Japan stellt vorgeschlagene IFRS-basierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Der Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) hat die Veröffentlichung von neuen Konsultationsentwürfen für vorgeschlagene Standards bekanntgegeben. Diese Standards zielen darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, Nachhaltigkeits- und klimabezogene Informationen zu berichten. Sie basieren auf den kürzlich von der International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation veröffentlichten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Veröffentlichung der Konsultationsentwürfe stellt die jüngste Entwicklung in einer Reihe von Maßnahmen dar, die dazu führen könnten, dass japanische börsennotierte Unternehmen künftig verpflichtend standardisierte Offenlegungspflichten im Bereich Nachhaltigkeit erfüllen müssen. In den letzten Jahren haben Regulierungsbehörden und Börsen in Japan die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schrittweise angehoben. Beispielsweise hat die Tokyo Stock Exchange im Jahr 2021 den Corporate Governance Code überarbeitet. Diese Überarbeitung verpflichtet börsennotierte Unternehmen des Prime Market, klimabezogene Angaben basierend auf den Empfehlungen der TCFD zu veröffentlichen. Zudem müssen sie Nachhaltigkeitsinitiativen nach dem ‚Comply-or-Explain‘-Prinzip berichten. Darüber hinaus hat die Financial Services Agency (FSA) im letzten Jahr Regelungen eingeführt, die alle börsennotierten Unternehmen dazu verpflichten, in ihren Jahresberichten einen Abschnitt über nachhaltigkeitsbezogene Informationen aufzunehmen. Dieser Abschnitt muss Governance, Risikomanagement, Strategie sowie Indikatoren und Ziele umfassen.
Die ISSB wurde im November 2021 auf der COP26-Klimakonferenz gegründet. Ihr Ziel war die Entwicklung von IFRS Sustainability Disclosure Standards. Diese Initiative wurde durch Forderungen von Investoren, Unternehmen, Regierungen und Regulierungsbehörden angestoßen. Sie strebten an, eine globale Mindestbasis für Offenlegungsanforderungen zu schaffen, um ein einheitliches Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf die Unternehmensperspektiven zu gewährleisten.
Im Juni 2023 veröffentlichte die IFRS die ersten allgemeinen Nachhaltigkeitsstandards (IFRS S1) sowie Klimaberichtsstandards (IFRS S2). Anschließend rief im Juli IOSCO, das wichtigste internationale politische Forum und Standardsetzungsgremium für Wertpapieraufsichtsbehörden, die Regulierungsbehörden dazu auf, diese Standards in ihre Regulierungsrahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung zu integrieren.
Das SSBJ wurde 2022 innerhalb der Financial Accounting Standards Foundation (FASF) Japans gegründet. Seine Aufgabe ist es, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, die mit einem vom FSA zu schaffenden gesetzlichen Rahmenwerk in Einklang stehen. Darüber hinaus soll es zur internationalen Weiterentwicklung der Standards beitragen und orientiert sich dabei an der Arbeit der ISSB.
Laut SSBJ wurden die neuen Konsultationsentwürfe mit der Erwartung entwickelt, dass die Berichterstattung auf Basis von Nachhaltigkeitsoffenlegungsstandards letztlich in Japan verpflichtend wird.
Die neuesten Vorschläge des SSBJ spiegeln die von der ISSB festgelegten Standards für Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung weitgehend wider. Das SSBJ bietet jedoch einige länderspezifische Optionen zur Nutzung durch Unternehmen an. Anders als die ISSB, die zwei Standards veröffentlicht hat, brachte das SSBJ die Standards als drei Konsultationsentwürfe heraus. Diese Aufteilung umfasst einen Entwurf zur ‚Anwendung der Nachhaltigkeitsoffenlegungsstandards‘ sowie einen Entwurf zu ‚Allgemeinen Standards‘, der den ‚Kerninhalt‘ von IFRS S1 beinhaltet. Das SSBJ hat eine Zusammenfassung veröffentlicht, die die Unterschiede zwischen seinen Entwürfen und den ISSB-Standards erläutert.
Das SSBJ hat angekündigt, Stellungnahmen zu den Entwürfen einzuholen. Zuvor hatte es seine Absicht bekundet, die finalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards bis Ende März 2025 zu veröffentlichen.
Yasunobu Kawanishi, Vorsitzender des SSBJ, dankte allen, die zur zügigen Entwicklung der Konsultationsentwürfe beigetragen haben. Er stellte fest, dass die Entwürfe alle Anforderungen von IFRS S1 und IFRS S2 umfassen und Unternehmen zusätzlich einige länderspezifische Optionen zur Verfügung stehen. Kawanishi betonte die Bedeutung, die Perspektiven der Marktteilnehmer zu hören, insbesondere zu der Notwendigkeit dieser landesspezifischen Optionen.