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10 Jun 2026
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SEC schlägt Aufhebung der Klimaregelung vor

Die SEC ist von der Aussetzung ihrer 2024 klimabezogenen Offenlegungsregeln zu deren vollständigem Widerruf übergegangen.

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Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat vorgeschlagen, ihre 2024 klimabezogenen Offenlegungsregeln vollständig aufzuheben. Dieser Schritt eröffnet eine formelle Kommentierungsfrist für aufgeschobene Anforderungen, deren öffentliche Stellungnahmen bis zum 3 August 2026 eingereicht werden müssen.

Der Vorschlag

Am 29 Mai 2026 veröffentlichte die SEC einen Regelvorschlag, Aufhebung der klimabezogenen Offenlegungsregeln. Damit würden die im März 2024 verabschiedeten Änderungen im Rahmen des Securities Act von 1933 und des Securities Exchange Act von 1934 zurückgenommen.

Die 2024 Änderungen hätten von Wertpapierregistranten verlangt, bestimmte klimabezogene Informationen in Registrierungsunterlagen und Jahresberichten inklusive Offenlegungen zu klimabezogenen Risiken, Treibhausgasemissionen und bestimmten Auswirkungen schwerer Wetterereignisse auf die Finanzberichte bereitzustellen.

Die Kommission schlägt nun vor, die Final Rules vollständig aufzuheben. Begründet wird dies damit, dass die Regeln den Umfang der gesetzlich eingeräumten Befugnisse der Behörde überschreiten. Die SEC führt außerdem an, die Regeln seien unnötig, kostspielig und nicht mit einem registrantenspezifischen Wesentlichkeitsansatz vereinbar.

Status und Umfang

Der vorgeschlagene Widerruf folgt auf eine ausgesetzte und umstrittene Regelung. Die SEC setzte die 2024 Regeln am 4 April 2024 aus, während ein konsolidiertes Verfahren beim U.S. Court of Appeals for the Eighth Circuit lief. Am 27 März 2025 stimmte die Kommission dafür, die Verteidigung der Regelungen in diesem Verfahren einzustellen. Am 12 September 2025 setzte das Gericht die Petitionen aus, bis die SEC die Regeln entweder durch eine Anhörungsregelung erneut prüft oder ihre Verteidigung wieder aufnimmt.

Die vorgeschlagene Maßnahme umfasst die von der SEC im 2024. verabschiedeten klimabezogenen Offenlegungsregeln. Die ursprünglichen Regeln galten für nahezu alle börsennotierten Unternehmen, wobei nicht jede Anforderung auf jeden Registranten zutraf. Sie umfassten Offenlegungspflichten unter Regulation S-K und Regulation S-X, darunter Offenlegungen zu Treibhausgasemissionen und damit verbundenen Prüfpflichten für bestimmte Registranten.

Die Bekanntmachung im Federal Register bestätigt den Verfahrensstatus: ein vorgeschlagener Widerruf von Final Rules.

Auswirkungen für Berichtspflichtige

Für Registranten verengt der Vorschlag die SEC-spezifische Frage der klimabezogenen Angaben, aber klimabezogene Informationen müssen möglicherweise weiterhin im Rahmen der bestehenden materiellen Meldepflichten bewertet werden. Der Hauptunterschied besteht zwischen Informationen, die in SEC-Einreichungen aufgrund ihrer Wesentlichkeit erforderlich sind, freiwillig offen gelegten Informationen und Informationen, die unter anderen Regimen berichtet werden.

Was als Nächstes Kommt

Nach Ablauf der Kommentierungsfrist muss die SEC entscheiden, ob sie die Aufhebung in der endgültigen Form annimmt oder ihren Ansatz im Regelsetzungsprozess überarbeitet. Bis dahin bleibt der Status verfahrensrechtlich: Die 2024-Regeln sind ausgesetzt und die Aufhebung vorgeschlagen, aber nicht endgültig.

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