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02 Jul 2025
Nachrichten

Die Schweiz pausiert die Überarbeitung der Klimaberichterstattung angesichts von Unsicherheiten in der EU

Während die Schweiz daran arbeitet, ihren Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit internationalen Standards in Einklang zu bringen, hat das Land beschlossen, die Überarbeitung seiner Anforderungen an die Klimaberichterstattung zu pausieren. Diese Entscheidung wurde im Kontext der sich entwickelnden EU-Vorschriften getroffen.


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Am 25. Juni 2025 gab der Schweizerische Bundesrat bekannt, dass die geplante Revision seiner Verordnung zur Klimaberichterstattung von Unternehmen ausgesetzt wird. Die Entscheidung folgt auf eine breite Unterstützung während der Konsultation, spiegelt jedoch die Notwendigkeit wider, vor dem Fortfahren Klarheit über die regulatorischen Änderungen der EU abzuwarten.

Verordnung über Klimaberichte

Die Verordnung über Klimaberichte trat am 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit 500 oder mehr Mitarbeitenden sowie mindestens CHF 20 Millionen Bilanzsumme oder mehr als CHF 40 Millionen Umsatz, öffentlich über Klimathemen zu berichten, unter Beachtung der TCFD-Empfehlungen. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, innerhalb von drei Jahren die internationale Vergleichbarkeit dieser Regeln zu überprüfen und Mindestanforderungen zu erarbeiten, die sicherstellen, dass die Klimaziele von Finanzunternehmen mit dem Klimaschutzgesetz in Einklang stehen.

Geplante Aktualisierungen und Konsultation vor der Aussetzung

Im Dezember 2024 eröffnete der Bundesrat eine Konsultation zur Angleichung der Verordnung an internationale Entwicklungen. Vorgeschlagen wurde die Nutzung international anerkannter Standards oder EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards zur Erfüllung der Offenlegungspflichten sowie die Etablierung von Mindestanforderungen für Netto-Null-Fahrpläne für Finanzunternehmen. Die Konsultation, die im März 2025 endete, zeigte breite Unterstützung für die vorgeschlagenen Überarbeitungen. Gleichzeitig startete die EU ihren Omnibus-Prozess zur Überprüfung der CSRD und CSDDD. Laut Bundesrat „gab es allerdings umfassende Forderungen, die Umsetzung der Verordnung auszusetzen, bis der Bundesrat die laufende Überarbeitung der übergeordneten Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht genehmigt hat.“ Am 21. März 2025 nahm der Rat diese Ergebnisse zur Kenntnis und beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung von Änderungsoptionen für nachhaltige Unternehmensführung und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationsrecht. Entscheidungen werden bis Anfang 2026 erwartet, eine Angleichung bis Januar 2027.

Fazit

Die Entscheidung der Schweiz, die Überarbeitung der Regeln zur Klimaberichterstattung auszusetzen, reflektiert ihre Absicht, vor dem weiteren Vorgehen Klarheit über die Entwicklungen in der EU und innerstaatliche rechtliche Anpassungen abzuwarten, wobei die Verpflichtung zu Transparenz und Klimapolitikzielen aufrechterhalten wird.

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