Das Finanzministerium veröffentlicht den Referentenentwurf der chinesischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen: Basisstandard und Erläuterungen zur Erstellung

Am 27. Mai 2024 veröffentlichte das Finanzministerium der Volksrepublik China einen Referentenentwurf für den Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen – Basisstandard. Dieser Entwurf stellt einen bedeutenden Schritt zur Etablierung umfassender Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung chinesischer Unternehmen dar.
Die chinesischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (CSDS) werden aus einem Basisstandard, spezifischen thematischen Standards und detaillierten Anwendungshinweisen bestehen. Ziel dieser Standards ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen wesentliche Informationen zu ihren Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG-)Auswirkungen offenlegen. Obwohl der Entwurf anders strukturiert ist, zeigt sich deutlich, dass er auf den Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) basiert und somit eine Ausrichtung an den globalen Best Practices gewährleistet.
Das Finanzministerium hat einen klaren Zeitplan für die Einführung dieser Standards festgelegt. Bis 2027 plant China die Veröffentlichung des klimabezogenen Offenlegungsstandards sowie aller dazugehörigen Anwendungshinweise. Bis 2030 wird das gesamte Portfolio der CSDS, einschließlich aller thematischen Standards und Anwendungshinweise, vollständig veröffentlicht sein.
Für die Einführung dieser Standards wird ein stufenweises Vorgehen implementiert. Letztendlich werden alle Unternehmen – sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte, große Konzerne sowie kleine und mittlere Unternehmen – verpflichtet sein, die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuhalten. Diese schrittweise Implementierung ermöglicht es den Unternehmen, sich an die neuen Standards anzupassen und einen reibungslosen Übergang hin zu einer umfassenden ESG-Berichterstattung sicherzustellen.