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Ebene 2 · Comparison·ESRS · Disclosure guides

CSRD vs. ESRS: Was ist der Unterschied?

Die rechtliche Richtlinie und die Berichtsstandards erklärt, einschließlich nationaler Umsetzung, Anwendungsbereich, Zeitplan, Prüfungssicherheit und des praktischen Wegs vom EU-Recht zu einer konformen Nachhaltigkeitserklärung.

Für wen ist der Kurs A 10-minute read for reporting teams working through ESRS und CSRD: die Standards, das Recht und wer berichten muss, and for reviewers testing whether the evidence behind it holds.

Short answer

The answer, before the reasoning

CSRD und ESRS stehen miteinander in Verbindung, sind aber nicht austauschbar. Die CSRD ist die Richtlinie (EU) 2022/2464, mit der die EU-Bilanzrichtlinie geändert wurde, um Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfungssicherheit und Governance zu schaffen.

Omnibus I hat diesen rechtlichen Rahmen anschließend geändert. Die ESRS sind von der Kommission erlassene delegierte Verordnungen, die auf der Bilanzrichtlinie beruhen: Sie legen fest, wie ein in den Anwendungsbereich fallendes Unternehmen wesentliche Informationen ermittelt und welche Informationen es in der Nachhaltigkeitserklärung berichtet. In der Praxis beantwortet das nationale Recht die Frage „Muss dieses Unternehmen berichten, wann und auf welcher Ebene?“; die geltende ESRS-Fassung beantwortet die Frage „Wie muss die Erklärung erstellt und dargestellt werden?“

Die Unterscheidung ist wichtig, weil eine technisch gute ESRS-Angabe eine falsche Schlussfolgerung zum rechtlichen Anwendungsbereich nicht korrigieren kann und eine richtige Schlussfolgerung, dass ein Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt, dem Berichtsteam nicht mitteilt, welche Datenpunkte, Abgrenzungen, Erleichterungen und Darstellungsregeln gelten. Die Einhaltung der Anforderungen setzt voraus, dass beide Wege gesteuert und anschließend miteinander verbunden werden.

Technical status

REDAKTIONELLER STATUS

Steuerung von Veröffentlichung und Rechtsstatus Dies ist ein lehrreicher Vergleich und keine Rechtsberatung. Am 2. August 2026 ist Omnibus I als EU-Richtlinie in Kraft, erfordert jedoch bis zum 19. März 2027 die Umsetzung in nationales Recht. Überarbeitete ESRS wurden am 3. Juli 2026 erlassen, sind aber noch nicht in Kraft. Die derzeit rechtlich anwendbaren ESRS bleiben die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 in der durch den Quick Fix 2025 geänderten Fassung.

Kurze Orientierung

Abbildung 1. Wie die Bilanzrichtlinie, die CSRD, Omnibus I, das nationale Recht und die ESRS zusammenwirken. Lernvisualisierung der London Reporting Academy.

Kurze Orientierung

Gilt für
Unternehmen und Gruppen, die entscheiden, ob, wann und wie sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Recht erstellen müssen.
Primäre Entscheidung
Die Analyse des rechtlichen Anwendungsbereichs und der Umsetzung von der Analyse der Implementierung der Berichtsstandards trennen.
Wesentliche Quelle
Bilanzrichtlinie in der durch CSRD und Omnibus I geänderten Fassung; delegierte ESRS-Verordnungen, erlassen gemäß Article 29b.
Häufige Verwechslung
Die ESRS als „CSRD-Recht“ zu bezeichnen oder davon auszugehen, dass eine EU-Richtlinie ohne eine Analyse der Umsetzung in nationales Recht automatisch in jedem Mitgliedstaat identisch gilt.

1. Die CSRD ist eine Richtlinie, mit der die Bilanzrichtlinie geändert wurde

CSRD ist die Kurzbezeichnung für die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Richtlinie (EU) 2022/2464. Sie hat keinen eigenständigen Berichtsregelungsrahmen geschaffen, der vom bestehenden Gesellschaftsrecht getrennt ist. Stattdessen änderte sie die Richtlinie 2013/34/EU, die allgemein als Bilanzrichtlinie bezeichnet wird, sowie damit zusammenhängende Rechtsvorschriften zur Abschlussprüfung und Transparenz. Die rechtlichen Pflichten, Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht aufzunehmen, ein Prüfungsurteil einzuholen und Informationen in einem elektronischen Format zu erstellen, sind daher in diese umfassendere Gesetzesarchitektur eingebettet.

Die Richtlinie (EU) 2026/470, bekannt als Omnibus I, änderte den Rahmen erneut. Sie schränkte den Kreis der verpflichtend berichtenden Unternehmen ein, strich den Berichtsweg für börsennotierte KMU, führte neue Schutzvorschriften für die Wertschöpfungskette ein und wies die Kommission an, die ESRS zu vereinfachen. Sie trat am 18. März 2026 in Kraft, aber die Articles 1 bis 3 müssen von den Mitgliedstaaten bis zum 19. März 2027 umgesetzt werden. Eine Richtlinie bindet die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ergebnisses; die unternehmensbezogene Pflicht muss normalerweise im nationalen Umsetzungsgesetz gelesen werden.

2. Die ESRS sind delegierte Verordnungen, die Methode und Inhalt der Berichterstattung festlegen

Article 29b der Bilanzrichtlinie ermächtigt die Europäische Kommission, Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erlassen. Der erste Satz wurde als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission erlassen. Eine gezielte Änderung durch den „Quick Fix“, die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416, verlängerte ausgewählte Übergangserleichterungen für bereits berichtende Unternehmen. Überarbeitete ESRS wurden von der Kommission am 3. Juli 2026 durch den Rechtsakt C(2026) 5010 erlassen, waren am Prüfdatum jedoch noch nicht in Kraft getreten, da die Prüfung und die Veröffentlichung im Amtsblatt noch ausstanden.

Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar, sobald sie in Kraft ist. Die Mitgliedstaaten schreiben die ESRS nicht in nationale Standards um. Die Verordnung gilt jedoch für Unternehmen, die aufgrund der umgesetzten Vorschriften der Bilanzrichtlinie zur Berichterstattung verpflichtet sind, und das nationale Recht kann den Anwendungsbereich, Ausnahmen, Einreichung, Durchsetzung, die Zulässigkeit von Anbietern von Prüfungssicherheit und andere Verfahrensfragen beeinflussen.

In der Praxis

3. Vergleich im Überblick

Frage Weg über CSRD / Bilanzrichtlinie Weg über delegierte ESRS-Verordnungen
Was ist das? Änderungen des EU-Rechts zu Unternehmensberichterstattung, Abschlussprüfung und Transparenz. Von der Kommission angenommene detaillierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Hauptaufgabe Ermittlung der Rechtspflicht, des Adressatenkreises, des Zeitpunkts, des Berichtsorts, des Assurance- und des Durchsetzungsrahmens. Festlegung der Erstellungsgrundsätze, der Wesentlichkeit, der Abgrenzungen, der Angaben, der Darstellung und der Erleichterungen.
Wie erreicht sie ein Unternehmen? Durch die nationale Umsetzung sowie unmittelbar relevante EU-Bestimmungen und damit verbundene Rechtsvorschriften. Unmittelbar anwendbare EU-Verordnung nach ihrem Inkrafttreten für Unternehmen, die der Rechtspflicht unterliegen.
Wer bestimmt den Anwendungsbereich? Die geänderte Bilanzrichtlinie, der Zeitplan von CSRD/Omnibus, das nationale Recht und die Gegebenheiten des Unternehmens. ESRS begründen nicht den Kreis der rechtlich Verpflichteten, enthalten jedoch Anwendbarkeitsregeln für Angaben.
Welches Dokument wird erstellt? Ein Nachhaltigkeitsbericht in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts. Der Inhalt und die Struktur dieses Nachhaltigkeitsberichts.
Wesentlichkeit Erfordert die Berichterstattung über Auswirkungen und finanzielle Effekte im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Erläutert doppelte Wesentlichkeit und Informationswesentlichkeit im Einzelnen für die operative Anwendung.
Assurance Begründet die Assurance-Verpflichtung und den Rahmen für das rechtliche Prüfungsurteil. Bestimmt die Informationen und Nachweise, die für die Assurance bereit sein müssen, bestellt jedoch nicht selbst den Assurance-Dienstleister.
Änderungsmechanismus Änderungsrichtlinie, gefolgt von nationaler Umsetzung. Delegierte Verordnung der Kommission, die der Prüfung und Veröffentlichung unterliegt.

4. Die nationale Umsetzung ist keine Fußnote

Für ein bestimmtes Unternehmen hängt die durchsetzbare Antwort vom Recht des relevanten Mitgliedstaats oder der relevanten Mitgliedstaaten ab. Ein Mutterunternehmen muss möglicherweise den Gründungsstaat, die Vorschriften für den Lagebericht, die Anforderungen des Sitzmitgliedstaats des Emittenten, Befreiungen für Tochterunternehmen, das Recht der Einreichung sowie die Vorschriften für Abschlussprüfer oder unabhängige Anbieter von Bestätigungsleistungen berücksichtigen. Die neuen Schwellenwerte und Übergangsbestimmungen von Omnibus I müssen bis zum Stichtag in nationales Recht umgesetzt werden, und die Mitgliedstaaten dürfen bestimmte Ausnahmen vorsehen – einschließlich einer möglichen Befreiung für Unternehmen der ersten Welle unterhalb der neuen Schwellenwerte für Geschäftsjahre, die in 2025 und 2026 beginnen.

Rule

Rechtlicher Kontrollpunkt

Stellen Sie nicht fest, dass ein Unternehmen automatisch für FY2025 oder FY2026 befreit ist, nur weil es unter die künftigen Schwellenwerte von Omnibus I fällt. Die Richtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, diese Unternehmen zu befreien; die konkrete Antwort hängt von der nationalen Umsetzung und dem Berichtszeitraum ab.

5. Anwendungsbereich und Zeitplan: Die Fragen gehören zum rechtlichen Weg

Auf der Ebene der EU-Richtlinie zielt Omnibus I für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, auf die wesentliche individuelle und konsolidierte Berichtspflicht für Unternehmen oder Gruppen ab, die sowohl einen Nettoumsatz von mehr als EUR 450 Millionen als auch durchschnittlich 1,000 Beschäftigte während des Geschäftsjahres überschreiten. Außerdem werden die Vorschriften für Emittenten angepasst, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen aus der Regelung herausgenommen, die Logik des reduzierten Anwendungsbereichs auf qualifizierte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen angewandt und der Drittlandweg überarbeitet.

Für den Drittlandweg gilt ein anderer Test. Das Nicht-EU-Mutterunternehmen muss in jedem der letzten zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre einen Nettoumsatz von mehr als EUR 450 Millionen in der Union erzielt haben, zusammen mit einem EU-Tochterunternehmen, das im vorangegangenen Jahr einen Nettoumsatz von mehr als EUR 200 Millionen erzielt hat, oder – sofern kein qualifiziertes Tochterunternehmen vorhanden ist – mit einer EU-Zweigniederlassung, die einen Nettoumsatz von mehr als EUR 200 Millionen erzielt. Diese Schwellenwerte beantworten die Frage, ob ein Bericht nach Article 40a erforderlich ist; sie sagen der Gruppe nicht, welche Fassung des Standards oder welche Übergangsoption sie verwenden soll.

In der Praxis

Zeitraum / Ereignis Rechtliche Bedeutung Praktische Maßnahme
GJ2024–GJ2026 Der Regelungsweg der ersten Welle gilt für die ursprüngliche Gruppe weiter, vorbehaltlich nationaler Ausnahmen und des geltenden Rechts. Prüfen Sie die aktuelle Gesetzgebung des Mitgliedstaats und jede verabschiedete Ausnahme.
18. März 2026 Omnibus I ist als EU-Richtlinie in Kraft getreten. Aktualisieren Sie die Richtlinie zum Konzernumfang und überwachen Sie die Umsetzung.
3. Juli 2026 Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS angenommen. Erstellen Sie eine Änderungsanalyse; behandeln Sie den Text vor seiner Veröffentlichung nicht als in Kraft.
GJ2026 Der angenommene überarbeitete Rechtsakt sieht Versionierungsoptionen vor, sobald er in Kraft ist. Wählen und dokumentieren Sie den anwendbaren Regelungsweg; legen Sie die verwendete Version offen.
19. März 2027 Frist für die Umsetzung von Omnibus I Artikel 1-3. Bestätigen Sie erneut den nationalen Anwendungsbereich, die Ausnahmen und die Einreichungsvorschriften.
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen Der neue Anwendungsbereich und die überarbeitete ESRS-Struktur sollen vorbehaltlich des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens gelten. Verwenden Sie die endgültigen geltenden Rechtstexte und das nationale Recht.

6. Praktische Compliance ist ein zweigleisiger Prozess

Ermitteln Sie die relevanten Rechtsträger, das Mutterunternehmen, den Emittenten und die Berichtsjurisdiktionen.

Berechnen Sie individuelle und konsolidierte Schwellenwerte anhand dokumentierter Definitionen und Zeiträume.

Prüfen Sie die nationale Umsetzung, Ausnahmen, Befreiungen für Tochterunternehmen und Bestimmungen für Drittländer.

Bestimmen Sie die anwendbare delegierte ESRS-Verordnung und jede Übergangswahlmöglichkeit.

Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch und ordnen Sie wesentliche Informationen den anwendbaren ESRS-Anforderungen zu.

Erstellen Sie die Erklärung im Lagebericht und konzipieren Sie Kontrollen für Prüfung, Governance und das digitale Format.

Bestätigen Sie die Analyse des Rechtsrahmens und der Standards unmittelbar vor der Genehmigung und Einreichung durch den Vorstand erneut.

In der Praxis

Spur Fragen Kontrolliertes Ergebnis
A · Rechtliche Anwendbarkeit Welcher Rechtsträger oder Konzern? Welcher Mitgliedstaat? Welche Schwellenwerte? Welcher Zeitraum? Welche Ausnahme? Vorschriften für Emittenten, Banken, Versicherer oder Drittländer? Unterzeichnetes Memorandum zum rechtlichen Anwendungsbereich mit Quellenangaben, Berechnungen und Genehmigung.
B · Berichtsstandards Welche ESRS-Version ist in Kraft? Ist eine Option für GJ2026 verfügbar? Welche wesentlichen Themen und Informationen? Welche Erleichterungen und Abgrenzungen? Versionsmemorandum, Wesentlichkeitsregister, Anwendbarkeitsmatrix und Berichtshandbuch.
Verbindung Verwendet die ESRS-Erklärung den rechtlich vorgeschriebenen berichtenden Rechtsträger, Zeitraum, Ort, Prüfungsumfang und Freigabeprozess? Integrierter Berichtsplan und Index der Angaben im Lagebericht.

Hypothetical scenario

Beispielszenario – EU-Mutterunternehmen mit mehreren Tochterunternehmen

Ein EU-Mutterunternehmen hat einen konsolidierten Umsatz von EUR 620 Millionen und 1,350 Beschäftigte. Zwei Tochterunternehmen sind in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig; eines ist ein Emittent und eines als Versicherungsunternehmen reguliert. Die Gruppe dokumentiert zunächst, ob die konsolidierte Berichterstattung nach Artikel 29a nach den einschlägigen nationalen Umsetzungen gilt. Sie prüft gesondert, ob ein Tochterunternehmen weiterhin individuell in den Anwendungsbereich fällt oder eine Gruppenbefreiung in Anspruch nehmen kann und ob Bestimmungen für Emittenten oder Versicherungsunternehmen den Weg ändern. Erst danach wählt sie die ESRS-Version aus, führt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse auf Gruppenebene durch und erstellt die konsolidierte Erklärung. Das Team verwendet nicht die Schlussfolgerung „wir liegen über dem Schwellenwert, daher gelten alle ESRS-Datenpunkte“.

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

Beispielhafte Formulierung zur Rechtsgrundlage

Diese Formulierung trennt die nationale rechtliche Verpflichtung von der Grundlage für die ESRS-Erstellung. Sie darf nicht verwendet werden, ohne das genaue nationale Zitat, die Berichtsebene, die Standardversion, die Befreiungslage und die Tatsachen zur Genehmigung zu bestätigen.

Hypothetical scenario

Beispielhafte Formulierung – an das Unternehmen und die Rechtsordnung anpassen

„Das Mutterunternehmen hat diese konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung gemäß [Angabe der nationalen Bestimmung zur Umsetzung von Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, soweit für den Berichtszeitraum anwendbar] erstellt. Die Erklärung wurde gemäß [Angabe der delegierten Verordnung zu den ESRS und der für den Zeitraum geltenden oder wirksam ausgewählten Version] erstellt. Die Beurteilung des Anwendungsbereichs, die Befreiungen der Tochterunternehmen und die Versionsentscheidung wurden am [Datum] genehmigt und werden in der Berichtssteuerungsakte aufbewahrt.“

Illustrative only. It shows how the decision is made, not wording that can be copied or relied on.

In der Praxis

Häufige Fehler und Korrekturen

Fehler Geschaffenes Risiko Korrektur
„CSRD ist eine Reihe von 12 Standards.“ Verwechselt die Richtlinie mit den ESRS und verschleiert die nationale rechtliche Grundlage. CSRD als Änderungsrichtlinie und ESRS als delegierte Berichtsstandards beschreiben.
„Der EU-Schwellenwert gilt überall unmittelbar und automatisch.“ Kann die Umsetzung, den nationalen Zeitplan und Abweichungen unberücksichtigt lassen. Eine rechtsordnungsspezifische Anwendungsbereichsunterlage erstellen.
„Die überarbeiteten ESRS wurden angenommen, daher sind sie bereits verpflichtend.“ Verwendet einen Text vor dem Inkrafttreten und kann zur Auswahl des falschen FY2026-Wegs führen. Prüfung, Veröffentlichung im Amtsblatt und Anwendungsbestimmungen verfolgen.
„Unterhalb der künftigen Schwellenwerte bedeutet, dass kein FY2025/FY2026-Bericht erforderlich ist.“ Unterstellt, dass eine Ermessensbefreiung eines Mitgliedstaats genutzt wurde. Die einschlägige nationale Befreiung prüfen.
„Ein Gruppenbericht befreit automatisch jedes Tochterunternehmen.“ Übersieht Bedingungen und lokal in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen. Jede Befreiung und Verpflichtung eines Tochterunternehmens gesondert prüfen.
„Die ESRS-Compliance ist ausschließlich eine Angelegenheit des Nachhaltigkeitsteams.“ Trennt rechtliche, finanzielle, Governance- und Prüfungsverantwortlichkeiten. Eine funktionsübergreifende RACI und ein Freigabegate auf Vorstandsebene verwenden.

Bereitschaft

Checkliste für die Prüfung

  • Das Unternehmen, das Mutterunternehmen, der Emittent und die Rechtsordnung sind korrekt identifiziert.
  • Die Schwellenwertberechnungen verwenden die richtigen Definitionen, den richtigen Zeitraum und die richtige Einzel- oder konsolidierte Grundlage.
  • Sowohl die Umsatz- als auch die Mitarbeiterkriterien werden für den hauptsächlichen Anwendungsbereich nach Omnibus geprüft.
  • Die nationale Umsetzung und jede Abweichung für FY2025/FY2026 werden angegeben.
  • Die Regelungen für Tochterunternehmen, Finanzholdinggesellschaften, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Unternehmen aus Drittländern werden gesondert beurteilt.
  • Die geltende oder gültig ausgewählte ESRS-Version ist dokumentiert.
  • Das berichtende Unternehmen und der Zeitraum in der Erklärung stimmen mit der rechtlichen Schlussfolgerung überein.
  • Die Anforderungen an die Prüfung und das digitale Format sind im Projektplan enthalten.
  • Die Schlussfolgerung wird vor der Genehmigung durch den Vorstand und der Veröffentlichung erneut validiert.

In der Praxis

Quellenregister

ID Offizielle Quelle Rolle im Artikel — Status
S1 Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie), konsolidiert zum 18. März 2026 Recht der Unternehmensberichterstattung mit den Artikeln 19a, 29a, 29b, 29d, 34 und 40a — Aktueller Text der EU-Richtlinie
S2 Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) Änderungsrichtlinie, mit der das Berichterstattungsregime eingeführt wurde — Geändert durch Omnibus I
S3 Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) Überarbeiteter Anwendungsbereich, Zeitplan, Wertschöpfungskettenobergrenze und Umsetzungsfrist — In Kraft; Umsetzung steht noch aus
S4 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission Aktuelle delegierte Verordnung zu den ESRS — In Kraft
S5 Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 der Kommission Aktuelle Quick-Fix-Änderung — In Kraft
S6 Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 5010 final und Anhänge Angenommene überarbeitete ESRS und Übergangsregelungen für FY2026 — Zum Prüfungsstichtag noch nicht in Kraft
S7 Richtlinie 2004/109/EG Emittentenweg nach dem Transparenzrecht — Aktueller Stand in geänderter Fassung

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ist CSRD ein Berichtsstandard?

CSRD und ESRS stehen miteinander in Verbindung, sind aber nicht austauschbar. CSRD ist die Richtlinie (EU) 2022/2464, mit der die EU-Rechnungslegungsrichtlinie geändert wurde, um Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfung und Governance zu schaffen.

Setzen die Mitgliedstaaten die ESRS um?

Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar, sobald sie in Kraft ist. Die Mitgliedstaaten schreiben die ESRS nicht in nationale Standards um.

Nimmt Omnibus I sofort jedes Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte von der Berichterstattung für FY2025 aus?

Geben Sie nicht an, dass ein Unternehmen für FY2025 oder FY2026 automatisch von der Berichtspflicht ausgenommen ist, nur weil es unter die künftigen Schwellenwerte von Omnibus I fällt. Die Richtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, diese Unternehmen auszunehmen; die tatsächliche Antwort hängt von der nationalen Umsetzung und dem Berichtszeitraum ab.

Welche ESRS-Fassung ist aktuell?

Überarbeitete ESRS wurden am 3. Juli 2026 verabschiedet, sind aber noch nicht in Kraft. Die derzeit rechtlich anwendbaren ESRS bleiben die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 in der durch den 2025 Quick Fix geänderten Fassung.

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