Neuseeland engt den Anwendungsbereich der klimabezogenen Offenlegungen ein
Im Zuge der globalen Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen geht Neuseeland dazu über, seine klimabezogenen Berichtspflichten neu auszurichten. Jüngste politische Ankündigungen signalisieren eine Verschiebung des Gleichgewichts zwischen regulatorischem Umfang und Proportionalität, insbesondere für kleinere börsennotierte Unternehmen und Investmentmanager.

Die Regierung von Neuseeland hat bedeutende Änderungen am Regime der klimabezogenen Offenlegungen (CRD) sowie Reformen der Kapitalmärkte angekündigt, die darauf abzielen, das Gleichgewicht zwischen Transparenz und Kosten für börsennotierte Emittenten neu zu kalibrieren.
Überarbeitete Schwellenwerte für börsennotierte Emittenten
Unter dem vorherigen Regime unterlagen börsennotierte Aktienemittenten mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 60 Mio. $ sowie Schuldverschreibungsemittenten mit einem Gesamtnennwert notierter Schuldverschreibungen von mindestens 60 Mio. $ der verpflichtenden Klimaberichterstattung. Die überarbeitete Richtlinie erhöht diese Schwelle sowohl für Aktien- als auch für Schuldverschreibungsemittenten auf 1 Mrd. $. Praktisch wird erwartet, dass die Anzahl der klimaberichterstattenden Einheiten (CREs) von etwa 164 auf 76 sinkt, wobei 66 börsennotierte Unternehmen und 22 Verwaltungen von Managed Investment Schemes (MIS) aus dem Regime ausscheiden.
Gestaltungsanpassungen bei Haftung und Anwendungsbereich
Zusätzlich zur Erhöhung der Schwellenwerte wird die Regierung die Haftungseinstellungen für Direktoren und Unternehmen so anpassen, dass "unnötige Risiken und Kosten" reduziert werden, während eine robuste Offenlegung erhalten bleibt. Das klimabezogene Berichtsregime wird zudem MIS-Manager vom Anwendungsbereich ausnehmen, was das Feedback der Stakeholder widerspiegelt, dass deren Offenlegungen Investitionsentscheidungen nicht maßgeblich beeinflussten.
Vorübergehende Entlastung von der regulatorischen Durchsetzung
In Anerkennung der zeitlichen Verzögerung zwischen Ankündigung und Inkrafttreten hat die Financial Markets Authority (FMA) für die betroffenen CREs ab dem 1. November 2025 einen "No-Action"-Ansatz festgelegt. Für den Berichtszeitraum 2025/2026 sollten Einheiten, die mit einer Entlastung von der Berichterstattungspflicht rechnen, beachten, dass die FMA keine Durchsetzungsmaßnahmen nach Teil 7A des Financial Markets Conduct Act 2013 (FMC Act) ergreifen wird, falls sie keine Klimaberichte einreichen. Diese Entlastung gilt nicht für Einheiten mit dem Bilanzstichtag 30. Juni 2025, da deren Vorbereitungen zum Zeitpunkt der Regierungsentscheidung bereits weit fortgeschritten waren.
Zusätzliche Reformen bei der Offenlegung für Kapitalmärkte
Neben den Änderungen der Klimaberichterstattung hat die Regierung auch Reformen eingeführt, um die Kosten für Börsennotierungen zu senken und die Transparenz bei privaten Anlageninvestitionen zu erhöhen. Seit Juni 2025 sind Börsengänge nicht mehr verpflichtet, prospektive finanzielle Informationen (PFI) bereitzustellen, was die Zugangshürden zur Börsennotierung senkt. Zudem werden ab März 2027 Fondsmanager verpflichtet sein offenzulegen, ob Vermögenswerte in Neuseeland oder im Ausland investiert sind und die Anlagekategorien (z. B. Schuldtitel, Infrastruktur, nicht börsennotierte Aktien) zu klassifizieren.
Implikationen für berichtspflichtige Einheiten und Investoren
Aus der Perspektive berichtspflichtiger Unternehmen werden Unternehmen und MIS-Manager, die die neue Schwelle nicht mehr erreichen, aus dem verpflichtenden CRD-Regime ausscheiden, was die Compliance-Belastung und die Kosten reduziert. Gleichzeitig bleiben größere Einheiten der Offenlegungspflicht unterworfen, wodurch die Wesentlichkeit von Klimarisikoinformationen erhalten bleibt. Aus Sicht der Investoren verbessert eine klarere Offenlegung der Private-Asset-Allokationen die Transparenz im gesamten Investitionsökosystem.
Fazit
Zusammenfassend passt die regulatorische Neuausrichtung in Neuseeland den Umfang und die Kosten der verpflichtenden Klimaberichterstattung an, während sie die Robustheit der Offenlegung für große Emittenten aufrechterhält. Die Änderungen spiegeln das Feedback von Marktteilnehmern zu Kostenwirksamkeit und Attraktivität der Börsennotierung wider und bieten eine interimistische regulatorische Entlastung, während gesetzliche Änderungen Gestalt annehmen.