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04 Jan 2025
Nachrichten

ESMA startet Konsultation zur Digitalisierung der Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

Im Dezember 2024 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA), die Finanzmarktaufsichtsbehörde der EU, ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem um Feedback zur Anpassung des European Single Electronic Format (ESEF) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gebeten wird. Die Vorschläge, die darauf abzielen, die Datenzugänglichkeit zu verbessern und die Berichtspflichten zu reduzieren, umfassen eine schrittweise Einführung von Nachhaltigkeitsstandards sowie Aktualisierungen technischer Vorschriften. Interessensvertreter können bis zum 31. März 2025 Rückmeldungen abgeben. Die endgültigen Empfehlungen und technischen Standards werden für das dritte Quartal 2025 erwartet. Diese Initiativen sollen die Berichterstattung vereinfachen, das Vertrauen der Investoren stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Markt fördern, womit das Engagement der EU betont wird, Nachhaltigkeit in ihren Finanzrahmen zu integrieren.


Im Dezember 2024 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA), die Finanzmarktaufsichtsbehörde und -regulierungsbehörde der EU, ein Konsultationspapier veröffentlicht, um Feedback von Interessensvertretern einzuholen, wie das European Single Electronic Format (ESEF) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst werden könnte. Die Vorschläge zielen außerdem darauf ab, die mit der Finanzberichterstattung verbundenen Belastungen zu reduzieren.

Interessensvertreter sind eingeladen, ihr Feedback bis zum 31. März 2025 einzureichen. Die Analyse des Feedbacks wird im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Der Abschlussbericht und die Entwurfsstandards werden im dritten Quartal 2025 der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese Vorschläge sind besonders relevant für börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen, Muttergesellschaften großer Konzerne, Abschlussprüfer, Investoren, Datenanalysten und andere Nutzer von Finanzinformationen sowie für Interessensvertreter, die an der elektronischen Berichterstattung im Rahmen der ESEF-Verordnung beteiligt sind.

Prioritäten der ESMA

Die ESMA betont die Bedeutung, Investoren zugängliche und vergleichbare Informationen bereitzustellen, um datenbasierte Anlagestrategien zu fördern und zu beschleunigen. Die Integration von digitalen Nachhaltigkeits- und Finanzdaten in den künftigen European Single Access Point (ESAP) wird den effektiven Zugang und die Nutzung dieser Informationen durch Investoren sicherstellen.

Wichtige im Dokument berücksichtigte Punkte:

  • Entwicklung von Tagging-Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die ESMA schlägt die Einführung von Nachhaltigkeitsstandards in drei Phasen mit je zwei Jahren vor. Die vollständige Implementierung konzentriert sich auf die Offenlegung gemäß Artikel 8, der sich auf die Nachhaltigkeit und ökologische Nachhaltigkeit der Unternehmensaktivitäten bezieht;
  • Überarbeitung des Ansatzes zur Auszeichnung von Anhangangaben zum Konzernabschluss gemäß IFRS: Als Reaktion auf negative Rückmeldungen von Emittenten und Nutzern in den vergangenen zwei Jahren wird vorgeschlagen, den Ansatz zur Auszeichnung von Texten im Anhang zu überdenken, um den Prozess zu vereinfachen, die Belastung der Emittenten zu verringern und zugleich die Vergleichbarkeit der Daten für die Nutzer zu verbessern;
  • Änderungen der technischen Standards für den European Single Access Point (ESAP): Änderungen der Verordnungen zum European Access Point für Unternehmensinformationen werden den Prozess der Erfassung und Verarbeitung von durch Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellten Daten verbessern.

Darüber hinaus untersucht das Dokument ausführlich Änderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die neue Anforderungen an die Offenlegung von Informationen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitswirkungen eines Unternehmens sowie zu deren Einfluss auf dessen Entwicklung, Leistung und Finanzlage einführt. Diese Anforderungen gelten nicht nur für große und mittelgroße Unternehmen, sondern auch für solche, die durch Drittstaatengesetze reguliert sind und in der EU tätig sind, sofern sie Wertpapiere an EU-regulierten Märkten handeln.

Besondere Aufmerksamkeit im Dokument gilt der Digitalisierung der Berichterstattung, die nun entsprechend der EU-Verordnung über das European Single Electronic Format (ESEF) und den XBRL-Standards erfolgt. Dieser Ansatz verbessert die Zugänglichkeit, Lesbarkeit und Vergleichbarkeit von Daten wesentlich, schafft neue Möglichkeiten für Investoren und erhöht die Transparenz der EU-Finanzmärkte.

Schlussfolgerungen und Auswirkungen für Unternehmen

Die vorgeschlagenen Aktualisierungen sollen ein effizienteres und transparenteres Berichtswesen innerhalb der EU schaffen. Durch die Standardisierung von Nachhaltigkeits- und Finanzberichten können Unternehmen von Folgendem profitieren:

  1. Erhöhtes Anlegervertrauen: Verbesserter Zugang zu verlässlichen und vergleichbaren Daten wird stärkere Beziehungen zu Anlegern fördern;
  2. Operative Effizienz: Harmonisierte digitale Berichterstattungsrahmen werden Doppelarbeit reduzieren und die Einhaltung von Vorschriften vereinfachen;
  3. Wettbewerbsfähigkeit am Markt: Unternehmen, die diese Standards frühzeitig übernehmen, werden sich durch Vorreiterrolle in den Bereichen Nachhaltigkeit und Transparenz einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Obwohl der Übergang zu diesen neuen Standards anfängliche Herausforderungen mit sich bringen kann, etwa die Anpassung von Berichtsprozessen und Technologien, überwiegen die langfristigen Vorteile die kurzfristigen Anpassungen. Der stufenweise Umsetzungsplan der ESMA bietet einen strukturierten Ansatz, der es Unternehmen erlaubt, sich schrittweise anzupassen.

Diese Initiativen unterstreichen das Engagement der EU, Nachhaltigkeit in ihr Finanzökosystem zu integrieren, und betonen die Bedeutung der Digitalisierung und nachhaltigen Finanzierung für zukünftiges Wachstum und Resilienz.

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