FCA-Überprüfung der Klimaberichterstattung: Zentrale Erkenntnisse und nächste Schritte
Die FCA hat Erkenntnisse zum Fortschritt und zu den Herausforderungen veröffentlicht, denen Unternehmen bei der Erfüllung der Klimaberichterstattungspflichten gegenüberstehen. Die Überprüfung zeigt auf, wie effektiv Rahmenwerke für die Berichterstattung angewendet werden, wo Verbesserungen erkennbar sind und welche Aspekte im Kontext der sich entwickelnden britischen und internationalen Standards weiterentwickelt werden müssen.

Die Financial Conduct Authority (FCA) hat die Ergebnisse ihrer jüngsten Überprüfung veröffentlicht, in der untersucht wurde, wie Vermögensverwalter, Lebensversicherer und von der FCA regulierte Pensionsanbieter die klimabezogenen Offenlegungspflichten umsetzen. Diese Regeln, die im Jahr 2021 eingeführt wurden, verlangen die Angleichung an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Nach der Auflösung der TCFD im Jahr 2023 wurde ihr Rahmenwerk in die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) integriert. Parallel zu dieser Überprüfung erläutert die FCA, wie diese Regeln mit den weiter gefassten UK Sustainability Disclosure Requirements (SDR) und den geplanten UK Sustainability Reporting Standards (UK SRS), die sich noch in der Konsultationsphase befinden, interagieren können.
Ergebnisse
Die Überprüfung analysierte 10 TCFD-Berichte auf Unternehmensebene und 77 Berichte auf Produktebene von einer Auswahl von Unternehmen, ergänzt durch Rücksprachen mit Branchenvertretern. Die FCA kam zu dem Schluss, dass die Berichterstattung allgemein das Bewusstsein für den Klimawandel als materielles finanzielles Risiko gestärkt hat. Viele Unternehmen haben ihre internen Kompetenzen ausgebaut, wobei Klimafaktoren zunehmend in das Risikomanagement und die Geschäftsstrategie integriert werden. Die Offenlegungen haben auch die Transparenz für Kunden und Verbraucher verbessert und bieten eine größere Sichtbarkeit darüber, wie Klimarisiken in Anlage- und Versicherungsprodukten gehandhabt werden.
Dennoch wurden mehrere Schwierigkeiten festgestellt. Die Offenlegungen sind oft auf institutionelle Investoren ausgerichtet und können daher für Privatanleger zu komplex erscheinen. Berichte auf Produktebene sind nicht immer leicht auffindbar, was zu einer begrenzten Interaktion einzelner Anleger beigetragen hat. Ein weiteres fortwährendes Problem betrifft zukunftsgerichtete Daten. Während Unternehmen im Allgemeinen in der Lage sind, historische Kennzahlen wie Treibhausgasemissionen zu präsentieren, haben viele Schwierigkeiten, belastbare quantitative Informationen zur Szenarioanalyse vorzulegen. Nur etwa die Hälfte der geprüften Produktberichte enthielt Ergebnisse für alle drei Klimaszenarien, was die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen einschränkt. Einige Teilnehmer äußerten auch Bedenken, dass das Regime zu detailliert sei und sich mit anderen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung überschneidet, was zu Ineffizienzen führt. Abschließend stellte die FCA einen weit verbreiteten Wunsch nach mehr Klarheit darüber fest, wie die britischen Vorschriften mit internationalen Standards und sich entwickelnden nationalen Rahmenwerken in Einklang gebracht werden sollen.
Reaktion der FCA
Als Reaktion auf diese Erkenntnisse hat die FCA angekündigt, Möglichkeiten zur Vereinfachung der Offenlegungspflichten zu prüfen, um unnötige Komplexität zu reduzieren, insbesondere bei Berichten auf Produktebene. Zudem betonte sie die Bedeutung, dass die Offenlegungen für Endnutzer wirklich nützlich sein müssen, wofür eine klarere Darstellung und bessere Zugänglichkeit erforderlich ist. Eine weitere Priorität ist die Beibehaltung der Konsistenz mit internationalen Standards, insbesondere den vom ISSB entwickelten, unter Berücksichtigung der möglichen Wechselwirkungen zwischen bestehenden TCFD-Anforderungen und dem sich entwickelnden SDR-Rahmenwerk des Vereinigten Königreichs. Die FCA hat bestätigt, dass detaillierte Vorschläge zu dieser Angleichung zur Konsultation vorgelegt werden. Die Entwürfe für die UK SRS-Standards (S1 und S2) befinden sich noch in der Entwicklung und sollen nach Finalisierung die weitere Angleichung an globale Ansätze unterstützen.
Weiterer Kontext und Zeitpläne
Die FCA-Vorschriften werden seit 2022 schrittweise angewandt, wobei größere Unternehmen für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2022 und kleinere Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 in den Anwendungsbereich fallen. Betroffene Unternehmen müssen sowohl Offenlegungen auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene veröffentlichen: Auf Unternehmensebene einen TCFD-Bericht, der Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen umfasst; auf Produktebene Offenlegungen zu klimabezogenen Kennzahlen, die online und/oder über Kundenkommunikationen zugänglich gemacht werden. Die FCA verweist außerdem auf Verbindungen zur Übergangsplanung und ermutigt Unternehmen, Leitlinien der Transition Plan Taskforce (TPT) zu berücksichtigen und diese Elemente in zukünftige Offenlegungen zu integrieren.
Implikationen
Die Überprüfung weist sowohl auf Fortschritte als auch auf verbleibende Herausforderungen hin. Einerseits haben Unternehmen Klimarisiken stärker in Governance und Strategie verankert. Andererseits besteht Entwicklungsbedarf bei zukunftsgerichteten Analysen, der Vereinfachung der Kommunikation für Privatanleger sowie bei der Angleichung unterschiedlicher Offenlegungsregime. Das Bekenntnis der FCA zu Verhältnismäßigkeit, Vereinfachung und internationaler Kohärenz deutet auf einen regulatorischen Rahmen hin, der Strenge und Benutzerfreundlichkeit ausbalanciert. Da SDR und UK SRS noch in der Entwicklung sind, müssen Unternehmen die Konsultationen verfolgen und sich darauf vorbereiten, für Konsistenz zwischen mehreren Regimes zu sorgen und gleichzeitig Klarheit und Zugänglichkeit für verschiedene Investorengruppen zu schaffen.
Fazit
Die Klimaberichterstattungsregeln der FCA haben bereits messbare Vorteile hinsichtlich Transparenz und Integration von Risiken erbracht. Der Regulierer erkennt jedoch an, dass der Rahmen weiterentwickelt werden muss, um effektiv und praxisnah zu bleiben. Die bevorstehenden Reformen, zusammen mit dem SDR und dem vorgeschlagenen UK SRS, werden voraussichtlich entscheidend dafür sein, wie effizient Unternehmen den Anforderungen nachkommen können, wie gut Privatanleger sich mit den Offenlegungen auseinandersetzen können und wie einheitlich die britischen Standards mit dem internationalen Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt sein werden.