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16 Jun 2025
Nachrichten

SEBI veröffentlicht ESG-Anleiherahmen für soziale, nachhaltige und nachhaltigkeitsgebundene Anleihen

Während die Nachhaltigkeitsfinanzierung in den globalen Märkten weiter expandiert, baut Indien seine regulatorische Infrastruktur mit neuen Regeln für ESG-Anleiheinstrumente über grüne Anleihen hinaus aus.


SEBI

Die Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat eingeführt einen formellen Rahmen für ESG-kategorisierte Schuldverschreibungen, ausgenommen grüne Anleihen. Wirksam ab dem 5. Juni 2025 beschreibt der Rahmen regulatorische Anforderungen für Emittenten von sozialen, nachhaltigen und nachhaltigkeitsgebundenen Anleihen (SLBs), die an einer anerkannten Börse notiert oder zur Notierung vorgeschlagen sind.

Anwendungsbereich und Ausrichtung

Schuldverschreibungen dürfen nur dann als „soziale Anleihen“, „Nachhaltigkeitsanleihen“ oder „nachhaltigkeitsgebundene Anleihen“ bezeichnet werden, wenn die Mittel für Projekte vorgesehen sind, die mit anerkannten Standards übereinstimmen – wie den ICMA-Prinzipien, dem Climate Bonds Standard, ASEAN- oder EU-Standards oder von indischen Finanzaufsichtsbehörden bestimmten Rahmenwerken. Emittenten müssen sicherstellen, dass diese Ausrichtung auf die Verwendung der Mittel für soziale und Nachhaltigkeitsanleihen oder auf die Nachhaltigkeitsleistungsziele im Fall von SLBs zutrifft. Diese Anforderungen ergänzen die Verpflichtungen gemäß SEBI NCS und SEBI LODR Verordnungen.

Soziale und Nachhaltigkeitsanleihen

Soziale Anleihen müssen Projekte finanzieren oder refinanzieren, die gezielt spezifische soziale Probleme adressieren oder mildern und positive soziale Wirkungen erzielen, insbesondere für eine definierte Zielgruppe. Zulässige Kategorien umfassen erschwingliche Basisinfrastruktur, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, bezahlbaren Wohnraum, Beschäftigungsschaffung und Aktivitäten für gerechte Transformation, Ernährungssicherheit sowie sozioökonomischen Fortschritt und Empowerment.

Nachhaltigkeitsanleihen werden als Instrumente definiert, die zur Finanzierung oder Refinanzierung einer Kombination aus berechtigten ökologischen und sozialen Projekten verwendet werden und sowohl die Kriterien für grüne als auch soziale Anleihen erfüllen.

Emittenten dieser Anleihen müssen die Ziele der finanzierten Projekte offenlegen, die Prozesse zur Bewertung und Auswahl förderfähiger Projekte sowie Pläne zur Nachverfolgung der Mittelverwendung und zur Berücksichtigung sozialer Risiken. Nach der Emission müssen Jahresberichte detaillierte Angaben zur Mittelverwendung, Beschreibungen und Auswirkungen der geförderten Projekte, qualitative und quantitative Leistungskennzahlen und Aktualisierungen zu nicht verwendeten Mitteln enthalten.

Nachhaltigkeitsgebundene Anleihen (SLBs)

SLBs werden als Schuldinstrumente definiert, deren finanzielle oder strukturelle Merkmale an vordefinierte Nachhaltigkeitsziele gebunden sind. Diese Ziele müssen durch spezifische KPI gemessen und anhand von Sustainability Performance Targets (SPTs) bewertet werden.

Die Offenlegungen müssen die Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten, die Begründung für die Auswahl der KPIs und SPTs, Berechnungsmethoden, Zeitpläne, strukturelle Auswirkungen der Zielerreichung, Rückfallmechanismen und Minderungsstrategien für Faktoren außerhalb der direkten Kontrolle des Emittenten umfassen. Emittenten müssen jährliche Updates zur KPI-Leistung sowie von Dritten verifizierte Berichte über die Erfüllung der SPTs bereitstellen.

Absicherung und Überwachung

Emittenten von ESG-gekennzeichneten Schuldverschreibungen sind verpflichtet, einen unabhängigen Dritten als Prüfer oder Zertifizierer zu benennen. Die Prüfer müssen frei von Interessenkonflikten sein und über relevante ESG-Expertise verfügen. Zu ihren Aufgaben gehört die Überprüfung der Übereinstimmung der Anleihe mit anerkannten Standards, die Überprüfung von Nachverfolgungssystemen sowie die Bewertung der Wirkungsberichterstattung. SEBI-registrierte ESG-Ratinganbieter sind ebenfalls berechtigt, als Zertifizierer zu fungieren.

Minderung von Zweckverwaschung

Zur Minderung des Risikos von Zweckverwaschung schreibt der Rahmenwerk eine kontinuierliche Überwachung vor, um zu bewerten, ob die geförderten Aktivitäten die beabsichtigten sozialen oder nachhaltigen Ergebnisse liefern. Irreführende Kennzeichnungen sind verboten, eine transparente Offenlegung von Zielkonflikten ist erforderlich, und die Quantifizierung negativer Externalitäten ist, sofern möglich, verpflichtend. Emittenten müssen etwaige wesentliche Abweichungen offenlegen und, falls von der Mehrheit der Anleihegläubiger gefordert, eine vorzeitige Rückzahlung solcher Anleihen einleiten.

Anwendbarkeit

Der Rahmenwerk gilt für ESG-gekennzeichnete Anleihen, die am oder nach dem 5. Juni 2025 ausgegeben werden. Emittenten, die berechtigt sind, an Börsen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) notiert zu werden, müssen den nachgelagerten Offenlegungspflichten halbjährlich nachkommen, wie im Rundschreiben festgelegt.

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