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09 Jan 2025
Nachrichten

Deutschlands Druck auf die EU, die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu lockern

Die deutsche Bundesregierung forderte die Europäische Kommission auf, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern und verwies dabei auf Bedenken hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU. Schlüsselminister schlugen vor, den Beginn der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für große Unternehmen von 2025 auf 2027 zu verschieben, mit Berichten, die erst 2028 veröffentlicht werden sollen. Für KMU soll eine ähnliche Verschiebung erfolgen, die ihre Frist von 2026 auf 2028 verlegt. Weitere Vorschläge beinhalteten die Anhebung von Berichtsschwellenwerten und die Abschaffung branchenspezifischer Standards. Die Vorschläge riefen Kritik hervor, da Bedenken hinsichtlich rechtlicher Unsicherheit und möglicher Störungen des EU Green Deal geäußert wurden.


Im Dezember 2024 wandte sich die deutsche Bundesregierung mit einem Vorschlag zur Erleichterung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Europäische Kommission. Ein an die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Mairead McGuinness, adressiertes Schreiben zeigt, dass mehrere deutsche Ministerien befürchten, die aktuellen Regeln könnten das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen. Laut dem Schreiben könnten Unternehmen ihre Ressourcen für nachhaltiges Wachstum und Innovation effektiver nutzen, wenn die Berichterstattungspflichten vereinfacht würden.

Vorschläge der deutschen Bundesregierung

Das Schreiben ist von hochrangigen Ministern unterzeichnet, darunter Justizminister Volker Wissing, Finanzminister Jörg Kukies, Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sowie Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil. Es fordert die Europäische Kommission auf, schnelle und greifbare regulatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu optimieren. Deutschland unterstützt die Idee, europäische Standards in einem einheitlichen System zu bündeln, und hat vorgeschlagen, die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu verschieben.

Wesentliche von Deutschland vorgeschlagene Änderungen:

  • Verschiebung der Berichterstattung für große Unternehmen: Deutschland schlägt vor, den Beginn der CSRD-Berichterstattung für große Unternehmen von 2025 auf 2027 zu verschieben, wobei die Berichte erst 2028 veröffentlicht werden sollen;
  • Für KMU: Der Vorschlag umfasst eine Verschiebung der Umsetzung der CSRD für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von 2026 auf 2028, während die Option einer zweijährigen Ausstiegsfrist bestehen bleibt;
  • Anpassung der Schwellenwerte: Deutschland schlägt vor, die Schwelle für die verpflichtende Berichterstattung großer Unternehmen von 50 Mio. € auf 450 Mio. € Nettoumsatz und von 250 auf 1.000 Beschäftigte anzuheben. Diese Änderung würde die Anzahl der Unternehmen, die 2025 den ESRS-Anforderungen unterliegen, reduzieren;
  • Abschaffung branchenspezifischer Standards: Das Schreiben schlägt zudem vor, die Pläne zur Einführung branchenspezifischer Berichterstattungsstandards aufzugeben, da diese zusätzliche Belastungen für Unternehmen schaffen könnten.

Kritik an den Vorschlägen und Folgen für die EU

Die Vorschläge Deutschlands haben Kritik von einigen Experten und Politikern ausgelöst. Richard Gardiner, Leiter der EU-Politik bei der World Benchmarking Alliance, hob hervor, dass die Vorschläge unnötige Verwirrung schaffen und die gemeinsamen Anstrengungen der EU-Länder zur Verbesserung der Unternehmens­transparenz schwächen könnten. Ähnlich äußerte sich Hans van der Waal, Berater für Nachhaltigkeitsinitiativen innerhalb der EU, der die Änderungen als mögliche Verzögerung des Fortschritts bei Nachhaltigkeitszielen darstellte und sie eher als politische Stellungnahme denn als konstruktiven Schritt voran bezeichnete.

Schlussfolgerungen

Auswirkungen auf den Markt und die Wettbewerbsfähigkeit

Die Vorschläge Deutschlands stellen einen Versuch dar, die Belastung der Unternehmen zu reduzieren, insbesondere für große Unternehmen und KMU, die Schwierigkeiten haben könnten, komplexe Standards einzuhalten. Solche Maßnahmen könnten jedoch die Einheit im Rahmen des European Green Deal schwächen und die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der EU gefährden. Während Deutschland darauf abzielt, Anforderungen zu vereinfachen, ist es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen der Unterstützung der Unternehmen und der Sicherstellung der Einhaltung von Umweltstandards zu wahren.

Rechtliche Unsicherheit und politische Auseinandersetzungen

Die vorgeschlagenen Änderungen könnten zudem zu rechtlicher Unsicherheit für Unternehmen führen, die bereits mit der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen begonnen haben. Die politischen Auseinandersetzungen in Deutschland und auf EU-Ebene erschweren die Lösung des Problems, insbesondere angesichts bevorstehender Wahlen.

Folglich können die Vorschläge Deutschlands, obwohl sie darauf abzielen, die Belastung der Unternehmen zu verringern, zusätzliche Herausforderungen bei der Abstimmung einer einheitlichen Strategie auf EU-Ebene schaffen.

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