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14 Feb 2025
Nachrichten

Hedgefonds fordern Ausnahmen, während die EU ihre ESG-Regeln überprüft

Hedgefonds und Vermögensverwalter fordern Ausnahmen von der ESG-Berichterstattung, während die EU ihre Vorschriften überprüft. Die Debatte macht deutlich, dass flexible Regeln erforderlich sind, die die Einhaltung erleichtern und gleichzeitig Transparenz gewährleisten. Eine Balance zwischen effektiver Regulierung und Unternehmenseffizienz wird entscheidend sein, um sowohl Nachhaltigkeit als auch globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.


Europäische ESG-Standards stoßen auf zunehmenden Widerstand aus der Wirtschaft, wobei Hedgefonds die Gelegenheit nutzen, Ausnahmen von bestimmten Berichtspflichten zu fordern. Ein zentrales Thema der Debatte ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU und deren Anwendung auf alternative Investmentmanager.

CSRD-Debatte: Die Position der Hedgefonds

Die CSRD soll branchenübergreifend gelten, doch ihr Anwendungsbereich wird teilweise wegen Drucks von Ländern wie Deutschland und Frankreich überprüft. Die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luís Albuquerque, hat die Kritik anerkannt und mögliche Anpassungen angedeutet.

Die Alternative Investment Management Association (AIMA), deren Mitglieder Bridgewater Associates und Millennium Management umfassen, setzt sich dafür ein, dass Hedgefonds von der Offenlegung von ESG-Daten zu Kundenvermögen ausgenommen werden. Adam Jacobs-Dean, Global Head of Markets bei AIMA, argumentiert, dass solche Anforderungen eine übermäßige Belastung für Unternehmen darstellen, die keine direkten Umwelt- oder Sozialauswirkungen haben. Er schlägt vor, einen Ansatz ähnlich der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) als pragmatischere Lösung anzuwenden.

Breiterer Kontext: Unternehmensbedenken und Auswirkungen auf die EU

Der Widerstand der Hedgefonds ist Teil einer größeren Gegenbewegung gegen ESG-Regeln, die einige Unternehmen und politische Entscheidungsträger als mögliche Schwächung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas ansehen – besonders vor dem Hintergrund der Deregulierung in den USA unter Präsident Donald Trump.

Die EU hat bereits Zugeständnisse gemacht, indem Banken, Vermögensverwalter und Versicherungsgesellschaften vom vollen Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die ESG-bezogene Haftung in Lieferketten regelt, ausgenommen wurden. Ähnliche Anpassungen könnten nun für die CSRD erfolgen.

Bedenken der Vermögensverwalter und regulatorische Unsicherheit

Über die Hedgefonds hinaus haben auch Vermögensverwalter Bedenken bezüglich der CSRD geäußert – insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung von Kundenvermögen in die Berichtspflichten. Während auf regulatorische Klarstellungen gewartet wird, fordern Branchenvertreter, darunter die European Fund and Asset Management Association (EFAMA), die Europäische Kommission auf, zu bestätigen, dass Offenlegungen zu Kundenvermögen ohne zusätzliche Regulierung nicht verpflichtend sein werden.

Einige Unternehmen bereiten sich bereits auf mögliche Compliance vor. So hat Fidelity International seine Bereitschaft erklärt, jeder Interpretation der CSRD nachzukommen, weist aber darauf hin, dass die Einbeziehung von Kundenvermögen zu Inkonsistenzen mit den SFDR-Meldungen führen könnte.

Ausblick und nächste Schritte für die EU

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich bis zum Ende des Monats Anpassungen der CSRD und anderer ESG-Vorschriften vorschlagen. Während die Verantwortlichen die Notwendigkeit von Änderungen anerkennen, ist eine vollständige Überarbeitung der Richtlinie nicht vorgesehen.

Experten empfehlen Vermögensverwaltern, davon auszugehen, dass Investitionen unter die CSRD fallen, sofern die Gesetzgebung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Hedgefonds argumentieren jedoch weiterhin, dass das eigentliche Problem nicht die Interpretation der Richtlinie, sondern die Frage ist, ob sie ihr überhaupt unterliegen sollten.

Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen ESG-Daten ab ihren Jahresberichten für 2024 offenlegen. Der kommende Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich die CSRD, die EU-Taxonomie-Verordnung und die CSDDD weiter präzisieren und deren Anwendungsbereich und Anwendung verfeinern.

Fazit

Die sich entwickelnde Diskussion über die CSRD unterstreicht die Notwendigkeit eines Rechtsrahmens, der sowohl effizient als auch an die Bedürfnisse der Unternehmen anpassbar ist. Hedgefonds und Vermögensverwalter haben berechtigte Bedenken hinsichtlich der unverhältnismäßigen Belastung durch die Einhaltung detaillierter ESG-Berichterstattung geäußert, die möglicherweise nicht mit ihren direkten Auswirkungen auf Umwelt- oder soziale Belange übereinstimmt. Anpassungen des Anwendungsbereichs dieser Vorschriften könnten diese Belastung erheblich reduzieren.

Unternehmen konzentrieren sich zunehmend auf die praktischen Auswirkungen dieser Vorschriften, da die Risiken bei Nichteinhaltung, einschließlich Reputationsschäden und möglicher rechtlicher Konsequenzen, zunehmen. Ein flexiblerer Ansatz, der es Unternehmen ermöglicht, ihre ESG-Offenlegungen entsprechend ihrem betrieblichen Einfluss anzupassen, wäre vorteilhaft, um sowohl die Compliance als auch die Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

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