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10 Apr 2025
Nachrichten

Deutschland hebt das Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten zugunsten der EU-Gesetzgebung auf

Deutschland wird seinen nationalen Ansatz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten überarbeiten. Die kürzlich angekündigten Pläne zur Aufhebung des LkSG signalisieren eine Ausrichtung auf eine regulatorische Harmonisierung mit EU-weiten Rahmenwerken, was Auswirkungen auf künftige unternehmerische Nachhaltigkeitsverpflichtungen und Berichterstattungspraktiken hat.


German Bundestag

Im Rahmen seines Sofortprogramms zur Bürokratieabbau hat die neue deutsche Koalitionsregierung Pläne angekündigt, das nationale Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (LkSG) aufzuheben. Die Ankündigung wurde im Koalitionsvertrag veröffentlicht am 9. April aufgenommen.

Regelungen im Koalitionsvertrag zum LkSG

Die Abschaffung des LkSG wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bestätigt. Dort heißt es, dass das LkSG aufgehoben und durch ein neues Gesetz zur internationalen unternehmerischen Verantwortung ersetzt werden soll, das die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU "weniger bürokratisch und durchsetzungsfreundlicher" umsetzt. Die Berichterstattungspflichten nach dem LkSG werden sofort eingestellt und gelten nicht mehr.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung werden die Sorgfaltspflichten des LkSG nicht sanktioniert – außer in Fällen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Zusätzlich bekundet die Koalition ihre Unterstützung für die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die EU-weiten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere für KMU, zu reduzieren und aufzuschieben.

Hintergrund: Das deutsche Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (LkSG)

Das deutsche Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zunächst galt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab dem 1. Januar 2024 wurde der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Indirekt betraf es jedoch auch kleinere Unternehmen, die in den Lieferketten betroffener deutscher Unternehmen tätig sind.

Das Gesetz verpflichtete Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Deutschland zu verbindlichen Pflichten, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten einzuhalten. Unternehmen mussten Sorgfaltsprozesse etablieren, regelmäßige Risikobewertungen durchführen und präventive Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu verhindern.

Das LkSG nahm ausdrücklich Bezug auf internationale Übereinkommen, darunter solche zu Zwangsarbeit und den Rechten indigener Völker. Ziel war es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern, indem proaktive Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen in die unternehmerische Lieferkettensteuerung integriert werden.

Kontext: EU-Ebene Entwicklungen – CSDDD und das Omnibus-Paket

Im Mai 2024 hat das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet, die große Unternehmen aus der EU und Drittländern verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und negative Auswirkungen entlang ihrer gesamten Geschäftstätigkeit, Tochtergesellschaften und Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern.

In jüngster Zeit, im April 2025, hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, die Umsetzungsfrist der CSDDD zu verlängern. Nach dem überarbeiteten Zeitplan haben die EU-Mitgliedstaaten nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wobei sich auch der Anwendungstermin entsprechend verzögert. Diese Anpassungen sind Teil des umfassenderen Omnibus-Vereinfachungspakets, das darauf abzielt, die Einhaltungspflichten zu erleichtern und KMU sowie Unternehmen gestaffelte Umsetzungswege anzubieten.

Fazit

Die Entscheidung Deutschlands, das LkSG durch ein neues Gesetz zu ersetzen, das an die CSDDD angelehnt ist, spiegelt den Versuch wider, die Umsetzung zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu reduzieren, während zugleich der umfassendere EU-Rechtsrahmen eingehalten wird. Obwohl die Koalitionsvereinbarung noch auf die formelle Zustimmung der Parteigremien wartet, wird diese bis Ende April erwartet. Anstatt einen Rückzug von den Sorgfaltspflichten zu signalisieren, stellt dieser Schritt eine Annäherung der nationalen Gesetzgebung an die sich entwickelnden EU-Vorgaben dar.

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