Rücknahme der US-amerikanischen Interagency Climate Risk Principles und ihre Auswirkungen auf die Aufsichts-praxis
Im Oktober 2025 kündigten die US-amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden die Rücknahme gemeinsamer Prinzipien zum Management klimabezogener finanzieller Risiken an. Die Entscheidung markiert eine Rückkehr zu bestehenden Aufsichts-praxis ohne separate klimabezogene Leitlinien.

Am 16. Oktober 2025Office of the Comptroller of the Currency (OCC), das Board of Governors of the Federal Reserve System (the Board) und die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) gemeinsam die Principles for Climate-Related Financial Risk Management for Large Financial Institutions zurückgezogen. Diese Prinzipien, die am 30. Oktober 2023 finalisiert wurden, richteten sich an Institute mit über $100 Milliarden an konsolidierten Gesamtvermögenswerten. Der Rahmen war dazu bestimmt, die Integration klimabezogener finanzieller Risiken in bestehende Risikogovernance-Strukturen zu unterstützen.
Die Rücknahme folgte auf die Entscheidung des OCC am 31. März 2025, sich aus der gemeinsamen Leitlinie zurückzuziehen. Mangels einheitlicher Unterstützung durch die Behörden kamen die übrigen Regulatoren zu dem Schluss, dass eine weitere Umsetzung der Prinzipien nicht mehr angemessen sei.
Verstärkung bestehender Risikoerwartungen
Die Behörden stellten klar, dass die Rücknahme nicht auf eine verringerte Relevanz klimabezogener finanzieller Risiken hinweist. Stattdessen betonten sie, dass bestehende aufsichtsrechtliche Standards Finanzinstitute bereits verpflichten, alle wesentlichen Risiken zu identifizieren und zu adressieren, einschließlich solcher, die aus Umweltfaktoren oder anderen externen Entwicklungen resultieren, sofern sie finanziell bedeutsam sind.
Die aufsichtsrechtlichen Erwartungen bleiben in Rahmenwerken verankert wie z.B. Abschnitt 39 des Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. 1831p–1) und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Diese umfassen interne Kontrollen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Zinsrisiken und Governance-Praktiken. Die Behörden erklärten, dass Finanzinstitute diese bestehenden Mechanismen weiterhin nutzen sollten, um klimabezogene Risiken dort zu steuern, wo dies zutrifft.
Begründung des regulativen Schrittes
In ihrer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Behörden, dass die Beibehaltung eines separaten Satzes klimabezogener Prinzipien nicht erforderlich sei und von der Steuerung anderer potenzieller Risiken, die durch bestehende Risikoprozesse und Vorschriften identifiziert werden, ablenken könnte. Sie bekräftigten, dass von Finanzinstituten erwartet wird, Resilienz in den Bereichen operationelle, Kredit-, Markt- und andere Risikokategorien aufrechtzuerhalten.
Die Behörden wiesen zudem darauf hin, dass die Prinzipien keine durchsetzbaren Anforderungen oder Verbote festlegten und dass weder die Prinzipien noch deren Aufhebung Rechte oder Pflichten begründen. Die Rücknahme führt daher zu keinen neuen Anforderungen und beseitigt keine bestehenden. Institute bleiben frei, klimabezogene Risiken freiwillig zu berücksichtigen. Die Entscheidung entmutigt oder erzwingt keinen bestimmten Ansatz.
Regulatorische Klassifizierung und administrative Hinweise
Die Rücknahme wurde als bedeutende regulatorische Maßnahme im Sinne des Executive Order 12866 eingestuft. Sie führt jedoch nicht zu neuen Daten- oder Berichtspflichten im Rahmen des Paperwork Reduction Act. Es werden keine neuen Informationssammlungen zur Prüfung eingereicht, und die Entscheidung ändert keine Verfahrensvorgaben für regulierte Einrichtungen.
Die Behörden betonten, dass der Widerruf keine rechtlichen Ansprüche begründet oder einschränkt und die Fähigkeit der Finanzinstitute, eigenständig klima bezogene Risikomanagementpraktiken zu verfolgen, nicht beeinträchtigt.
Mögliche Folgen für den Sektor
Der Widerruf bekräftigt einen prinzipienbasierten Regulierungsansatz, bei dem die Institute einen Ermessensspielraum darin behalten, wie sie mit aufkommenden Risikokategorien umgehen. Einige Organisationen könnten weiterhin Klimafaktoren in interne Kontroll- und Governance-Systeme im Einklang mit strategischen oder Stakeholder-Prioritäten integrieren. Andere könnten die weitere Entwicklung in diesem Bereich aufgrund des Fehlens formeller Aufsichtsanweisungen vorübergehend aussetzen.
Nichtsdestotrotz unterstreicht der Widerruf, dass eine nationale regulatorische Abstimmung zum Klimarisiko begrenzt bleibt. Die Behörden betonten erneut, dass die widerrufenen Prinzipien für ein solides Risikomanagement nicht erforderlich waren und möglicherweise von etablierten Aufsichtsprioritäten abgelenkt haben.
Ausblick und institutionelle Verantwortung
Es wird erwartet, dass Finanzinstitute alle relevanten Risiken weiterhin durch etablierte Governance-Mechanismen steuern. Klimarisiken fallen, sofern sie als finanziell wesentlich eingestuft werden, in diese Verpflichtung. Mit dem Wegfall der behördenübergreifenden Prinzipien müssen die Institute bewerten, wie sie Umweltfaktoren in ihre umfassenderen Risikorahmen einbeziehen, geleitet von ihren individuellen Expositionsprofilen und Erwartungen der Stakeholder.
Die regulatorische Architektur selbst bleibt unverändert. Allerdings ist angesichts des Fehlens spezieller klimabezogener Leitlinien weiterhin mit Unterschieden in der institutionellen Interpretation und Praxis in der gesamten Branche zu rechnen.