Short answer
The answer, before the reasoning
Ein GRI-Sektorstandard gilt, wenn die Berichtsgrenze der Organisation Aktivitäten innerhalb des definierten Geltungsbereichs dieses Standards umfasst. Wenn ein anwendbarer Sektorstandard verfügbar ist, muss die Organisation ihn verwenden, wenn sie wesentliche Themen und die Berichterstattung zu jedem wesentlichen Thema bestimmt.
Sie muss jedes wahrscheinlich wesentliche Thema im Standard prüfen, im GRI-Inhaltsindex erläutern, warum ein solches Thema nicht wesentlich ist, und bei wesentlichen Themen die besondere Berichterstattung oder Behandlung als „nicht anwendbar“ auf die aufgeführten Angaben nach Themenstandards anwenden. Der Sektorstandard informiert die Bewertung; er macht nicht automatisch jedes aufgeführte Thema wesentlich.
In der Praxis
Typ
| Typ | Anwendbarkeit / Entscheidungshilfe | Stufe — Stufe 3 · Vertiefter Leitfaden |
|---|---|---|
| Zielgruppe | GRI-Berichterstattungsteams, diversifizierte Gruppen, Beratende und Prüfende | Aktueller Kontext — Veröffentliche Sektorstandards und angeglichene V1.1-Ausgaben mit Stand 31 July 2026 |
Warum die Anwendbarkeit mehr als eine Klassifizierungsübung ist
Die Anwendbarkeit eines Sektors beeinflusst die Überprüfung der Wesentlichkeit, die Auswahl der Angaben und den GRI-Inhaltsindex. Ein übersehener Standard kann dazu führen, dass wahrscheinliche Auswirkungen nicht geprüft werden und erforderliche Informationen im Index fehlen. Eine übermäßige Anwendung führt zum gegenteiligen Problem: Teams behandeln den Sektorstandard als verbindliche Themenliste und berichten irrelevante Angaben, nur um eine Beurteilung zu vermeiden.
Der korrekte Arbeitsablauf trennt drei Fragen. Erstens: Gilt der Sektorstandard für Aktivitäten innerhalb der Berichtsgrenze? Zweitens: Welche wahrscheinlich wesentlichen Themen sind für diese Organisation tatsächlich wesentlich? Drittens: Welche aufgeführten Angaben nach Themenstandards und zusätzlichen sektorbezogenen Angaben sind für die Berichterstattung über diese Auswirkungen relevant? Jede Schlussfolgerung sollte dokumentiert werden.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Jede Organisation, deren Berichtsgrenze Aktivitäten umfasst, die von einem veröffentlichten GRI-Sektorstandard abgedeckt sind.
- Primäre Entscheidung
- Welcher Sektorstandard oder welche Sektorstandards gelten und wie sich deren Themen- und Angabelisten auf den Wesentlichkeitsprozess und den GRI-Inhaltsindex auswirken.
- Wichtige Quellen
- GRI 1 Requirements 3, 5 and 7; GRI 3; die Abschnitte zum Geltungsbereich und zur Berichterstattung jedes anwendbaren Sektorstandards.
- Häufige Verwechslung
- Annahme, dass alle wahrscheinlich wesentlichen Themen im Sektorstandard automatisch wesentlich sind.
Aktuelle Landschaft der Sektorstandards mit Stand 31 July 2026
In der Praxis
| Status | Sektorstandard | Aktueller Hinweis |
|---|---|---|
| Veröffentlicht | GRI 11: Oil and Gas Sector 2021 | V1.1 veröffentlicht im Januar 2026; gilt für Organisationen im Öl- und Gassektor unabhängig von Standort, Spezialisierung oder Größe. |
| Veröffentlicht | GRI 12: Coal Sector 2022 | V1.1 veröffentlicht im Januar 2026; unterstützt Organisationen im Kohlesektor unabhängig von Standort, Spezialisierung oder Größe. |
| Veröffentlicht | GRI 13: Agriculture, Aquaculture and Fishing Sectors 2022 | V1.1 veröffentlicht im Januar 2026; umfasst Organisationen, die im Pflanzenbau, in der Tierproduktion, Aquakultur oder Fischerei tätig sind. |
| Veröffentlicht | GRI 14: Mining Sector 2024 | V1.1 veröffentlicht im Januar 2026; für Organisationen im Bergbausektor verfügbar und für die Berichterstattung ab Januar 2026 wirksam. |
| In Entwicklung | Textilien und Bekleidung | Noch kein veröffentlichter Sektorstandard; das Projekt beobachten, aber einen Entwurf nicht als aktuelle Berichterstattungsanforderung darstellen. |
| In Entwicklung | Finanzdienstleistungen | Für Banken, Kapitalmärkte und Versicherungen laufen separate Arbeiten; Organisationen wenden weiterhin die Universal Standards und Topic Standards sowie jeden anderen anwendbaren veröffentlichten Sektorstandard an. |
Was GRI verlangt, wenn ein Sektorstandard gilt
Den Sektor oder die Sektoren der Organisation bestimmen und den jeweils anwendbaren veröffentlichten Sektorstandard oder die jeweils anwendbaren veröffentlichten Sektorstandards konsultieren.
Bei der Bestimmung der wesentlichen Themen jedes in den anwendbaren Sektorstandards beschriebenen Thema prüfen.
Für jedes Thema eines Sektorstandards, das als nicht wesentlich bestimmt wurde, das Thema im GRI-Inhaltsindex aufführen und erläutern, warum es nicht wesentlich ist.
Für jedes wesentliche Thema, das in einem anwendbaren Sektorstandard behandelt wird, die für dieses Thema aufgeführten relevanten Angaben der Topic Standards berichten oder die erforderliche Behandlung als „nicht anwendbar“ für aufgeführte Angaben verwenden, die für die Auswirkungen der Organisation nicht relevant sind.
Den Titel jedes anwendbaren Sektorstandards in den GRI-Inhaltsindex aufnehmen und die Sektorreferenznummern für relevante berichtete Angaben verwenden.
Wenn eine zusätzliche Sektorangabe berichtet wird, diese in den GRI-Inhaltsindex aufnehmen. Die Berichterstattung zusätzlicher Sektorangaben ist eine Empfehlung und keine Anforderung; daher ist keine Begründung für das Weglassen erforderlich, wenn keine solche Angabe berichtet wird.
Rule
WESENTLICHKEIT BLEIBT ORGANISATIONSSPEZIFISCH
Ein Sektorstandard bestimmt Auswirkungen und Themen, die in einem Sektor wahrscheinlich bedeutend sind. Er ist ein maßgeblicher Input für die Beurteilung der Organisation, ersetzt jedoch nicht die Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der Organisation in ihren Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen.
Bestimmung der Anwendbarkeit
Die Berichtsgrenze festlegen. Die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogenen Unternehmen und Tätigkeiten verwenden, nicht nur den primären Branchencode des Mutterunternehmens.
Die Tätigkeiten erfassen. Nach Sektor und Geografie Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen, beherrschte Unternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und relevante Geschäftsaktivitäten dokumentieren.
Den Anwendungsbereich jedes veröffentlichten Sektorstandards lesen. Den festgelegten sektoralen Anwendungsbereich mit den Tätigkeiten innerhalb der Berichtsgrenze vergleichen.
Diversifizierte und vertikal integrierte Tätigkeiten beurteilen. Mehr als ein Sektorstandard kann anwendbar sein, wenn die Grenze Tätigkeiten in mehreren erfassten Sektoren umfasst.
Die Schlussfolgerung dokumentieren. Ein Memorandum zur Anwendbarkeit erstellen, aus dem einbezogene Tätigkeiten, ausgeschlossene Tätigkeiten, Nachweise, verantwortliche Person, Version und Genehmigung durch die prüfende Person hervorgehen.
Neue Standards und Änderungen der Berichtsgrenze überwachen. Eine Akquisition, Veräußerung, neue Tätigkeit oder ein neu veröffentlichter Sektorstandard kann die Schlussfolgerung im nächsten Zyklus ändern.
Empfohlenes Memorandum zur Anwendbarkeit
In der Praxis
| Feld | Zu erfassen |
|---|---|
| Berichtsgrenze | Unternehmen, Geschäftstätigkeiten, Joint Arrangements und Berichtszeitraum der Nachhaltigkeitsberichterstattung. |
| Tätigkeitsinventar | Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich eines veröffentlichten Sektorstandards fallen können. |
| Prüfung des Sektorstandards | Titel und Ausgabe des Standards, geprüfter genauer Anwendungsbereich und die zugeordneten Tätigkeiten. |
| Schlussfolgerung | Anwendbar, nicht anwendbar oder erfordert eine fachliche Prüfung, mit einer kurzen Begründung. |
| Behandlung mehrerer Sektoren | Wie mehr als ein anwendbarer Sektorstandard verwendet wird, ohne Themenentscheidungen zu duplizieren oder zu verlieren. |
| Verantwortliche Person und Genehmigung | Erstellt von, fachliche Prüfung, Genehmigungsdatum und Auslöser für Aktualisierungen. |
Der Berichtsprozess nach der Anwendbarkeitsprüfung
1. Wahrscheinlich wesentliche Themen prüfen
Verwenden Sie die Themenbeschreibungen des Sektorstandards als strukturierte Nachweise. Vergleichen Sie sie mit dem Wirkungsinventar der Organisation, Nachweisen von Stakeholdern, Ergebnissen der Sorgfaltsprüfung, Vorfällen, dem geografischen Kontext und Geschäftsbeziehungen. Berücksichtigen Sie sowohl positive als auch negative Auswirkungen und vermeiden Sie eine einfache Abstimmung im Workshop.
2. Wesentlich oder nicht wesentlich entscheiden
Wenden Sie die genehmigte Methodik der Organisation für wesentliche Themen nach GRI an. Bei einer Schlussfolgerung, dass ein Thema nicht wesentlich ist, erfassen Sie die Nachweise und die Begründung für die Auswirkungen. GRI 1 verlangt, dass die Organisation die als nicht wesentlich bestimmten Themen des Sektorstandards auflistet und im GRI-Inhaltsindex erklärt, warum sie nicht wesentlich sind.
3. Angaben für wesentliche Themen auswählen
Prüfen Sie bei einem wesentlichen Thema die im Sektorstandard aufgeführten Angaben des Themenstandards. Berichten Sie über diejenigen, die für die Auswirkungen der Organisation relevant sind. Wenn eine aufgeführte Angabe nicht relevant ist, verwenden Sie im Inhaltsindex „nicht anwendbar“ und erklären Sie kurz, warum. Andere zulässige Gründe für das Weglassen bleiben verfügbar, wenn die Angabe relevant ist, die Organisation sie aber nicht erfüllen kann.
4. Zusätzliche sektorbezogene Angaben berücksichtigen
Zusätzliche sektorbezogene Angaben betreffen sektorspezifische Informationen, die in den aktuellen Themenstandards nicht enthalten sind. Über ihre Berichterstattung wird empfohlen, sie ist jedoch nicht verpflichtend. Wenn die Organisation eine solche Angabe berichtet, sollte sie im Inhaltsindex erscheinen und durch Nachweise sowie angemessene methodische Sorgfalt gestützt werden.
Hypothetisches Beispiel: eine diversifizierte Rohstoffgruppe
Die Gruppe sollte nicht nur den Sektorstandard auswählen, der ihrem größten Umsatzstrom entspricht. Ebenso sollte sie nicht mechanisch dieselbe Darstellung duplizieren. Eine kontrollierte Matrix zu Sektoren und Themen kann zeigen, welche Unternehmen und Auswirkungen jede Schlussfolgerung stützen, welcher Standard das Thema aufführt, welche Angaben relevant sind und ob eine Erklärung „nicht anwendbar“ erforderlich ist.
Beispielhafte Kontrollmatrix zu Sektoren und Themen
Hypothetical scenario
HYPOTHETISCHES SZENARIO
Eine diversifizierte Gruppe besitzt eine Bergbau-Tochtergesellschaft, einen Kohlebetrieb und ein Dienstleistungsunternehmen für erneuerbare Energien. Die Berichtsgrenze umfasst alle drei. GRI 14 gilt für die Bergbauaktivitäten und GRI 12 gilt für die Kohleaktivitäten. Derzeit gilt kein veröffentlichter Sektorstandard ausschließlich aufgrund der Tätigkeit im Bereich der Dienstleistungen für erneuerbare Energien. Die Gruppe prüft jedes wahrscheinlich wesentliche Thema sowohl anhand von GRI 14 als auch von GRI 12, konsolidiert sich überschneidende Auswirkungen, ohne den Sektorkontext zu verlieren, und erfasst separate Sektorreferenznummern im Inhaltsindex. Ein in beiden Standards aufgeführtes Thema wird nur dann einmal auf Gruppenebene bewertet, wenn die Nachweise und Wirkungspfade tatsächlich integriert sind; andernfalls bewahrt die Gruppe sektorspezifische Schlussfolgerungen und Angaben.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
| Sektortätigkeit | Anwendbarer Standard | Themenentscheidung — Berichtsbehandlung |
|---|---|---|
| Bergbauaktivitäten | GRI 14 V1.1 | Jedes wahrscheinliche Thema anhand der Auswirkungen und Nachweise des Bergbaus prüfen. — Relevante Angaben berichten; nicht wesentliche Sektorthemen und Erklärungen auflisten. |
| Kohleaktivitäten | GRI 12 V1.1 | Jedes wahrscheinliche Thema anhand der Auswirkungen und des Übergangskontexts der Kohleaktivitäten prüfen. — Relevante Angaben berichten; nicht wesentliche Sektorthemen und Erklärungen auflisten. |
| Dienstleistungen für erneuerbare Energien | Kein ausschließlich für diese Tätigkeit bestimmter veröffentlichter Sektorstandard ermittelt | GRI 3 anhand der Auswirkungen der Organisation und der relevanten Themenstandards anwenden. — Keine Anforderung eines Sektorstandards erfinden; künftige Aktualisierungen des Sector Program überwachen. |
An 2026 ausgerichtete V1.1-Ausgaben und der Übergang 2027
Die Versionskontrolle ist daher auf zwei Ebenen von Bedeutung: der Ausgabe des Sektorstandards und dem Gültigkeitsdatum des Themenstandards. Ein Bericht sollte alte Sektorreferenznummern nicht mit neuen Klima- oder Energieangaben kombinieren, ohne einen dokumentierten, fachlich geprüften Übergangspfad.
Rule
HINWEIS ZUR AKTUELLEN AUSGABE
GRI hat im Januar 2026 abgestimmte V1.1-Ausgaben von GRI 11, GRI 12, GRI 13 und GRI 14 veröffentlicht. Sie enthalten Verweise auf GRI 101: Biodiversity 2024, GRI 102: Climate Change 2025 und GRI 103: Energy 2025 und können sofort verwendet werden. Frühere Versionen können für die klimabezogene und energiebezogene Berichterstattung bis zum 31 December 2026 verwendet werden; die abgestimmten Berichtsabschnitte sind ab dem 1 January 2027 zusammen mit den neuen Themenstandards erforderlich.
In der Praxis
Schwache gegenüber stärkerer Anwendung
| Schwache Anwendung | Stärkere Anwendung |
|---|---|
| Nur den wichtigsten Branchencode des Mutterunternehmens verwenden. | Jede Tätigkeit innerhalb der Berichtsgrenze anhand des Anwendungsbereichs jedes veröffentlichten Sektorstandards analysieren. |
| Jedes Branchenthema automatisch als wesentlich behandeln. | Den Sektorstandard als Informationsgrundlage verwenden und die organisationsspezifische Wesentlichkeitsfolgerung dokumentieren. |
| Nicht wesentliche Branchenthemen im Inhaltsindex ignorieren. | Jedes nicht wesentliche Thema des Sektorstandards aufführen und eine knappe Erläuterung geben. |
| Jede aufgeführte Angabe berichten. | Relevante Angaben auswählen und ausdrücklich „nicht zutreffend“ angeben, wenn die Regel des Sektorstandards dies verlangt. |
| Zusätzliche Branchenangaben überspringen, ohne sie zu berücksichtigen. | Bewerten, ob sie für ausreichende sektorspezifische Informationen erforderlich sind; daran denken, dass es sich um Empfehlungen handelt. |
| Eine alte Ausgabe des Sektorstandards unbegrenzt verwenden. | Ausgabe, Übergangsstatus und Auslöser für die Aktualisierung im Zuordnungsregister festhalten. |
In der Praxis
Häufige Fehler
| Fehler | Warum er auftritt | Korrektur |
|---|---|---|
| Annehmen, dass die Anwendbarkeit von Größe oder Standort abhängt | Das Team verwechselt regulatorische Schwellenwerte mit dem Anwendungsbereich des Sektorstandards. | Den Wortlaut zum Anwendungsbereich anwenden; GRI 11, 12 und 13 beschreiben ausdrücklich eine breite Anwendbarkeit unabhängig von Standort, Spezialisierung oder Größe. |
| Für eine diversifizierte Gruppe nur einen Sektorstandard verwenden | Die Klassifizierung nach den Primäreinnahmen ersetzt die Analyse der Berichtsgrenze. | Alle abgedeckten Tätigkeiten bewerten und alle anwendbaren veröffentlichten Standards verwenden. |
| Den Sektorstandard die Wesentlichkeit automatisch bestimmen lassen | Wahrscheinlich wesentliche Themen werden mit verpflichtenden Themen verwechselt. | Die organisationsspezifische Auswirkungsbewertung durchführen und dokumentieren. |
| Erläuterungen im Inhaltsindex vergessen | Die Bewertungsdatei und der Veröffentlichungsworkflow sind nicht miteinander verbunden. | Die Felder für nicht wesentliche Themen und die Behandlung von Angaben direkt aus der kontrollierten Matrix der Branchenthemen generieren. |
| Zusätzliche Branchenangaben als verpflichtend behandeln | Die Empfehlung wird als Anforderung verstanden. | Zwischen den für wesentliche Themen aufgeführten Angaben des Themenstandards und zusätzlichen Branchenangaben unterscheiden. |
| Ein laufendes Branchenprojekt als aktuellen Standard behandeln | Teams wünschen sich frühzeitig Klarheit für nicht abgedeckte Branchen. | Projekte beobachten, aktuelle Aussagen jedoch auf veröffentlichten Standards und den aktuellen GRI-Anforderungen basieren. |
| Verweise auf V1.0 und V1.1 vermischen | Der Übergang wird nur im Fließtext behandelt. | Jeden Branchenverweis mit einer Version versehen und die Zuordnungen zu Klima, Energie und Biodiversität erneut validieren. |
Rule
MYTHOS UND REALITÄT
Mythos: „Ein Branchenstandard ist eine verpflichtende Liste wesentlicher Themen.“ Realität: Er benennt Themen, die wahrscheinlich wesentlich sind, und verlangt von der Organisation, diese zu prüfen. Die Organisation bestimmt die wesentlichen Themen weiterhin anhand ihrer eigenen erheblichen Auswirkungen und erläutert, warum ein wahrscheinlich wesentliches Thema nicht wesentlich ist.
Vorbereitung
Checkliste zu Anwendbarkeit und Berichterstattung
- Die Berichtsgrenze und das Tätigkeitsinventar sind aktuell und genehmigt.
- Der Anwendungsbereich jedes veröffentlichten Branchenstandards wurde anhand der Tätigkeiten innerhalb der Berichtsgrenze geprüft.
- Es wurde mehr als ein Branchenstandard angewendet, wenn die Gruppe mehrere abgedeckte Branchen umfasst.
- Für jedes wahrscheinlich wesentliche Thema in jedem anwendbaren Branchenstandard liegt eine dokumentierte Schlussfolgerung zu wesentlich / nicht wesentlich vor.
- Nicht wesentliche Themen des Branchenstandards sind im GRI-Inhaltsindex aufgeführt und erläutert.
- Für wesentliche Themen werden die aufgeführten Angaben des Themenstandards berichtet oder erhalten die korrekte Behandlung von Auslassungen.
- Zusätzliche Branchenangaben sind eindeutig als Empfehlungen gekennzeichnet und werden bei Berichterstattung in den Inhaltsindex aufgenommen.
- Branchenreferenznummern, Standardtitel und Ausgaben sind korrekt.
- V1.1 und der Übergang 2027 zu GRI 101/102/103 wurden berücksichtigt.
- Zukünftige Standards für Textilien und Bekleidung oder Finanzdienstleistungen werden beobachtet, ohne als aktuelle Anforderungen dargestellt zu werden.
- Könnte ein Prüfer die Anwendbarkeit von Branchenstandards anhand der Berichtsgrenze und des Tätigkeitsinventars rekonstruieren?
- Kann jedes nicht wesentliche Thema des Branchenstandards auf eine substanzielle, auswirkungsbasierte Erläuterung zurückgeführt werden?
- Unterscheidet der Inhaltsindex zwischen den erforderlichen aufgeführten Angaben des Themas, Entscheidungen „nicht anwendbar“ und optionalen zusätzlichen Branchenangaben?
In der Praxis
Verwandte Standards und Anforderungen
| Beziehung | Standard oder Anforderung | Rolle |
|---|---|---|
| Direkt | GRI 1: Foundation 2021, Requirement 3-b | Prüfen Sie bei der Bestimmung wesentlicher Themen die anwendbaren Sektorstandards und erläutern Sie nicht wesentliche sektorspezifische Themen. |
| Direkt | GRI 1 Requirement 5-b | Berichten Sie die aufgeführten Angaben zu Themen für wesentliche sektorspezifische Themen oder geben Sie an, dass sie „nicht anwendbar“ sind. |
| Direkt | GRI 1 Requirement 7 | Titel der Sektorstandards, sektorbezogene Referenznummern und Erläuterungen zu nicht wesentlichen Themen im Inhaltsindex. |
| Umsetzung | GRI 11, 12, 13 und 14 V1.1 | Aktuell veröffentlichte sektorspezifische wahrscheinliche Themen, Angaben und zusätzliche sektorspezifische Angaben. |
| Übergang | GRI 101, 102 und 103 | Überarbeitete Themenstandards zu Biodiversität, Klima und Energie, die in den abgestimmten Sektorstandards berücksichtigt werden. |
Ein GRI-Sektorstandard gilt, wenn der Berichtsgrenzumfang des Unternehmens Aktivitäten innerhalb des in diesem Standard definierten sektoralen Geltungsbereichs umfasst. Prüfen Sie alle Aktivitäten, anstatt sich auf die Bezeichnung der Muttergesellschaft oder den Hauptumsatzcode zu verlassen; wenn mehr als ein veröffentlichter Sektorstandard den Berichtsgrenzumfang abdeckt, bewerten und verwenden Sie jeden anwendbaren Standard im Prozess zur Bestimmung wesentlicher Themen und Angaben.
Der GRI-Inhaltsindex sollte seinen Titel, die Erklärung zur Anwendung, die verwendete Ausgabe von GRI 1, jeden anwendbaren Sektorstandard, die wesentlichen Themen, jede berichtete Angabe und ihren Fundort sowie jede zulässige Auslassung mit ihrem Grund und ihrer Erläuterung enthalten. Er sollte außerdem anwendbare Sektorthemen identifizieren, die als nicht wesentlich eingestuft wurden, und erläutern, warum dies der Fall ist, für relevante berichtete Angaben sektorbezogene Referenznummern verwenden und jede zusätzliche sektorspezifische Angabe aufführen, über die das Unternehmen berichtet.
Fragen
Fragen, die Menschen stellen
Welche GRI-Sektorstandards sind derzeit veröffentlicht?
GRI veröffentlichte im Januar 2026 abgestimmte V1.1-Ausgaben von GRI 11, GRI 12, GRI 13 und GRI 14. Sie enthalten Verweise auf GRI 101: Biodiversity 2024, GRI 102: Climate Change 2025 und GRI 103: Energy 2025 und können sofort verwendet werden. Frühere Versionen dürfen für die Berichterstattung zu Klima und Energie bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden; die abgestimmten Berichtsabschnitte sind ab dem 1. Januar 2027 zusammen mit den neuen Themenstandards erforderlich.
Wie weiß ich, ob ein GRI-Sektorstandard anwendbar ist?
Ein GRI-Sektorstandard gilt, wenn der Berichtsgrenzumfang des Unternehmens Aktivitäten innerhalb des in diesem Standard definierten sektoralen Geltungsbereichs umfasst. Prüfen Sie alle Aktivitäten, anstatt sich auf die Bezeichnung der Muttergesellschaft oder den Hauptumsatzcode zu verlassen; wenn mehr als ein veröffentlichter Sektorstandard den Berichtsgrenzumfang abdeckt, bewerten und verwenden Sie jeden anwendbaren Standard im Prozess zur Bestimmung wesentlicher Themen und Angaben.
Macht ein Sektorstandard jedes aufgeführte Thema wesentlich?
Es muss jedes wahrscheinlich wesentliche Thema im Standard überprüfen, im GRI-Inhaltsindex erläutern, warum ein solches Thema nicht wesentlich ist, und die besondere Berichterstattung oder die Behandlung als „nicht anwendbar“ aufgelisteter Angaben der Themenstandards für wesentliche Themen anwenden. Der Sektorstandard fließt in die Bewertung ein; er macht nicht automatisch jedes aufgeführte Thema wesentlich.
Kann mehr als ein Sektorstandard auf eine Gruppe anwendbar sein?
Bewerten Sie diversifizierte und vertikal integrierte Aktivitäten. Mehr als ein Sektorstandard kann anwendbar sein, wenn der Berichtsgrenzumfang Aktivitäten in mehreren abgedeckten Sektoren umfasst.
Was muss im GRI-Inhaltsindex enthalten sein?
Der GRI-Inhaltsindex sollte seinen Titel, die Erklärung zur Anwendung, die verwendete Ausgabe von GRI 1, jeden anwendbaren Sektorstandard, die wesentlichen Themen, jede berichtete Angabe und ihren Fundort sowie jede zulässige Auslassung mit ihrem Grund und ihrer Erläuterung enthalten. Er sollte außerdem anwendbare Sektorthemen identifizieren, die als nicht wesentlich eingestuft wurden, und erläutern, warum dies der Fall ist, für relevante berichtete Angaben sektorbezogene Referenznummern verwenden und jede zusätzliche sektorspezifische Angabe aufführen, über die das Unternehmen berichtet.
Sind zusätzliche sektorspezifische Angaben verpflichtend?
Zusätzliche sektorspezifische Angaben betreffen sektorspezifische Informationen, die nicht in den aktuellen Themenstandards enthalten sind. Über diese zu berichten wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.
Was hat sich in den Sektorstandards V1.1 vom Januar 2026 geändert?
GRI veröffentlichte im Januar 2026 abgestimmte V1.1-Ausgaben von GRI 11, GRI 12, GRI 13 und GRI 14. Sie enthalten Verweise auf GRI 101: Biodiversity 2024, GRI 102: Climate Change 2025 und GRI 103: Energy 2025 und können sofort verwendet werden. Frühere Versionen dürfen für die Berichterstattung zu Klima und Energie bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden; die abgestimmten Berichtsabschnitte sind ab dem 1. Januar 2027 zusammen mit den neuen Themenstandards erforderlich.
Sources
Primary sources
- GRI 1: Grundlagen 2021 – Anforderungen 3, 5 und 7; Anwendbarkeit von Branchenstandards und Behandlung des Inhaltsindex
- GRI 3: Wesentliche Themen 2021 – organisationsspezifischer Prozess für bedeutende Auswirkungen und wesentliche Themen
- GRI-Branchenprogramm – veröffentlichte und in Entwicklung befindliche Branchen, Ausrichtung an V1.1 und Übergang
- GRI 11: Öl- und Gassektor 2021 – Anwendungsbereich, Nutzung und Ausrichtung an V1.1 im January 2026
- GRI 12: Kohlesektor 2022 – Anwendungsbereich, Nutzung und Ausrichtung an V1.1 im January 2026
- GRI 13: Branchen Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei 2022 – Anwendungsbereich, Nutzung und Ausrichtung an V1.1 im January 2026
- GRI 14: Bergbausektor 2024 – Anwendungsbereich, Nutzung, Status des Inkrafttretens und Ausrichtung an V1.1 im January 2026
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