EFRAG-Überarbeitungen und Omnibus-Vorschläge: Entwicklungen im EU-Nachhaltigkeitsberichtswesen
In den letzten Wochen haben sich zwei parallele Entwicklungen im politischen Umfeld der EU im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsoffenlegungen weiterentwickelt. EFRAG hat den Überarbeitungsprozess der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gestartet, während die Europäische Volkspartei (EPP) ihren Entwurf zur Position zum von der Kommission vorgeschlagenen Omnibus-Paket veröffentlicht hat, in dem weitere Änderungen der CSRD und CSDDD skizziert werden.

Derzeit sind zwei zentrale Entwicklungen im Bereich der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung im Gange. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) befindet sich im Prozess der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die Komplexität zu reduzieren. Parallel dazu legt ein Positionsentwurf der Europäischen Volkspartei (EPP) zum Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission wesentliche Änderungen am Anwendungsbereich und den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nahe.
Überarbeitungsprozess von EFRAG
EFRAG überarbeitet derzeit die ESRS mit dem Fokus auf Verbesserung von Klarheit, Benutzbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Ein erster Entwurf der überarbeiteten Standards wird Mitte Juni erwartet, eine zweite Version soll bis Mitte Juli vorliegen. Die technische Arbeit wird bis Ende Juli abgeschlossen sein, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation, die August und September andauert.
Den Quellen zufolge konzentriert sich der Überarbeitungsprozess von EFRAG auf die Verbesserung der Lesbarkeit, die Reduzierung von Doppelungen und die Überprüfung der Gesamtstruktur der Standards. EFRAG arbeitet außerdem darauf hin, eine höhere Konsistenz mit den ISSB-Standards sicherzustellen und eine Angleichung an die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) zu erreichen, was die Forderungen der Interessengruppen nach Interoperabilität und reduzierter Berichtsverdopplung widerspiegelt.
Zu den zu prüfenden Themen gehören Offenlegungen zur doppelten Wesentlichkeit und Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette, welche beide Herausforderungen bei der Umsetzung darstellen. Die vorgeschlagenen Überarbeitungen zielen darauf ab, die Relevanz zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Berichtspflichten für die Berichtspflichtigen realistisch sind. Narrativangaben könnten zugunsten eines prinzipienbasierten Ansatzes gestrafft werden.
Position der EPP zum Omnibus-Vorschlag
In einem im Juni veröffentlichten Positionsentwurf schlug Jörgen Warborn (EPP) weitere Änderungen an der Omnibus-Initiative der Kommission vor. Für sowohl die CSRD als auch die CSDDD, bei denen die Kommission unter dem Omnibus-Paket eine Schwelle von 1.000 Mitarbeitern vorgeschlagen hatte, schlägt der EPP-Entwurf vor, diese weiter auf 3.000 anzuheben und ein Umsatzkriterium von 450 Mio. € einzuführen.
Der Entwurf schlägt außerdem vor, die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette, insbesondere für KMU, zu begrenzen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen wären Unternehmen nicht verpflichtet, Informationen von Geschäftspartnern unterhalb der Schwelle einzuholen. Stattdessen könnten sie die unternommenen Anstrengungen zur Datenerfassung offenlegen, etwaige Einschränkungen erklären und zukünftige Pläne zur Schließung von Informationslücken darlegen. Obligatorische Übergangspläne würden durch freiwillige Berichterstattung ersetzt, und die Mitgliedstaaten würden daran gehindert, strengere nationale Vorschriften umzusetzen.
Diese Vorschläge sind als Maßnahmen zur Reduzierung der regulatorischen Komplexität und der damit verbundenen Kosten positioniert. Allerdings haben Interessengruppen, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Bedenken geäußert, dass solche Kürzungen die Verfügbarkeit und Konsistenz nachhaltigkeitsbezogener Informationen, insbesondere für Finanzmarktteilnehmer, beeinträchtigen könnten.
Nächste Schritte und Überlegungen
Die Überarbeitungen von EFRAG und die Omnibus-Diskussionen stellen unterschiedliche Ansätze zur Behandlung der Anliegen der Stakeholder in Bezug auf die Herausforderungen und administrativen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Während EFRAG innerhalb der Struktur des CSRD-Rahmens bleibt, schlägt der EPP-Entwurf umfassendere Änderungen an der regulatorischen Basis vor.
Die Verhandlungen im Europäischen Parlament werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte fortgesetzt, wobei eine endgültige Position vor Oktober unwahrscheinlich ist. Die technischen Diskussionen über die ESRS-Überarbeitungen werden parallel fortgesetzt. Auch der Rat der EU wird voraussichtlich in den kommenden Wochen seine Haltung prüfen.