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14 Jul 2025
Nachrichten

EU-Taxonomie: Berichtserstattung vereinfachen und administrative Belastungen reduzieren

Um die administrative Belastung für EU-Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die wesentlichen Klima- und Umweltziele zu erhalten, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Anwendung der EU-Taxonomie verabschiedet. Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.


EU Taxonomy

Die Europäische Kommission hat gezielte Änderungen am EU-Taxonomierahmen beschlossen, um die administrativen Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig Transparenz und Datenqualität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Die Anpassungen spiegeln die erste Umsetzungserfahrung sowohl bei Finanz- als auch bei Nichtfinanzunternehmen wider und sind mit den übergeordneten EU-Zielen zur Förderung nachhaltiger Investitionsflüsse abgestimmt.

Vereinfachung der Berichtspflichten

Die Änderungen führen eine Wesentlichkeitsschwelle ein, die es Nichtfinanz- und Finanzunternehmen ermöglicht, die Bewertung der Taxonomie-Konformität für wirtschaftliche Aktivitäten auszuschließen, die als finanziell unwesentlich eingestuft werden, definiert als solche, die kumulativ unter 10% der Nenner von relevanten KPIs liegen. Diese Schwelle gilt unabhängig für Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) und erlaubt es Unternehmen, Ressourcen auf wesentliche Nachhaltigkeitsangaben zu konzentrieren.

Für Nichtfinanzunternehmen, bei denen OpEx für das Geschäftsmodell unwesentlich ist, kann die Berichterstattung auf die Gesamtsumme der OpEx beschränkt werden, ohne eine Taxonomie-Konformitätsbewertung vorzunehmen. Für Finanzunternehmen können Exponierungen gegenüber Gegenparteien, die gemäß Artikel 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU keine Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem Lagebericht einbeziehen müssen und nicht den Berichtspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung unterliegen, vom Nenner der relevanten KPIs ausgeschlossen werden. Diese Exponierungen können jedoch von Finanzunternehmen einbezogen werden, wenn die Gegenparteien freiwillig Taxonomie-KPIs offenlegen oder wenn die Exponierungen spezifische wirtschaftliche Aktivitäten oder Vermögenswerte dieser Gegenparteien finanzieren.

Überarbeitung der Vorlagen und Datenpunkte

Der delegierte Rechtsakt vereinfacht die Berichtsvorlagen, indem er Zusammenfassungs-KPI-Vorlagen für Nichtfinanzunternehmen in einer einzigen statischen Vorlage anstelle von drei zusammenfasst. Dies reduziert die Komplexität bei gleichzeitiger Beibehaltung der notwendigen sektorspezifischen Aufschlüsselungen. Für Taxonomie-konforme Aktivitäten führt die Verordnung eine Berichterstattung mit je einer Aktivität pro Zeile ein, wodurch die separate Meldung zu den verschiedenen Umweltzielen sowie zur Einhaltung der DNSH-Kriterien und Mindeststandards entfällt. Damit wird die Berichterstattung vereinfacht und gleichzeitig die notwendige Transparenz beibehalten. Diese Vereinfachung reduziert die gemeldeten Datenpunkte für Nichtfinanzunternehmen pro Taxonomie-konformer Aktivität von 78 auf 28, was einer Reduktion von 64% entspricht. Für Kreditinstitute führt die Vereinfachung der Vorlagen zu einer Reduktion der gemeldeten Datenpunkte um 89%, und auch die Berichtsvorlagen anderer Finanzunternehmen werden erheblich reduziert.

Übergangsregelungen und künftige Überprüfungen

Der delegierte Rechtsakt sieht Übergangsregelungen vor, die Finanzunternehmen erlauben, bis zum 31. Dezember 2027 auf detaillierte Vorlagenangaben zu verzichten und stattdessen eine Erklärung im Lagebericht abzugeben, dass keine Taxonomie-Konformitätsansprüche geltend gemacht werden. Zudem wird die Anwendung von KPIs im Zusammenhang mit Handelsbüchern sowie Provisionen und Gebühren bis 2028 verschoben, sodass Finanzunternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Systeme und Prozesse erhalten.

Die Kommission plant eine umfassende Überprüfung der technischen Screening-Kriterien und Berichtspflichten der Taxonomie mit dem Fokus, diese Kriterien an bestehende EU-Gesetzgebung anzugleichen, Klarheit zu schaffen und die praktische Anwendbarkeit des Rahmens zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen zu verbessern.

Fazit

Die Änderungen der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie stellen einen pragmatischen Schritt in Richtung Verhältnismäßigkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und bewahren gleichzeitig die Ziele der Taxonomieverordnung. Durch die Reduzierung administrativer Belastungen und die Klarstellung der Anforderungen möchte die Europäische Kommission Unternehmen bei ihrem Übergang zu nachhaltigen Praktiken unterstützen und die effektive Mobilisierung von Kapital zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU erleichtern.


Unterstützende Materialien

Delegierter Rechtsakt zur Änderung der Taxonomie-Offenlegung, Klima- und Umwelt-Delegierte Rechtsakte

Anhänge zum Delegierten Rechtsakt

Illustrative Beispiele und Vorlagen

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