Kern der Offenlegung
Die Angabe 305-7 verlangt von einer Organisation, ihre signifikanten Luftemissionen in Kilogramm oder Vielfachen davon zu berichten. Die Angabe umfasst Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx), persistente organische Schadstoffe (POPs), flüchtige organische Verbindungen (VOCs), gefährliche Luftschadstoffe (HAPs), Feinstaub (PM) und andere in einschlägigen Vorschriften bestimmte Standardkategorien von Luftemissionen.
Für jede zutreffende Schadstoffkategorie sollte die Organisation die Emissionsmenge separat berichten und den verwendeten Berechnungsansatz angeben. Die Angabe muss außerdem die Quelle aller Emissionsfaktoren sowie die angewandten Standards, Methoden, Annahmen und Berechnungstools nennen. Verschiedene Schadstoffe sollten nicht zu einer einzigen kombinierten Gesamtemissionsmenge zusammengefasst werden.
Dieses LRA-Lehrmaterial unterstützt die Erstellung der Offenlegung. Für die genauen Anforderungen ziehen Sie stets die offizielle Global Reporting Initiative-Quelle heran.
Bevor Sie beginnen
Bevor Sie beginnen
Eine kurze Checkliste, bevor Sie diese Offenlegung erstellen — haken Sie jeden Punkt ab, sobald er geklärt ist.
Vorbereitung
Wichtige vorzubereitende Angaben
| Vorbereitungsfeld | Was zu erfassen ist | Nachweishinweis | Verantwortlich |
|---|---|---|---|
| Schadstoffkategorie | Bereiten Sie diese Spalten vor und gleichen Sie sie ab: Schadstoffkategorie; Emissionen; Vorgehensweise. | Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien und Prüfungsnachweise zur Schadstoffkategorie. | Klima / Umwelt / Nachhaltigkeitsberichterstattung |
So bereiten Sie es vor
Daten anfordern
Nachweise für die Angabe anfordern
Übersetzen Sie die Offenlegung in eine interne Geschäftsfrage — und passen Sie diese dann an die Sprache Ihrer Organisation an.
Stellen Sie die Aufzeichnungen und Abstimmungen des Berichtszeitraums für die Angabe 305-7 bereit: Schadstoffkategorie. Fügen Sie Abgrenzung, Definitionen, Methoden, Annahmen, Einschränkungen, Verantwortliche und Genehmigungen hinzu.
Verwenden Sie die eigenen Rollen- und Dokumentbezeichnungen der Organisation, bewahren Sie jedoch die definierten GRI-Begriffe und die oben beschriebene Abgrenzung.
Bessere Anfrage
Stellen Sie die Aufzeichnungen und Abstimmungen des Berichtszeitraums für die Angabe 305-7 bereit: Schadstoffkategorie. Fügen Sie Abgrenzung, Definitionen, Methoden, Annahmen, Einschränkungen, Verantwortliche und Genehmigungen hinzu.
Offenlegung entwerfen
Notizen, die aus Daten eine Offenlegung machen
LRA-Schulungsvorlagen — passen Sie sie an Ihre Organisation an und prüfen Sie vor der Freigabe die offizielle Quelle.
Methodenhinweis
Für jede zutreffende Schadstoffkategorie sollte die Organisation die Emissionsmenge separat berichten und den verwendeten Berechnungsansatz angeben. Die Angabe muss außerdem die Quelle aller Emissionsfaktoren sowie die angewandten Standards, Methoden, Annahmen und Berechnungstools nennen. Verschiedene Schadstoffe sollten nicht zu einer einzigen kombinierten Gesamtemissionsmenge zusammengefasst werden.
Kontexthinweis
Halten Sie verbindliche GRI-Anforderungen, GRI-Empfehlungen und zusätzliche LRA-Vorbereitungskontrollen klar voneinander getrennt. Wenden Sie einen GRI 1-Grund für die Auslassung an, wenn erforderliche Informationen nicht berichtet werden können.
Download-Center
Werkzeuge & Formulare zur Vorbereitung
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Prüfungsbereitschaft
Prüfen Sie zu jeder Aussage die Nachweise
| Aussage | Risiko | Zu prüfende Nachweise |
|---|---|---|
| Die Schadstoffkategorie wird korrekt und vollständig berichtet. | Die Antwort lässt die Schadstoffkategorie aus, klassifiziert sie falsch oder stellt sie überhöht dar. | Genehmigte Quelldatensätze, Berechnungsdateien und Prüfungsnachweise zur Schadstoffkategorie. |
Vorzubereitendes Nachweispaket
Häufige Lücken in der Berichterstattung
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Verweise auf das Rahmenwerk
Einschlägige GRI-Anforderungen und verwandte Offenlegungen
Verfügbare Verweise auf das Rahmenwerk und benachbarte Offenlegungen, die für diese Anforderung relevant sind.
GRI
GRI 305-7
innerhalb von GRI 305: Emissions
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