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06 Jan 2026
Nachrichten

China veröffentlicht Standard für klimabezogene Nachhaltigkeitsberichterstattung (Probeversion)

Die klimabezogene Berichterstattung gewinnt in wichtigen Volkswirtschaften weiterhin an regulatorischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat China einen weiteren Schritt zum Aufbau eines strukturierten Systems der Nachhaltigkeitsberichterstattung unternommen, indem es einen speziellen Standard für die Klimaberichterstattung einführte. Das Dokument ist Teil eines umfassenderen Rahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und gibt Einblick in die zukünftige Ausrichtung der klimabezogenen Berichtspflichten auf dem chinesischen Markt.


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Am 25. Dezember 2025 veröffentlichte die Rechnungsprüfungsabteilung des Finanzministeriums der Volksrepublik China Bekanntmachung Cai Kuai [2025] Nr. 34 zur Herausgabe des Corporate Sustainability Disclosure Standard Nr. 1 – Klima (Probeversion). In der Bekanntmachung heißt es, dass Unternehmen den Standard auf freiwilliger Basis anwenden sollen, bevor Geltungsbereich und Umsetzungspflichten formell festgelegt werden. Das Dokument ist auf den 19. Dezember 2025 datiert und dokumentiert die gemeinsame Entwicklung durch das Finanzministerium zusammen mit anderen relevanten Zentralministerien und Finanzaufsichtsbehörden.

Ziel der Berichterstattung

Der Climate Standard wurde gemäß den Corporate Sustainability Disclosure Standards – Basisstandard (Probeversion) formuliert. Er regelt die Offenlegung klimabezogener Risiken, Chancen und Auswirkungen und zielt darauf ab, die Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen zu gewährleisten. Das Ziel der Offenlegung ist es, wesentliche klimabezogene Informationen für Investoren, Gläubiger, die Regierung und deren zuständige Abteilungen sowie weitere Stakeholder bereitzustellen, um wirtschaftliche Entscheidungen, Ressourcenzuweisung und weitere damit verbundene Entscheidungen zu unterstützen.

Kernstruktur der Berichterstattung

Der Standard verwendet eine Offenlegungsstruktur, die auf Governance, Strategie, Risikomanagement und Chancenmanagement sowie Metriken und Zielsetzungen basiert. In seinem offiziellen Fragen-und-Antworten-Dokument beschreibt die Rechnungsprüfungsabteilung diese Struktur als einen „Vier-Säulen-plus-Auswirkungen“-Ansatz. Zusätzlich zu den Offenlegungen unter den vier Säulen müssen Unternehmen wesentliche klimabezogene Auswirkungen offenlegen, die in diesen Abschnitten nicht abgedeckt sind.

Wenn klimabezogene Auswirkungen über andere Kanäle offengelegt werden, z. B. rechtlich vorgeschriebene Offenlegungen zu Umweltinformationen, sollten diese Angaben konsistent bleiben. Klimabezogene Auswirkungen dürfen die Offenlegungen zu klimabezogenen Risiken und Chancen nicht verdecken oder verwischen, und die beiden Informationskategorien sollten klar unterscheidbar sein.

Bei der Erstellung der Offenlegungen müssen Unternehmen vernünftige und nachvollziehbare Informationen verwenden, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder Kosten verfügbar sind. Diese Anforderung gilt für die Identifikation klimabezogener Risiken, Chancen und Auswirkungen, die die Unternehmensperspektiven beeinflussen können, für die Erstellung von Informationen zu erwarteten finanziellen Effekten und klimabezogenen Auswirkungen sowie für die wesentlichen Annahmen, die in der klimabezogenen Szenarioanalyse verwendet werden. Der Standard legt außerdem Anforderungen an die Messung der Treibhausgasemissionen des Scope 3 fest und verlangt die Offenlegung der Menge und des Anteils der Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten, die klimabezogenen physischen Risiken, klimabezogenen Übergangsrisiken und klimabezogenen Chancen ausgesetzt sind.

Internationale Angleichung und technische Referenzen

Laut offiziellen Erläuterungen kombiniert der Entwurfsansatz internationale Angleichung mit chinesischen Besonderheiten. Die Rechnungsprüfungsabteilung erklärt, dass der Climate Standard in seiner Struktur mit internationalen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung übereinstimmt und dass seine Anforderungen an klimabezogene Risiken und Chancen insgesamt mit dem IFRS S2 Klimabezogene Offenlegungen konform sind.

China-spezifische Besonderheiten, die im Standard reflektiert werden, umfassen Anforderungen an die Offenlegung klimabezogener Auswirkungen, die Grundlage für die Bilanzierung von Treibhausgasen, die Auswirkungen des Emissionshandels auf die Finanzberichterstattung, unternehmerische Innovationsmaßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels sowie szenariobasierte Annahmen im Zusammenhang mit national festgelegten Beiträgen.

In technischen Verweisen bezieht sich der Standard auf das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), entwickelt vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD). Für Werte des Treibhauspotenzials müssen Unternehmen die von den jeweiligen nationalen Behörden festgelegten Werte verwenden und können sich bei der Umrechnung von Emissionen in Kohlendioxidäquivalente auf die zum Berichtsdatum verfügbare aktuellste Bewertung des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) beziehen.

Implementierung und geplante Leitlinien

Die Rechnungslegungsabteilung betont, dass der Climate Standard vorläufig herausgegeben wird und dass die Normsetzung von den Umsetzungsanforderungen getrennt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine einheitliche verbindliche Anwendungspflicht. Vor der formellen Festlegung des Anwendungsumfangs und der Anforderungen bleibt die Anwendung des Standards freiwillig.

Die offiziellen Erläuterungen beschreiben einen stufenweisen Implementierungsweg, der von der Pilotanwendung zur breiteren Adoption führt, von börsennotierten zu nicht börsennotierten Unternehmen, von großen Unternehmen zu kleinen und mittleren Unternehmen, von überwiegend qualitativen Anforderungen zu quantitativeren Anforderungen und von freiwilliger zu verpflichtender Offenlegung.

Zur Unterstützung der Anwendung erklärt die Rechnungslegungsabteilung, dass branchenspezifische Anwendungshinweise für Sektoren wie Energie, Stahl, Kohle, Öl, Dünger, Aluminium, Wasserstoff, Zement und Automobilherstellung entwickelt werden. Nach Veröffentlichung soll dieses Guidance-System aus dem Basic Standard, den Specific Standards und den Industry Application Guidance bestehen.

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