Konsultation läuft bis Ende März 2026, und die endgültige Festlegung ist für April geplant.

Am folgenden Tag gab KSSB bekannt, dass es den ersten Satz von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung genehmigt und veröffentlicht hatte. Das Paket umfasst KSSB-Offenlegungsstandard Nr. 1 zu allgemeinen Anforderungen, KSSB-Offenlegungsstandard Nr. 2 zu klimabezogenen Angaben, eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte, eine Übersicht über den ersten Satz sowie Vergleichsmaterialien zu den Entwürfen zur Konsultation und IFRS S1 und IFRS S2.

Diese Schritte begründen keine unmittelbare Pflicht für alle börsennotierten Unternehmen. Sie legen jedoch das Modell fest, dem Berichtsersteller nun folgen müssen: ein verpflichtendes Regime, das durch einen finalisierten nationalen Standard und Umsetzungsmaterialien unterstützt wird.

Die praktische Konsequenz ist klar: Die interne Planung kann nun auf eine solidere Grundlage gestellt werden.

Wer steigt zuerst ein und wann?

Die FSC erklärt, dass die verpflichtende Offenlegung im 2028 für KOSPI-notierte Unternehmen mit konsolidierten Vermögenswerten von KRW 30 Billionen oder mehr beginnen würde. Außerdem nennt sie als Beispiel eine Ausweitung von 2029 auf KOSPI-notierte Unternehmen mit konsolidierten Vermögenswerten von KRW 10 Billionen oder mehr; eine spätere Ausweitung soll unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und der Marktreife erörtert werden.

Für den Anwendungsbereich der ersten Phase gelten weitere Bedingungen. Nur im ersten Berichtsjahr dürfen bestimmte inländische und ausländische Tochterunternehmen, die festgelegte Bedingungen erfüllen, aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden. Die FSC nennt als Beispiel Tochterunternehmen, die weniger als 10% der konsolidierten Vermögenswerte oder Umsatzerlöse ausmachen.

Emissionen aus Scope 3 werden separat behandelt. Die FSC erklärt, dass die Offenlegung grundsätzlich ab FY2030 beginnen würde, berichtet in 2031, sobald die Infrastruktur für Messung und Schätzung vorhanden ist. Sie erklärt außerdem, dass kleine Unternehmen gemäß dem Small and Medium Enterprise Basic Act, die innerhalb der Wertschöpfungskette nicht in Sektoren mit hohen Kohlenstoffemissionen tätig sind, zunächst von der Offenlegung von Scope 3 ausgenommen werden können; diese Ausnahme soll später überprüft werden.

Auch der Offenlegungskanal wird stufenweise eingeführt. Die FSC schlägt vor, dass die Berichterstattung zunächst über die Börsenoffenlegung erfolgen und erst später im Rahmen des Kapitalmarktregimes auf die gesetzliche Offenlegung übergehen sollte. Die jährliche Offenlegung würde grundsätzlich gegen Ende März erfolgen, doch Informationen zu Treibhausgasemissionen können später eingereicht werden, da die Emissionen nach einem anderen Zeitplan gesondert überprüft werden.

Warum das politische Signal jetzt stärker ist

Die wesentliche Änderung betrifft den Grad der Spezifität. Das FSC spricht nicht länger nur allgemein über die künftige ESG-Berichterstattung. Es hat eine Ausgangspopulation identifiziert, eine mögliche zweite Phase skizziert, einen abweichenden Zeitplan für Scope 3 dargelegt, einen börsenorientierten Ansatz vorgeschlagen und den aufsichtsrechtlichen Ansatz für die ersten Jahre aufgezeigt.

Die Bekanntmachung ordnet die Offenlegung zudem in die umfassendere Agenda Koreas für den grünen Wandel ein. Die FSC verknüpft die ESG-Offenlegung mit der Finanzierung des unternehmerischen Übergangs sowie mit dem 2035 national festgelegten Beitrag des Landes. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird somit als Teil der Marktinfrastruktur für den Übergang positioniert und nicht als eigenständige Transparenzübung.

Die Konsequenz ist unmittelbar: Dies wirkt sich bereits jetzt auf die interne Planung aus.

Was das Rahmenwerk in der Praxis bedeutet

Die technische Struktur folgt dem ISSB-Modell. Die FSC fasst den endgültigen koreanischen Nachhaltigkeitsberichtsstandard in vier Inhaltsbereichen zusammen: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Governance umfasst die Überwachung, Steuerung und Beaufsichtigung klimabezogener Risiken und Chancen. Die Strategie befasst sich mit den Auswirkungen dieser Risiken und Chancen auf die Strategie, die Entscheidungsfindung und die Finanzen. Das Risikomanagement umfasst die Identifizierung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung. Zu den Kennzahlen und Zielen gehören Treibhausgasemissionen, quantitative Informationen zu klimarisikobehafteten Vermögenswerten oder Geschäftstätigkeiten, klimabezogene Ziele, ein optionaler interner Kohlenstoffpreis sowie ausgewählte branchenbezogene Kennzahlen.

Für Berichtsteams ist der Governance- und Prozessbereich zentral. IFRS zufolge verlangt IFRS S1 die Offenlegung der Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die zur Überwachung, Steuerung und Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen eingesetzt werden, während IFRS S2 diese Architektur auf klimabezogene Angaben anwendet. Im koreanischen Rahmen bedeutet dies, dass Unternehmen Prozesse benötigen werden, die eine Aufsicht unterstützen, strategische und finanzielle Auswirkungen erläutern und dokumentieren können, wie klimabezogene Risiken und Chancen identifiziert und gesteuert werden.

Der Bereich Daten und Kontrollen bringt eigene Anforderungen mit sich. Der separate Zeitplan für Scope 3 zeigt, dass die FSC die Verfügbarkeit der Emissionsdaten als eine echte Umsetzungshürde betrachtet. Das separate Einreichungsfenster für Treibhausgasdaten spiegelt dieselbe Einschränkung wider.

Der Offenlegungs- und Prüfungskanal wird schrittweise eingeführt, anstatt von Beginn an vollständig verbindlich zu sein. Das FSC schlägt für Offenlegungen, die in der frühen Phase Prognosen oder Schätzungen verwenden, einen Safe Harbour vor, erklärt, dass sich die Aufsicht zunächst eher auf Leitlinien als auf Sanktionen konzentrieren sollte, und deutet an, dass die Prüfung durch Dritte anfangs freiwillig wäre; eine schrittweise Einführung einer verpflichtenden Prüfung soll zu einem späteren Zeitpunkt erwogen werden.

Punkte, die Reporting-Teams verfolgen sollten

Der wichtigste unmittelbare Punkt ist nicht nur der 2028-Starttermin. Entscheidend ist die Kombination aus schrittweise eingeführtem Anwendungsbereich, aufgeschobenem Scope 3, börsenorientierter Einreichung, Safe Harbour in der frühen Phase und freiwilliger Prüfung, denn diese Gestaltungsentscheidungen werden bestimmen, wie Unternehmen ihre Governance-, Daten- und Offenlegungsarbeiten staffeln.

Der nächste Meilenstein ist April 2026. Der Konsultationsentwurf gibt bereits eine klare Richtung vor, aber die endgültige Roadmap und die damit verbundenen Änderungen der Regeln für die Börsenoffenlegung werden bestimmen, wie schnell das politische Modell zu einer operativen Verpflichtung wird.

Korea entwickelt ein Regime, das eindeutig ISSB-basiert ist, dessen Zeitplan, Anwendungsbereich und Prüfung jedoch bewusst schrittweise ausgestaltet werden. Für Reporting-Teams bedeutet dies, dass sich der Fokus von der Beobachtung politischer Diskussionen auf den Aufbau der für die Umsetzung erforderlichen Governance-, Daten- und Reporting-Infrastruktur verlagern sollte.

London Reporting Academy - Logo