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10 Nov 2025
Nachrichten

Das Vereinigte Königreich führt Gesetzgebung zur Regulierung von ESG-Rating-Anbietern ein

Da die Rolle von ESG-Ratings bei Investitionsentscheidungen weiter wächst, richtet sich die regulatorische Aufmerksamkeit darauf, eine stärkere Aufsicht und Verantwortlichkeit in diesem Sektor zu gewährleisten. Die jüngsten Entwicklungen im Vereinigten Königreich markieren einen Wendepunkt, da die Regierung die Bereitstellung von ESG-Ratings durch einen strukturierten Rechtsrahmen formal definiert und überwacht.


FCA_ESG ratings

Am 27. Oktober 2025 gab die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Unterstützung für eine neue Gesetzgebung bekannt, die eine aufsichtsrechtliche Kontrolle von ESG-Rating-Anbietern im Vereinigten Königreich einführt. Dies folgt auf die Konsultation des HM Treasury zu dem Thema, bei der verschiedene Marktteilnehmer Bedenken hinsichtlich mangelnder Transparenz, methodischer Divergenzen und potenzieller Interessenkonflikte im Bereich der ESG-Ratings geäußert haben. Die Antwort der Regierung auf die Konsultation, veröffentlicht im November 2024, skizzierte die politische Begründung und bestätigte die Absicht, eine Regulierung einzuführen, wobei sie sich auf die Prinzipien der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) bezog.

Gesetzliche Grundlage und Anwendungsbereich der Regulierung

Die rechtliche Grundlage für diese Initiative ist die Financial Services and Markets Act 2000 (Regulated Activities) (ESG Ratings) Order 2025. Diese Rechtsverordnung führt eine neue regulierte Tätigkeit ein: die Bereitstellung von ESG-Ratings. Nach der Verordnung werden ESG-Ratings definiert als Bewertungen, die sich auf einen oder mehrere Umwelt-, Sozial- oder Governance-Faktoren beziehen und eine definierte Methodik sowie ein Ranking- oder Bewertungssystem anwenden. Die Regulierung gilt für Einrichtungen, die solche Ratings für die Nutzung im Vereinigten Königreich anbieten, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland ansässig sind. Wichtig ist, dass die Verordnung vorsieht, dass von ausländischen Anbietern kostenlos angebotene ESG-Ratings an britische Kunden vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Innerbetriebliche Ratings sowie solche, die ausschließlich für den internen Gebrauch oder die Nutzung innerhalb einer einzigen Unternehmensgruppe erstellt werden, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Rolle der FCA

Die FCA wurde als zuständige Behörde benannt, die dieses Regulierungssystem überwacht und umsetzt. In ihrer offiziellen Stellungnahme bestätigte die FCA, dass sie die vorgeschlagenen Regelungen vor Ende 2025 zur Konsultation stellt. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass die Gesetzgebung die notwendigen Befugnisse verleiht, um klare Anforderungen in vier Kernbereichen zu etablieren: Transparenz, Governance, Systeme und Kontrollen sowie Management von Interessenkonflikten. Die FCA strebt an, einen Rahmen zu schaffen, der Vertrauen in Finanzinstrumente mit ESG-Label unterstützt und gleichzeitig einen wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Markt sicherstellt. Sie unterstrich ihr Engagement für eine verhältnismäßige Aufsicht und erkannte die Vielfalt der ESG-Rating-Methodologien und Geschäftsmodelle an. Die FCA wird voraussichtlich das während der früheren HM Treasury-Konsultation eingeholte Feedback berücksichtigen, wenn sie detaillierte regulatorische Standards entwickelt.

Umsetzungszeitplan und Übergangszeitraum

Gemäß dem Entwurf der Verordnung ist der Hauptbeginn auf den 29. Juni 2028 festgelegt. Vor diesem Datum treten bestimmte Bestimmungen nur in Kraft, um vorbereitende Maßnahmen zu erleichtern, wie etwa die Regelsetzung der FCA und die Einreichung von Zulassungsanträgen. Ab dem Inkrafttreten gilt eine einjährige Übergangsregelung, die bestehenden Anbietern von ESG-Ratings Zeit gibt, sich anzupassen und eine Zulassung zu beantragen. Während dieses Zeitraums wird von den Unternehmen erwartet, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten mit den kommenden Anforderungen der FCA in Einklang bringen. Dieser gestaffelte Implementierungsansatz soll einen reibungslosen Übergang sicherstellen, ohne die Verfügbarkeit von ESG-Daten und Bewertungen auf dem Markt zu beeinträchtigen.

Fazit

Das regulatorische Vorhaben des Vereinigten Königreichs bezüglich der ESG-Rating-Anbieter stellt eine bedeutende politische Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Finanzen dar. Durch die Definition der Bereitstellung von ESG-Ratings als regulierte Tätigkeit und die Übertragung der Aufsichtspflichten an die FCA strebt die Regierung an, die Robustheit und Zuverlässigkeit nachhaltigkeitsbezogener Informationen, die von Investoren genutzt werden, zu erhöhen. Die nächste Phase der regulatorischen Entwicklung wird sich auf den Konsultationsprozess der FCA und die schrittweise Einführung des Zulassungsregimes bis Mitte 2029 konzentrieren.

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