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05 Aug 2025
Nachrichten

Öffentliche Konsultation zum GRI-Sektorstandard für Textilien und Bekleidung gestartet

GRI hat einen Entwurf für einen neuen Sektorstandard für Textilien und Bekleidung veröffentlicht und lädt zur öffentlichen Konsultation ein. Der Entwurf soll Organisationen dabei unterstützen, sektor-spezifische Auswirkungen konsistenter und in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten.


Textile industry

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des GRI-Sektorstandards für Textilien und Bekleidung gestartet. Der vorgeschlagene Standard gilt für Organisationen, die in der Herstellung und im Einzelhandel von Textilien, Bekleidung, Schuhwerk oder Schmuck tätig sind. Er zielt darauf ab, eine konsistente und vollständige Berichterstattung über die bedeutendsten Auswirkungen des Sektors auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich ihrer Menschenrechte, zu unterstützen.

Sektorkontext und zentrale Herausforderungen

Der Entwurf weist auf die komplexe und fragmentierte globale Wertschöpfungskette des Sektors als zentrale Barriere für die Rückverfolgung des geografischen Ursprungs von Materialien und Produkten hin, was wiederum Verantwortlichkeit und Transparenz einschränkt. Zu den identifizierten Herausforderungen gehören die begrenzte Nachverfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette, die es Organisationen erschweren, Auswirkungen wie gefährliche Chemikalienverschmutzung, übermäßige Arbeitszeiten, geschlechtsspezifische Diskriminierung und andere arbeitsbezogene Risiken zu erkennen, zu steuern und zu berichten. Organisationen, die in verschiedenen Rechtsordnungen tätig sind, können Schwierigkeiten bei der Angleichung an diverse regulatorische Rahmenbedingungen haben, was den Bedarf an harmonisierten Nachhaltigkeitsoffenlegungen unterstreicht.

Voraussichtliche wesentliche Themen und Berichterstattungserwartungen

Der Entwurf des Standards identifiziert achtzehn Themen, die für Organisationen in diesem Sektor voraussichtlich wesentlich sind. Dazu gehören Klimawandel, Biodiversität, Wasser und Abwässer, gefährliche Chemikalien, Abfall, Materialien und Kreislaufwirtschaft, Rechte indigener Völker, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beschäftigung, Vergütung und Arbeitszeit, Beschaffungspraktiken, Korruptionsbekämpfung, Marketing und Kennzeichnung, konfliktbetroffene und Hochrisikogebiete sowie Nachverfolgbarkeit in der Lieferkette. Organisationen sind verpflichtet, jedes der aufgelisteten Themen anhand von GRI 3: Wesentliche Themen 2021 zu überprüfen, um festzustellen, ob es wesentlich ist. Wenn ein Thema nicht wesentlich ist, muss dies im GRI-Inhaltsverzeichnis erläutert werden.

Integration in das System der GRI-Standards

Organisationen, die gemäß den GRI-Standards berichten, sind angehalten, den Sektorstandard gemeinsam mit den Universalen Standards (GRI 1, GRI 2 und GRI 3) sowie gegebenenfalls anwendbaren Themenstandards zu verwenden. Der Sektorstandard für Textilien und Bekleidung unterstützt Organisationen dabei, ihre wesentlichen Themen zu bestimmen, indem er sektorspezifischen Kontext bietet. Wo angemessen, verweist er die berichtspflichtigen Organisationen auf relevante Offenlegungen in bestehenden Themenstandards. Falls die Auswirkungen des Sektors durch die aktuellen Themenstandards nicht ausreichend abgedeckt sind, führt dieser Sektorstandard zusätzliche sektorbezogene Offenlegungen ein, um diese Lücken zu schließen. Dieser Ansatz gewährleistet, dass die Berichterstattung umfassend bleibt und mit den bedeutendsten Auswirkungen des Sektors in Einklang steht.

Umwelt- und Sozialkontext

Der Standard setzt den Umwelteinfluss und sozialen Fußabdruck des Sektors in Kontext und nennt Fast Fashion und das lineare „Take-Make-Waste“-Modell als Hauptursachen für Überproduktion und Überkonsum. Die meisten Kleidungsstücke werden kurz nach dem Kauf entsorgt, wobei weniger als 1% der Textilien zu neuer Kleidung recycelt werden. Synthetische Fasern dominieren die Produktion und tragen zu Treibhausgasemissionen sowie Mikroplastikverschmutzung bei. Im Schmuckbereich beziehen sich die Herausforderungen auf die Beschaffung von Materialien aus konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten, was die Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten beeinträchtigt.

Bezüge zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und Stakeholder-Einbindung

Der Standard beschreibt, wie der Textil- und Bekleidungssektor zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen kann, indem er voraussichtlich wesentliche Themen mit spezifischen Zielen für nachhaltige Entwicklung verknüpft. Dazu zählen unter anderem SDG 6 (Sauberes Wasser und Sanitärversorgung), SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 12 (Nachhaltige/r Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen). Tabelle 2 des Entwurfs listet 18 voraussichtlich wesentliche Themen auf und ordnet jedem die relevanten SDGs zu.

Die Stakeholder sind eingeladen, Rückmeldungen zur Klarheit, Vollständigkeit, Machbarkeit und Relevanz des Entwurfs zu geben. Die öffentliche Kommentierungsphase ist bis zum 28. September 2025 geöffnet, die Finalisierung des Standards wird für das 2. Quartal 2026 erwartet.

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