GRI und TNFD vereinfachen die Berichterstattung zur Biodiversität

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) haben ein gemeinsames Projekt zur Angleichung ihrer Standards veröffentlicht, um Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Umweltberichterstattung zu unterstützen. Dieses Dokument hebt die Übereinstimmung zwischen den Standards und Empfehlungen beider Organisationen hervor und vereinfacht die Integration ihrer Anforderungen.
In den vergangenen zwei Jahren haben GRI und TNFD aktiv Fachwissen ausgetauscht:
- GRI hat zu den TNFD-Empfehlungen beigetragen, die im September 2023 veröffentlicht wurden;
- TNFD hat an der Entwicklung des neuen GRI 101: Biodiversity 2024 Standards mitgewirkt.
Als Reaktion auf Anfragen aus der Wirtschaft haben die Organisationen ein Leitdokument und eine Abbildungstabelle veröffentlicht. Diese Instrumente werden mehr als 14.000 Organisationen, die die GRI-Standards anwenden, dabei unterstützen, sich mit den TNFD-Empfehlungen abzustimmen, sowie jene, die TNFD übernehmen, bei der Harmonisierung ihrer Berichte mit GRI.
Wesentliche Ergebnisse der Zuordnung:
- Einheitliche Konzepte und Definitionen
Es werden konsistente Ansätze für Biodiversität verwendet, einschließlich der fünf Treiber des Verlusts an natürlichen Ressourcen und Biodiversität, wie sie von IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) definiert wurden. - Kompatibilität der Wesentlichkeitskonzepte
Die Einbeziehung des flexiblen Wesentlichkeitsbewertungsansatzes (LEAP) der TNFD, der sowohl wirkungsbezogene als auch finanzielle Wesentlichkeit abdeckt. - Vollständige gegenseitige Ausrichtung
Alle Offenlegungen in GRI 101 spiegeln sich in TNFD wider, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Bewertung von Risiken und Chancen beziehen. - Konsistenz der Kennzahlen
Ein Vergleich der TNFD-Branchenkennzahlen mit den Branchenstandards von GRI hat eine hohe Übereinstimmung ergeben.
Wesentliche Erkenntnisse: Harmonisierung der TNFD- und GRI-Rahmenwerke
- Verpflichtende Offenlegung für das Biodiversitätsmanagement
Organisationen, die GRI-Standards anwenden, müssen ihren Ansatz zum Management der Biodiversität als materielles Thema gemäß Offenlegung 3-3 berichten und dies gegebenenfalls durch die Offenlegungen 101-1 bis 101-3 ergänzen; - Abstimmung mit dem globalen Biodiversitätsrahmen
Politiken zur Verhinderung und Umkehrung des Biodiversitätsverlusts sollten mit dem Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework übereinstimmen und sich auf die Ziele für 2050 sowie die Ziele für 2030 konzentrieren; - Detaillierte Maßnahmen zum Biodiversitätsmanagement
Offenlegung 101-2 verlangt von Organisationen die Beschreibung von:- Ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung oder Kompensation von Biodiversitätsauswirkungen.
- Standortspezifische Wiederherstellungsaktivitäten, einschließlich Hektar unter Wiederherstellung und messbarem Fortschritt.
- Zusammenarbeit mit Interessengruppen und Synergien zwischen Biodiversitäts- und Klimaschutzbemühungen.
- Anwendung der Vermeidungs-Hierarchie
Organisationen müssen die Priorität auf die Vermeidung negativer Auswirkungen legen, gefolgt von Minimierung, Wiederherstellung und Kompensationen und dabei transformative Maßnahmen für systemischen Wandel einbeziehen. - Rückverfolgbarkeit und Einbindung von Stakeholdern
Klare Mechanismen zur Rückverfolgbarkeit der Produktursprünge, Zusammenarbeit mit Lieferanten und Einbindung der Gemeinschaften werden erwartet, um nachhaltige Biodiversitätspraxis sicherzustellen. - Verpflichtung zu Netto-Gewinn-Zielen
Organisationen werden ermutigt, über Ziele wie "kein Nettoverlust" oder "Netto-Gewinn" in der Biodiversität zu berichten, unterstützt durch wissenschaftliche Benchmarks und internationale Best Practices.
Schlussfolgerungen
Die Synergie zwischen GRI und TNFD macht die Umweltberichterstattung einfacher und effektiver, indem Doppelungen bei den Kennzahlen vermieden und die Transparenz erhöht werden. Dieses Instrument ermöglicht es Unternehmen, Biodiversitätsauswirkungen besser zu steuern und naturbezogene Risiken gemäß globalen Standards offenzulegen.