CARB veröffentlicht Entwurfs-Checkliste für SB 261 klimabezogene finanzielle Risikoberichte
Dieses Kurzdokument stellt CARBs Entwurfs-Checkliste für klimabezogene finanzielle Risikoberichte gemäß SB 261 vor und zeigt auf, wie Berichtsersteller bestehende Offenlegungen auf die gesetzlichen Anforderungen abbilden können. Es hebt die Mindestinhalte hervor, die an TCFD/IFRS S2 ausgerichtet sind, und klärt zentrale Verfahrenspunkte für den ersten Berichtszyklus, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Checkliste eine Leitlinie und kein Gesetz darstellt.

Das California Air Resources Board (CARB) hat die „Climate Related Financial Risk Disclosures: Draft Checklist“ veröffentlicht, um die erste Einhaltung von SB 261 zu unterstützen, das im Health and Safety Code § 38533 verankert ist. Das Programm gilt für Unternehmen in den USA, die in Kalifornien tätig sind und einen Jahresumsatz von über 500 Millionen US-Dollar erzielen. Von Unternehmen im Versicherungsgeschäft sind sie ausgenommen. Die Berichte sind alle zwei Jahre fällig, der erste Bericht ist zum 1. Januar 2026 einzureichen. CARB wird vom 1. Dezember 2025 bis 1. Juli 2026 eine öffentliche Sammelstelle (Public Docket) öffnen, bei der die Unternehmen den Ort des öffentlichen Links zu ihrem Bericht einreichen können. Der Entwurf legt Wert auf Nützlichkeit für Entscheidungsträger und Wesentlichkeit und weist die Berichtsersteller an, sich auf klimabezogene finanzielle Risiken und die Maßnahmen zur Reduktion und Anpassung an diese Risiken zu konzentrieren, die für Nutzer wie Investoren relevant sind.
Rahmenwerke und Mindestinhalte
Der Entwurf erlaubt die Berichterstattung gemäß den TCFD-Empfehlungen (2017), IFRS S2 Klimabezogene Offenlegungen oder einem Bericht, der unter einer regulierten Börse, einer nationalen Regierung oder einer anderen staatlichen Behörde erstellt wurde. Jede berichtspflichtige Einheit sollte den angewendeten Rahmen benennen und angeben, welche Empfehlungen oder Offenlegungen abgedeckt oder ausgelassen wurden, einschließlich kurzer Gründe und etwaiger Pläne zur Erweiterung der Abdeckung. Die Checkliste ist unverbindlich; im Falle von Konflikten haben das Gesetz (SB 261, verankert im Health and Safety Code § 38533) und künftige CARB-Vorschriften Vorrang.
Die Mindestoffenlegung orientiert sich an dem bekannten Aufbau von TCFD und IFRS S2. Im Bereich Governance beschreiben Unternehmen, wie das Management klimabezogene finanzielle Risiken überwacht und gegebenenfalls, wie der Vorstand (Board) die Aufsicht ausübt. Im Bereich Strategie legen Unternehmen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf Betrieb, Strategie und Finanzplanung über kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume dar und erläutern die Widerstandsfähigkeit der Strategie; eine Szenarioanalyse kann qualitativ behandelt werden. Im Bereich Risikomanagement erklären Unternehmen, wie klimabezogene Risiken identifiziert, bewertet und gesteuert werden und wie diese Prozesse in das Gesamtrisikomanagement integriert sind. Im Bereich Kennzahlen und Ziele legen Unternehmen die Kennzahlen und Zielsetzungen offen, die zur Bewertung und Steuerung relevanter Risiken und Chancen verwendet werden, sofern sie wesentlich sind. Für den ersten Berichtszeitraum erlauben die Rahmenwerke geeignete Offenlegungen für Scope 1, Scope 2 und Scope 3; allerdings behandelt CARB angesichts der Machbarkeitsgrenzen vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag 1. Januar 2026 und möglicher Überschneidungen mit Health and Safety Code § 38532 die Treibhausgas-Emissionsberichterstattung derzeit nicht als Mindestanforderung. Falls ein Bericht Treibhausgasangaben oder freiwillige Reduktionsbekundungen enthält, kann die staatliche Behörde diese anerkennen, sofern eine unabhängige dritte Partei die Angaben validiert hat.
Klarstellungen im Entwurf
Der Entwurf bestätigt, dass eine Konsolidierung auf der Ebene der Muttergesellschaft zulässig ist. Wenn eine Muttergesellschaft nach Health and Safety Code § 38533 berichtet und ihre Tochterunternehmen einbezieht, müssen Tochterunternehmen, die eigenständig die Umsatzschwelle erfüllen, keinen separaten Bericht erstellen. Das Gesetz schreibt für den ersten Zyklus keine Verwendung von Kalender- oder Geschäftsjahr vor; CARB verweist auf die Nutzung der aktuellsten und besten verfügbaren Daten. Berichte müssen auf der eigenen Website des Unternehmens veröffentlicht werden, und innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters muss der Link zur Veröffentlichung beim öffentlichen Register (Public Docket) eingereicht werden. Wird ein Bericht zusätzlich über eine Drittanbieter-Plattform bereitgestellt, muss das Unternehmen den Bericht weiterhin auf der eigenen Website hosten und den Link CARB übermitteln.
Fazit
Die Entwurfs-Checkliste von CARB schafft eine Basis für die SB 261-Berichterstattung, indem sie die Mindestinhalte an TCFD und IFRS S2 anpasst, die Konsolidierungsoption auf Muttergesellschaftsebene bestätigt und den öffentlichen Registerprozess sowie den Zeitplan für das erste Berichtsjahr festlegt. Die Checkliste ist unverbindlich und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben sowie künftigen Regelungen, bietet jedoch eine klare Struktur für erste Offenlegungen, einschließlich der Möglichkeit, im ersten Zyklus qualitative Szenariodiskussionen einzubeziehen. Insgesamt klärt sie den Anwendungsbereich und den Prozess, ohne die gesetzlichen Anforderungen zu erweitern.