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26 Feb 2025
Nachrichten

Kanada verschiebt die Vorgabe zur Berichterstattung über finanzierte Emissionen

Die kanadische Finanzaufsichtsbehörde OSFI hat die Vorgabe für Banken und Versicherungen zur Berichterstattung über finanzierte Emissionen verschoben und den Stichtag von 2025 auf 2028 verlegt. Diese Anpassung steht im Einklang mit den neuen Richtlinien des Canadian Sustainability Standards Board und bietet den Unternehmen zusätzliche Zeit zur Verbesserung ihres Klimarisikomanagements. Die Verzögerung eröffnet wertvolle Handlungsspielräume für Institutionen, ihre Klimastrategien zu innovieren und zu stärken, sodass sie gut vorbereitet sind, um den sich weiterentwickelnden globalen Standards gerecht zu werden und sich im wachsenden Markt für nachhaltige Finanzen einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.


Das Office of the Superintendent of Financial Institutions (OSFI) in Kanada hat Änderungen der klimabezogenen Offenlegungspflichten für Banken und Versicherungen angekündigt. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Verschiebung der verpflichtenden Berichterstattung zu Emissionen im Zusammenhang mit Kreditportfolios und Underwriting-Aktivitäten. Ursprünglich für das Jahr 2025 vorgesehen, ist die Berichterstattung über finanzierte Emissionen (Scope 3) nun erstmals ab dem Geschäftsjahr 2028 verpflichtend.

Angleichung an Standards und verlängerte Fristen

Diese Änderungen zielen darauf ab, die OSFI-Anforderungen mit den aktualisierten Standards des Canadian Sustainability Standards Board (CSSB) vom Dezember 2024 in Einklang zu bringen. Die CSSB-Standards entsprechen weitgehend denen des International Sustainability Standards Board (ISSB), herausgegeben von der IFRS Foundation. Allerdings hat das CSSB kanadischen Finanzinstituten eine Dreijahresverlängerung gewährt, während das ISSB nur eine einjährige Verzögerung erlaubt.

Darüber hinaus wurde der Berichtszeitraum für Emissionen im Zusammenhang mit außerbilanziellen Aktivitäten, wie Kapitalmarktgeschäften, angepasst. Diese Berichtspflichten gelten nun ab dem Geschäftsjahr 2029.

Aktualisierte Anforderungen gemäß Richtlinie B-15

Das Offenlegungsrahmenwerk von OSFI basiert auf der Richtlinie B-15, die Erwartungen an Klimarisikomanagement, strategische Planung und Leistungsbewertung definiert. Die ursprünglich im März 2023 veröffentlichte Richtlinie verlangte von großen Finanzinstitutionen, ab 2024 klimabezogen zu berichten, während kleinere Institute später folgten.

Die aktualisierte Version der Richtlinie B-15 legt weiterhin starken Fokus auf die Berichterstattung der Treibhausgasemissionen in allen drei Kategorien, präzisiert jedoch den Umgang mit verwalteten Vermögenswerten, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Komponenten. Die überarbeiteten Offenlegungsindikatoren werden in der nächsten Version der Richtlinie berücksichtigt, die OSFI bis Ende März 2025 veröffentlichen will.

Strategische Perspektiven und Wettbewerbsvorteile

Der angepasste Zeitplan für die Klimaberichterstattung ermöglicht Banken und Versicherern, ihre Rahmenwerke zur Bewertung von Klimarisiken zu verfeinern, die Datenintegration zu verbessern und Methoden zur Berechnung finanzierter und versicherter Emissionen zu optimieren. Institutionen, die proaktiv in diesen Bereichen investieren, werden sich angesichts sich ändernder regulatorischer Anforderungen Wettbewerbsvorteile sichern. Ein zentraler Vorteil besteht darin, die Verteilung risikogewichteter Aktiva durch die Einbindung von Klimaszenarioanalysen in Kredit- und Underwriting-Entscheidungen zu optimieren.

Fortschritte bei Modellen für Klimastresstests

Die aktualisierten Anforderungen schaffen Möglichkeiten zur Entwicklung ausgefeilterer Klimastresstest-Modelle. Finanzinstitute, die maschinelles Lernen und fortschrittliche Analytik nutzen, werden besser positioniert sein, um regulatorische Veränderungen vorherzusehen und Kapitalpuffer entsprechend anzupassen. Jene, die Transitionsrisiken in ihre Finanzmodelle einbinden, werden sich bei Investoren- und Regulierungsbewertungen differenzieren.

Förderung der Innovation im Bereich grüner Finanzprodukte

Die Verzögerung der Pflichtberichterstattung bietet Zeit, grüne Anleihenrahmenwerke zu verfeinern, nachhaltigkeitsgebundene Kreditinstrumente zu entwickeln und klimabereinigte Risikobewertungsmodelle zu integrieren. Unternehmen, die ihre Finanzierungsstrukturen an weltweit anerkannte Taxonomien wie die EU-Taxonomie oder Kanadas kommende Klassifikation nachhaltiger Finanzen anpassen, werden ihre Position bei internationalen Investoren stärken.

Stärkung der ESG-Dateninfrastruktur

Viele Institutionen stehen vor Herausforderungen bei der Messung der Scope-3-Emissionen aufgrund fragmentierter Daten entlang der Wertschöpfungsketten. Der erweiterte Zeitrahmen bietet die Möglichkeit, Partnerschaften mit Datenanbietern aufzubauen, KI-gestützte Emissionsverfolgung zu verbessern und blockchain-basierte Verifizierungsmechanismen zu erforschen. Finanzinstitute, die in die Verbesserung der Datenqualität und Transparenz investieren, werden ihre langfristigen Berichterstattungsfähigkeiten stärken.

Führung bei Governance und Innovation in der Klimaberichterstattung

Mit zunehmender regulatorischer und investorseitiger Prüfung werden Finanzinstitute, die eine Führungsrolle in der Klimagovernance übernehmen, das Vertrauen des Marktes stärken. Die Einrichtung unabhängiger Klimaberatungsgremien, die Festlegung wissenschaftsbasierter Net-Zero-Ziele und die Integration klimabezogener Risiken in Vergütungsmechanismen der Führungsebene werden das langfristige Vertrauen der Stakeholder festigen. In einem Umfeld, in dem nachhaltige Finanzen die globalen Kapitalströme prägen, wird ein proaktiver, datengetriebener Ansatz zur Klimaberichterstattung nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, sondern auch langfristige Wertschöpfung und Markführerschaft fördern.

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