FCA führt neue Vorschriften gegen Greenwashing und für Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Portfolio-Managern ein

Die Financial Conduct Authority (FCA), die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungsunternehmen und Märkte im Vereinigten Königreich, hat eine Konsultation zu einem neuen Vorschlag angekündigt, um ihre Sustainability Disclosure Requirements (SDR) auf Portfolio-Manager auszuweiten. Diese Initiative soll Investoren dabei unterstützen, die Nachhaltigkeitsmerkmale von Anlageprodukten zu bewerten und das Risiko von Greenwashing – der Praxis, irreführende Angaben über die ökologischen Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung zu machen – zu minimieren.
Dieser Vorschlag folgt auf die Einführung der SDR-Anforderungen für Asset Manager durch die FCA im November 2023. Diese ersten Anforderungen beinhalteten eine Anti-Greenwashing-Regel, um sicherzustellen, dass nachhaltigkeitsbezogene Produktangaben genau und überprüfbar sind. Darüber hinaus legten die Regeln Leitlinien für die Namensgebung und Vermarktung von Fonds auf Basis ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale fest und etablierten ein neues Kennzeichnungssystem für nachhaltige Anlageprodukte. Durch die Ausweitung dieser Regeln auf Portfolio-Manager will die FCA Transparenz und Vertrauen in Nachhaltigkeitsangaben von Anlageprodukten im gesamten Finanzsektor weiter stärken.
Während die ursprünglichen SDR hauptsächlich für Privatanleger entwickelt wurden, soll der neue Vorschlag die Anforderungen auf Unternehmen ausweiten, die Anlagengruppen für Verbraucher verwalten. Dies umfasst Vermögensverwaltungsdienstleistungen für Privatpersonen und modellierte Portfolios für Privatanleger.
Die FCA stellte fest, dass Unternehmen, die Portfolioverwaltungsdienste für professionelle Kunden anbieten, nicht den Namens- und Marketinganforderungen unterliegen werden. Diese Ausweitung soll sicherstellen, dass Privatanleger klare und genaue Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Anlageprodukte erhalten, um ihre Fähigkeit zur fundierten Entscheidungsfindung zu verbessern.
Diese Regulierung zielt darauf ab, Unternehmen daran zu hindern, Greenwashing zu betreiben – eine täuschende Praxis, bei der unbegründete oder übertriebene Angaben zur Nachhaltigkeit gemacht werden, um Investoren anzulocken.
Darüber hinaus führten die SDR strenge Regeln für Namensgebung und Vermarktung von Anlageprodukten ein. Nach diesen Vorschriften dürfen nachhaltigkeitsbezogene Begriffe nur dann in Produktnamen und Marketingmaterialien verwendet werden, wenn eine festgelegte Kennzeichnung angebracht ist. Wenn keine Kennzeichnung verwendet wird, muss der Name des Produkts seine Eigenschaften korrekt wiedergeben, ohne Begriffe wie „nachhaltig“, „Nachhaltigkeit“ oder „Impact“ zu verwenden.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Investoren genaue und verlässliche Informationen zu den Nachhaltigkeitsaspekten von Finanzprodukten erhalten. Durch die Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit zielen die SDR darauf ab, das Vertrauen der Anleger zu stärken und zur Entwicklung nachhaltiger Anlagepraktiken im britischen Finanzmarkt beizutragen.
Das eingeführte Kennzeichnungssystem umfasst vier verschiedene Label: Sustainability Focus, Sustainability Improvers, Sustainability Impact und Sustainability Mixed Goals. Diese Labels sollen Verbrauchern helfen, die Nachhaltigkeitsziele und Anlagestrategien verschiedener Produkte zu unterscheiden. Jedes Label ist mit spezifischen Kriterien verbunden, die für dessen Nutzung erfüllt werden müssen, und bietet so Klarheit und Transparenz für Investoren, die nachhaltige Anlageoptionen suchen.
Nach dem neuen Vorschlag unterliegen Portfolio-Manager ab dem 2. Dezember 2024 den neuen Regeln für Namensgebung und Vermarktung, wobei sie sich an den Zeitplan für Asset Manager anpassen. Ab diesem Datum können Portfolio-Manager auch die neuen Nachhaltigkeitslabel verwenden.
Unternehmen mit verwaltetem Vermögen (AUM) über 50 Milliarden Pfund Sterling müssen ab Dezember 2025 produktspezifische Offenlegungen gemäß den SDR bereitstellen. Unternehmen mit AUM über 5 Milliarden Pfund Sterling folgen ab Dezember 2026. Dieser gestaffelte Ansatz soll einen reibungslosen Übergang und umfassende Einhaltung für Portfolioverwaltungsunternehmen unterschiedlicher Größenordnungen sicherstellen.