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19 Mar 2026
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GRI zeigt die Offenlegungslücke bei Luftschadstoffen auf

GRI_air pollution

Luftverschmutzung wird in der Unternehmensberichterstattung häufig erwähnt, jedoch deutlich seltener so gemessen, dass eine konsistente Offenlegung unterstützt wird. Die jüngste Analyse von GRI rückt diese Lücke in den Fokus und zeigt, in welchen Bereichen die Berichterstattungspraktiken über Sektoren und Schadstoffe hinweg weiterhin uneinheitlich sind.

Global Reporting Initiative (GRI) hat eine neue Analyse darüber veröffentlicht, wie große börsennotierte Unternehmen über Luftschadstoffe berichten. Der Bericht verknüpft die derzeitige Praxis mit der laufenden Aktualisierung von dem GRI Themenstandard zur Luftverschmutzung sowie mit dem umfassenderen Standardsetzungsprozess für Angaben zur Verschmutzung.

Die zentrale Lücke liegt zwischen einer narrativen Bestätigung und einer quantifizierten Offenlegung.

Was GRI analysierte

Der Bericht, Die Lücke bei der Berichterstattung über Luftverschmutzung: Erkenntnisse aus 1,000 Organisationen in Sektoren mit hohen Emissionen, untersucht 2023-2024 Nachhaltigkeits- und Geschäftsberichte von 1,000 börsennotierten Unternehmen aus 8 emissionsintensiven Sektoren. Dazu gehören Landwirtschaft, Pharmazie, Verkehr, Bauwesen, Metallverarbeitung, Baustoffe, Chemikalien und Bergbau.

Die Studie unterscheidet zwischen einer „Erwähnung“ und einer „Offenlegung“. Eine Erwähnung ist ein narrativer Verweis auf einen Schadstoff ohne quantitative Daten. Eine Offenlegung ist ein namentlich genannter Schadstoff, der von einem Emissionswert oder einer ähnlichen Kennzahl begleitet wird. Diese Unterscheidung ist für die Ergebnisse zentral. Die Methodik schloss außerdem GRI Inhaltsindizes aus, da diese zwar eine Übereinstimmung mit einem Rahmenwerk signalisieren können, ohne jedoch eine substanzielle Offenlegung im Hauptteil des Berichts nachzuweisen.

Status und Relevanz

Diese Veröffentlichung ist eine Untersuchung und Analyse, keine verpflichtende Berichterstattungsanforderung oder Durchsetzungsmaßnahme. In der Studie dient GRI 305: Emissionen 2016 Offenlegung 305-7 (GRI 305-7) als bestehender Bezugspunkt für die Bewertung der gegenwärtigen Praxis. Das Papier verknüpft seine Ergebnisse mit der laufenden Aktualisierung des GRI Themenstandards zur Luftverschmutzung, beschreibt jedoch keine neue Offenlegungsanforderung als angenommen oder in Kraft.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung legen die Ergebnisse nahe, dass das Problem nicht in einem generellen Fehlen von Berichterstattung besteht, sondern in einem Mangel an quantifizierten, schadstoffspezifischen Angaben in ansonsten ausgereiften Berichterstattungsumgebungen.

Was die Ergebnisse zeigen

Das zentrale Muster ist eindeutig: Erwähnungen übersteigen die Angaben durchgehend. Mit anderen Worten: Unternehmen beziehen sich häufiger auf Schadstoffe, als dass sie quantifizierte Werte dafür berichten. Stickstoffoxide (NOx) und Schwefeloxide (SOx) dominieren die Berichterstattung in der Stichprobe, während Feinstaub seltener erscheint und andere Schadstoffe deutlich weniger sichtbar sind. Gefährliche Luftschadstoffe (HAPs) und persistente organische Schadstoffe (POPs) bleiben besonders selten; nur ein sehr kleiner Anteil der Organisationen erwähnt oder quantifiziert sie.

Der Kontext ist wichtig. Die meisten Unternehmen in der Stichprobe veröffentlichten einen Nachhaltigkeits- oder Geschäftsbericht, 57% verwendeten GRI, und unter den GRI-Nutzern verwendeten nur 43% GRI 305-7. Das Problem ist also nicht das Fehlen einer Berichterstattung, sondern die begrenztere Nutzung quantifizierter, schadstoffspezifischer Angaben.

Diese Lücke kann auf ein frühes Entwicklungsstadium der Praxis hindeuten, in dem ein Schadstoff als relevant anerkannt wird, bevor Mess- und Berichterstattungsprozesse durchgängig etabliert sind.

Der Zusammenhang mit GRI ist positiv, aber nicht vollständig. Unternehmen, die GRI nicht verwendeten, berichteten durchschnittlich über 0.46 Schadstoffe; diejenigen, die auf GRI verwiesen, ohne es formal zu verwenden, berichteten über 1.14, und diejenigen, die GRI formal verwendeten, berichteten über 1.61. Gleichzeitig ist die Bezugnahme auf GRI 305-7 allein kein verlässlicher Indikator für die Qualität der Offenlegung.

Sektorale Unterschiede

Auch auf Sektorebene zeigt sich ein uneinheitliches Bild. In der Landwirtschaft, der Pharmaindustrie, im Transportwesen, im Baugewerbe und in der Metallverarbeitung ist die schadstoffspezifische Berichterstattung im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt, während bei Baustoffen, in der Chemieindustrie und im Bergbau eine vergleichsweise höhere und konsistentere Berichterstattung zu beobachten ist. Im Transportwesen beispielsweise erwähnen etwa die Hälfte der Organisationen NOx, aber weniger als 30% legen quantifizierte Angaben offen. Bei Baustoffen ist die Lücke zwischen Erwähnung und Offenlegung unter den acht Sektoren am geringsten.

Der Chemiesektor sticht auf andere Weise hervor. Er weist die höchste Verwendung von GRI 305-7 auf und ist einer von nur zwei Sektoren, in denen überhaupt über HAP und POP berichtet wird. Dennoch geht die narrative Erwähnung tendenziell weiterhin der quantifizierten Offenlegung voraus.

Diese sektoralen Unterschiede sind relevant, da die Quelle nicht davon ausgeht, dass jeder Schadstoff in jedem Fall wesentlich ist. Sie stellt fest, dass die Analyse weder Wesentlichkeitsbeurteilungen auf Unternehmensebene noch die spezifischen Gründe für Auslassungen in einzelnen Berichterstattungskontexten bewertet hat.

Praktische Implikationen für die Berichterstattung

Bei der praktischen Fragestellung geht es nicht darum, ob Luftverschmutzung erwähnt wird, sondern darum, ob der Bericht messbare Informationen enthält, die eine Verifizierung, einen Vergleich oder eine Trendanalyse unterstützen. Viele Angaben stützen sich weiterhin auf allgemeine Aussagen zum Emissionsmanagement, während quantifizierte Schadstoffdaten weniger häufig sind. Eine narrative Anerkennung ohne Quantifizierung kann eine Form symbolischer Transparenz darstellen.

Die Implikationen erstrecken sich auf Governance, Daten und die Gestaltung der Offenlegung. Wenn Luftverschmutzung in der Nachhaltigkeitsstrategie oder in narrativen Angaben erscheint, benötigen Organisationen Klarheit darüber, ob eine Überwachung auf Schadstoffebene besteht und wer für den zugrunde liegenden Berichterstattungsprozess verantwortlich ist.

Dasselbe gilt für Daten, Methoden und Kontrollen. Die Lücke besteht nicht einfach in der Wortwahl, sondern in der Frage, ob Messsysteme, Methoden, Emissionsfaktoren und Datenpfade hinreichend robust sind, um eine quantifizierte Offenlegung im Bericht selbst zu unterstützen. Wo Methoden angeführt werden, werden sie häufig zwar benannt, aber nicht erläutert, sodass im Hauptteil des Berichts nur begrenzte Transparenz hinsichtlich der Berechnungsansätze besteht.

Auch die Gestaltung der Offenlegung ist von Bedeutung. Emissionsdaten finden sich häufig in Portalen, auf Websites oder in separaten Einreichungen, während methodische Verweise häufig extern bereitgestellt und nur kurz zitiert werden. Dies führt zu einer Fragmentierung der Informationen und wirft die redaktionelle Frage auf, ob Schadstoffdaten, methodische Verweise und narrative Aussagen im Berichtsset kohärent zusammengeführt werden.

Auch die zeitliche A¿olge ist Teil des Problems. Einige Unternehmen erweitern die Erfassung von Schadstoffen im Laufe der Zeit. Daher benötigen Organisationen Klarheit darüber, was bereits jetzt belastbar unterstützt werden kann, was noch von der Weiterentwicklung der Systeme abhängt und wie diese Änderungen über die Berichtszyklen hinweg erläutert werden.

Worauf als Nächstes zu achten ist

Die ausgewogene Schlussfolgerung lautet, dass sich die Berichterstattung über Luftverschmutzung weiterentwickelt, aber noch nicht durchgängig institutionalisiert ist. Unternehmen signalisieren häufig ein Bewusstsein für die Auswirkungen von Schadstoffen, bevor sie ein stabiles Muster quantifizierter Offenlegung etablieren.

Der unmittelbare Beobachtungspunkt ist der nächste Schritt von GRI bei der Standardsetzung. Die Analyse steht im Zusammenhang mit der laufenden Aktualisierung des GRI-Themenstandards zur Luftverschmutzung und dem umfassenderen Standardsetzungsprozess, einschließlich Stellungnahmeentwürfen, öffentlichen Konsultationszeiträumen und der Einbindung von Stakeholdern. Bis dahin stellt sich praktisch die Frage, ob die aktuellen Angaben von allgemeinen Emissionsformulierungen zu schadstoffspezifischen Nachweisen übergehen können.

Es bestehen weiterhin Unsicherheiten. Die Analyse stellt nicht fest, ob die Lücken in den jeweiligen Fällen auf eine begrenzte Relevanz, Messbeschränkungen oder Unterschiede im Reifegrad der Berichterstattung zurückzuführen sind. Der praktische Fokus liegt daher weiterhin darauf, wie Schadstoffdaten gemessen, erläutert und in die Berichterstattung integriert werden.

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