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02 Dec 2024
Nachrichten

Europäische Kommission veröffentlicht neue FAQ zur EU-Taxonomie und DNSH-Kriterien

Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission aktualisierte FAQs zur EU-Taxonomie, die wichtige Klarstellungen zu Compliance und dem Prinzip "Do No Significant Harm" (DNSH) bieten. Die Aktualisierungen betonen die Bedeutung regelmäßiger Prüfungen, die Integration der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie die unabhängige Datenverifizierung. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz zu verbessern und Unternehmen sowie Investoren eine effektivere Navigation durch die Taxonomie zu ermöglichen.


Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission aktualisierte Leitlinien zur EU-Taxonomie — ein Klassifizierungssystem zur Bestimmung nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten. Das Dokument enthält eine neue FAQ sowie wichtige Klarstellungen zu Mindestschutzmaßnahmen und dem "Do No Significant Harm" (DNSH)-Prinzip. Diese Änderungen sollen Investoren und Unternehmen bei der Anwendung der Taxonomie unterstützen und die Transparenz bei deren Nutzung erhöhen.


Laden Sie die FAQ der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie herunter, um alle Details zu erkunden und weitere Implementierungen vorzunehmen.

Schlüsselaspekte der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument im Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzen. Sie klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten, die zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele beitragen:

  1. Klimaschutz
    Beispiele sind Projekte, die Treibhausgasemissionen reduzieren, wie erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie und Verkehr;
  2. Anpassung an den Klimawandel
    Dies umfasst Projekte wie Hochwasserschutzsysteme und Infrastrukturmaßnahmen zur Erhöhung der Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen;
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    Beispielsweise Projekte zur Reinigung von Gewässern von Schadstoffen und Implementierung von Technologien für einen effizienten Wasserverbrauch;
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    Projekte wie Recycling, Abfallmanagement und die Entwicklung von zirkulären Geschäftsmodellen, die den Ressourcenverbrauch und die Abfallerzeugung minimieren;
  5. Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung
    Aktivitäten, die Umweltverschmutzung reduzieren, wie Projekte zur Senkung von Emissionen schädlicher Substanzen in Luft, Wasser und Boden, zur Verbesserung der Umweltqualität insgesamt;
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
    Dies umfasst Projekte, die auf die Wiederherstellung von Lebensräumen, den Schutz bedrohter Arten und die Verbesserung von Ökosystemleistungen abzielen, um die langfristige Gesundheit der Biodiversität sicherzustellen.

Das System ist seit 2022 für die ersten beiden Ziele in Betrieb und wird ab Januar 2024 die verbleibenden vier abdecken.

Mindestschutzmaßnahmen im Lichte der Aktualisierungen der OECD-Leitsätze

Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Organisationen, um als nachhaltig angesehen zu werden, die neuesten Versionen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anwenden müssen. Darüber hinaus sind die Verweise auf diese Dokumente in Artikel 18 der Taxonomie dynamisch, was Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Praktiken im Einklang mit internationalen Standards zu aktualisieren.

Organisationen, die die Anforderungen der EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) erfüllen, gelten automatisch als konform mit den Mindestschutzmaßnahmen für nachhaltige Tätigkeiten.


Quelle: EU Taxonomy FAQs der Europäischen Kommission


Das DNSH-Prinzip: Transparenz und Umsetzung

Das Prinzip "Do No Significant Harm" (DNSH) ist zentral, um die ökologische Nachhaltigkeit von Tätigkeiten im Rahmen der EU-Taxonomie sicherzustellen. Dies bedeutet, dass eine Tätigkeit, um als nachhaltig anerkannt zu werden, Folgendes erfüllen muss:

  • Einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leisten
    Beispielsweise ein Projekt zur Wiederherstellung von Ökosystemen, das die Biodiversität in einem verschmutzten Gebiet verbessert;
  • Keine erheblichen Schäden an anderen Umweltzielen verursachen
    Ein Projekt zur Verbesserung der Wasserqualität sollte keine Risiken für Ökosysteme während seiner Umsetzung darstellen;
  • Den Mindestschutzmaßnahmen und technischen Kriterien entsprechen
    Dies kann den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien und die Einhaltung von Menschenrechtsschutzstandards einschließen.

Wesentliche Klarstellungen zur Einhaltung der EU-Taxonomie

Das kürzlich aktualisierte FAQ der Europäischen Kommission bietet wichtige Klarstellungen, wie Unternehmen die EU-Taxonomie anwenden und die Einhaltung sicherstellen können. Diese Aktualisierungen zielen darauf ab, den Prozess zu vereinfachen und Unsicherheiten für Unternehmen zu reduzieren, die sich an den Umweltzielen der Taxonomie ausrichten möchten.

Allgemeine Anforderungen an die Einhaltung der Taxonomie

Das aktualisierte FAQ beschreibt die grundlegenden Anforderungen für Unternehmen, die die EU-Taxonomie erfüllen möchten. Dazu gehört die Notwendigkeit regelmäßiger Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten den Taxonomie-Standards entsprechen. Unternehmen müssen zudem ihre Einhaltung durch detaillierte Berichte bestätigen, die darlegen, wie ihre Tätigkeiten die festgelegten Umweltkriterien erfüllen.

Verbindung mit den europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Eine weitere wichtige Klarstellung im FAQ ist die Beziehung zwischen der EU-Taxonomie und den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Das Dokument erklärt, dass Daten aus der ESRS-Berichterstattung, wie ESRS E3 oder ESRS E4, verwendet werden können, um die Einhaltung der Prinzipien von „Do No Significant Harm“ (DNSH) zu belegen. Diese Integration vereinfacht den Prozess für Unternehmen, die bereits nach ESRS berichten, und erleichtert es, die Nachhaltigkeitsanforderungen der Taxonomie zu erfüllen.

Datenvalidierung und unabhängige Bewertung

Das FAQ unterstreicht außerdem die Bedeutung der Datenvalidierung und hebt hervor, dass für Unternehmen, deren Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Umweltziele der EU-Taxonomie fallen, unabhängige Bewertungen erforderlich sein werden. Die Häufigkeit dieser Prüfungen hängt von der Art des Geschäfts und den damit verbundenen technischen Kriterien ab. Regelmäßige unabhängige Überprüfungen gewährleisten Transparenz und Glaubwürdigkeit bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.

Fazit

Die aktualisierten Leitlinien der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie tragen dazu bei, die Unsicherheit für Unternehmen und Investoren zu verringern, lassen jedoch mehrere Herausforderungen offen:

  • Interpretation dynamischer Verknüpfungen mit internationalen Standards
    Unternehmen sind verpflichtet, sich über Änderungen internationaler Leitlinien auf dem Laufenden zu halten, was zusätzlichen Aufwand bei der Überwachung von Aktualisierungen erfordern kann;
  • Häufigkeit unabhängiger Bewertungen
    Regelmäßige unabhängige Überprüfungen erhöhen den administrativen und finanziellen Aufwand für Organisationen;
  • Integration von ESRS-Daten
    Unternehmen, die ESRS für die Berichterstattung verwenden, müssen Wege finden, diese Daten mit den Anforderungen der EU-Taxonomie zu integrieren, was für größere Organisationen ein komplexer Prozess sein kann.

Die Europäische Kommission hebt die Bedeutung der Verwendung aktualisierter Methodologien hervor und empfiehlt Organisationen, bei auftretenden Fragen aktiv Klarstellungen einzuholen. Dies trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Investoren zu stärken.

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