Verlängerung der EU-Fördermittel: Verzögerung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards für ausgewählte Sektoren und Nicht-EU-Einheiten

Die EU-Mitgliedstaaten, die sich im Europäischen Rat versammelt haben, haben eine Richtlinie vorgestellt, die eine Verzögerung der Umsetzung wichtiger Nachhaltigkeitsberichtsstandards signalisiert. Diese Richtlinie bezieht sich auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und betrifft zwei wesentliche Aspekte: sektorspezifische Nachhaltigkeitsangaben und Berichtsanforderungen für Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind.
Die jüngste Ankündigung des EU-Rates ist der abschließende Schritt zur Formalisierung der Verschiebung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für gezielte Sektoren und Nicht-EU-Einheiten. Diese Entscheidung folgt auf die vorige Zustimmung der Richtlinie durch das Europäische Parlament Anfang dieses Monats.
Die Genehmigung der Richtlinie unterstreicht die Komplexität und Berücksichtigung bei der Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichtspraktiken über unterschiedliche Sektoren und geografische Grenzen hinweg. Sie erkennt die Notwendigkeit weiterer Beratungen und Vorbereitungen an, um die effektive Implementierung dieser Standards sowohl innerhalb der EU als auch für international agierende Unternehmen zu gewährleisten.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) dienen als Leitrahmen für Unternehmen, um ihre nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken offenzulegen, wie es die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU vorschreibt. Diese Richtlinie trat Anfang 2024 in Kraft und leitete eine neue Ära der Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmen ein.
Der Vorschlag zur Verzögerung stammt von der EU-Kommission aus dem Oktober und war Teil ihres umfassenden Arbeitsprogramms der Kommission für 2024. Zu den Prioritäten gehörte die Entlastung der Unternehmen bei der Berichterstattung, mit besonderem Fokus auf die Verlängerung der Frist zur Einführung sektorspezifischer European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Initiative wurde als Schlüsselelement im Programm hervorgehoben.
Wie vom Rat erläutert, ist die Begründung hinter der Verzögerung vielschichtig. Erstens ermöglicht sie es den Unternehmen, sich auf die Umsetzung des ersten Sets von ESRS zu konzentrieren und somit die Berichtspflichten auf das Wesentliche zu beschränken. Darüber hinaus bietet die Verschiebung zusätzliche Zeit für die sorgfältige Ausarbeitung sektorspezifischer Standards, die auf verschiedene Branchen zugeschnitten sind, sowie für die Entwicklung von Berichtsrahmen für Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind. Dieser strategische Ansatz zielt darauf ab, die Robustheit und Effektivität der Nachhaltigkeitsberichts- praktikenzu sichern und sie mit den sich entwickelnden Bedürfnissen der Unternehmen und Stakeholder in Einklang zu bringen.
Im Juli 2023 stellte die Europäische Kommission das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor. Diese anfänglichen Standards zeichneten sich durch einen sektorenübergreifenden Ansatz aus und legten allgemeine Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest, die branchenübergreifend gelten. Danach wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen, welche die Annahme sektorspezifischer ESRS bis Ende Juni 2024 vorsah. Diese sektorspezifischen Standards sollten präzise Nachhaltigkeitsberichte definieren, die auf die Besonderheiten verschiedener Branchen zugeschnitten sind.
Neben den sektorspezifischen Standards erweiterte die CSRD ihren Anwendungsbereich auch auf große Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind. Diese Unternehmen wurden verpflichtet, die Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einzuhalten, wobei die Einführung der ESRS-Regeln für diese Unternehmen zunächst für Ende Juni 2024 vorgesehen war. Anschließend sollten diese Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichtsverpflichtungen ab dem Jahr 2028 aufnehmen. Dieser duale Ansatz zielte darauf ab, umfassende Nachhaltigkeitsberichtspraktiken sowohl bei EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen zu gewährleisten und somit Transparenz und Rechenschaftspflicht im globalen Geschäftsumfeld zu fördern.
Gemäß der neu verabschiedeten Richtlinie wurde die Frist für Nicht-EU-Unternehmen zur Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis Ende Juni 2026 verlängert. Ebenso wurde die Frist für die Annahme sektorspezifischer ESRS um 2 Jahre verschoben.
Im zwischen dem EU-Rat und dem Parlament erzielten Einvernehmen zu dieser neuen Richtlinie betonten die Gesetzgeber die Bedeutung einer zeitnahen Umsetzung. Sie forderten die Europäische Kommission auf, die sektorspezifischen Berichtsstandards umgehend zu veröffentlichen und zu verabschieden, sobald diese fertiggestellt sind, idealerweise vor der revidierten Frist 2026. Dieser proaktive Ansatz unterstreicht das Engagement, die Praktiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung zügig und effektiv voranzutreiben und eine Übereinstimmung mit sich entwickelnden regulatorischen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen der Branche sicherzustellen.