Short answer
The answer, before the reasoning
GRI, ESRS und IFRS S1/S2 sind nicht austauschbar. GRI geht von den bedeutendsten Auswirkungen einer Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen aus.
ESRS wendet die doppelte Wesentlichkeit an und verbindet Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit für Unternehmen, die nach ESRS berichten müssen oder sich dafür entscheiden. IFRS S1 und S2 konzentrieren sich auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Aussichten des Unternehmens beeinflussen. Viele Organisationen benötigen daher eine mehrschichtige Berichtsarchitektur statt eines einzigen „Siegers“.
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Veröffentlichungsreifer Entwurf für Bildungszwecke. Vor der Veröffentlichung den länderspezifischen rechtlichen Anwendungsbereich und die neuesten angenommenen Standardversionen bestätigen.
ÖFFENTLICHER ARTIKEL
Rule
FÜR WEN DIES BESTIMMT IST
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Nachhaltigkeit, ESG, Finanzen, Risiko, Recht, interne Revision und Berichterstattung, die eine praxisnahe und technisch kontrollierte Erläuterung benötigen.
Warum dieser Vergleich wichtig ist
Berichtsteams vergleichen GRI, ESRS und die ISSB-Standards häufig so, als handele es sich um konkurrierende Fragebögen. Diese Betrachtungsweise führt zu vermeidbaren Fehlern. Die drei Systeme überschneiden sich in ihren Themenbereichen, gehen jedoch von unterschiedlichen Berichtsfragen aus, wenden unterschiedliche Wesentlichkeitsprüfungen an und dienen unterschiedlichen Zwecken der Rechenschaftslegung oder der Entscheidungsnützlichkeit.
Die praktische Aufgabe besteht nicht darin, zu entscheiden, welcher Rahmen die längste Offenlegungsliste hat. Es gilt festzustellen, welche Anforderungen gelten, welchen Informationsnutzern Rechnung getragen werden muss, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen nach den jeweiligen Rahmenwerken wesentlich sind und wie die zugrunde liegenden Daten einmal statt dreimal erhoben gesteuert werden können.
Abbildung 1. Die drei Systeme können Daten gemeinsam nutzen, haben jedoch keine einheitliche universelle Wesentlichkeitsfeststellung.
In der Praxis
Der Vergleich auf einen Blick
| Dimension | GRI Standards | ESRS — IFRS S1 und S2 |
|---|---|---|
| Leitfrage | Welche bedeutendsten Auswirkungen hat die Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Menschenrechte? | Welche Nachhaltigkeitsaspekte sind aus einer Auswirkungs-, einer finanziellen oder aus beiden Perspektiven wesentlich? — Bei welchen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen könnte vernünftigerweise erwartet werden, dass sie die Aussichten des Unternehmens beeinflussen? |
| Wesentlichkeitsperspektive | Auswirkungswesentlichkeit. | Doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungswesentlichkeit plus finanzielle Wesentlichkeit. Ein Aspekt kann unter einer der beiden Perspektiven oder unter beiden wesentlich sein. — Finanzielle Wesentlichkeit für die primären Nutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung. |
| Hauptzweck | Transparente Berichterstattung und Rechenschaftslegung über Auswirkungen mit Informationen, die für ein breites Spektrum von Nutzern nützlich sind. | Eine rechtlich strukturierte Nachhaltigkeitserklärung für Unternehmen innerhalb des geltenden EU-Berichtsrahmens, die Auswirkungen, Risiken und Chancen abdeckt. — Entscheidungsnützliche nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen für Investoren, Kreditgeber und sonstige Gläubiger. |
| Architektur | Universelle Standards, Branchenstandards und Themenstandards. | Übergreifende ESRS 1 und ESRS 2, thematische Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance sowie erforderlichenfalls unternehmensspezifische Informationen. — IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen fest; IFRS S2 legt klimabezogene Anforderungen fest. Weitere relevante Leitlinien und branchenbasierte Quellen unterstützen die Identifizierung von Themen und die Offenlegung. |
| Wann es verpflichtend wird | Nicht allgemein verpflichtend. Der Standard kann freiwillig angewendet werden oder durch ein Gesetz, eine Aufsichtsbehörde, eine Börse, einen Vertrag oder eine andere Vereinbarung vorgeschrieben oder referenziert werden. | Verpflichtend, wenn das geltende EU-Recht eine Berichterstattung nach ESRS verlangt; Anwendungsbereich, zeitlicher Ablauf und Übergangsregelungen müssen für den Berichtszeitraum geprüft werden. — Nur verpflichtend, wenn er von der zuständigen Rechtsordnung oder Behörde übernommen oder vorgeschrieben wurde; er kann auch freiwillig angewendet werden. |
| Typisches Ergebnis | Ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht, ein integrierter Bericht, ein Geschäftsbericht oder verteilte Angaben, die durch einen GRI-Inhaltsindex miteinander verbunden sind. | Eine Nachhaltigkeitserklärung, die gemäß den Darstellungs- und Angabeanforderungen der ESRS erstellt wurde. — Nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben, die Bestandteil der allgemeinen Finanzberichterstattung sind. |
1. GRI: mit den Auswirkungen beginnen
Nach den GRI-Standards ist ein wesentliches Thema ein Thema, das die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich der Auswirkungen auf die Menschenrechte, darstellt. Die Bewertung beginnt daher mit tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind und ob sie verursacht, mitverursacht oder durch Geschäftsbeziehungen direkt mit ihnen verbunden sind.
Die GRI-Architektur verknüpft diese wesentlichen Themen anschließend mit den Angaben der relevanten themenspezifischen Standards, unterstützt durch die universellen Standards und gegebenenfalls den anwendbaren Branchenstandard. Die berichtende Organisation erläutert, wie jedes wesentliche Thema gesteuert wird, und berichtet die für ihre Auswirkungen relevanten Angaben.
Caution
GRI NICHT AUF „WESENTLICHKEIT FÜR STAKEHOLDER“ REDUZIEREN
Die Einbindung von Stakeholdern ist eine wichtige Informationsquelle, aber wesentliche GRI-Themen werden nicht durch eine Abstimmung über ihre Beliebtheit ausgewählt. Die Entscheidung betrifft die Bedeutung der Auswirkungen und sollte durch betroffene Stakeholder, glaubwürdige Experten, Nachweise aus der Sorgfaltsprüfung und den Branchenkontext informiert werden.
2. ESRS: sowohl Auswirkungs- als auch finanzielle Wesentlichkeit bewerten
Die ESRS verwenden die doppelte Wesentlichkeit. Die Auswirkungsperspektive untersucht tatsächliche und potenzielle positive und negative Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt. Die finanzielle Perspektive untersucht nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die über die maßgeblichen Zeithorizonte hinweg wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben oder bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie solche Auswirkungen haben.
Eine Nachhaltigkeitsangelegenheit ist nach den ESRS wesentlich, wenn sie den Schwellenwert der Auswirkungsperspektive, der finanziellen Perspektive oder beider Perspektiven erfüllt. Die finanzielle Wesentlichkeit ist keine Hürde, die eine Auswirkung überwinden muss, bevor über sie berichtet werden kann. Ebenso kann ein finanziell wesentliches nachhaltigkeitsbezogenes Risiko eine Angabe erfordern, auch wenn die eigene Auswirkung des Unternehmens auf diese Angelegenheit nicht bedeutend ist.
3. IFRS S1 und S2: Fokus auf nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen
IFRS S1 verlangt Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, bei denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen — zusammengefasst Informationen, die für die Aussichten des Unternehmens relevant sind. IFRS S2 wendet diese Logik speziell auf klimabezogene Risiken und Chancen an.
Die ISSB-Standards verlangen keine separate Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit. Eine Auswirkung kann jedoch finanziell relevant werden. Beispielsweise können Verschmutzung, Praktiken in Bezug auf die Belegschaft oder der Verlust biologischer Vielfalt regulatorische Risiken, Rechtsstreitigkeiten, Betriebsunterbrechungen, Kundenverluste, Kosten für Abhilfemaßnahmen oder Einschränkungen bei der Finanzierung verursachen. Der Zugang zu IFRS S1/S2 erfolgt über die Auswirkung auf die Aussichten, nicht über die Bedeutung der Auswirkung an sich.
Wo sich die Systeme überschneiden
• Governance, Strategie, Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen können auf dieselben kontrollierten Quelldatensätze zurückgreifen.
• Daten zu Treibhausgasen, Energie, Belegschaft, Wasser, biologischer Vielfalt und Lieferkette unterstützen häufig mehr als einen Rahmen.
• Wesentliche Auswirkungen können wesentliche finanzielle Risiken und Chancen hervorbringen, sodass dieselbe zugrunde liegende Angelegenheit unter allen drei Systemen erscheinen kann.
• Leitlinien zur Interoperabilität können unnötige Doppelungen verringern, insbesondere zwischen den ESRS und den ISSB-Standards, beseitigen jedoch nicht die rahmenspezifischen Anforderungen.
Wo die Systeme nicht automatisch übereinstimmen
• Ein nach GRI auswirkungswesentliches Thema ist nach IFRS S1/S2 nicht automatisch finanziell wesentlich.
• Eine ESRS-Datenanforderung ist für GRI nicht automatisch ausreichend: Die GRI-Angabe kann eine andere Definition, Abgrenzung, Bezugsgröße oder Anforderung an die erläuternde Darstellung verwenden.
• Ein einziger zusammengefasster „Wesentlichkeitswert“ kann die getrennten Wesentlichkeitsprüfungen nicht zuverlässig ersetzen.
• Für dieselbe Kennzahl können eine andere Aufschlüsselung, andere Zeithorizonte, eine andere Abdeckung der Wertschöpfungskette oder Erläuterungen zur Methodik erforderlich sein.
• Ein Bericht kann mehreren Rahmenwerken dienen, aber jede Konformitätsaussage muss unabhängig gestützt werden.
Ausgearbeitetes Beispiel: eine Ammoniakfreisetzung
Angenommen, ein Produktionsstandort setzt Ammoniak frei, wodurch die Wasserqualität in der Umgebung geschädigt wird und lokale Gemeinschaften betroffen sind. Das Ereignis ist eine tatsächliche negative Auswirkung. Seine Bedeutung hängt von Faktoren wie dem Ausmaß des Schadens, der geografischen Reichweite und der Reichweite in Bezug auf die betroffene Bevölkerung sowie der Frage ab, ob der Schaden behoben werden kann.
In der Praxis
| Rahmenwerk | Wie die Angelegenheit in die Bewertung einfließt | Mögliche Berichtsfolge |
|---|---|---|
| GRI | Die bedeutende Auswirkung auf Menschen und die Umwelt wird direkt bewertet. | Das relevante wesentliche Thema wird berichtet, mit Informationen zum Managementansatz und relevanten GRI- oder organisationsspezifischen Angaben. |
| ESRS | Die Auswirkung wird anhand der Auswirkungswesentlichkeit bewertet. Geldbußen, Kosten für Abhilfemaßnahmen, das Risiko einer Stilllegung, Einschränkungen der Genehmigung oder Finanzierungseffekte werden im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeit separat bewertet. | Die Angelegenheit kann unter der Auswirkungsperspektive, der finanziellen Perspektive oder unter beiden wesentlich sein. |
| IFRS S1/S2 | Die Freisetzung wird berücksichtigt, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass damit verbundene Risiken oder Chancen die Aussichten des Unternehmens beeinflussen. | Die Angabe hängt von der finanziellen Wesentlichkeit ab; der Schweregrad der Auswirkung allein ist nicht der Wesentlichkeitstest. |
Rule
DIE WICHTIGSTE LEHRE
Das zugrunde liegende Ereignis ist dasselbe. Was sich ändert, sind die Berichtsperspektive, die zum Stützen der Schlussfolgerung erforderlichen Nachweise und die darauf folgende Angabearchitektur.
Ein praktischer Entscheidungsprozess
1. Legen Sie die rechtliche und vertragliche Grundlage fest. Ermitteln Sie, welche Standards verpflichtend sind, freiwillig übernommen wurden oder von Investoren, Kreditgebern, Kunden oder Mutterunternehmen angefordert werden.
2. Definieren Sie die Berichtsziele und die Informationsnutzer. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Zweck eines Rahmenwerks den Zweck eines anderen ersetzt.
3. Erstellen Sie eine gemeinsame Gesamtheit von Nachhaltigkeitssachverhalten, Auswirkungen, Risiken und Chancen mit nachvollziehbaren Quellenbelegen.
4. Wenden Sie den Prozess der Auswirkungswesentlichkeit von GRI, den Prozess der doppelten Wesentlichkeit der ESRS und den Prozess der finanziellen Wesentlichkeit von IFRS S1/S2 als getrennte, aber miteinander verbundene Bewertungen an.
5. Erstellen Sie ein Rahmenwerke übergreifendes Register der Angabepflichten, das Definitionen, Abgrenzungen, Methoden, Verantwortliche, Kontrollen, den Status der Prüfung und den Veröffentlichungsort abbildet.
6. Formulieren Sie einmal, wenn die Anforderungen tatsächlich übereinstimmen; fügen Sie rahmenwerkspezifische Informationen hinzu, wenn dies nicht der Fall ist.
7. Führen Sie für jede Aussage zur Einhaltung eines Rahmenwerks eine abschließende Compliance-Prüfung durch und bewahren Sie den Entscheidungsnachweis auf.
In der Praxis
Häufige Fehler
| Fehler | Warum dies scheitert | Besserer Ansatz |
|---|---|---|
| Nur ein Rahmenwerk auswählen, weil es „umfassender“ ist | Umfassendheit beantwortet weder den rechtlichen Anwendungsbereich noch die Wesentlichkeitsperspektive oder die Bedürfnisse der Nutzer. | Mit der Anwendbarkeit und dem Berichtszweck beginnen. |
| Eine Stakeholder-Befragung für alle drei verwenden | Eine Befragung kann weder die Bedeutung der Auswirkungen noch die Analyse der finanziellen Wesentlichkeit ersetzen. | Einbeziehung als Nachweis innerhalb der jeweils relevanten Bewertungsmethode verwenden. |
| ESRS als „GRI plus Investoren“ behandeln | Die ESRS verfügen über eine eigene rechtliche Architektur, eigene Definitionen, Darstellungsregeln und Datenpunkte. | Anforderungen ausdrücklich abbilden, statt sich auf Bezeichnungen zu verlassen. |
| Annehmen, dass IFRS S2 ein vollständiger Nachhaltigkeitsbericht ist | IFRS S2 ist klimabezogen und auf Investoren ausgerichtet. | IFRS S1 für die allgemeinen Anforderungen verwenden und weitere anwendbare Berichtsebenen hinzufügen. |
| Dieselbe Kennzahl dreimal erheben | Parallele Tabellenkalkulationen führen zu uneinheitlichen Abgrenzungen und schwachen Kontrollen. | Einen kontrollierten Stammdatensatz mit rahmenwerkspezifischen Ergebnissen verwenden. |
Rule
MYTHOS UND REALITÄT
Mythos: „Sobald ein Unternehmen eine Bewertung der doppelten Wesentlichkeit nach den ESRS abgeschlossen hat, verfügt es automatisch über eine Wesentlichkeitsbewertung nach GRI und eine Wesentlichkeitsbewertung nach IFRS.“ Realität: Die Arbeiten können stark interoperabel sein, aber die Schlussfolgerungen und Nachweise müssen weiterhin anhand der Anforderungen jedes Rahmenwerks geprüft werden.
Vorbereitung
Checkliste für die Umsetzung
- • ☐ Anwendbare Gesetze, Entscheidungen zur Übernahme und vertragliche Anforderungen sind dokumentiert.
- • ☐ Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Bewertungsregister unterschieden.
- • ☐ Jede Wesentlichkeitsperspektive verfügt über eigene Kriterien, Schwellenwerte und einen Genehmigungsnachweis.
- • ☐ Datendefinitionen, organisatorische Grenzen und die Abdeckung der Wertschöpfungskette sind nach Rahmenwerk abgebildet.
- • ☐ Überschneidungen und Unterschiede zwischen den Rahmenwerken sind auf Ebene der Angabe dokumentiert.
- • ☐ Compliance-Erklärungen und Inhaltsindizes werden durch eine abschließende technische Prüfung unterstützt.
Fazit
GRI erläutert die wesentlichen Auswirkungen einer Organisation. ESRS verlangt, sofern zutreffend, eine Perspektive der doppelten Wesentlichkeit auf Auswirkungen, Risiken und Chancen. IFRS S1 und S2 stellen nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen für die Entscheidungsfindung an den Kapitalmärkten bereit. Das leistungsfähigste Berichtssystem zwingt diese Perspektiven nicht in eine einzige Bewertung; es verbindet sie durch gemeinsame Nachweise, eine disziplinierte Zuordnung und rahmenspezifische Schlussfolgerungen.
Offizielle Quellenverweise
Die nachstehenden Links verweisen auf die offizielle Quelle des Standardsetzers oder die gesetzgeberische Quelle. Sie sollten im Rahmen der Aktualitätskontrolle vor der Veröffentlichung erneut geprüft werden.
1. GRI Standards — englischsprachige Fassung. Offizieller GRI-Zugangspunkt für die Universal, Sector und Topic Standards. Offizielle Quelle öffnen
2. GRI 3: Material Topics 2021. Offizielle Anforderungen und Leitlinien zur Bestimmung und Berichterstattung über wesentliche Themen. Offizielle Quelle öffnen
3. Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2772. Der angenommene erste Satz der European Sustainability Reporting Standards im EU-Recht. Offizielle Quelle öffnen
4. EFRAG ESRS Implementation Guidance. Offizielle Anwendungshilfe, einschließlich IG 1 zur Wesentlichkeitsbewertung. Offizielle Quelle öffnen
5. IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information. Offizielle Seite des IFRS-Foundation-Standards und unterstützende Materialien. Offizielle Quelle öffnen
6. IFRS S2 Climate-related Disclosures. Offizielle Seite des IFRS-Foundation-Standards und unterstützende Materialien. Offizielle Quelle öffnen
7. Leitfaden zur Interoperabilität von ESRS und ISSB. Offizielle Leitlinien, die die Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen ESRS und den ISSB Standards erläutern. Offizielle Quelle öffnen
Technical status
RECHTLICHER UND TECHNISCHER HINWEIS
Dieser Bildungsartikel stellt keine Rechtsberatung dar. Berichtsgrenzen, Zeitpunkte des Inkrafttretens, Übergangsbestimmungen und die Übernahme in die jeweilige Rechtsordnung müssen für die betreffende Berichtseinheit und den Berichtszeitraum geprüft werden.
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