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02 Oct 2024
Nachrichten

Die Europäische Kommission verstärkt die Aufsicht über die Umsetzung der EU-Richtlinien, einschließlich der CSRD

Am 30. September 2024 kündigte die Europäische Kommission Maßnahmen an, um die vollständige und fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien in die nationale Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gelegt, da Verzögerungen in diesem Prozess die EU-Ziele für nachhaltiges Wachstum und Transparenz beeinträchtigen könnten.

Siebzehn Mitgliedstaaten haben bislang nicht die vollständige Umsetzung der CSRD-Bestimmungen in ihre nationale Gesetzgebung gemeldet — Richtlinie (EU) 2022/2464. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, die Tschechische Republik und Estland. Diese Länder haben zwei Monate Zeit erhalten, um zu reagieren und den Prozess abzuschließen.

Die Kommission hat förmliche Mitteilungen an Mitgliedstaaten erlassen, die keine Informationen über die vollständige Umsetzung von fünf Richtlinien in Bereichen wie Justiz, Finanzstabilität, Energie und Umweltschutz bereitgestellt haben.

Besonderer Fokus auf CSRD

Die Kommission hat Verfahren gegen Länder eingeleitet, die ihrer Verpflichtung, CSRD und andere verwandte Richtlinien formell zu verabschieden, nicht nachgekommen sind:

Die CSRD legt neue Standards für große und börsennotierte Unternehmen (ausgenommen Mikrounternehmen) fest, um über ihre sozialen und ökologischen Risiken sowie Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Natur zu berichten. Diese Standards, gültig ab dem 1. Januar 2024, sollen Investoren und Interessengruppen transparente Informationen zur Verfügung stellen, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bewerten zu können.

Die Frist für die Umsetzung der CSRD endete am 6. Juli 2024. Bei ausbleibender Umsetzung besteht das Risiko, dass die Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU unzureichend ist, was die Möglichkeit der Investoren einschränken könnte, die Nachhaltigkeitsleistung bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Den betroffenen Mitgliedstaaten wurde eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um auf die Mitteilungen zu reagieren und den CSRD-Umsetzungsprozess abzuschließen. Wenn sie nicht handeln, kann die Kommission eine begründete Stellungnahme abgeben, die die nächste Phase des Vertragsverletzungsverfahrens einleitet.

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