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28 Feb 2025
Nachrichten

Europäische Kommission vereinfacht Nachhaltigkeits- und Investitionsregeln: Einsparungen von 6,3 Milliarden € und Anziehung von bis zu 50 Milliarden €

Die Europäische Kommission hat ein bahnbrechendes Vorschlagspaket vorgestellt, um Nachhaltigkeits- und Investitionsregeln zu vereinfachen und Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Kosten zu sparen und neues Investitionspotenzial zu erschließen. Mit vereinfachten Berichtsanforderungen, effizienteren Due-Diligence-Prozessen und Anpassungen des Kohlenstoffmechanismus versprechen diese Änderungen, das Geschäftsumfeld der EU zu transformieren. Doch mit bevorstehenden Fristen bleibt die Frage: Werden Unternehmen die Herausforderung annehmen und diese Chancen für Wachstum und Innovation nutzen?


Brüssel, 26. Februar 2025 — Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen vorgestellt, die darauf abzielen, EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und zusätzliche Investitionskapazitäten freizusetzen. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt zur Schaffung eines unterstützenderen Geschäftsumfelds dar, das es EU-Unternehmen erlaubt, zu wachsen, zu innovieren und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Ausrichtung von Klima- und Wirtschaftsziele für Unternehmenswachstum

Das Ziel der Kommission ist es, Klimaambitionen mit wirtschaftlichen Zielen in Einklang zu bringen und so einen fruchtbaren Boden für das Gedeihen von EU-Unternehmen zu schaffen, Investitionen anzuziehen, die Ziele des European Green Deal zu erreichen und ihr wirtschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen. Diese Vorschläge zielen außerdem darauf ab, die regulatorische Belastung für Unternehmen, insbesondere KMU, zu reduzieren, die von klareren und vereinfachten Regeln profitieren werden.

Bis zum Ende ihres Mandats strebt die Kommission eine 25%ige Reduzierung der administrativen Belastungen an, mit besonderem Fokus auf KMU, bei denen die Reduzierung voraussichtlich mindestens 35% erreichen wird. Das erste „Omnibus“-Paket fasst Vorschläge aus mehreren Gesetzgebungsbereichen zusammen, vereinfacht die nachhaltige Finanzberichterstattung, die Nachhaltigkeits-Due-Diligence, die EU-Taxonomie, den Kohlenstoffgrenzanpassungsmechanismus (CBAM) sowie europäische Investitionsprogramme.

Fokussierung auf große Unternehmen für Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf die größten Unternehmen, die den erheblichsten Einfluss auf die Umwelt haben, während kleineren Unternehmen Zugang zu nachhaltiger Finanzierung für ihren sauberen Übergang ermöglicht wird. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie jährlich administrative Kosteneinsparungen von etwa 6,3 Milliarden € erzielen und bis zu 50 Milliarden € zusätzliche öffentliche und private Investitionen für wichtige politische Prioritäten mobilisieren.

Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für EU-Unternehmen

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und effizienter machen, mit besonderem Fokus auf Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie unterliegen. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Herausnahme von rund 80% der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD. Damit werden die Berichtsverpflichtungen auf die größten Unternehmen konzentriert, deren Aktivitäten die bedeutendsten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben. Durch die Eingrenzung des Anwendungsbereichs verfolgt die Kommission das Ziel, die Berichterstattung relevanter und gezielter zu gestalten.

Verschiebung der Berichtspflichten für größere Unternehmen

Die Berichtspflichten für große Unternehmen werden bis 2028 verschoben, wodurch den Unternehmen mehr Zeit eingeräumt wird, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten und diese einzuhalten. Diese Verzögerung soll den Druck auf die Unternehmen mindern und ihnen ermöglichen, ihre Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung effektiv zu erfüllen.

Anpassung der EU-Taxonomie-Berichterstattung für kleinere Unternehmen

Die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie werden ebenfalls auf größere Unternehmen beschränkt. Kleinere Unternehmen behalten die Möglichkeit, freiwillig zu berichten, was ihnen die Flexibilität bietet, zu nachhaltigen Finanzierungsbemühungen beizutragen. Die Vorschläge führen eine neue Option für Unternehmen ein, über Tätigkeiten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, um einen schrittweisen ökologischen Übergang zu unterstützen.

Reduzierung der Komplexität bei den „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien

Änderungen an den „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien werden die Einhaltung insbesondere im Hinblick auf die Verhütung von Umweltverschmutzung und den Einsatz von Chemikalien in verschiedenen Sektoren vereinfachen. Ziel ist es, Unternehmen die Erfüllung der Umweltstandards ohne unnötige Komplexität zu erleichtern.

Der Green Asset Ratio (GAR) für Banken wird entsprechend angepasst, um Unternehmen, die außerhalb des zukünftigen Anwendungsbereichs der CSRD liegen, aus den Berechnungen auszuschließen. Diese Änderung ermöglicht es Banken, sich auf Unternehmen mit größerer Umweltwirkung zu konzentrieren und ihren Berichtsprozess zu vereinfachen.

Vereinfachung der Nachhaltigkeits-Due-Diligence für Unternehmen

Die Kommission hat mehrere Änderungen vorgeschlagen, um die Nachhaltigkeits-Due-Diligence für Unternehmen zu erleichtern, unnötige Komplexitäten und damit verbundene Kosten zu reduzieren. Die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeits-Due-Diligence für große Unternehmen werden auf 2028 verschoben, während die Leitlinien für die Umsetzung bereits früher im Jahr 2026 verabschiedet werden, was den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung gibt.

Fokussierung der Due Diligence auf direkte Geschäftspartner

Die neuen Regelungen werden den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeits-Due-Diligence auf direkte Geschäftspartner einschränken, was den Prozess strafft und die Kosten für Unternehmen senkt. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, sich auf die bedeutendsten Beziehungen in ihren Wertschöpfungsketten zu konzentrieren und so eine effizientere Anwendung der Due Diligence sicherzustellen.

Die Anforderungen an periodische Nachhaltigkeitsbewertungen werden auf alle fünf Jahre ausgeweitet, mit der Möglichkeit, je nach Bedarf zusätzliche Bewertungen durchzuführen. Diese Änderung reduziert die administrative Belastung für Unternehmen und erlaubt ihnen, sich auf zentrale Nachhaltigkeitsthemen zu konzentrieren, ohne Bewertungen häufig durchführen zu müssen.

Entlastung für KMU

Die Vorschläge zielen darauf ab, den Durchgriffseffekt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu mildern, indem die von ihnen im Rahmen der Wertschöpfungskettenanalyse großer Unternehmen zu liefernden Informationen reduziert werden. Diese Änderung hilft KMU, unnötige Komplexität zu vermeiden und die Einhaltungskosten zu senken. Die Vorschläge beinhalten außerdem eine stärkere Harmonisierung der Due-Diligence-Anforderungen innerhalb der EU, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten und die Einhaltung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

Die vorgeschlagenen Änderungen entfernen Haftungsbedingungen aus dem Rahmenwerk der Nachhaltigkeits-Due-Diligence. Die Rechte der Opfer auf Entschädigung bleiben jedoch durch die zivilrechtlichen Haftungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten geschützt und sorgen so für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geschäftsinteressen und dem Schutz der von Nicht-Einhaltung Betroffenen.

Stärkung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Die CBAM-Vorschläge zielen darauf ab, das System gerechter und wirksamer zu gestalten, mit Änderungen, die den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden und gleichzeitig die Umweltauswirkungen des Mechanismus stärken.

Befreiung kleiner Importeure von CBAM-Verpflichtungen

Kleine Importeure, hauptsächlich KMU, werden unter den neuen Vorschlägen von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen. Eine neue Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur wird die Verpflichtung für rund 182.000 Importeure, oder 90% des Gesamtumfangs, eliminieren, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass über 99% der Emissionen im Anwendungsbereich abgedeckt sind.

Vereinfachung der CBAM-Regeln für verbleibende Unternehmen

Für die verbleibenden Unternehmen, die CBAM unterliegen, werden die Regeln vereinfacht. Änderungen konzentrieren sich auf den Autorisierungsprozess für CBAM-Erklärende, die Berechnung der eingekapselten Emissionen sowie die Berichtsanforderungen. Diese Anpassungen werden die Einhaltung für betroffene Unternehmen erleichtern.

Die Kommission wird auch die Regeln zur Verhinderung von Umgehung und Missbrauch des CBAM verschärfen, um sicherzustellen, dass der Mechanismus wirksam zur Verringerung der CO2-Emissionen beiträgt.

Freischaltung zusätzlicher Investitionsmöglichkeiten

Die Kommission hat Änderungen vorgeschlagen, um die Nutzung mehrerer EU-Investitionsprogramme, darunter InvestEU und EFSI, zu optimieren, um die Investitionskapazität zu erhöhen und Schlüsselprioritäten wie Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Nutzung der Erträge aus früheren Investitionen zu maximieren und verbleibende Mittel in Altfinanzinstrumenten zu optimieren. Dies wird zusätzliche 250 Milliarden an Investitionen mobilisieren, wobei der Schwerpunkt auf Dekarbonisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekten liegt.

Die Vorschläge werden auch die administrativen Belastungen für Implementierungspartner, Finanzintermediäre und Endempfänger, insbesondere KMU, verringern. Diese Änderungen sollen Einsparungen von rund e2350 Millionen jährlich generieren und so Ressourcen für weitere Investitionen in nachhaltige Projekte freisetzen.

Nächste Schritte

Die Gesetzgebungsvorschläge werden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung erzielen und die Vorschläge im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Im Einklang mit der am 11. Januar 2024 veröffentlichten Mitteilung zu Vereinfachung und Umsetzung lädt die Kommission die Mitgesetzgeber ein, dieses Omnibus-Paket mit Priorität zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten unter der CSRD und der Umsetzungsfrist unter der CSDDD.

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts, der die derzeitigen delegierten Rechtsakte gemäß der Taxonomieverordnung ändert, wird nach öffentlicher Rückmeldung verabschiedet und tritt nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft.

Fazit

Die eingeführten Maßnahmen schaffen ein flexibleres und investitionsfreundlicheres Umfeld in der EU, das Unternehmen Zeit und Ressourcen für nachhaltige Entwicklung bietet. Die Vereinfachung der Berichtsstandards und umfassende Resilienzprüfungen neben der Reform des CBAM werden ein ausgewogenes regulatorisches System schaffen, das die Klimaziele der EU unterstützt, ohne die Wirtschaft übermäßig zu belasten. Langfristig werden diese Änderungen Chancen für technologischen Fortschritt und umweltverträgliches Unternehmenswachstum in den EU-Ländern schaffen.

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