EU Platform verknüpft ESRS-Vereinfachung mit Taxonomie-Integration und klarerer doppelter Wesentlichkeit
The EU Platform on Sustainable Finance hat die ESRS-Vereinfachung unterstützt, jedoch nicht zulasten des Nutzens der Berichterstattung. In ihrer Stellungnahme an die European Commission verknüpft sie die nächste Phase der Überarbeitung mit einer stärkeren Taxonomie-Integration und einer klareren doppelten Wesentlichkeit, statt mit der Abschaffung miteinander verbundener Angaben.

Die EU Platform on Sustainable Finance hat auf die Konsultation der European Commission zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) reagiert. Sie unterstützt die Vereinfachung, warnt jedoch davor, dass dadurch der Nutzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung geschwächt werden könnte. Das Dokument stellt die nächste Phase der Überarbeitung von ESRS als eine Frage der stärkeren Verzahnung mit dem umfassenderen EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen dar, insbesondere mit der EU-Taxonomie, und fordert zugleich eine klarere Anwendung der doppelten Wesentlichkeit.
Der Wandel geht von einer Vereinfachung durch die Streichung von Angabepflichten hin zu einer Vereinfachung durch stärkere Verzahnung.
Eine auf Nutzbarkeit ausgerichtete Stellungnahme
Das auf den 16. März 2026 datierte Papier enthält die Empfehlungen der Platform an die Commission zum überarbeiteten delegierten Rechtsakt zu ESRS sowie zu damit zusammenhängenden Umsetzungsfragen.
Die Platform erklärt, dass die vorgeschlagenen Überarbeitungen das Rahmenwerk bereits verbessern, indem sie Redundanzen verringern, die Lesbarkeit verbessern und eine klare Trennung zwischen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) bewahren. Sie argumentiert, dass die Vereinfachung weiterhin auslegungsbezogen und zielorientiert sein sollte, wobei ESRS als Rahmen für Transparenz und Harmonisierung dienen sollte und nicht als Instrument zur Vorgabe von Verhalten. Außerdem erklärt sie, dass die überarbeiteten ESRS weiterhin an Umfang und Struktur von ESRS Set 1 ausgerichtet sein sollten und keine zusätzlichen Konzepte oder Datenpunkte einführen dürfen.
Diese Einordnung zieht sich durch die gesamte Stellungnahme. Wo Anforderungen unklar sind oder sich mit anderen Teilen des EU-Rahmens überschneiden, bevorzugt die Platform im Allgemeinen Klarstellungen, eine Zuordnung und praktische Leitlinien gegenüber der Streichung von Angaben.
Warum Integration wichtig ist
Eine zentrale Aussage der Stellungnahme ist, dass ESRS klarer mit dem umfassenderen Rahmen für nachhaltige Finanzen zusammenwirken sollte. Die Platform empfiehlt ausdrückliche Verweise auf Taxonomieangaben in ESRS 1, eine granularere Querverknüpfung zwischen ESRSDatenpunkten und Taxonomiekriterien sowie praktische Umsetzungshinweise durch Instrumente wie den EU Taxonomy Compass und den EFRAG ESRS Knowledge Hub. Ziel ist es, Doppelungen zu verringern, indem sich überschneidende Datenpunkte durch einen stärker integrierten Prozess der Berichterstattung und Prüfung für beide Rahmenwerke nutzen lassen.
Das Papier warnt außerdem davor, die Verbindung zwischen ESRS und der Taxonomie dadurch zu schwächen, dass die Taxonomieberichterstattung an den Rand gedrängt wird. Nach Ansicht der Platform bilden ESRS-Angaben die Grundlage für andere Teile des EU-Rahmens, darunter SFDR, aufsichtsrechtliche Anforderungen der Säule 3, Referenzwerte und das Klimagesetz. Damit wird die Konnektivität zu einer Frage der Gestaltung der Berichterstattung mit regulatorischen und marktbezogenen Konsequenzen und nicht lediglich zu einer redaktionellen Präferenz.
Für die berichtspflichtigen Unternehmen sind die Auswirkungen auf die Berichterstattung unmittelbar.
Die Antwort verknüpft Übergangsplanung und Finanzangaben enger, insbesondere durch Taxonomiebezogene CapEx . Sie besagt, dass ESRS die Übergangspläne besser mit den Finanzangaben über verschiedene Umweltziele hinweg verknüpfen sollte, insbesondere mit der Ausrichtung an der Klima-Taxonomie, um die Konsistenz und Aussagekraft der Bewertung der Paris-Konformität zu verbessern. Außerdem wird ausgeführt, dass die ausdrückliche Zulassung der Verwendung der Taxonomie-Klassifizierung von Aktivitäten die Berichterstattung weiter vereinfachen würde.
Doppelte Wesentlichkeit bleibt ein Kernthema
Die Antwort widmet der doppelten Wesentlichkeit besondere Aufmerksamkeit. Die Plattform erklärt, dass sich die Definition und Struktur der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit verbessert haben, jedoch weiterhin wichtige Fragen offenbleiben. Diese betreffen das Verhältnis zwischen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Wahl zwischen Brutto- und Nettoauswirkungen, die Behandlung neu aufkommender Themen sowie die Definition der Bewertungsgrenzen.
Die Plattform stellt außerdem den Auslöser für eine Aktualisierung der Bewertung infrage. Ihrer Ansicht nach konzentriert sich der derzeitige Wortlaut zu eng auf wesentliche Änderungen der Tätigkeiten oder des Geschäftsmodells eines Unternehmens und erfasst wesentliche Änderungen, die durch externe Entwicklungen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens verursacht werden, nicht angemessen. Sie argumentiert daher, dass relevante externe Ereignisse ebenfalls eine Überprüfung auslösen sollten und dass Überprüfungen regelmäßig erfolgen sollten, wobei ihre Häufigkeit den eigenen Zyklen, Risikomanagementprozessen und betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen überlassen bleiben sollte.
Das Papier fordert eine stärker evidenzbasierte Unterstützung, bevor weitere Vorgaben gemacht werden. Es empfiehlt ein Kompendium zur Marktpraxis, das zeigt, wie Unternehmen und Prüfer die doppelte Wesentlichkeit unter realen Bedingungen anwenden. Zudem wird eine Klarstellung dazu gefordert, ob Auswirkungen auf Brutto- oder Nettobasis bewertet werden sollten, wobei der gewählte Ansatz an den in Risikomanagement und Finanzabschlüssen verwendeten Methoden ausgerichtet sein sollte. Darüber hinaus wird empfohlen, in der ESRS 1 Wesentlichkeitsbewertung auf die Taxonomie zu verweisen, da die Taxonomie wissenschaftsbasierte Grundlagen für die Bewertung der Wesentlichkeit aus einer Inside-out-Perspektive liefern kann.
Getreue Darstellung, Übergangspläne und Interoperabilität
Über die doppelte Wesentlichkeit hinaus misst die Plattform der Qualität der Umsetzung erhebliche Bedeutung bei. Sie begrüßt die Aufnahme der getreuen Darstellung in das Mandat der Kommission an CEAOB zu Standards für begrenzte Prüfungssicherheit und unterstützt Leitlinien sowohl für Ersteller als auch für Prüfer im Vorfeld der bis Juni 2027 erwarteten Standards. Sie empfiehlt außerdem eigenständige Leitlinien für Ersteller, die gemeinsam mit EFRAG und IFRS/ISSB entwickelt werden sollen, wobei die europäische Perspektive der doppelten Wesentlichkeit berücksichtigt werden sollte.
Auch die Empfehlungen zur Übergangsplanung sind praxisorientiert. Die Plattform unterstützt einen einzigen integrierten Übergangsplan anstelle separater Berichtswege. Sie empfiehlt außerdem eine modulare Vorlage aus Bausteinen, die freiwillig bleiben und in einem unverbindlichen erläuternden Anhang enthalten sein könnte.
Das Papier fordert außerdem, die Szenarioanalyse wieder an IFRS S2 Absatz 22 auszurichten, und beschreibt die Szenarioanalyse als Eckpfeiler der Übergangsplanung und der Bewertung der Klimaresilienz.
Die Botschaft zur Interoperabilität beschränkt sich nicht auf allgemeine Formulierungen zur Angleichung. Das Papier unterstützt eine stärkere Interoperabilität mit GRI und ISSB und empfiehlt ein formelles Mapping auf Datenpunktebene zwischen den Standards ESRS und ISSB, um redundante Berichterstattung zu reduzieren und konsistentere Ergebnisse bei Berichterstattung und Prüfung zu unterstützen. Es stellt außerdem einen Zusammenhang zu künftigen SFDR Level 2-Offenlegungen sowie zu Offenlegungen über den Ausschluss aus dem EU Paris-aligned Benchmark her und argumentiert, dass diese Verknüpfungen der Berichterstattung für die Nutzung durch Investoren und die regulatorische Kohärenz von Bedeutung sind.
Schlussfolgerung
Die Reaktion der Platform ist letztlich eine Verteidigung der Berichtsarchitektur. Ihre Empfehlungen weisen in eine klare Richtung: Vereinfachung sollte durch eine stärkere Vernetzung von ESRS und der Taxonomie, klarere Mechanismen der doppelten Wesentlichkeit und besser nutzbare Umsetzungshinweise erreicht werden, statt Angaben zu streichen, solange Abhängigkeiten bestehen.