EY hebt die wichtigsten Auswirkungen des Technischen Gutachtens von EFRAG zu vereinfachten ESRS hervor
Die laufende Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards hat sowohl bei Erstellern als auch bei Nutzern von Nachhaltigkeitserklärungen erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Vor diesem Hintergrund hat EY seine Bewertung des technischen Gutachtens von EFRAG zu vereinfachten ESRS veröffentlicht und die praktischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen hervorgehoben.

Die Januar-Ausgabe 2026 von EU Sustainability Developments, herausgegeben von EY, untersucht das von EFRAG vorgelegte technische Gutachten zur Vereinfachung des ESRS-Satzes 1. Die Veröffentlichung konzentriert sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Überarbeitungen und die generelle Richtung der Veränderungen und ordnet das technische Gutachten in den Kontext des ersten Omnibus-Vereinfachungspakets ein.
Die überarbeiteten Standards durchlaufen einen formellen Prüfprozess, der öffentliche Konsultationen, Informationsveranstaltungen und Feldtests umfasst und wurden vor der Einreichung des technischen Gutachtens bei der Europäischen Kommission (EK) Anfang Dezember 2025 abgeschlossen.
Richtung und Umfang der vorgeschlagenen Überarbeitungen
Die im technischen Gutachten vorgeschlagenen überarbeiteten ESRS basieren weiterhin auf der bestehenden Architektur des ESRS-Satzes 1. Der Rahmen besteht weiterhin aus 2 übergreifenden Standards und 10 thematischen Standards, die dieselben Nachhaltigkeitsthemen und Offenlegungsbereiche abdecken. Es werden keine neuen Berichtsthemen eingeführt. Stattdessen konzentriert sich die Überarbeitung darauf, Anforderungen zu straffen, die Klarheit zu verbessern und die Anwendbarkeit sowohl der Standards selbst als auch der daraus resultierenden Nachhaltigkeitserklärungen zu erhöhen.
EY hebt hervor, dass dieser Ansatz eine Neukalibrierung der Art und Weise darstellt, wie Anforderungen formuliert und strukturiert sind, und nicht eine Änderung der grundlegenden Architektur, wobei jedoch die praktische Anwendung von Wesentlichkeit, Verhältnismäßigkeit und fachlicher Beurteilung deutlich beeinflusst wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, der Gesamtumfang der Offenlegungen und die Verbindung zum Finanzbericht bleiben erhalten.
Reduktion von Datenpunkten und strukturelle Vereinfachung
Ein zentrales Element, das von EY betont wird, ist das Ausmaß der durch das technische Gutachten erreichten Reduktion der Datenpunkte. Die Pflichtdatenpunkte werden um 61% reduziert, während alle freiwilligen Datenpunkte entfernt werden. EY stellt fest, dass diese Reduktion hauptsächlich durch eine Abkehr von hochgranularen narrativen Angaben hin zu einem stärker prinzipienbasierten Ansatz getrieben wird.
Die Offenlegungspflichten werden im Hauptteil der Standards zusammengefasst, während Anforderungen an die Anwendung direkt unter jeder Anforderung positioniert sind. Diese strukturelle Änderung soll eine konsistente Interpretation unterstützen und die Notwendigkeit reduzieren, beim Erstellen von Nachhaltigkeitserklärungen zwischen verschiedenen Teilen der Standards zu navigieren.
Lesbarkeit, Darstellung und Verknüpfung
EY weist auf die erhöhte Flexibilität bei der Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen hin. Das technische Gutachten erlaubt es Unternehmen, Zusammenfassungen zu integrieren, Anhänge zu verwenden und bei Aggregation sowie Disaggregation größere fachliche Beurteilungen zu treffen, sofern wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.
Gleichzeitig betont EY, dass Konnektivität weiterhin eine Kernanforderung darstellt. Die überarbeiteten Standards legen weiterhin besonderen Wert auf die interne Vernetzung innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sowie auf die verpflichtende Querverweisführung mit den Finanzberichten, um die Angleichung zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung zu verstärken.
Klarstellungen in den bereichsübergreifenden Standards
Die EY-Publikation hebt mehrere Klarstellungen hervor, die in ESRS 1 und ESRS 2 eingeführt wurden, von denen viele durch den begleitenden How we see it-Kommentar weiter kontextualisiert werden. Diese Klarstellungen umfassen die explizite Formulierung der fairen Darstellung als übergeordnetes Ziel der Nachhaltigkeitserklärung sowie die prominentere Rolle der Wesentlichkeit von Informationen als Filter zur Bestimmung der offenzulegenden Inhalte.
EY unterstreicht, dass die faire Darstellung auf Ebene der Nachhaltigkeitserklärung als Ganzes bewertet werden soll und nicht auf Ebene einzelner Datenpunkte. In diesem Zusammenhang werden unternehmensspezifische Angaben als Mechanismus positioniert, um sicherzustellen, dass wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen dort zutreffend dargestellt werden, wo standardisierte Angaben allein nicht ausreichen.
EY verweist zudem auf den vereinfachten Ansatz zur Beurteilung der doppelten Wesentlichkeit, einschließlich der Möglichkeit, einen Top-down-Ansatz anzuwenden, wenn Wesentlichkeitsschlüsse aus der Strategie, dem Geschäftsmodell, den Sektoren und den geografischen Regionen des Unternehmens klar ersichtlich sind. Die How we see it-Analyse stellt eine deutliche Verschiebung der Betonung von prozeduraler Vollständigkeit hin zum Ergebnis der Beurteilung fest, mit stärkerem Fokus auf Relevanz, Verhältnismäßigkeit und Dokumentation wesentlicher Einschätzungen.
Die Publikation hebt ferner Verfeinerungen der Auswirkungswesentlichkeit hervor, insbesondere die Berücksichtigung von Präventions-, Minderungs- und Abhilfemaßnahmen. EY weist auf die Unterscheidung zwischen Brutto- und Netto-Perspektiven bei Auswirkungen hin sowie auf das Konzept von Auswirkungen, die für die Nutzer auch dann weiterhin entscheidungsrelevant sind, wenn Managementmaßnahmen wirksam sind. Dieser Bereich wird als besonders wichtig für eine konsistente Anwendung und transparente Erklärung in der Praxis identifiziert.
Weitere Klarstellungen beziehen sich auf Berichtsgrenzen und die Einführung mehrerer Entlastungsregelungen zur Aufwandminderung. EY hebt hervor, dass Verhältnismäßigkeitsmechanismen, wie das Prinzip unverhältnismäßiger Kosten oder Aufwand und Teilbereichskennzahlen, in der Praxis eine zentrale Rolle spielen dürften, während Transparenz über deren Anwendung als Schlüsselelement zur Unterstützung von Vergleichbarkeit und Marktdisziplin positioniert wird.
Finanzielle Auswirkungen und Berichtsgrenzen
EY widmet den Angaben zu finanziellen Auswirkungen gemäß SBM-3 besondere Aufmerksamkeit. Die Publikation stellt heraus, dass die Verpflichtung zur Offenlegung sowohl der aktuellen als auch der voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen beibehalten wird, zusätzlich zur Einführung neuer Erleichterungen und erweiterter Übergangsregelungen, einschließlich für quantitative Informationen bis zum Geschäftsjahr 2029. EY stellt fest, dass quantitative Angaben nicht-monetäre Formen annehmen oder als Spannweiten dargestellt werden können und dass das Weglassen quantitativer Informationen nur in Fällen hoher Unsicherheit erlaubt ist, vorbehaltlich einer angemessenen Erläuterung.
Die EY-Analyse hebt zudem Änderungen der Berichtsgrenzen hervor, die insbesondere für klimabezogene Angaben relevant sind. Dazu gehört die Abschaffung des additiven Ansatzes für Treibhausgasemissionen zugunsten von Berichtsgrenzen, die mit der finanziellen Konsolidierung übereinstimmen; Klarstellungen zur Behandlung von geleasten Vermögenswerten mit Unterscheidung der Verantwortlichkeiten von Leasingnehmern und Leasinggebern; sowie Erleichterungen im Zusammenhang mit Akquisitionen und Veräußerungen.
Anwendbarkeit und Berichterstattungszeiträume
EY weist darauf hin, dass die Europäische Kommission derzeit die technischen Empfehlungen überprüft und erwartet wird, dass ein geänderter ESRS Delegated Act bis Mitte 2026 verabschiedet wird. Die endgültigen überarbeiteten Standards können von den von EFRAG vorgelegten technischen Empfehlungen abweichen. Vorbehaltlich der Verabschiedung würden die überarbeiteten ESRS ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten, mit der Option zur freiwilligen Anwendung ab 2026.
Bis zum Inkrafttreten des geänderten Delegated Acts betont EY, dass Wave 1-Unternehmen weiterhin nach dem ESRS Set 1 berichten müssen, wie es im Jahr 2023 verabschiedet wurde, unter Berücksichtigung der durch die „Quick-fix“ Delegierte Verordnung eingeführten Erleichterungsmaßnahmen.
Fazit
Wie in der EY-Analyse dargestellt, stellt der technische Rat zu vereinfachten ESRS eine bedeutende Neukalibrierung der Berichtsanforderungen dar, jedoch keine grundlegende Neugestaltung des Rahmens. Der Schwerpunkt liegt auf der Reduktion von Komplexität, Verbesserung der Lesbarkeit und Aufrechterhaltung der Übereinstimmung mit bestehenden Berichtsgrundsätzen. Die letztendliche Wirkung dieser Änderungen wird vom Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Kommission und der endgültigen Form der geänderten Standards abhängen.