EFRAG aktualisiert ESRS-Leitlinien: Addendum zu IG 3 veröffentlicht
EFRAG hat ein technisches Addendum zu seinem IG 3: Liste der ESRS-Datenpunkte veröffentlicht, das auf Basis von Stakeholder-Feedback kleine Korrekturen und Klarstellungen einführt. Dieses Update verbessert die Leitlinien, ohne eine vollständige Überarbeitung zu erfordern, und stellt sicher, dass es ein praktisches Werkzeug für Organisationen bleibt, die Nachhaltigkeitserklärungen unter ESRS Satz 1 vorbereiten.

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat ein technisches Addendum zu seinem IG 3: Liste der ESRS-Datenpunkte herausgegeben. Dieses Update, veröffentlicht am 20. Dezember 2024, berücksichtigt das Stakeholder-Feedback durch gezielte Klarstellungen und kleinere Korrekturen, ohne eine vollständige Überarbeitung der Leitlinien zu erfordern.
Dokument herunterladen, um alle Details zu erfahren - Addendum zu IG3: Technische Anpassungen der Liste der Datenpunkte
Ursprünglich im Mai 2024 veröffentlicht, wurde das IG 3-Dokument entwickelt, um Organisationen bei der Erstellung ihrer ersten Nachhaltigkeitserklärungen gemäß ESRS (Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards) Satz 1 zu unterstützen. Seit seiner Einführung haben viele Organisationen es als praktisches Hilfsmittel angenommen und wertvolles Feedback geliefert.
Die Kommentare der Stakeholder, hauptsächlich über die EFRAG Q&A-Plattform gesammelt, wiesen auf Bereiche hin, die einer Verfeinerung bedurften. Diese Erkenntnisse veranlassten EFRAG, dieses begrenzte Addendum zu veröffentlichen, um Unklarheiten und Fehler in den ursprünglichen Leitlinien zu beheben.
Wesentliche Details des Addendums
Das Addendum beinhaltet:
- Anpassungen zur Verbesserung der Klarheit und Genauigkeit;
- Antworten auf Stakeholder-Fragen, wie in den Q&A-ID-Spalten detailliert.
Das EFRAG-Addendum zu IG 3 enthält mehrere wichtige Aktualisierungen und hilfreiche Punkte für Organisationen, die ihre ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen vorbereiten. Das Addendum umfasst Klarstellungen und kleinere Korrekturen basierend auf Stakeholder-Feedback, ohne eine vollständige Überarbeitung zu erfordern. Es ist wichtig zu beachten, dass die IG 3 Liste der Datenpunkte in Verbindung mit dem Wesentlichkeitsbewertungsprozess verwendet werden sollte und nicht als Checkliste für eine automatische Einhaltung. So wird sichergestellt, dass nur relevante Datenpunkte entsprechend der spezifischen Umstände der Organisation berücksichtigt werden.
Ausblick
Im Frühjahr 2025 wird EFRAG eine aktualisierte Version des IG 3 Excel-Arbeitsbuchs veröffentlichen, die diese Klarstellungen und Korrekturen sowie weitere Erkenntnisse aus dem ersten ESRS-Berichtszyklus enthält. Zusätzlich wird das Nachhaltigkeitsthemen-Zuordnungstool (Q&A ID 177), das am 6. Dezember 2024 veröffentlicht wurde, Organisationen dabei helfen, zu beurteilen, welche Datapunkte für ihre Nachhaltigkeitserklärungen wesentlich sind.
Die identifizierten Datapunkte beziehen sich auf die 82 Offenlegungsziele und -anforderungen, mit einem starken Schwerpunkt auf erzählenden Informationen (über 50 %) und der Notwendigkeit der Einhaltung weiterer EU-Vorschriften, wie der SFDR und dem EU-Klimagesetz (etwa 15 %). Dieser Ansatz gewährleistet die Relevanz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischen den Organisationen.