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14 Dec 2024
Nachrichten

Neue EU-Verordnung für ESG-Ratings: Stärkung von Transparenz und Integrität

1. Januar 2025 – Die neue EU-Verordnung für ESG-Ratings tritt in Kraft und wird bis zum 2. Juli 2026 vollständig anwendbar sein. Diese Verordnung hat das Ziel, die Transparenz und Konsistenz von ESG-Bewertungen zu erhöhen, die Risiken des Greenwashings zu reduzieren und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Für Unternehmen bedeutet dies, bestehende Offenlegungsprozesse zu überprüfen und neue Standards zu implementieren, um den Anforderungen hinsichtlich Methodologien und Datenquellen gerecht zu werden.


Am 2. Juli 2026 tritt ein neuer Regulierungsrahmen für Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG)-Ratings in Kraft, der die Transparenz und Konsistenz von ESG-Bewertungen weiter erhöht. Diese neue EU-Verordnung zielt darauf ab, ESG-Ratings an etablierte Methodologien anzupassen und deren Vergleichbarkeit zu verbessern, um für Investoren und Stakeholder mehr Klarheit bei der Entscheidungsfindung und im Risikomanagement zu schaffen. Der Rahmen soll zudem die Risiken von Greenwashing und Social Washing mindern, indem strenge Transparenzanforderungen eingeführt werden.

Schlüsselaspekte des neuen Rahmens:

  • Geltungsbereich des Rahmens: Die Verordnung gilt für ESG-Ratinganbieter sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Dies betrifft Stellen, die ESG-Ratings für regulierte Finanzunternehmen oder öffentliche Behörden in der EU erstellen. Anbieter außerhalb der EU müssen die Regelungen zu Äquivalenz, Endorsement oder Anerkennung erfüllen, um auf dem EU-Markt tätig zu sein.
  • Definition eines ESG-Ratings: Die neue Verordnung enthält eine detaillierte Definition eines ESG-Ratings als eine auf etablierten Methodologien und einem definierten Bewertungssystem basierende Meinungsäußerung oder Punktzahl. Ratings bewerten die wesentlichen Auswirkungen eines bewerteten Objekts auf ESG-Faktoren und finanzielle Risiken und spiegeln dabei das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit wider. Ratings können auf eine breite Palette von Finanzprodukten angewendet werden, wie beispielsweise Investmentfonds, Versicherungsprodukte und Pensionspläne.
  • Ausnahmen vom Anwendungsbereich: Bestimmte Tätigkeiten sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen, darunter ESG-Labels, die keine ESG-Ratings darstellen, sowie interne Ratings, die ausschließlich innerhalb regulierter Finanzunternehmen für interne Zwecke verwendet werden.

Auswirkungen für ESG-Ratinganbieter und Marktteilnehmer

Sowohl in der EU ansässige als auch außerhalb der EU ansässige ESG-Ratinganbieter unterliegen den strengen Anforderungen des neuen Rahmens. Anbieter müssen Transparenzpflichten erfüllen, einschließlich der Offenlegung der verwendeten Methodologien, Datenquellen und möglicher Interessenkonflikte bei ihren Ratings. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Einrichtungen, die ihre Ratings in Marketingmaterialien nutzen, einen Link zu den betreffenden Rating-Informationen bereitstellen.

EU-Finanzmarktteilnehmer, darunter Fondsverwaltungsgesellschaften und Investmentfirmen, die ESG-Ratings als Teil von Marketingkommunikationen ausgeben und verbreiten, müssen die neuen Offenlegungspflichten einhalten. Diese Einrichtungen sind verpflichtet, in ihren öffentlichen Mitteilungen ausführliche Informationen über die Methodologie, Datenquellen und Annahmen zu ihren ESG-Ratings bereitzustellen.

Die Verordnung führt einen Mechanismus ein, der es dem Emittenten eines Finanzprodukts ermöglicht, die für ESG-Ratings verwendeten Daten vor der Ratingvergabe zu überprüfen. Während der Emittent sachliche Fehler in den Datensätzen erkennen kann, darf er weder das Ratingergebnis noch die Methodologie beeinflussen.


Quelle: EU ESG Ratings Regulation, Die Einführung eines neuen EU-Rahmens, Dezember 2024


SFDR-Änderung

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) wird ebenfalls angepasst, um mit dem neuen ESG-Bewertungsrahmen in Einklang gebracht zu werden. Finanzmarktteilnehmer und Berater, die ESG-Bewertungen veröffentlichen, müssen die neuen Transparenz- und Offenlegungsregeln gemäß der SFDR einhalten, um sicherzustellen, dass den Dritten bereitgestellte ESG-Bewertungen konsistenten und hohen Offenlegungsstandards entsprechen.

Was zu erwarten ist:

  • Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2025 und ihrer vollständigen Anwendung ab dem 2. Juli 2026 besteht ein klarer Zeitplan für die betroffenen Stellen, um die Einhaltung zu gewährleisten. Anbieter müssen ihre Systeme anpassen, ihre bestehenden Prozesse überprüfen und gegebenenfalls grundlegend überarbeiten, wie sie ESG-Bewertungen offenlegen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
  • In den Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung wird die European Securities and Markets Authority (ESMA) Entwürfe von Regulatorischen Technischen Standards (Regulatory Technical Standards, RTS) zur Prüfung vorlegen. Diese Standards bieten detaillierte Leitlinien dazu, wie Informationen von Bewertungsanbietern und Finanzmarktteilnehmern offengelegt werden sollen.

Fazit

Der neue ESG-Bewertungsrahmen der EU stellt einen entscheidenden Schritt zu zuverlässigeren, transparenteren und vergleichbaren ESG-Bewertungen dar. Durch die Festlegung klarer Regeln und die Sicherstellung konsistenter Daten soll die Verordnung Vertrauen und Verantwortlichkeit bei ESG-Bewertungen stärken, bessere Entscheidungsfindungen ermöglichen und ein nachhaltigeres Finanzökosystem fördern. Mit der Weiterentwicklung der ESG-Berichterstattung helfen diese Änderungen, irreführende Informationen zu vermeiden und fördern fundiertere, verantwortungsbewusste Anlageentscheidungen.

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