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07 Mar 2025
Nachrichten

EU-Omnibus-Vereinfachung

Die Europäische Kommission hat Aktualisierungen der EU-Gesetzgebung zur Unternehmensberichterstattung und Nachhaltigkeit eingeführt. Die Änderungen umfassen verlängerte Fristen und vereinfachte Anforderungen für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), was zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beiträgt. Dennoch müssen sich Unternehmen trotz dieser Erleichterungen schnell an die neuen Standards und Verpflichtungen anpassen, um die aktualisierten Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Risiken zu vermeiden.


Omnibus

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission aktualisierte Initiativen vorgestellt, die auf die Vereinfachung der Gesetzgebung im Bereich Nachhaltigkeit und Unternehmensberichterstattung abzielen und Unternehmen in ganz Europa betreffen werden. Einer der wesentlichen Punkte ist die Streichung der Vereinfachungen, die in den Omnibus 1- und Omnibus 2-Paketen vorgesehen waren. Dies wird Unternehmen aller Größenordnungen betreffen, von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis hin zu großen Konzernen, die sich an neue Anforderungen und Fristen anpassen müssen.

Kostenersparnis und Vereinfachung der Berichterstattung für Unternehmen

Einer der Haupt-Erfolge dieses Pakets ist eine erhebliche Einsparung bei den Verwaltungskosten – 6,3 Milliarden Euro. Die EU konzentriert sich weiterhin auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch die Verringerung der Belastungen durch Handelsvorschriften und Berichterstattungspflichten. Die Vereinfachung der Gesetzgebung zielt darauf ab, die Effizienz zu steigern und die Kosten für Unternehmen insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit zu senken.

Was ändert sich bei der Unternehmensberichterstattung?

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde wesentlich geändert. Nun sind 80 % der Unternehmen von der Pflicht zur Berichterstattung befreit. Diese Entscheidung betrifft primär KMU, die nicht mehr zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Zudem wurden flexiblere Anforderungen für große Konzerne festgelegt und Fristen verlängert – statt 2026 und 2027 haben Unternehmen nun bis 2028 Zeit, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Darüber hinaus ist die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie nun für Organisationen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden freiwillig. Auch die Berichtsvorlagen wurden erheblich vereinfacht, was die Belastung für Unternehmen reduziert und ihnen ermöglicht, sich auf die wichtigsten Aspekte ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu konzentrieren.

Erhebliche Änderungen für Banken und Industriestandards

Die Änderungen betreffen auch den Bankensektor. Banken können jetzt Unternehmen ausschließen, die unterhalb der CSRD-Schwelle liegen, wodurch sie von unnötiger Berichterstattung entlastet werden. Obligatorische Industriestandards für Nachhaltigkeit wurden ebenfalls abgeschafft, sodass Unternehmen zusätzliche Offenlegungspflichten vermeiden können.

Für die Unternehmensberichterstattung wurde der Mechanismus „Do No Significant Harm“ (DNSH) vereinfacht, wodurch die Erfüllung von Verpflichtungen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung in verschiedenen Sektoren erleichtert wird.

Neuigkeiten bei der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde überarbeitet. Unternehmen sind jetzt verpflichtet, nur noch ihre direkten Geschäftspartner zu überwachen und nicht mehr alle Auftragnehmer, was den Umfang der Verpflichtungen erheblich reduziert. Die Häufigkeit der ESG-Auswirkungsbewertungen wurde auf einmal alle fünf Jahre reduziert, wodurch die administrativen Belastungen verringert werden.

Zusätzlich hebt das neue Reformpaket Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung auf EU-Ebene auf und überträgt alle Fälle an die nationalen Gerichtsbarkeiten. Dies entlastet Unternehmen rechtlich, während das Recht auf Entschädigung für Betroffene erhalten bleibt.

Vereinfachung des Kohlenstoffemissions-Anpassungsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde erheblich vereinfacht, wodurch die Berichtspflichten für die meisten Importeure reduziert wurden. Dank der Einführung einer neuen Berichtsgrenze von 50 Tonnen sind nun 90 % der Importeure von Berichtspflichten befreit. Diese Änderung betrifft etwa 182.000 Unternehmen in der gesamten EU.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies die übergeordneten CO2-Reduktionsziele der EU nicht beeinträchtigt. Der Mechanismus bleibt wirksam, da 99 % der Gesamtemissionen weiterhin im EU-System erfasst werden. Importeure müssen ihre Emissionen weiterhin nach EU-Standards bewerten, aber die Verringerung der Berichtspflichten wird die administrativen Belastungen verringern und die operative Effizienz verbessern.

Investitionen und Ausbau des InvestEU-Programms

Das InvestEU-Programm, das darauf abzielt, öffentliche und private Investitionen in transformative Sektoren wie saubere Technologien, Digitalisierung und Infrastruktur anzuziehen, wurde deutlich ausgeweitet. Dem Programm wurden weitere 50 Milliarden Euro zugewiesen, die erhebliche finanzielle Mittel zur Förderung von Innovation und langfristigem Wachstum bereitstellen.

Diese Finanzierung verbessert den Zugang zu Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ganz Europa und ermöglicht es ihnen, Projekte zu skalieren, die mit den Nachhaltigkeits- und Digitalisierungszielen der EU übereinstimmen. KMU können sich nun leichter und schneller für eine Teilnahme am Programm bewerben, was die Einführung grüner und digitaler Technologien beschleunigt. Als Teil der umfassenderen Strategie der EU zur Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit signalisiert die zusätzliche Finanzierung eine Chance für Unternehmen, sich an die grüne Transformation anzupassen und eine führende Rolle in der nachhaltigen Entwicklung zu übernehmen.

Perspektiven für Unternehmen

Die Lockerung strenger regulatorischer Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit sollte nicht als Rückzug von der ESG-Agenda verstanden werden, sondern als Chance für Unternehmen, über formale Compliance hinauszugehen und eigene wertorientierte Ansätze zu entwickeln. Unternehmen, die sich entscheiden, über die Mindestanforderungen hinauszugehen und eine umfassendere Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen, sind nicht nur besser für zukünftige regulatorische Veränderungen vorbereitet, sondern stärken auch die Beziehungen zu Investoren, Banken und Partnern, die weiterhin Transparenz und ökologische Verantwortung bei ihren Entscheidungen priorisieren.

Die freigesetzten Ressourcen und die verringerte administrative Belastung geben den Unternehmen den Raum für Experimente und langfristige Planung. Dies ist eine Chance, interne Prozesse zu überdenken, in Projekte zu investieren, die die Widerstandsfähigkeit von Geschäftsmodellen erhöhen, und die Grundlagen für zukünftige Wettbewerbsvorteile zu legen. Unternehmen, die diese Zeit nutzen, um sinnvolle Veränderungen voranzutreiben, anstatt ihre Bemühungen zu pausieren, werden gut positioniert sein, um in ihren Branchen führend zu sein und Praktiken zu gestalten, die möglicherweise neue Standards für den gesamten Markt setzen.

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