Fertigstellung von drei EFRAG ESRS Implementierungsleitfäden

Am 31. Mai 2024 gab EFRAG die Fertigstellung seiner ersten drei ESRS Implementierungsleitfäden bekannt, die auf den Ergebnissen der öffentlichen Rückmeldungen basieren. Diese Dokumente, EFRAG IG 1 bis 3, zielen darauf ab, die herausforderndsten Aspekte der ESRS-Umsetzung zu adressieren.
Die finalisierten Dokumente umfassen:
- EFRAG IG 1: Wesentlichkeitsbewertung – Diese Anleitung konzentriert sich darauf, welche Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Leistung eines Unternehmens wesentlich sind und in den ESRS-Berichten offengelegt werden sollten.
- EFRAG IG 2: Wertschöpfungskette – Dieses Dokument gibt Anleitungen, wie die Auswirkungen der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens bewertet und berichtet werden, nicht nur der direkten Geschäftstätigkeiten, um ein umfassendes Verständnis des Nachhaltigkeits-Fußabdrucks zu gewährleisten.
- EFRAG IG 3: Detaillierte ESRS-Datenpunkte und begleitende Erläuterungen – Diese Anleitung bietet detaillierte Anweisungen zu den von den ESRS geforderten spezifischen Datenpunkten und beinhaltet eine Erläuterung zur Unterstützung einer genauen und konsistenten Berichterstattung.
Die öffentliche Konsultationsphase für diese Dokumente lief vom 22. Dezember 2023 bis zum 2. Februar 2024. Feedbackberichte, die vom EFRAG-Sekretariat erstellt wurden, zeigen auf, wie die öffentlichen Rückmeldungen in die finalen Leitfäden eingearbeitet wurden.
Mit der Priorisierung dieser Dokumente verfolgt EFRAG das Ziel, Unternehmen und Stakeholder bei der Umsetzung der ESRS zu unterstützen, damit sie sich auf die relevantesten Aspekte der Standards konzentrieren können. Die Leitfäden sind darauf ausgelegt, Berichtsanforderungen mit praktischer Sprache und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erläutern, um den Prozess zugänglicher und effektiver zu gestalten.
Diese Dokumente bieten wichtige Orientierungshilfen, um sicherzustellen, dass Organisationen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) effektiv umsetzen und einhalten, wodurch Transparenz und Konsistenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefördert werden.
Zusätzlich zu den Implementierungsleitfäden (IGs) hat das EFRAG-Sekretariat auch Feedbackberichte veröffentlicht. Diese von EFRAG erstellten Berichte zeigen, wie öffentliche Rückmeldungen in die finalisierten IGs eingearbeitet wurden, um sicherzustellen, dass die Leitfäden mit den Erkenntnissen und Bedenken verschiedener Stakeholder in Einklang stehen.