Short answer
The answer, before the reasoning
Ja. Eine gut gesteuerte Grundlage für Nachhaltigkeitsdaten kann sowohl die Berichterstattung nach GRI als auch nach ESRS unterstützen, insbesondere wenn dieselben operativen Fakten, Berechnungen und Nachweise für die Berichterstattung über Auswirkungen relevant sind. Ein einziger undifferenzierter Datensatz erfüllt jedoch nicht automatisch beide Rahmenwerke.
Wesentlichkeitsbeurteilungen, Definitionen, Berichtsgrenzen, Granularität, Anforderungen an die narrative Berichterstattung, Transformationen, Genehmigungen und Aussagen zur Veröffentlichung müssen weiterhin getrennt geprüft werden. Das praktikable Design besteht aus einer einzigen Quelle der Wahrheit, zwei Regelwerken und zwei kontrollierten Berichtsausgaben.
In der Praxis
Typ
| Typ | Leitfaden zur Interoperabilität | Stufe — Stufe 4 · Fachkenntnisse / Übergang |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Berichtsarchitektinnen und -architekten, Datenverantwortliche, Beraterinnen und Berater, Prüferinnen und Prüfer sowie Assurance-Teams | Aktueller Kontext — GRI Standards; November 2024 GRI-ESRS Index; überarbeitete ESRS, angenommen am 3 July 2026 |
Warum diese Frage wichtig ist
Organisationen stehen häufig vor zwei kostspieligen und gleichermaßen riskanten Extremen. Im ersten Fall duplizieren getrennte GRI- und ESRS-Projekte Zähler, Rechnungen, Aufzeichnungen zur Belegschaft, Nachweise von Stakeholdern und Berechnungen. Im zweiten Fall wird angenommen, dass ein einziger „ESG-Datensatz“ automatisch mit beiden Rahmenwerken konform ist, obwohl dasselbe Feld möglicherweise eine andere Definition, Berichtsgrenze, Granularitätsstufe oder Wesentlichkeitsbedingung verwendet.
Interoperabilität sollte Duplikationen verringern, ohne verbleibende Unterschiede zu verbergen. Das stärkste Design behandelt gemeinsam genutzte Quelldaten als Vermögenswert, dokumentiert, wie jedes Rahmenwerk diese verwendet oder transformiert, und hält rahmenwerkspezifische Schlussfolgerungen und Genehmigungen sichtbar.
Schnelle Orientierung
Schnelle Orientierung
- Gilt für
- Organisationen, die eine GRI-Berichterstattung neben ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen vorbereiten oder eine gemeinsame Datenplattform für die Berichterstattung konzipieren.
- Primäre Entscheidung
- Welche Daten und Nachweise direkt wiederverwendet werden können, welche eine Transformation erfordern und welche rahmenwerkspezifisch bleiben.
- Wichtige Quellen
- GRI-EFRAG Interoperability Index, GRI Universal Standards, die jeweils geltende ESRS-Ausgabe und offizielle Umsetzungsmaterialien.
- Häufige Verwechslung
- Interoperabilität als vollständige Gleichwertigkeit zu behandeln oder anzunehmen, dass übereinstimmende Themenbezeichnungen übereinstimmende Angabepflichten bedeuten.
In der Praxis
Was Interoperabilität bedeutet – und was sie nicht bedeutet
| Begriff | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| Gemeinsam genutzte Quelldaten | Derselbe zugrunde liegende Datensatz – beispielsweise eine Rechnung, ein Zählerstand, ein Standortregister, ein Beschwerdedatensatz oder ein HR-Auszug – kann mehr als eine Berichtsanforderung unterstützen. |
| Direkte Wiederverwendung | Das Datenfeld kann nach Bestätigung von Zeitraum, Abgrenzung, Definition, Einheiten und Kontrollstatus ohne wesentliche Änderung verwendet werden. |
| Transformation | Die Quelle kann nach Aggregation, Disaggregation, Umklassifizierung, Umrechnung, Schätzung oder Ergänzung von Metadaten wiederverwendet werden. |
| Gemeinsame Nachweise, unterschiedliche Erläuterung | Derselbe Nachweis unterstützt unterschiedliche Erläuterungen, weil die Rahmenwerke unterschiedliche Fragen stellen oder unterschiedliche Wesentlichkeitsperspektiven anwenden. |
| Rahmenwerkspezifischer Aspekt | Die Information, Schlussfolgerung oder Genehmigung besteht nur, weil ein Rahmenwerk sie verlangt. |
| Gleichwertigkeit | Eine deutlich stärkere Aussage, dass die Anforderungen vollständig austauschbar sind. Sie sollte nicht getroffen werden, bevor Umfang, Wesentlichkeit, Definitionen, Abgrenzung und Detailgrad der Angaben überprüft wurden. |
Die offizielle Interoperabilitätsgrenze
Eine Zuordnung kann Entsprechung, teilweise Entsprechung oder das Fehlen eines Gegenparts aufzeigen; sie ersetzt nicht die Lektüre der zugrunde liegenden Anforderung.
Unterschiede können sich aus Granularität oder Datentyp, Umfang und Definitionen ergeben, selbst wenn der Gegenstand ähnlich erscheint.
Die wesentlichen Themen der GRI beruhen auf signifikanten Auswirkungen. ESRS verwendet die doppelte Wesentlichkeit und ergänzt die Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit nach seinen eigenen Regeln.
Ein gemeinsames Projekt kann Nachweise, Systeme und Governance teilen, aber jede Berichterstattungsaussage muss anhand ihrer eigenen Anforderungen genehmigt werden.
Rule
NICHT VERBINDLICHE UMSETZUNGSLEITLINIEN
Der GRI-ESRS Interoperability Index vom November 2024 beschreibt ein hohes Maß an Interoperabilität bei der Berichterstattung über Auswirkungen und ordnet die Beziehungen zwischen den ESRS 2023 und den GRI Standards zu. Er ist ausdrücklich nicht verbindlich. Er unterstützt die Umsetzung und einen „with reference“-Weg für ESRS-Berichterstatter, bedeutet jedoch nicht, dass eine Berichterstattung in Übereinstimmung mit GRI für ESRS ausreicht oder dass eine ESRS-Berichterstattung automatisch jede für eine GRI-Aussage „in accordance“ erforderliche Anforderung erfüllt.
Rule
WARNHINWEIS ZUR AKTUELLEN VERSION – JULI 2026
Die Europäische Kommission hat am 3 July 2026 überarbeitete ESRS angenommen; ihre Anwendung ist für Geschäftsjahre geplant, die am oder nach dem 1 January 2027 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 zulässig ist, sobald der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt. Der GRI-ESRS Interoperability Index vom November 2024 ordnet die ESRS 2023 zu. Jede produktiv eingesetzte Überleitung für die überarbeiteten ESRS erfordert daher eine kontrollierte erneute Validierung statt einer automatischen Fortschreibung.
In der Praxis
Was häufig gemeinsam genutzt werden kann
| Wiederverwendbare Ebene | Typische Beispiele | Erforderliche Kontrolle |
|---|---|---|
| Stammdaten zu Unternehmen, Standorten und der Wertschöpfungskette | Rechtliche Einheiten, Standorte, Aktivitäten, Produkte, Lieferanten, Belegschaftskategorien und geografische Identifikatoren. | Versionierter Berichtsperimeter, Zuständigkeit und Gültigkeitsdaten. |
| Operative Quelldaten | Energierechnungen, Kraftstoffaufzeichnungen, Emissionsmessungen, Wasserverbrauchsdaten, Abfallaufzeichnungen, Beschäftigtendaten und Vorfallprotokolle. | Rückverfolgbarkeit zum Quellsystem, Einheiten, Zeitraum, Vollständigkeit und Qualitätsprüfungen. |
| Berechnungsmethoden | Umrechnungsfaktoren, Schätzmodelle, Konsolidierungsregeln und Logik für Neudarstellungen. | Methodenversion, Genehmigung, Herkunft der Eingabedaten und Kontrolle von Neuberechnungen. |
| Nachweise zu Richtlinien und Governance | Genehmigte Richtlinien, Ausschussordnungen, Vorstandsprotokolle, Zuständigkeiten und Kontrollen. | Aktuelle Version, Genehmigungsdatum, Geltungsbereich und Regeln zur Aufbewahrung von Nachweisen. |
| Nachweise zu Stakeholdern und Auswirkungen | Beschwerden, Aufzeichnungen zur Einbindung, Ergebnisse der Due-Diligence, Folgenabschätzungen und Aufzeichnungen zu Abhilfemaßnahmen. | Vertraulichkeit, Kontext der betroffenen Stakeholder, Verknüpfung mit Auswirkungen und ausgewogene Nachweise. |
| Nachweise zur Prüfung | Bestätigungen der Datenverantwortlichen, Abstimmungen, Prüfung von Kontrollen und Änderungsprotokolle. | Klare Unterscheidung zwischen gemeinsam genutzten Kontrollnachweisen und rahmenspezifischen Schlussfolgerungen zur Prüfung. |
In der Praxis
Was normalerweise getrennt bleibt
| Rahmenspezifische Ebene | Warum dies nicht sicher zusammengeführt werden kann |
|---|---|
| Wesentlichkeitsfeststellungen | GRI und ESRS verwenden verwandte, aber nicht identische Entscheidungsmodelle, Terminologien und Ergebnisse. Ein gemeinsamer Nachweispool kann beide Bewertungen unterstützen, aber die Schlussfolgerungen erfordern getrennte Prüfungen. |
| Erforderliche Granularität | Ein Rahmen kann eine Gesamtsumme anfordern, während ein anderer Aufschlüsselungen, Standortangaben, Kategorien der Wertschöpfungskette, die Abdeckung durch Richtlinien oder Vergleichsinformationen verlangt. |
| Definitionen und Abgrenzungen | Dieselbe Bezeichnung kann unterschiedliche Einbeziehungen, Ausschlüsse, Konsolidierungslogiken oder definierte Begriffe verwenden. |
| Narrative Angaben | Informationsbedarf, Kontext und erforderliche Erläuterung können sich unterscheiden, selbst wenn die zugrunde liegenden Nachweise gemeinsam genutzt werden. |
| Inhaltsarchitektur | Verweise im GRI-Inhaltsindex und die Angabearchitektur der ESRS folgen unterschiedlichen Mechanismen der Veröffentlichung. |
| Aussagen und Genehmigungen | „In Übereinstimmung mit GRI“ und die Einhaltung der anwendbaren ESRS sind unterschiedliche Schlussfolgerungen und sollten einer getrennten Prüfung und Genehmigung unterliegen. |
Eine interoperable Datengestaltung in sieben Schritten
Schaffen Sie eine gemeinsame Nachweisgrundlage. Legen Sie Stammdaten für Rechtsträger, Standorte, Aktivitäten, Kategorien der Wertschöpfungskette, Berichtszeiträume, Einheiten und Verantwortliche fest, bevor Sie Anforderungen zuordnen.
Erstellen Sie ein Anforderungsregister nach Ausgabe. Erfassen Sie die relevante GRI-Anforderung oder -Angabe und die anwendbare ESRS-Anforderung oder den anwendbaren Datenpunkt getrennt, einschließlich der Geltungsdaten.
Nehmen Sie die Zuordnung auf Ebene einzelner Informationsfelder vor. Ordnen Sie nicht nur auf Themen- oder Standardebene zu. Ermitteln Sie das genaue Feld, die Definition, die Abgrenzung, die Granularität, den Datentyp und den narrativen Kontext.
Klassifizieren Sie die Beziehung. Verwenden Sie kontrollierte Bezeichnungen wie direkte Wiederverwendung, Transformation, gemeinsame Nachweise/unterschiedliche Darstellung, rahmenspezifisch oder kein Gegenstück.
Erfassen Sie verbleibende Unterschiede. Geben Sie für jede Entscheidung zur Wiederverwendung an, was noch ergänzt, ausgeschlossen, aufgeschlüsselt, neu klassifiziert, erläutert oder genehmigt werden muss.
Erstellen Sie getrennte Berichtssichten. Erstellen Sie eine GRI-Sicht mit wesentlichen Themen, themen- und sektorspezifischen Angaben und dem GRI-Inhaltsindex sowie eine ESRS-Sicht mit ihren eigenen wesentlichen Sachverhalten, Angaben und der Struktur der Nachhaltigkeitserklärung.
Wenden Sie eine Versions- und Änderungskontrolle an. Eine Änderung an GRI, ESRS, der Berichtsabgrenzung oder einer Methodik sollte die betroffenen Zuordnungen, Datensätze und narrativen Angaben automatisch zur Überprüfung vorsehen.
Empfohlene Klassifizierung der Wiederverwendung
In der Praxis
| Klasse | Definition | Beispiel |
|---|---|---|
| A – Direkte Wiederverwendung | Dasselbe Feld nach Bestätigung von Definition, Zeitraum, Abgrenzung, Einheit und Kontrolle. | Ein kontrollierter Gesamtwert der Standortenergie, der in beiden Berichtsprozessen verwendet wird, sofern der erforderliche Umfang übereinstimmt. |
| B – Transformieren | Dieselben Quelldaten, aber Aggregation, Aufschlüsselung, Umrechnung oder Neuklassifizierung ist erforderlich. | Energierechnungen, umgerechnet in Kategorien für erneuerbare/nicht erneuerbare Energien sowie in eine Berichterstattung auf Aktivitätsebene. |
| C – Gemeinsame Nachweise, unterschiedliche Darstellung | Die Aufzeichnungen sind gemeinsam, aber die rahmenspezifische Erläuterung ist unterschiedlich. | Nachweise von Interessenträgern stützen eine Schlussfolgerung zu Auswirkungen und fließen auch in eine ESRS-Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ein. |
| D – Rahmenspezifisch | Das Feld oder die Schlussfolgerung ist nur nach einem Rahmenwerk erforderlich. | Ein Grund für die Auslassung im GRI-Inhaltsindex oder eine eigenständige ESRS-Anforderung an die Darstellung. |
| E – Kein Gegenstück / ungelöst | Es besteht keine zuverlässige Zuordnung oder das derzeitige Ausgangsmaterial ist nicht ausreichend. | Eine überarbeitete ESRS-Anforderung, die noch nicht durch die Interoperabilitäts-Überleitungstabelle vom November 2024 abgedeckt ist. |
Hypothetisches Beispiel: eine Grundlage für Energiedaten, unterschiedliche Ergebnisse
Ein solides System speichert den Quelldatensatz einmal, hinterlegt einmal die Berechnungsmethode und die Kontrollen und erstellt separate Berichtssichten. Es bewahrt außerdem den Grund für jede Abweichung. Beispielsweise kann ein Standort außerhalb einer Berichtsabgrenzung, aber innerhalb einer anderen liegen, oder ein Anspruch auf erneuerbare Energie kann für eine Angabe zusätzliche Nachweise zu vertraglichen Instrumenten erfordern. Das System sollte die verbleibende Lücke anzeigen, anstatt die Werte stillschweigend zur Übereinstimmung zu zwingen.
Beispielhafte Zuordnungsaufzeichnung
Hypothetical scenario
HYPOTHETISCHES SZENARIO
Ein multinationaler Hersteller verfügt über monatliche Aufzeichnungen zu Strom, Brennstoffen, Wärme und Dampf, aufgeschlüsselt nach Standort, Lieferant und Energiequelle. Die Quelldaten werden mit den Finanzdaten abgestimmt und von den Standortverantwortlichen genehmigt. Die Organisation kann diese Grundlage für GRI 103: Energy 2025 und die ESRS-Klimaberichterstattung wiederverwenden. Sie benötigt jedoch weiterhin eine Zuordnungsebene: GRI 103 verlangt Informationen, die für die energiebezogenen Auswirkungen der Organisation relevant sind, einschließlich Eigenverbrauch, Eigenerzeugung, vor- und nachgelagertem Verbrauch, Intensität und Reduktionen. Die anwendbare ESRS-Ausgabe kann Energieinformationen innerhalb einer anderen Architektur für Wesentlichkeit, Definition und Darstellung ordnen. Die gemeinsamen Rechnungen und Berechnungen sind wiederverwendbar; der Relevanztest, die Klassifizierungen, Angaben, Erläuterungen und Genehmigungen sind nicht automatisch identisch.
Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.
In der Praxis
| Feld | GRI-Sicht | ESRS-Sicht – Verbleibende Kontrolle |
|---|---|---|
| Bezogener Strom | Verwenden, sofern für Energieauswirkungen und die Angabepflichten nach GRI 103 relevant. | Nach den anwendbaren überarbeiteten ESRS-Anforderungen und der Wesentlichkeitsfeststellung verwenden. — Klassifizierung als erneuerbar/nicht erneuerbar, vertragliche Instrumente, Standort-/Marktbehandlung und Abgrenzung bestätigen. |
| Energieeinsparung | Nach GRI 103-5 berichten, sofern relevant, mit Basisjahr und Methode. | Der anwendbaren ESRS-Architektur für Ziele/Maßnahmen/Messgrößen zuordnen. — Aktivitätsdaten von Aussagen zu Ergebnis oder Wirksamkeit trennen. |
| Nachweise zur Wesentlichkeit | Unterstützt Schlussfolgerungen zu erheblichen Auswirkungen und wesentlichen Themen. | Unterstützt Schlussfolgerungen zur Wesentlichkeit der Auswirkungen und zur finanziellen Wesentlichkeit gemäß ESRS. — Separate Kriterien, Schwellenwerte, Entscheidungen und Genehmigungen beibehalten. |
In der Praxis
Schwaches versus stärkeres Betriebsmodell
| Schwache Ausgestaltung | Stärkere Ausgestaltung |
|---|---|
| Zwei Teams erfassen unabhängig voneinander dieselben Quelldaten. | Ein kontrollierter Quelldatensatz mit gemeinsamen Verantwortlichen, Datenherkunft und Qualitätskontrollen. |
| Eine Tabellenkalkulation enthält auf Themenebene die Aussage „GRI = ESRS“. | Eine Zuordnung auf Feldebene erfasst Definition, Abgrenzung, Granularität, Richtung der Wiederverwendung und verbleibende Unterschiede. |
| Ein Wesentlichkeitswert wird in beide Berichte übernommen. | Gemeinsame Nachweise unterstützen separate GRI- und ESRS-Entscheidungstests und -Ergebnisse. |
| Der Text wird wortwörtlich kopiert. | Der Text wird aus gemeinsamen Nachweisen erstellt, aber am Informationsbedarf des jeweiligen Rahmenwerks geprüft. |
| Die Querverweistabelle von 2024 wird als zeitlos behandelt. | Ausgabe der Querverweistabelle und Quelldokumente sind versioniert; überarbeitete ESRS lösen eine erneute Validierung aus. |
In der Praxis
Häufige Fehler
| Fehler | Risiko | Korrektur |
|---|---|---|
| Interoperabilität als „Äquivalenz“ bezeichnen | Erzeugt eine nicht belegte Compliance-Aussage und verschleiert verbleibende Unterschiede. | Präzise Beziehungsbezeichnungen verwenden und die Einschränkungen beibehalten. |
| Nur Standardtitel zuordnen | Unterschiede bei einzelnen Anforderungen, Datentypen und Definitionen werden übersehen. | Auf Ebene der Anforderungen und Informationsfelder zuordnen. |
| Standardmäßig eine Berichtsabgrenzung verwenden | Erzeugt inkonsistente oder unvollständige Werte. | Metadaten zur Abgrenzung speichern und rahmenwerkspezifische Abgrenzungen abstimmen. |
| Narrative und Governance-Daten ignorieren | Die Plattform deckt Kennzahlen ab, aber nicht Richtlinien, Auswirkungen, Entscheidungen oder Genehmigungen. | Nachweisobjekte und frameworkspezifische narrative Vorlagen einbeziehen. |
| „Nicht wesentlich“ als „keine Daten erforderlich“ behandeln | Entfernt Nachweise, die zur Stützung der Wesentlichkeitsentscheidung und künftiger Überprüfungen erforderlich sind. | Die Nachweise und die Entscheidungsaufzeichnung auch dann aufbewahren, wenn keine Angabe erforderlich ist. |
| Keine erneute Validierung nach einer Aktualisierung des Standards durchführen | Alte Zuordnungen bestimmen weiterhin die aktuellen Berichte. | Versionssperren und Aktualisierungsauslöser verwenden und Zuordnungen bis zur Überprüfung sperren. |
Rule
MYTHOS UND REALITÄT
Mythos: „Wenn die Zahlen gleich sind, ist die Angabe interoperabel.“ Realität: Numerische Gleichheit ist nur ein Test. Eine belastbare Entscheidung zur Wiederverwendung prüft außerdem Definition, Zeitraum, Abgrenzung, Einheiten, Granularität, Wesentlichkeitsbedingung, narrativen Kontext, Nachweise und Genehmigung.
Umsetzungsbereitschaft
Implementierungscheckliste
- Es gibt ein einziges zentrales Register für Unternehmen, Standorte, Aktivitäten, Positionen in der Wertschöpfungskette und Zeiträume.
- Jedes Feld verfügt über einen Datenverantwortlichen, eine Quelle, eine Berechnungsmethode, eine Einheit, eine Abgrenzung, einen Qualitätsstatus und eine Überprüfungskontrolle.
- Die Anforderungen von GRI und ESRS werden nach Ausgabe getrennt gespeichert und über einen versionierten Zuordnungseintrag verknüpft.
- Die Zuordnung gibt die Richtung der Wiederverwendung und verbleibende Unterschiede an, statt nur „Übereinstimmung / keine Übereinstimmung“.
- Wesentlichkeitsentscheidungen und Berichtsbehauptungen verfügen über getrennte frameworkspezifische Genehmigungen.
- Narrative Angaben lassen sich bis zu Nachweisen zurückverfolgen, nicht nur bis zu einem Absatz des Vorjahres.
- Die im Juli 2026 verabschiedeten überarbeiteten ESRS haben eine Überprüfung der auf den ESRS von 2023 basierenden Zuordnungen ausgelöst.
- Das System kann getrennte GRI- und ESRS-Ansichten erzeugen, ohne Quelldaten zu duplizieren oder Unterschiede zu verschleiern.
- Könnte eine prüfende Person genau feststellen, welche Transformationen ein Quellfeld in jeden berichteten Wert umwandeln?
- Bewahrt das System getrennte GRI- und ESRS-Wesentlichkeitsentscheidungen und Veröffentlichungsbehauptungen auf?
- Würde eine Änderung in einem der beiden Rahmenwerke automatisch die betroffenen Felder, narrativen Angaben und Genehmigungen identifizieren?
In der Praxis
Verwandte Standards und Zuordnungsbeziehungen
| Beziehung | Instrument | Rolle |
|---|---|---|
| Interoperabilität | GRI-ESRS Interoperability Index, November 2024 | Nicht verbindliche Zuordnung der GRI Standards und der ESRS von 2023. |
| Direkt | GRI 1: Foundation 2021 und GRI 3: Material Topics 2021 | GRI-Berichtserklärung, erhebliche Auswirkungen, wesentliche Themen und Auswahl der Angaben. |
| Vergleich / aktuelle Ausgabe | Überarbeitete ESRS angenommen am 3 July 2026 | Gültiges ESRS-Regelwerk, das eine kontrollierte erneute Validierung älterer Crosswalks erfordert. |
| Umsetzungsbeispiel | GRI 103: Energy 2025 und anwendbare ESRS-Klimatangaben | Gemeinsame operative Nachweise mit frameworkspezifischer Relevanz, Klassifizierung und Darstellung. |
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Können dieselben Nachhaltigkeitsdaten die GRI- und die ESRS-Berichterstattung unterstützen?
Eine gut gesteuerte Grundlage für Nachhaltigkeitsdaten kann sowohl die GRI- als auch die ESRS-Berichterstattung unterstützen, insbesondere wenn dieselben operativen Fakten, Berechnungen und Nachweise für die Auswirkungsberichterstattung relevant sind. Ein einziger undifferenzierter Datensatz erfüllt jedoch nicht allein beide Rahmenwerke.
Bedeutet die Interoperabilität von GRI und ESRS, dass die Standards gleichwertig sind?
Eine gut gesteuerte Grundlage für Nachhaltigkeitsdaten kann sowohl die GRI- als auch die ESRS-Berichterstattung unterstützen, insbesondere wenn dieselben operativen Fakten, Berechnungen und Nachweise für die Auswirkungsberichterstattung relevant sind. Ein einziger undifferenzierter Datensatz erfüllt jedoch nicht allein beide Rahmenwerke. Wesentlichkeitsfolgerungen, Definitionen, Abgrenzungen, Granularität, Anforderungen an die Erläuterungen, Transformationen, Genehmigungen und Veröffentlichungserklärungen müssen weiterhin separat geprüft werden.
Welche Daten können direkt wiederverwendet werden und welche benötigen eine Transformation?
Eine gut gesteuerte Grundlage für Nachhaltigkeitsdaten kann sowohl die GRI- als auch die ESRS-Berichterstattung unterstützen, insbesondere wenn dieselben operativen Fakten, Berechnungen und Nachweise für die Auswirkungsberichterstattung relevant sind. Ein einziger undifferenzierter Datensatz erfüllt jedoch nicht allein beide Rahmenwerke. Wesentlichkeitsfolgerungen, Definitionen, Abgrenzungen, Granularität, Anforderungen an die Erläuterungen, Transformationen, Genehmigungen und Veröffentlichungserklärungen müssen weiterhin separat geprüft werden.
Kann eine einzige Wesentlichkeitsbeurteilung sowohl GRI als auch ESRS dienen?
Eine gut gesteuerte Grundlage für Nachhaltigkeitsdaten kann sowohl die GRI- als auch die ESRS-Berichterstattung unterstützen, insbesondere wenn dieselben operativen Fakten, Berechnungen und Nachweise für die Auswirkungsberichterstattung relevant sind. Ein einziger undifferenzierter Datensatz erfüllt jedoch nicht allein beide Rahmenwerke. Wesentlichkeitsfolgerungen, Definitionen, Abgrenzungen, Granularität, Anforderungen an die Erläuterungen, Transformationen, Genehmigungen und Veröffentlichungserklärungen müssen weiterhin separat geprüft werden.
Deckt der Interoperabilitätsindex vom November 2024 die überarbeiteten ESRS von 2026 ab?
Die Europäische Kommission nahm die überarbeiteten ESRS am 3 July 2026 an; ihre Anwendung ist für Geschäftsjahre geplant, die am oder nach dem 1 January 2027 beginnen, und eine vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist zulässig, sobald der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt. Der GRI-ESRS Interoperability Index vom November 2024 bildet die ESRS von 2023 ab.
Sources
Primary sources
- GRI-ESRS Interoperability Index, November 2024 – Nicht maßgeblich
- Europäische Kommission – Annahme der überarbeiteten ESRS – Annahme am 3 July 2026 und aktueller regulatorischer Kontext
- EFRAG – Überarbeiteter delegierter Rechtsakt zu den ESRS – Anwendung ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1 January 2027 beginnen, und Kontext der vorzeitigen Anwendung
- GRI 1: Foundation 2021 – GRI-Berichtsanforderungen, Berichtserklärungen und Architektur des Inhaltsindex
- GRI 3: Material Topics 2021 – Prozess für erhebliche Auswirkungen und wesentliche Themen
Verweise auf das Rahmenwerk
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